Protokoll vom 19.05.2005

Gemeindevertretung vom 19.05.2005

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister (Bgm) die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung (TO) spricht der Bgm den Artikel im Sylter Spiegel und die dort getätigten Äußerungen der Gemeindevertreterin (Gv) S. Koppelt an. Pressemitteilungen sind grundsätzlich die Angelegenheit des Bgm. Es besteht allerdings die Möglichkeit für die Mitglieder der Gemeindevertretung, Gespräche mit der Presse zu delegieren, welches dann wiederum mit dem Bgm abgesprochen sein muss. Der Bgm reicht zu diesem Thema ein Schreiben von Herrn Rück, ALS, an jeden Gv, mit dem Hinweis, künftig die Regeln zu beachten. Das Schreiben wird der Urschrift dieser Niederschrift beigefügt. zur Kenntnis genommen
Zur Tagesordnung: Der Bgm bittet um Zustimmung zum Absetzen des TOP 07 und daraus resultierend auch Absetzen des TOP 08. Die Gv votiert einstimmig dafür. Ferner bedürfen folgende Änderungen in Bezug auf die TO der Zustimmung der GV:
TOP 17 jetzt: TOP 17 a) Beratung und Beschlussfassung zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup
und TOP 17 b) Beratung und Beschlussfassung zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 07 neu:    Wahl eines bürgerlichen Mitgliedes für den Wege- Umweltschutz- und Sonderausschuss der Gv Wenningstedt - Braderup

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


2. Einwohnerfragestunde

Eine Einwohnerin fragt beim Bgm nach, ob denn der TOP 21 auf der TO bleibt. Dies wird bejaht.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Die Niederschrift über die frühzeitige Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Gemeinde Wenningstedt vom 30.03.2005 liegt jetzt vor und wurde an die Gv weitergegeben.

Denkmalbuch Wenningstedt - Braderup Nr. 10; Grabhügel Wäldchen Braderup. Mit Schreiben des Kreises NF vom 03.05.05 wird die Gemeinde gebeten, ihre Entscheidung, wie es mit der Fläche weiter gehen soll, dem Kreis NF- mitzuteilen. Der Bgm liest das Schreiben im Wortlaut vor und wird die Angelegenheit auf die TO der nächsten Sitzung der Gv nehmen.

Rechte der bürgerlichen Ausschussmitglieder; eine Kopie des Schreibens von Herrn Rück an den Bv Volquardsen liegt der Gemeinde vor.

Landschaftspflegerischer Begleitplan für die Erweiterung der Kläranlage; der Erläuterungsbericht kann von jedem Gv im Gemeindebüro eingesehen werden.

1. Schleswig-Holsteiner Stifterforum; bei Interesse kann das Schreiben im Gemeindebüro eingesehen werden.

Befahrensverordnung im Nationalpark; die Novellierung  liegt vor und bedarf noch einer Korrektur hinsichtlich des Befahrens motorbetriebener Wasserfahrzeuge.

Erlaubnis einer Schank- und Speisewirtschaft in der Westerlandstr. 12.

Die Fa. Remondis bestätigt den erteilten Auftrag zur Abfuhr und landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm aus dem Klärwerk Wenningstedt - Braderup. Die Abrechnung erfolgt über Wiegenoten zum Preis von 96,60 € / Mg zuzüglich Mehrwertsteuer. Einsparung gegenüber dem vorherigen Abnehmer 10 € / to.

Genehmigung zum Aufstellen von Hinweistafeln für die Karl-May-Spiele 2005 vom 25.06. - 04.09.2005.

Haus- und Straßensammlung des Müttergenesungswerkes vom 02.05. - 15.05.2005.

Golfclub Sylt - Golfplatzerweiterung; der Golfclub weist in einem Schreiben vom 25.04.05 auf die Notwendigkeit zur Golfplatzerweiterungsfläche rund um den Leuchtturm hin.

In der Verwaltungsrechtssache Hemshorn u.a. / ALS; die Gemeinde nimmt Kenntnis von der gerichtlichen Verfügung vom 31.03.2005 an die Kläger. Im Hinblick darauf, dass auch das Gericht keine Erfolgsaussicht prognostiziert, hofft die Gemeinde darauf, dass die Kläger eine Prozess beendende Erklärung abgeben und der Vorgang somit abgeschlossen werden kann.

VEN; in einem Schreiben wird mitgeteilt, dass ein Nachweis für verbrauchtes Löschwasser erstellt werden muss, der der VEN halbjährlich vorzulegen ist. Der finanzielle Ausgleich erfolgt über eine Spendenbescheinigung.

Ein Mieter in den Wohnungen der Post, die Gebäude wurden veräußert, sorgt sich um seine Wohnung und bringt dies in einem Schreiben zum Ausdruck.

Herr Zierow vom Kreis NF teilt mit, dass seitens des Denkmalschutzes Interesse besteht, die Fläche des erworbenen Wäldchens von jeglichem Bewuchs freizuhalten.

Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 01.02.2005; hier: Teilnahmerecht an Sitzungen und Überproportionalitätsklausel

Servicearbeiten an 10.000 Mobilfunkstationen von T-Mobile geplant.

Amtsvorstehertagung 2005 am 15.04.2005; hier wurde ein Thesenpapier unter dem Titel „Gemeinden gestalten gemeinsam“ erarbeiten.

Schreiben der Freiwilligen Feuerwehr Wenningstedt zu den Brandeinsätzen in der Straße „Lüng Wai“. In diesem Zusammenhang wird auf die Problematik der Parkmöglichkeiten hingewiesen.

In einem Schreiben teilt Herr Schlobies mit, dass die neuen Häuschen für Strandkörbe die Urlaubsqualität des ganzen Strandes in unerträglicher Weise zerstören, wie überhaupt die zunehmende Bebauung am Strand. Er bittet darum, diese umgehend abzubauen und auf das Kliff zu verlegen.

Am 25. Mai 2005 wurde der Termin für die mündliche Verhandlung in Sachen Hemshorn ./. ALS anberaumt.

Anfragen
Gv Lödige erkundigt sich nach der Satzung zum Schutze des Kurbetriebes und des Fremdenverkehrs; die Stadt Westerland hat eine Satzung auf Empfehlung des Kreises NF beschlossen und veröffentlicht. Nach dem neuen EU Recht ist zurzeit keine Aussage hinsichtlich des Einhaltens der Ruhefristen möglich.


4. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) sowie Bestätigung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses (Neubau KVW - Arkaden Wenningstedt)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup hat am 03.08.2004 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 19 aufzustellen. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 einschließlich Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung liegt jedem Gv als Tischvorlage vor und wird vom Bgm erläutert. Sodann wird folgender Beschluss von der Gv gefasst:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Gebiet
1.südlichl der Strandstraße und westlich der Dünenstraße
2.östlich der Dünenstraße und nördlich vom Mittelweg
und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend:13
Ja-Stimmen:13
Es waren folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Gv Sabine Koppelt


5. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) hier: Gemeinnütziges Erholungswerk

Das Gemeinnützige Erholungswerk e.V. stellt den Antrag auf Erweiterung seiner Ferienanlage in Wenningstedt, Westring, und begründet dies in einem Schreiben vom 21.03.05. Die GV haben die Planzeichnungen von dem Ist-Stand, von der gewünschten Erweiterung als Vorlagen, ebenso wie eine Fotokopie des o.a. Schreibens erhalten. Nach kurzer Diskussion wird über folgendem Beschlussvorschlag abgestimmt: Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt grundsätzlich der Erweiterung der Ferienanlage des Gemeinnützigen Erholungswerkes in Wenningstedt - Braderup (Sylt) gem. Vorlage zu. Der Bgm wird ermächtigt, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 im Hinblick auf die Festsetzungen mit dem Kreis Nordfriesland abzustimmen und, wenn Einvernehmen erzielt wird, die Vorlagen für den Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
0 Jastimmen
13 Neinstimmen
1 Enthaltung
Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.


6. Beratung und Beschlussfassung auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) hier: Flurstück 63/51 - Im Tal 1

Sachverhalt / Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB): Herr Hans Georg Thomsen, Architekt, Westerland, beantragt mit Schreiben vom 23.03.2005 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup für das Objekt „Im Tal 1“. Hierzu habe er bereits ein Gespräch mit Herrn Bürgermeister Schmidt, Herrn Thomsen (Kreis Nordfriesland, Baugenehmigungsbehörde) und den Bauherren Herrn und Frau Krüger geführt. Herr und Frau Krüger bieten der Gemeinde Wenningstedt-Braderup an, auf o. g. Grundstück neben der angestrebten Bebauung mit Ferienappartements auch vier Dauerwohnungen für die einheimische Bevölkerung zu schaffen. Im Gegenzug möge die Gemeinde den Bebauungsplan in folgender Form ändern:
- Erhöhung der GRZ von derzeit 0,12 auf dann künftig 0,15
- Zulässigkeit von zwei Baukörpern, d.h. Erweiterung des Baufensters in südlicher wie nördlicher Richtung.
Der Bebauungsplan Nr. 4 enthält für das in Rede stehende Grundstück „Im Tal 1“ (Gemarkung Wenningstedt - Braderup, Flur 8, Flurstück 63/51) folgende Festsetzungen:
- Allgemeines Wohngebiet WA
- Maximal zulässige GRZ 0,12
- Zulässige Anzahl der Vollgeschoss: I
- Nur Einzelhäuser
Als städtebaulich problematisch für eine Änderung im Sinne des Antragstellers erscheint, dass für sämtliche benachbarte Grundstücke ebenfalls eine GRZ von 0,12 festgesetzt ist, damit also Nachforderungen seitens der Nachbarschaft für eine allgemeine Erhöhung der GRZ in dem Gebiet zu erwarten sind, ggf. bereits in diesem Bebauungsplanänderungsverfahren. Weiterhin erscheint eine Ausdehnung des Baufensters in nördliche und südliche Richtung aus städtebaulich-gestalterischen Gesichtspunkten (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 4 und 5 des Baugesetzbuchs, BauGB) nicht unproblematisch. Während eine Erweiterung in Richtung Süden insofern einen Sinn ergibt als auch auf dem westlich angrenzenden Grundstück „Im Tal 3“ (Gemarkung Wenningstedt-Braderup, Flur 8, Flurstück 63/127) die Baugrenze ebenfalls 6 m weiter südlich liegt, ist eine Ausdehnung des Baufensters in Richtung Norden ausschließlich auf dem Grundstück „Im Tal 1“ städtebaulich kaum nachvollziehbar, da hiermit die sich durch den jetzigen Zuschnitt des Baufensters ergebende potenzielle Fluchtlinie zerstört wird. Vor diesem Hintergrund macht es eigentlich mehr Sinn, auch das Baufenster auf dem Nachbargrundstück zu ändern und ggf. auch in der Nachbarschaft die GRZ anzupassen. Damit wäre jedoch einem allmählichen Aufschaukeln der GRZ und damit der Baudichte Tor und Tür geöffnet, was aufgrund des damit verbundenen sich ändernden städtebaulichen Charakters des Ortes nicht im Sinne der gemeindlichen Entwicklung sein kann. Neben gestalterischen Gesichtspunkten sind bei der Aufstellung der Bebauungspläne gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB aber auch die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und der Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen Kosten sparenden Bauens und die Bevölkerungsentwicklung zu beachten. Während es aufgrund des erreichten hohen Konzentrationsgrades an Ferienappartements auf der Insel und hier insbesondere auch in Wenningstedt-Braderup an sich nicht das Ziel der Gemeinden sein kann, einer Ausdehnung dieser Anzahl von Ferienappartements weiter Vorschub zu leisten, so muss es aufgrund des fehlenden Wohnraums für die einheimische Bevölkerung doch ein vorrangiges Ziel der Gemeinden bleiben, letzteren Bedarf zu befriedigen. Zudem sind die Gemeinden zur Aufrechterhaltung der vorhandenen Infrastruktur, zur dauerhaften Absicherung des örtlichen Einzelhandels und zur Wahrnehmung verschiedener gemeindlicher Aufgaben (Feuerwehr, politische Ämter, etc.) dringend auf dauerhaft am Ort wohnender Bevölkerung angewiesen.  Da die Gemeinden i. d. R. finanziell selbst nicht in der Lage sind, ausreichenden Wohnraum für die einheimische Bevölkerung bereit zu stellen, bieten sich hier Kooperationen mit privaten Anbietern im Sinne eine „Public Private Partnership“ (PPP) an, welche privaten Bauherren eine gewisse Anzahl an Ferienappartements gewähren, wenn diese gleichzeitig einen bestimmten Anteil an Dauerwohnraum in den Gemeinden errichten. Dieser Weg ist zuletzt erfolgreich in Wenningstedt-Braderup bei der Überplanung des ehemaligen Tankstellengrundstücks beschritten worden. Nur weil auf dem betroffenen Grundstück auch Dauerwohnraum entstehen soll, ist es im Sinne einer Gleichbehandlung der Grundeigentümer in diesem Bereich vertretbar, ausschließlich auf dem Flurstück 63/51 die GRZ geringfügig zu erhöhen und das Baufenster zu vergrößern. Dies sollte im Falle einer Änderung des Bebauungsplans unbedingt berücksichtigt werden, um eventuellen Nachforderungen aus der Nachbarschaft argumentativ entgegentreten zu können. Das Bauplanungsamt empfiehlt, dass ggf. der Vorhabenträger die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans übernimmt. Zur rechtlichen Absicherung des Dauerwohnrechts für die einheimische Bevölkerung empfiehlt das Bauplanungsamt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags i. S. d. § 11 BauGB (vgl. hier insbesondere § 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB). Beschlussvorschlag:
Aufgrund der oben angestellten Überlegungen legt das Bauplanungsamt ohne Setzung von Prioritäten zwei alternative Beschlussempfehlungen vor, über die der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Wenningstedt-Braderup beschließen möge:
Alternative I:
1. Der Antrag des Herrn H. G. Thomsen auf Änderung des Bebauungsplans wird aus städtebaulich-gestalterischen Gründen mit folgender Begründung abgelehnt: „Als städtebaulich problematisch für eine Änderung im Sinne des Antragstellers erscheint, dass für sämtliche benachbarte Grundstücke ebenfalls eine GRZ von 0,12 festgesetzt ist, damit also Nachforderungen seitens der Nachbarschaft für eine allgemeine Erhöhung der GRZ in dem Gebiet zu erwarten sind. Weiterhin erscheint eine Ausdehnung des Baufensters in nördliche und südliche Richtung aus städtebaulich-gestalterischen Gesichtspunkten (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 4 und 5 des Baugesetzbuchs, BauGB) nicht unproblematisch. Während eine Erweiterung in Richtung Süden insofern einen Sinn ergibt als auch auf dem westlich angrenzenden Grundstück „Im Tal 3“ (Gemarkung Wenningstedt-Braderup, Flur 8, Flurstück 63/127) die Baugrenze ebenfalls 6 m weiter südlich liegt, ist eine Ausdehnung des Baufensters in Richtung Norden ausschließlich auf dem Grundstück „Im Tal 1“ städtebaulich kaum nachvollziehbar, da hiermit die sich durch den jetzigen Zuschnitt des Baufensters ergebende potenzielle Fluchtlinie zerstört wird. Vor diesem Hintergrund macht es eigentlich mehr Sinn, auch das Baufenster auf dem Nachbargrundstück zu ändern und ggf. auch in der Nachbarschaft die GRZ anzupassen. Damit wäre jedoch einem allmählichen Aufschaukeln der GRZ und damit der Baudichte Tor und Tür geöffnet, was nicht im Sinne der gemeindlichen Entwicklung sein kann.“
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Antragsteller schriftlich über die Ablehnung in Kenntnis zu setzen.

Alternative II:
Dem Antrag des Herrn H. G. Thomsen auf Änderung des Bebauungsplans wird zugestimmt.
1. Die Gemeinde Wenningstedt - Braderup beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 (Bebauungsplan Nr. 4.7) für das Gebiet Flur 8, Flurstück 63/51, westlich der Westerlandstraße, südlich der Straße „Im Tal“, östlich des Flurstücks 63/127 und nördlich des Flurstücks 531. Planungsziel ist die Erhöhung der Ausnutzbarkeit des Grundstücks durch Änderung der Grundflächenzahl und des Baufensters.
2. Die Gemeinde behält sich eine Kostenübernahme durch den Vorhabenträger vor.
3. Die Gemeinde behält sich vor, das Dauerwohnrecht zu Gunsten der einheimischen Bevölkerung in einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB dauerhaft abzusichern.
4. Die Entwicklungsabteilung des Kreises Nordfriesland wird beauftragt, die nächsten Planungsschritte einzuleiten.

Der BauA empfiehlt der Gv die Alternative II, wobei festzulegen ist, dass
a) entweder 4 Wohnungen gebaut werden mit je mindestens 50 qm reiner Wohnfläche oder
b) 2 Hausscheiben, ohne Keller, mit der Möglichkeit zwischen 80 und 100 qm Wohnfläche.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Der Bgm erläutert den Anwesenden, dass das Baufenster verändert und die GRZ von 0,12 auf 0,15 erhöht wird und verdeutlicht dies anhand der ihm vorliegenden Planzeichnung. Der Bau von Dauerwohnungen wird als Gewinn für die Gemeinde angesehen. Die GV beschließt, der vom BauA empfohlenen Variante II zuzustimmen und stimmt zu, dass
a) 4 Wohnungen mit je 50 qm reiner Wohnfläche gebaut werden, oder
b) 2 Hausscheiben, ohne Keller, mit der Möglichkeit zwischen 80 und 100 qm Wohnfläche.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


7. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) hier: Konzept Golfhotel

Der TOP ist abgesetzt.


7 neu. Wahl einer/s Bürgervertreterin/ Bürgervertreters in den   Wege- Umweltschutz- und Sonderausschuss der Gv Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Vorschlagsrecht: CDU / SPD Fraktion. In der Sitzung der Gv am 11.05.2005 wurde von der CDU/SPD Fraktion Frau Karen Lödige benannt und von der Gv gewählt. Frau Lödige hat gem. der Aussage des Fraktionssprechers der CDU/SPD Fraktion ihre Zustimmung zurück gezogen. Somit muss eine neue/neuer Bv gewählt werden. Vorschlag: Herr Claus Schulz. Die Gv wählt Herrn Claus Schulz als bürgerliches Mitglied in den Wege- Umweltschutz- und Sonderausschuss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


8. Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet 500 m östlich der L 24 und 200 m nördlich der K 120 in Braderup (Sylt) hier: Aufstellungsbeschluss

Der TOP ist abgesetzt.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) hier: Parzelle 13/3, südlich Wiesenweg, östlich Kirchenweg

Auszug aus der Niederschrift der Gv vom 14.12.2004: Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter / innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind: Es erklärt sich kein Gemeindevertreter für befangen. Sachlage: Der Gemeinde liegt der Antrag auf Änderung des B-Planes Nr. 2 von Frau Silke Frederiksen aus Westerland vor, die eine Erweiterung der festgesetzten Baugrenzen nach norden zum Wiesenweg um ca. 6 m beantragt. Innerhalb dieses erweiterten Baufensters soll ein nach norden versetzter Neubau mit einer Grundfläche von 150m² entstehen. Dem Antrag wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 1.11.2004 zugestimmt. Beschlussvorschlag:
1. Nach Beratung beschließt die Gemeindevertretung die Aufstellung der vereinfachten 7. Änderung des B-Planes Nr.2. Planungsziel ist die Erweiterung der festgesetzten Baugrenzen auf dem Flst. 13/3 um ca. 6 m in nördliche Richtung.

2. Gemäß § 13 Abs.2 BauGB soll von der Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 BauGB (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 (vorgezogene Behördenbeteiligung)  abgesehen werden.

3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

5. Die entstehenden Planungskosten sollen durch den Antragsteller getragen werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Nach Erläuterung beschließt die Gemeindevertretung, den Beschluss zur Aufstellung der vereinfachten 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) aufzuheben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


10. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung des Bebauungsplan es Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup hier: Hotel Kiose

Sachlage: Die Gemeinde Wenningstedt - Braderup möchte den Bestand des Hotel Kiose sichern. Da die laut Eigentümer notwendigen Umbauten nicht mit den aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbar sind, strebt die Gemeinde eine Vorhaben bezogene Änderung des Planes an. Insbesondere die Grundflächenzahl müsste angepasst werden. Der Bgm erläutert, dass hier ein Generationswechsel stattfinden soll, der Veränderungen mit sich bringt. Gemeinsam mit dem Kreis NF strebt die Gemeinde eine Lösung an. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den folgend formulierten Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt Braderup(Sylt). Die auf der SO Hotel-Fläche, dargestellt im Lageplan, wird die festgesetzte GRZ den Bedürfnissen des Hotel Kiose angepasst.
1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Bauamt des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


11. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) sowie Bestätigung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses (hier: Sylt - Klinik)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt hat am 14.12.2004 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 aufzustellen. Die Satzung, der Textteil und die Begründung liegen jedem Gv vor und werden erläutert. Angemerkt wird, dass die Stellplätze auf dem Grundstück gefordert werden, diese gehören jedoch nicht in den Bebauungsplan. Die Turnhalle kann innerhalb der Baulinie gebaut werden, die mögliche Fläche ist anhand der Vorlagen ersichtlich. Inhalte und Verträge folgen noch. Beschluss:
1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet AWO-Syltklinik, nördlich des Fennenweges und östlich des Campingplatzes und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 13
Ja - Stimmen: 13
Es waren folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Jörg-Eric Zarth


12. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup Sylt) über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen (Ortsgestaltungssatzung)

Die „alte“ und die „neue“ Fassung der Ortsgestaltungssatzung (OGS) liegt jedem Gv vor. Der Bgm beantwortet die an ihn gerichteten Fragen hinsichtlich der vorgenommenen Änderungen. Antennenanlagen müssen nicht reglementiert werden, in Braderup gelten die Festsetzungen der OGS nicht, sondern die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Sodann beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen (Ortsgestaltungssatzung) in der vorliegenden Fassung. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung vom 10.12.1998 wird außer Kraft gesetzt. Abstimmungsergebnis: 12 : 2 : 0


13. Beratung und Beschlussfassung einer Satzung über das Anbringen und die Unterhaltung von Straßennamen - Hausnummernschildern in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Zu diesem TOP begrüßt der Bgm Herrn Ebert vom ALS, der die Fragen der Anwesenden beantwortet und auf die gewünschten Änderungen der FDP/BWB Fraktion eingeht. Hingewiesen wird noch auf § 6 - die Satzung vom 11.08.1981 tritt mit dem Tage der Bekanntmachung der neuen Satzung außer Kraft -. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über das Anbringen und die Unterhaltung von Straßennamen- und Hausnummernschildern in der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) in der vorliegenden Fassung des ALS. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung öffentlich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


14. Beratung und Beschlussfassung über die II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) vom 14. Dezember 1994

Die Vorlage des ALS liegt jedem GV vor und wird der Urschrift dieser Niederschrift beigefügt. Nach Erläuterung beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung.


15. Beratung und Beschlussfassung über Anträge

Inseljugendring „Nacht der Sylter Bands“
Nach kurzer Beratung beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, der Empfehlung des Sozialausschusses zu folgen und die Veranstaltung der „Nacht der Sylter Bands“ mit 300 € finanziell zu unterstützen.

Naturschutzzentrum
Der Auszug aus der NS über die Sitzung des SozA liegt jedem Gv vor. Die Bgm von Westerland, Frau Reiber, hat zugesichert, den Zuschuss der Stadt entsprechend des Verhältnisses der teilnehmenden Kinder zu erhöhen. Mit Sylt-Ost wird der Bgm ebenfalls in Kontakt treten. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, einem maximalen Zuschuss von 2000 € zuzustimmen. Die Anweisung des Betrages erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, wenn die Rückmeldung von Westerland vorliegt, dass die Zuschüsse aufgestockt werden.


16. Beratung und Beschlussfassung über Mehrstunden einer Mitarbeiterin im Kindergarten Wenningstedt - Braderup

Der Protokollauszug aus der NS über die Sitzung des SozA vom 12.04.2005 liegt jedem Gv vor. In der Diskussion stellt sich heraus, dass dies ein erster Schritt sein soll, um kurzfristig zu helfen. Gv Ußner befürwortet die Empfehlung des SozA, erinnert aber daran, dass der Vertrag mit der Mitarbeiterin befristet sein sollte, weil noch „endgültig“, auch im Rahmen der Haushaltsberatungen 2006, im SozA über eine evtl. weitere Kraft im KiGa entschieden werden soll. Die Gv beschließt, der Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von 30 auf 35 Stunden von der Mitarbeiterin des Kindergartens zuzustimmen. Mehrausgaben für die Gemeinde 300 € brutto monatlich. Der Vertrag soll befristet bis zum Herbst 2005 abgeschlossen werden, um dann konkret eine Entscheidung zu treffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


17. Beratung und Beschlussfassung zu Terrassenbewirtschaftungen in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

a) 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt hat am 18.08.2003 beschlossen, die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 aufzustellen. Beschluss:
1. Der Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet zwischen der Westerlandstraße, Süder Wung, der Umgehungsstraße (L 24) und dem Südrand des Dorfteiches sowie beidseitig des Wiesenweges einschließlich des Grundstückes Ameland und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter 14
Davon anwesend:13
Ja-Stimmen:13
Es waren folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Dieter Gauss

b) 8.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt hat am 18.08.2003 beschlossen, die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 aufzustellen. Beschluss:
1. Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet zwischen Westerhörn, der Westerlandstraße, Horsatal, Dünenstraße du Dünengrund, und den Bereich zwischen Dünengrund und Abbruchkante nördlich der Berthin-Bleeg-Straße bis Höhe Westerhörn und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter 14
Davon anwesend:13
Ja-Stimmen:13
Es waren folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Sabine Koppelt


18. Beratung und Beschlussfassung über die künftige Bezuschussung des Beratungs- und Behandlungszentrums

Bisher wurden die Zuschüsse über das Amt Landschaft Sylt entsprechend der Finanzkraft der Gemeinden abgewickelt. Die Gemeindevertretung hat nun beschlossen, künftig über die Zuschüsse selbst zu entscheiden. Dieses soll ab dem Jahr 2006 entsprechend der Einwohnerzahlen geschehen. Der Zuschuss 2005 soll auf Grund der Vorlage gezahlt werden, ab 2006 soll die neue Regelung gelten. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, über die Höhe des Betrages kann die Gemeinde eigenständig entscheiden. Nach Erläuterung beschließt die Gemeindevertretung, so zu verfahren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


19. Beratung und Beschlussfassung zur Kliffmeile 2005 / 2006

Man ist sich einig, dass die Kliffmeile 2005/06 wieder stattfinden soll. Die Ausgaben betrugen lt. Herrn Hinrichsen ca. 40.000 €. Davon wurde die Hälfte für Infrastruktur wie Zelt, Strom, Wasser, Heizkosten etc. gebraucht. Wenn in 3 Jahren die neue Kurverwaltung errichtet ist, werden sich die Ausgaben voraussichtlich um ca. die Hälfte reduzieren lassen. Dem gegenüber standen Einnahmen in Höhe von 8.000 € (Sponsoring 5.000 €, Umsatzpacht Kliewer ca. 2.000 €, Einnahmen Manfred Degen 1.000 €). Herr Hinrichsen berichtet weiter, dass die letzte Kliffmeile mit Bewirtschaftung durch Herrn Kliewer aus Sicht der Verwaltung die bisher am Besten gelaufene gewesen sei. Frau Koppelt bemerkt, dass es Überlegungen dahingehend geben sollte, dass Feuerwerk musikalisch zu begleiten. Frau Jenrich kritisiert, dass die Getränkepreise im Zelt zu hoch waren und viele Gäste sich über den Service im Zelt beschwert hätten. Es wurde z. B. Pfand für Plastikbecher erhoben etc. Man ist sich im Kurausschuss einig, dass Plastikbecher nicht auf die Kliffmeile gehören. Die Vorsitzende bittet die Verwaltung darum, die einzelnen Kritikpunkte zusammenzutragen und dann gemeinsam mit dem Pächter durchzusprechen. Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Der Kurausschuss spricht sich grundsätzlich für die Durchführung der Kliffmeile 2005/06 aus unter der Maßgabe, einzelne Kritikpunkte zu besprechen und auszuräumen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich die Durchführung der Kliffmeile 2005 / 2006 unter der Prämisse, dass die Kritikpunkte ausgeräumt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


20. Beratung und Beschlussfassung zur Anschaffung einer Gewinnspielsoftware

Als besonderes Angebot für unsere Gäste soll im Foyer der Kurverwaltung ein Zusatz-Scanner eingebaut werden, mit dem die Gäste freiwillig ihre Gästekarte einscannen können. Jeder Benutzer nimmt dann automatisch an einem Gewinnspiel teil. Die Software dafür kostet über die Firma Thaler ca. 1.800 Euro. Der Zusatzeffekt wäre eine zusätzliche Kontrolle über die Gast- bzw. Vermieterdaten. Nach kurzer Beratung wird folgender Beschluss gefasst:
Der Kurausschuss empfiehlt der GV, der Anschaffung einer Gewinnspiel-Software wie besprochen zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung einer Gewinnspielsoftware zum Preis von ca. 1.800 Euro. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


21. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme zu Hotelprojekten
a) Gemeinde Hörnum (Hapimag)
b) Gemeinde Rantum (Thermalhotel)
c) Sylt-Ost, OT-Keitum

a) Stellungnahme der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) zur Aufstellung des B-Planes Nr. 17 der Gemeinde Hörnum und der 3. Änderung des F-Planes der Gemeinde Hörnum (Hapimag)
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des BauA vom 12.05.2005: Sachlage: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum hat in ihrer Sitzung am 17.02.2005 die Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich des Strandweges, westlich der Inselbahntrasse, östlich und südlich des Flurstücks 624 - einschließlich des Grünstreifens zwischen L 24 und ehemaliger Inselbahntrasse - beschlossen. Gem. § 8 III BauGB erfolgt im Parallelverfahren eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes. Nach Erläuterung der dem Ausschuss vorliegenden Planungen durch den Bauausschussvorsitzenden und umfassender Beratung beschließt der BauA wie folgt: Beschlussvorschlag:
Die Belange der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) werden nicht berührt; Anregungen werden nicht vorgetragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Die Gv beschließt nach Erläuterung durch den Bgm, dem Hörnumer Projekt zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

b) Stellungnahme der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) zur 2. Änderung des Vorhaben bezogenen B-Planes Nr. 8c der Gemeinde Rantum und der 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde Rantum (Thermalhotel Rantum)

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des BauA vom 12.05.2005: Sachlage: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rantum hat in ihrer Sitzung am 10.03.2005 die Aufstellung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes Nr. 8c für das Gebiet östlich des Campingplatzes, nordöstlich des Wäldchens, nordwestlich des ADS-Heimes, beidseitig der Hafenstraße, westlich der Sylt-Quelle und südlich des Rantum-Beckens beschlossen. Gem. § 8 III BauGB erfolgt im Parallelverfahren eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes. Nach Erläuterung der dem Ausschuss vorliegenden Planungen durch den Bauausschussvorsitzenden und umfassender Beratung vertreten die Mitglieder des Bauausschusses die Auffassung, dass das Vorhaben „zu groß“ ist. Beschlussvorschlag:
Der Größenordnung des Bauvorhabens kann sich der Bauausschuss nicht anschließen. Es müsste sich, wenn die Zustimmung von Wenningstedt erreicht werden sollte, um ein ganz „normales“ Hotel in Rantum, wie ursprünglich angedacht, handeln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig nicht zugestimmt
Nach ausführlicher Diskussion und der Betrachtung dieses Vorhabens für die gesamte Insel beschließt die Gv: Der Größenordnung des Bauvorhabens kann sich die Gemeindevertretung nicht anschließen. Es müsste sich, wenn die Zustimmung von Wenningstedt erreicht werden sollte, um ein Hotel mit max. 80 Einheiten in Rantum , wie ursprünglich angedacht, handeln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig nicht zugestimmt.

c) Hotelplanungen in der Gemeine Sylt - Ost, OT - Keitum
Die Vorlage der Gemeinde Sylt-Ost hat jeder Gv erhalten.
1. Zum Hotelbau „Arena“ wird die Vorlage im Wortlaut vorgelesen.
2. Thermal - Hotel ehem. Kinderheim Mülheim
Aus den Wortbeiträgen wird deutlich, dass auch hier die Größenordnung der geplanten Vorhaben als „gigantisch“ angesehen wird. 70 - 80 Einheiten werden als ausreichend angesehen. Beschluss:
Die Gemeindevertretung könnte die Vorhaben nur befürworten, wenn hier Hotels jeweils mit einer Größenordnung von max. 60 Einheiten entstünden. Abstimmungsergebnis: 13 : 0 : 1



Ende des öffentlichen Teils der Sitzung.