Protokoll vom 12.12.2006

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister (Bgm), Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgetragen.


2. Einwohnerfragestunde

Frau Führ erhält die Antwort auf ihre Frage nach den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 5 und Nr. 2.

Zu TOP 04 fragt Frau Führ nach, was „damit gemeint sei“. Der Bgm erläutert, dass es sich um die Entwidmung des westlichen Teils des „Mittelweges“ handelt, die Zufahrt von der Dünenstraße zum Parkplatz bleibt und ein Wendehammer ist geplant. Die Frage von Frau Fifeik nach dem Warum, beantwortet der Bgm damit, dass die Entwidmung der Vorbereitung zur Umsetzung der Pläne in Bezug auf den Bau eines neuen Kurzentrums diene und baut somit darauf auf, die entwidmete Teilfläche ggf. als Parkplatz zu nutzen. Dies habe mit einer Bebauung des Parkplatzes Mittelweg nichts zu tun.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Der Abnahmeschein für die Erweiterung des Golfplatzes auf 18- Loch auf dem Sylter Flugplatz liegt vom Kreis Nordfriesland vor.

Erlaubnis einer Schankwirtschaft für Herrn Yüksel Yilmaz in der Hauptstraße 12.

Resolution der Bürgermeister der Amts angehörigen Gemeinden wegen fehlender Regelungen zum Schutz gegen Lärm und Antwort von Herr Minister von Boetticher, der die Beweggründe der Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt nachvollziehen kann. Vor dem Hintergrund der Deregulierungsbemühungen ist allerdings zu klären, ob und inwieweit für Schleswig - Holstein Regelungsbedarf besteht.

Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Personal Computer und Handys. Welche Objekte in den Gemeinden für eine Anmeldung in Frage kommen, soll in der nächsten Bürgermeisterdienstversammlung erörtert werden.

Der Termin Jahresabschluss bei der Gemeinde- und Amtskasse ist festgelegt auf den 13. Dezember 2006.

Herr Holger Timpel, ein Wenningstedter Bürger, setzt sich in einem Leserbrief positiv für den Flughafen Sylt ein.

Campingplatz Wenningstedt; die Genehmigung als Winterzeltplatz setzt ein aufwändiges Antragsverfahren voraus, zumal der Platz nicht durch einen Bebauungsplan sondern nur durch den Flächennutzungsplan erfasst ist. Gegen Entgelt ist das ALS bereit, das Antragsverfahren durchzuführen.

Verminderung von Umgebungslärm, Lärmkartierung; die Umgebungslärmrichtlinie hat die Zielsetzung, schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern. Fazit: Da die Insel Sylt nicht in dem für Schleswig - Holstein zu erfüllenden Aufgabengebiet liegt, sind keine Lärmkarten zu erstellen.

Die Nord-Ostseebahn GmbH informiert über den Leistungsumfang im Jahresfahrplan 2007 und über die Bemühungen, Einigung mit dem Verkehrsministerium über Mehrleistungsbestellung zu erzielen.

Ergebnisprotokoll über die Abteilungsleiterrunde mit Bürgermeistern am 31.10.2006 in List. Es besteht Einigkeit zum Projekt „Pionierlager“ darüber, dass eine Trennung zwischen dem von Herrn Heiner Jensen angedachten Projekt, welches als nicht sinnvoll erachtet wird, und der Überlegung, eine Sanierung der vorhandenen Schlichtwohnungen durchzuführen, erfolgen soll.

Gleichbehandlungsgesetz; Hinweise und Gesetzestext sind im Internet unter „Ortsrechtssammlung“ einzusehen.

Zur Vorhaltung von Gemeindebüros in den Amts angehörigen Gemeinden liegt eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht vor. Danach bestehen keine Bedenken gegen die Beibehaltung in der jetzigen Form.

Der Naturschutzgemeinschaft Sylt e.V. wurde zur Förderung der Jugendarbeit für das Jahr 2006 2000 € überwiesen, ein Antrag für 2007 liegt vor.

Schreiben der ADS zur Errichtung eines Hortes in Wenningstedt zum 01.08.2007.

SHGT informiert über Koalition beschließt Unternehmenssteuerreform zum 01.01.2008.

SHGT informiert über Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ November 2006.

Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht das Gesetz über Ladenöffnungszeiten.

In einer Stellungnahme zur Einrichtung eines Hortes anstelle der Betreuten Grundschule in Wenningstedt teilt die ADS auf Nachfrage mit, dass 17 Schulkinder mit einer 4-Stündigen Betreuungszeit zu Grunde gelegt wurden. Der gemeindliche Anteil würde bei einem exemplarischen Monatsbeitrag von 100 € für den Zeitraum von 01.08. - 31.12.2007 14.540 € und für 2008 33.790 € betragen. Zuschüsse des Kreises in Höhe von 19 % plus 6 % der anerkennungsfähigen Personalkosten.

Anfragen
Gv Frau Petersen erkundigt sich danach, wer für den Fußweg zwischen dem Golfplatz und dem Anwesen Gedigk verantwortlich ist. Durch Abbrechen von Buschwerk und Ästen ist der Weg in keinem guten Zustand, Abhilfe ist dringend erforderlich. Der Bgm antwortet, dass dies Sache des Golfclubs sei, der Weg wurde mit übernommen. Die Verwaltung wird entsprechend reagieren.

Auf die Frage von Gv Koppelt, ob nicht langfristig für Gv Sitzungen der Saal im Pastorat genutzt werden könne, erwidert der Bgm, dass dies nicht möglich sei. Der Saal wird bereits durch diverse Veranstaltungen, auch vom Tourismus-Service, sehr stark frequentiert.


4. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Einwendungen zur Teileinziehung eines Teilstückes des „Mittelweges“ in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Nach kurzer Aussprache und der Anmerkung von Gv Koppelt, dass sie die Gründe für die Teileinziehung nicht nachvollziehen kann und hier eine Verquickung mit dem Flächennutzungsplan sieht, nimmt die Gemeindevertretung von den Hinweisen der Damen Heike und Inge Holst sowie Katrin Thies Kenntnis. Die teilweise Einziehung des Mittelweges beeinträchtigt nicht die Erreichbarkeit der Grundstücke der Damen und beeinträchtigt sie damit auch nicht in ihren Anliegerrechten. Eine fußläufige Verbindung des Mittelweges in Richtung Westen bleibt bestehen. Die Änderung von Straßenführungen sowie der teilweisen Einziehung ist im Rahmen der Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden möglich, soweit Anliegerrechte nicht beeinträchtigt werden. Dies ist im vorliegenden Fall nicht erkenntlich. Die Verletzung von Rechten wird seitens der Anlieger auch nicht vorgetragen. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Teileinziehung des „Mittelweg“ in dem bereits bekannt gemachten Umfang und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Verfügung bekannt zu machen. Die im Rahmen der Auslegung des Entwidmungsbeschlusses eingegangenen Einwendungen wurden erörtert und gewürdigt. Sie führten nicht zu einer Änderung des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: 8 : 1 : 0


5. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Gv Gauss wird auf Nachfrage beim Bgm bestätigt, dass er als nicht befangen zu den TOP 05, 06 und 08 anzusehen ist, weil es sich hier jeweils um bestimmte Teilbereiche handelt. Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 23.01.06, 08.06.06 und 12.10.06 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurde darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben. (Siehe Auswertung der Stellungnahmen) Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß den Abwägungsvorschlägen in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

3. Der Bebauungsplan Nr. 2, 8. Änderung, wird als Satzung beschlossen.

4. Die Begründung wird gebilligt.

5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 9
Jastimmen: 9
Neinstimmen: 0
Es waren  keine Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen:


6. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 20.10.2006 Stellung genommen und keine Bedenken geäußert. Von Seiten der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben (Siehe Auswertung der Stellungnahmen). Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß den Abwägungsvorschlägen in der Anlage Auswertung der Stellungnahme beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

3. Der Bebauungsplan Nr. 2, 14. Änderung, wird als Satzung beschlossen.

4. Die Begründung wird gebilligt.

5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 9
Jastimmen: 9
Neinstimmen: 0
Es waren  keine Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen:


7. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das Gebiet zwischen Berthin-Bleeg Straße und dem Mittelweg östlich der Westerstrasse

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Sachlage:
Die vorliegende Bebauungsplanänderung soll das bestehende Hotel und das dazugehörige Gebäude mit Ferienwohnungen auf den Grundstücken Berthin-Bleeg-Str. 15 und Westerstraße 5 planungsrechtlich sichern und die geplante Umbaumöglichkeit schaffen. Die Grundstücke sind bisher als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO und als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Das Maß der Nutzung ist mit einer GRZ von 0,22 bzw. 0,18 bei einer Zulässigkeit von zwei bzw. einem Vollgeschoss festgesetzt. Das Hotel auf dem Grundstück Berthin-Bleeg-Str. 15 soll durch die Umbaumaßnahme um 4 Fremdenzimmer erweitert und die Straßenfassade soll erneuert werden, für das Gebäude mit Ferienwohnungen sind keine Veränderungen vorgesehen. Nach weiterer Erläuterung der vorliegenden Planung und anschließender Beratung beschließt die Gemeindvertretung wie folgt: Beschlussvorschlag:
1. Der vorliegende Entwurf der 9. Änderung des B-Planes Nr. 5 für das o.g. Gebiet und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0


8. Beratung und Beschluss über den Entwurfs und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für folgende Gebiete:
OT Braderup, südlich der Ortslage und östlich der K 118
OT Wenningstedt, östlich der Dünenstraße, nördlich und südlich vom Mittelweg
OT Wenningstedt, zwischen der Berthin-Bleeg-Straße und dem Mittelweg, östlich der Westerstraße
OT Wenningstedt, nördlich Hochkamp, östlich der Westerstraße

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Sachlage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt- Braderup hat in ihrer Sitzung am 20.02.2006 beschlossen, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes  durchzuführen. Gv Koppelt zitiert aus dem Abschnitt auf Seite 1 der Begründung und nimmt Bezug auf die Ausführungen auf Seite 4, die Aussagen in der Begründung sind nach ihrer Meinung gegensätzlich Der Bgm führt aus, dass der Flächennutzungsplan über eine Bebauung nichts aussagt, wenn es keinen gültigen Bebauungsplan gibt. Nach weiterer Erläuterung der vorliegenden Planung und anschließender Beratung beschließt die Gemeindvertretung wie folgt: Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für die o.g. Gebiete und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die Stellungnahmen der Landesplanung, der EVS und der unteren Naturschutzbehörde sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 1
Enthaltungen 0


9. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag an die Arbeitsgemeinschaft Deutsches Schleswig (ADS) auf Anpassung der Kindergartenbeiträge

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat alle Kommunen im Land aufgrund der allgemeinen Finanzsituation aufgefordert,  Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen durchzuführen und hat eine Liste mit Hinweisen zur Ausschöpfung von Einnahmequellen übermittelt. Unter anderem sind alle Kommunen in Schleswig-Holstein aufgefordert worden, adäquate Eigenbeteiligungen für Einrichtungen wie zum Beispiel Kindergärten zu fordern. Im Bereich der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) wird kein gemeindeeigener Kindergarten betrieben, diese Aufgabe ist auf die Arbeitsgemeinschaft Deutsches Schleswig übertragen worden. Diese erhebt die Kindergartenbeiträge in eigener Zuständigkeit. Die Höhe von der ADS erhobene Kindergartenbeiträge hat aber unmittelbaren Einfluss auf die Zuschüsse, die dann zur Bedarfsdeckung von der Gemeinde Wenningstedt angefordert werden. Hieraus rechtfertigt sich das Ansinnen der Gemeinde, an die ADS heranzutreten mit der Forderung, dass die Kindergartenbeiträge adäquat erhöht werden und dass dabei das auf Sylt bzw. im Land Schleswig-Holstein vorgegebene Mittelmaß ausgeschöpft wird. Die Gemeindevertretung sollte dem Bürgermeister entsprechend ermächtigen, mit dieser Forderung an die ADS heranzutreten. Gv Frau Wionski-Berndt nimmt Stellung und berichtet den Anwesenden, dass die Gemeinde erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um den Kindern bessere Bildungschancen einzuräumen, wie am Beispiel der Aufstockung des pädagogischen Personals und der musikalischen Früherziehung. Gv Petersen fragt nach der letzten Erhöhung des Kindergartenbeitrages, die im Jahre 2001 gewesen ist. Für die Kernbetreuungszeit von 7.30 - 14.30 Uhr werden jetzt 120 € statt bisher 92 € erhoben. Für eine Betreuung bis 16.00 Uhr ist der Betrag 136 €. Gv Ußner fast zusammen, dass der Forderung des Landes und des Kreises nachgekommen werden muss, dies hat zur Folge, dass bestimmte Forderungen wiederum an die Eltern herangetragen werden müssen. Wenn sich die Gemeinde jetzt sträubt, wo bleiben dann die Zuschüsse? Beim Festsetzen der Höhe der Beträge, so der Bgm, wird der Sozialausschuss eingebunden. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung erachtet die von der ADS erhobenen Kindergartenbeiträge als nicht ausreichend und bezieht sich insoweit auf die Forderung des Innenministers, Haushalts konsolidierende Maßnahmen durchzuführen und die Einnahmen der Gemeinden entsprechend anzuheben bzw. ihre Ausgaben den gegebenen Möglichkeiten nach zu beschränken. Der Bürgermeister wird daher beauftragt, an die ADS heranzutreten mit der Forderung, dass die Beiträge angemessen erhöht werden. Die Erhöhung selbst und das Ergebnis werden in das Ermessen des Bürgermeisters gestellt. Der Bürgermeister wird gebeten, über das Ergebnis seiner Verhandlungen in einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung zu berichten.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 1
Enthaltungen 0


10. Beratung und Beschlussfassung über den Kinderspielplatz „Feldscheide“

Der Auszug aus der Niederschrift des Sozialausschuss vom 01.11.2006 liegt allen Gv vor. Über Herrn Neumann vom ALS wurde geprüft, ob grundsätzlich die Förderung von behindertengerechten Einrichtungen auf einem Spielplatz denkbar wären. Die Antwort lautet, dass als Voraussetzung ein Dorfentwicklungsplan erstellt werden müsse, der die Maßnahme im Gesamtkonzept darstellt. Ohne Dorfentwicklungsplan ist eine Förderung nicht möglich. Alternativ wäre nachzuweisen, dass sich das geplante Vorhaben als regionales Leitprojekt erweist. Dies scheint jedoch bei dem Vorhaben fraglich. Insgesamt bleibt also festzuhalten, dass die gegenwärtigen Rahmenbedingungen eine Förderung des Vorhabens nicht zulassen. An Spenden sind 2.267 € eingegangen, einige Sponsoren haben erklärt, die Kosten für ein Spielgerät übernehmen zu wollen. Wie soll verfahren werden? Sollen die Geräte, die gesponsert werden, angeschafft werden? Was ist mit den eingezahlten Spenden - kann für dieses Geld ein Gerät bestellt werden? Ist das Projekt insgesamt als gescheitert anzusehen? Ursprünglich war die Gv davon ausgegangen, dass ca. 50 Prozent der Kosten durch Spenden abgedeckt werden sollten. Dieses Ziel ist leider nicht erreicht worden. Die aufgeworfenen Fragen werden erörtert, Gv Frau Wionski-Berndt teilt mit, dass an Spenden für Spielgeräte die Summe von 6.991,-€ erreicht wurde. Sie bittet die Gv, die Maßnahme weiterführen zu können, die Geräte einzukaufen, für die eine Zusage auf Übernahme der Kosten vorliegt und den Spendern ein Dankschreiben zuzuleiten. Das Behinderten WC muss vorerst wegfallen. Sukzessive soll dann die Gesamtplanung verwirklicht werden. Beschlussvorschläge für die Gemeindevertretung:
1. Die Maßnahme insgesamt soll weiter umgesetzt werden.

2. Rückverweisung an den Finanzausschuss wegen Finanzierungsvorschlägen

3. Die Maßnahme ist teilweise mit den eingegangenen, vorhandenen Spenden umzusetzen.

4. Die Zusagen der Sponsoren für ein Spielgerät einschl. der Kosten für das Aufstellen müssen schriftlich vorliegen, ein Abschlag in Höhe von 50 Prozent des Gesamtbetrages muss bei der Amtskasse eingezahlt werden.

5. Wenn der Kinderspielplatz nicht zu finanzieren ist, dann wird auf die Umsetzung verzichtet.

Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Die Maßnahme insgesamt soll weiter umgesetzt werden.

2. Die Maßnahme ist teilweise mit den eingegangenen, vorhandenen Spenden umzusetzen und weiter zu entwickeln.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


11. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise zur Einrichtung von Hortplätzen / Krippenplätzen

Die Gemeinde Wenningstedt - Braderup hat, unabhängig vom Kreis Nordfriesland, eine Abfrage für den  Bedarf Hort / Krippenplätze getätigt. Insgesamt benötigen 17 Eltern (mit Kampen) für ihre Kinder ab 2007 einen Hortplatz und 7 für einen Krippenplatz für Kinder unter 3 Jahren. Die Arbeitsgemeinschaft Deutsches Schleswig (ADS) will an Lösungen mitwirken. Die Entwicklung stellt sich problematisch dar. Ab 2007 wird eine so genannte verlässliche Schule eingerichtet. D.h., es gibt keine Freistunden mehr zwischen den einzelnen Unterrichtstunden, diese wurden bisher von der  betreuten Grundschule aufgefangen. Die betreute Grundschule wird geschlossen werden, eine Betreuung nach dem Schulunterricht gibt es dann nicht mehr. Des Weiteren wird es ab 2007 eine freie Schulwahl der Eltern für ihre Kinder geben. Die weitere Entwicklung muss abgewartet werden. Kommt evtl. List dazu?  Sollte ein Hort eingerichtet werden, stellt sich die Frage für die Finanzierung des Personals. Gibt es Zuschüsse vom Land oder Kreis für die Personalkosten? Einstimmiger Empfehlungsbeschluss des Sozialausschusses:
Wenn der Kreis Nordfriesland Ende Januar 2007 über Zuschüsse für Krippen- und Hortplätze entschieden hat, sollen Gespräche mit der ADS und der Gemeinde List über die weitere Vorgehensweise in Sachen. Grundschule, Hort- und Krippenplätze geführt werden. Gespräche mit der ADS haben stattgefunden, die Höhe der Zuschüsse und die Kosten wurden unter TOP 03 mitgeteilt. Es ist geplant, das Geld, welches für die betreute Grundschule verwendet worden ist, für Hortplätze zu verwenden. Ab Januar 2007 gibt es die freie Schulwahl für die Eltern und denen müsse man signalisieren, dass Wenningstedt – Braderup einen Hort vorhält. Der Bedarf, dass hat die Umfrage gezeigt, ist da. Die Gemeindevertretung beschließt, einen Hort einzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


12. Beratung und Beschlussfassung zu Anträgen:

Deutscher Guttempler Orden
Die Gemeindevertretung beschließt, den Guttempler Orden mit 300 € zu unterstützen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Volksbund Deutsche Krieggräberfürsorge
Von einer finanziellen Unterstützung nimmt die Gemeindevertretung Abstand. Es wird dem Volksbund angeboten, die Arbeit einer/s Jugendlichen finanziell zu unterstützen, der bei der Erhaltung der Anlagen (Ehrenmal) und Gräber in der Gemeinde Wenningstedt – Braderup mit tätig ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig - Holstein
Die Gv beschließt, den Verein mit 100 € zu unterstützen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Ausweisung eines Hundeplatzes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup
Der Antrag auf Genehmigung eines ausgewiesenen Hundeplatzes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 12 mit Datum vom 17.11.2006 liegt allen Gv vor. Entgegen der ursprünglichen Planung hat der Eigentümer nunmehr eine gemeindliche Nutzung des Grundstückes untersagt, so dass ein Bolzplatz und Parkplatz für die Gemeinde nicht mehr ausgewiesen werden darf. Frage: Will die Gemeindevertretung dennoch den Bebauungsplan Nr. 12 ändern und einen Hundeplatz ausweisen? Gv Zarth: die WWB Fraktion hält den Standort, gerade im Hinblick auf die Nähe zu den Häusern der Hemshorn - Stiftung (Kinder und Hunde) für nicht angebracht. Er macht den Vorschlag, die Antragsteller aufzufordern, den Antrag zu verändern. Er hält das Grundstück gegenüber der Einfahrt zu der Hemshorn Stiftung für geeignet.. Gv Petersen: da auch die Gemeinde nicht mehr von der Einrichtung eines Hundeplatzes profitiert, möge doch davon abgesehen werden, diesen auszuweisen. Nach weiterer Diskussion, insbesondere zum Standort, beschließt die Gemeindvertretung: Beschlussvorschlag:
Die Gv beschließt, dem Antrag der Sylter Hundefreunde e.V. auf Genehmigung eines ausgewiesenen Hundeplatzes an der vorgesehenen Stelle nicht stattzugeben. Einvernehmen herrscht darüber, dem Verein Sylter Hundefreunde e.V. mitzuteilen, dass die Kosten für evtl. Änderungen von Bebauungsplänen von dem Verein übernommen werden müssen einschl. der bereits entstandenen Kosten für das Schallgutachten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Die Verwaltung wird die Sylter Hundefreunde e.V. vom dem Beschluss in Kenntnis setzen und mitteilen, dass ein neuer Antrag mit einem anderen Standort gestellt werden kann.

Abriss Strandsauna - Holzhütte auf dem Podest eines Strandversorgungsbetriebes
Mit Schreiben vom 07.11.2006 beantragt Herr Rüdiger Meyer, „Wonnemeyer“, den Abriss der Strandsauna - Holzhütte auf dem Podest des Strandversorgungsbetriebes am FKK Strand. Als Anlage liegt der Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 16 a, der rechtsverbindlich ist, vor. Aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 16 a der Gemeinde Wenningstedt - Braderup wird vorgeschlagen, dem Antrag nicht stattzugeben. Das Saunagebäude ist Bestandteil des Bebauungsplanes, eine Änderung des Bebauungsplanes wird nicht in Betracht gezogen. In der Diskussion werden die Vertragsinhalte angesprochen, diese müssen bei einem Abriss und einer anderen Nutzung geändert werden. Ist eine Erweiterung des Betriebes geplant, muss ein klärendes Gespräch gesucht werden. Aus heutiger Sicht ist es nicht möglich, dem Abriss der Strandsauna zuzustimmen. Es ist so, wie vorhanden, in Ordnung. Gv Waldherr nimmt ab 20.27 Uhr an der Sitzung teil. Beschlussvorschlag:
Der Antrag des Herrn Rüdiger Meyer, Strandversorgungsbetrieb „Wonnemeyer“ wird abgelehnt und an den Tourismus - Service Wenningstedt - Braderup (Sylt) zurück verwiesen. Abstimmungsergebnis: 8 : 1 : 1


13. Beratung und Beschlussfassung über die Beibehaltung des Amtes Landschaft Sylt

Die Fusionsverhandlungen für eine Fusion aller Gemeinden auf der Insel Sylt sind  ins Stocken geraten und auf Grund des erklärten Widerstandes einiger Gemeinden wohl als gescheitert zu betrachten. An einer Zusammenführung der Verwaltungen der Stadt Westerland und des Amtes Landschaft halten die Gemeinden des Amtes, so ein Abstimmungsgespräch mit den Bürgermeistern am 31.10.2006, derzeit wohl nicht mehr fest. Die Zusammenführung würde keine erkennbaren Kosteneinsparungen bringen. Hinsichtlich der Unterbringung des Amtes im Rathaus Westerland wäre auf Grund der erforderlichen baulichen Investitionen sogar mit mehr erheblichen Mehraufwendungen gegenüber den jetzigen Kosten zurechnen. Die Pachtzahlungen würden  an die KLM erfolgen, einen stadteigenen Betrieb,  und wären damit für die Gemeinden verlorene Ausgaben. Beide Verwaltungen liegen über der 8.000 Einwohner-Grenze und sind damit vom Verwaltungsstrukturgesetz nicht betroffen. Zwingenden Handlungsbedarf gibt es daher nicht. Für die diesbezügliche Beratung, die noch im Dezember 2006 im Amtsausschuss anstehen wird, bitten wir die Amts angehörigen Gemeindevertretungen um ein Votum zu dieser Frage, damit hinsichtlich der weiteren Dinge, die jetzt in angriff genommen werden müssen, Planungssicherheit besteht.
1. Es geht dabei jetzt um eine Lösungsfindung für die weiterhin prekäre Raumsituation der Amtsverwaltung. Die Lösung sollte der schon andiskutierte Neubau eines Verwaltungsgebäudes sein.

2. Eine weitere Entscheidung muss hinsichtlich der Bürgermeisterstelle in Sylt-Ost getroffen werden. Herr Schmatloch ist als stellvertretender Bürgermeister zeitlich befristet und nur übergangsweise in diesem Amt. Bei einer Beibehaltung der Geschäftsführung des Amtes durch die Gemeinde Sylt-Ost müsste die Stelle öffentlich ausgeschrieben werden.

Gv Zarth: mit Bedauern stellt er fest, dass die Fusionsverhandlungen als gescheitert anzusehen sind, es keine Zusammenführung der Verwaltungen, das so genannte Amtsmodell geben wird, und die Synergieeffekte ungenutzt bleiben werden. Gv Gauss äußert ebenfalls seine Enttäuschung darüber und bezeichnet das Ergebnis als Armutszeugnis für die Politiker. Die Gemeindevertretung beschließt, dass sie mit der Beibehaltung des Amtes Landschaft Sylt in seiner jetzigen Struktur einverstanden ist. Abstimmungsergebnis: 9 : 0 : 1


14. Beratung und Beschlussfassung zur Überwachung des ruhenden Verkehrs

In der Sitzung des Amtsausschusses am 11.09.2006 hat der Amtsvorsteher darauf verwiesen, dass von einigen Gemeinden der ausdrückliche Wunsch geäußert wurde, den ruhenden Verkehr zu überwachen. Der Grund liegt in dem zunehmenden Rauditum in Form von Nichtbeachten der Verkehrsvorschriften am Beispiel von Verstößen gegen Park- und Haltsverbotsbestimmungen. Der Bgm will durch die Überwachung des ruhenden Verkehrs versuchen, Verbesserungen zu erreichen, weil die Polizei nicht tätig wird. Wenn dies nicht klappt, könne man die Aktion wieder einstellen. Geplant ist, 2 Halbtagskräfte auf 400 € Basis einzustellen, die 20 Stunden die Woche zu unterschiedlichen Zeiten tätig sein sollen. Gv Frau Petersen entgegnet, dass sie sich gegen eine Überwachung des ruhenden Verkehrs ausspricht. Nach ihrer Auffassung kann eine Überwachung erst stattfinden, wenn auch die Parkplätze in Wenningstedt bewirtschaftet würden. Es werden unterschiedliche Wortmeldungen vorgebracht, der Tenor ist jedoch dieser, dass durch die Maßnahme „Ärger“ vorprogrammiert sei und dies vermieden werden sollte. Die Gemeindevertretung beschließt, sich der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Amtsbereich anzuschließen. Der Zeitraum wird vom 01. April 2007 bis 31. Oktober 2007 festgelegt. Der personelle Aufwand sollte mit Halbtagskräften geschehen, ein bzw. zwei Halbtagskräfte auf 400 € Basis. Abstimmungsergebnis: 4 : 4 : 2
Mit dem Abstimmungsergebnis ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs abgelehnt.


15. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das Haushaltsjahr 2007
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Stellenplan
d) Investitionsprogramm

Der Auszug aus der Niederschrift des Finanzausschusses liegt jedem Gv vor, ebenso die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007. Der Vorsitzende des FinA, Bv Thomas Rix, erläutert die Vorlage, geht auf die Kreisumlage, den Stand der Schulden/Hypotheken, Ablösung der Darlehen, die Rücklagen, die Übersicht über die Entwicklung der wichtigsten Ausgabearten ein. Ferner nimmt er zu einzelnen Haushaltsstellen aus dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Stellung und beantwortet die an ich gerichteten Fragen. Auf die Anhebung der Hebesätze wird kurz Bezug genommen. Die Haushaltssatzung wird im Wortlaut vorgelesen. Sodann beschließt die Gemeindevertretung im Einzelnen wie folgt:
a) dem Verwaltungshaushalt wird einstimmig zugestimmt,
b) dem Vermögenshaushalt wird mit 9:1:0 zugestimmt,
c) dem Stellenplan wird einstimmig zugestimmt,
d) dem Investitionsprogramm wird einstimmig zugestimmt,
e) der Haushaltssatzung wird einstimmig zugestimmt.


16. Beratung und Beschlussfassung über die Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr Wenningstedt - Braderup hier: Umstellung der Gebührensätze von DM auf Euro

Beim Durchsehen der Gebührensatzungen in der Gemeinde Wenningstedt – Braderup wurde festgestellt, dass die Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr noch nicht auf die Eurobeträge umgestellt ist und dies nun dringend nachgeholt werden muss. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den I. Nachtrag zur Gebührensatzung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrgebührensatzung) vom 31. August 1994 gemäß Vorlage des Amtes Landschaft Sylt.

§ 1

Das Verzeichnis der Gebührensätze nach § 4 Abs. 1 erhält die aus der Anlage ersichtliche Fassung.

§ 2

Diese I. Nachtragssatzung tritt rückwirkend vom 01. Januar 2002 in Kraft.


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


17. Beratung und Beschlussfassung zur Ausweisung eines Standortes für Poloveranstaltungen

Die Polo - Veranstaltungen, die bisher 2 x im Jahr in Keitum stattgefunden haben, sollen nach Wenningstedt - Braderup verlegt werden. Die Veranstaltungen sind jeweils am letzten Juli- und am ersten Augustwochenende. Auch im Jahr 2007 findet diese Poloveranstaltung noch in Keitum statt, ab dem Jahr 2008 sucht der Veranstalter eine andere Fenne, da der Vertrag in Keitum endet und nicht verlängert werden kann. Zudem war der bisherige Platz ordnungshördlich etwas bedenklich, die Parkplatzsituation unzureichend. Der Veranstalter hatte Kontakt mit dem Landwirt Dethlefs aufgenommen und konnte auch eine Fenne finden, die geeignet ist. Die Planzeichnung liegt jedem Gv vor. Über das ALS wurde beim Kreis NF als untere Naturschutzbehörde um Prüfung und Stellungnahme gebeten, ob naturschutzrechtliche Bedenken bestehen. Die Antwort liegt vor, es bestehe keine Bedenken. Die Frage nach der ganzjährigen Nutzung wird bejaht, der Platz muss ganzjährig gepflegt werden. Der Bgm äußert Bedenken hinsichtlich des Verkehrsaufkommens, Gv Gauss sagt aus, dass die K 118 ohnehin schon stark befahren wird, es würden erheblich mehr Fahrzeuge hinzukommen. Nach seiner Meinung kein idealer Standort. Der Begegnungsverkehr der Ein- und Ausfahrt wird angesprochen, einen „idealen“ Platz mit einer neutralen Zu- und Abfahrt gibt es in Wenningstedt - Braderup nicht. Beschlussvorschlag:
Dem Standort für die Polo - Veranstaltungen in Braderup wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Jastimmen: 0
Neinstimmen: 7
Enthaltungen: 3
Damit ist der Antrag abgelehnt.



Ende des öffentlichen Teils der Sitzung um 21.27 Uhr. Herr Rix und der Tourismusdirektor verlassen die Sitzung.