Protokoll vom 21.03.2006

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister (Bgm), Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung,  begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Bgm bittet um Zustimmung zur Erweiterung der Tagesordnung (TO) um die Tagesordnungspunkte (TOP)
11. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Bürger sowie Satzungsbeschluss für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)
12. Beratung und Beschlussfassung über die Anhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup
13. Beratung und Beschlussfassung zur Zusammenlegung des Amtes Landschaft Sylt und der Stadt Westerland

B 4. Anträge hier: Beratung und Beschlussfassung über Beiträge des Landschaftszweckverbandes (LZVB) für die Förderung des Projektes Maritimes - Umwelt - Erlebnis - Zentrum (MUEZ)

und Absetzen des TOP B 03 a.

Die Gemeindevertretung (Gv) genehmigt einstimmig die Tagesordnung, wie vorgetragen.


2. Einwohnerfragestunde

Herr Hans Werner Ketelsen von der Bürgerinitiative bittet den Bgm, eine Erklärung abgeben zu dürfen. Diese Erklärung wird im Wortlaut vorgelesen und der Protokollführerin übergeben. Diese wird als Anlage der Urschrift dieser Niederschrift beigefügt.

Her Welsch bezieht sich auf einen Artikel in der Sylter Rundschau und fragt nach, ob es denn eine Möglichkeit gibt, die Toiletten in den bisherigen Räumen der Kurverwaltung über die Sommermonate zu öffnen. Der Bgm entgegnet, dass dieses Thema unter TOP 8 behandelt werden wird.

Frau Ida Klein bezeichnet die Toiletten am Kapellenplatz als „Schandfleck“ und fragt, ob diese nicht entfernt werden können. Der Kurdirektor sagt aus, dass die Toiletten zurzeit renoviert werden und am Standort verbleiben.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Eine Nato-Übung wird in der Zeit vom 27.03. - 07.04.2006 durchgeführt.

Der Amtsvorsteher bittet beim Innenminister um einen Gesprächstermin in Sachen Verwaltungsstrukturreform, hier: Verwaltungsreform auf der Insel Sylt.

In einem Schreiben des Bgm an die Deutsche Post wird mit Nachdruck um Erhaltung einer Postfiliale in Wenningstedt gebeten.

In einer Pressemitteilung informiert die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Arbeitsverbände über den Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich, der nicht die strukturelle Finanzkrise des Landes löst.

Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag (SHGT); Mitteilung über den Beschluss des Kabinetts über die Eckwerte für den Doppelhaushalt 2007/2008 und den Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich.

Das Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein informiert die Gemeinde darüber, dass ab Anfang März bis Ende April 2006 umfangreiche Vermessungsarbeiten in der Gemeinde durchgeführt werden.

Schreiben des ALS zur Tagesordnung der Ausschüsse; die jeweiligen Vorsitzenden setzen die Tagesordnung fest und binden den Bürgermeister mit ein, auch im Hinblick auf den Sitzungstermin.

SHGT Info darüber, dass die Verpachtung eines Eigenjagdbezirks durch eine Gemeinde der Umsatzbesteuerung unterliegt.

Die diesjährige Dorfreinigung in Wenningstedt - Braderup findet am 01. April 2006 statt.

SHGT Pressemitteilung über das Thema: lässt der Landtag die Kommunen im Stich?

Der Jahresbericht 2005 der Kurverwaltung Wenningstedt - Braderup liegt vor.

Um 19.18 Uhr erscheint Gv Waldherr zur Sitzung.

Der Sommerfahrplan 2006 der Sylter Verkehrsgesellschaft liegt vor und kann im Gemeindebüro eingesehen werden.

Die Landesregierung informiert in einer Broschüre über Fragen  und Antworten zur Geflügelpest.

Anfragen
Es werden keine Fragen gestellt.


4. Beratung und Beschlussfassung über die Wahl eines weiteren Mitgliedes im Seniorenbeirat

Nach kurzer Aussprache beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, den Vorschlag des Sozialausschusses zu bestätigen und Frau Erna Krause als neues Mitglied für den Seniorenbeirat zu wählen.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Vereinbarung für den Betrieb eines ADS Kindergartens in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Sozialausschusses vom 28.02.2006:
Der Bgm bittet, bevor die Mitglieder auf diesen Tagesordnungspunkt eingehen, Wünsche und Anregungen im Ausschuss zu äußern, die dann anschließend der Arbeitsgemeinschaft Deutsches Schleswig (ADS) mitgeteilt und gemeinsam abgearbeitet werden können. Die Vors. erläutert die einzelnen Paragraphen der „Vereinbarung“ mit der ADS und geht auf einige ein, wo Handlungsbedarf besteht Man muss tätig werden, denn es kann  nicht nach dem Motto verfahren werden „aus den Augen, aus dem Sinn“! Die Gemeinde ist den Kindern gegenüber verpflichtet. Der § 2 Abs. 2 der Vereinbarung müsste nach der neusten gesetzlichen Fassung überarbeitet werden. Das inhaltliche Konzept (offenes Haus) für den Kindergarten wird von der ADS vorgegeben. Bemängelt werden die so genannten offenen Gruppen. Dadurch, dass den Kindern die Möglichkeit gegeben wird, sich in beiden Gruppen frei zu bewegen, herrscht im Kindergarten eine starke Unruhe, diese  wird durch das offene Frühstück noch verstärkt. Die Situation ist nicht zufrieden stellend. Hier sollte Abhilfe geschaffen, bzw. das Konzept überarbeitet werden. Die Mitarbeiterinnen hatten bisher  nicht die Entscheidungsfreiheit, ein anderes Konzept zu erarbeiten. Auf Grundlage der Schleswig-Holsteinischen Bildungsrichtlinien hat u.a. auch Frau K. Artschwager  ein Konzept erarbeitet und an die ADS geschickt. Die Vorstellung findet am Freitag, den 17. März 2006 in einem feierlichen Rahmen in Flensburg statt. Die Vorschularbeit wird für die Ansprüche der heutigen Zeit nicht ausreichend geleistet, die Kinder sind nicht optimal für den anschließenden Schulbesuch vorbereitet. Die Kindergartenleiterin hat ein Konzept erarbeitet und an die ADS geschickt. Mit der geleisteten Arbeit der Kindergartenmitarbeiterinnen sind die Eltern sehr zu frieden. Im § 3 der Vereinbarung weist die Vors. auf die Besetzung der Elternschaft hin, diese ist ihrer Meinung nach nicht ausreichend besetzt. Die Frage tut sich auf, ob die Kindergartenleiterin stimmberechtigte Vertreterin der ADS im Beirat ist? Dieses wird nach Rückfrage bei der ADS mit ja beantwortet In der neuen Fassung der Vereinbarung sollte im Einzelnen aufgeführt werden, wer die Vertreter der ADS sind und wer der/ die Stellvertreter/in der/des Vorsitzenden ist. § 4 Die Anforderungen, die an den Beirat gestellt werden, sind von diesem kaum zu leisten. Ein Fachausschuss, in Zusammenarbeit mit dem Beirat, sollte hier eingesetzt werden. Zu § 5 Es wird festgestellt, dass die ADS keine finanziellen Mittel hat, um etwaige Umbauten, Reparaturen oder Veränderungen im Kindergarten vorzunehmen. Bis auf Zuschüsse vom Land und Kreis und den Elternbeiträgen zahlt die Gemeinde alle anfallenden Ausgaben zusätzlich selbst. Wenn zusätzlich Arbeiten im Kindergarten anfallen, muss die Gemeinde diese auf eigene Kosten leisten. Die Frage, wer zz. für die sicherheitstechnische Überprüfung des Kindergartenspielplatzes zuständig ist, beantwortet sich wie folgt: Letztmalig wurde die Firma Sens & Möller, Arbeitssicherheit und Sicherheitstechnik, für die Kontrolle des Kindergartenspielplatzes 1997 für die Gemeinde tätig. Danach lag  die Verantwortung bei der Kurverwaltung als Eigentümer der Liegenschaft. Es wird übergeprüft, ob ein Auftrag von der Kurverwaltung vorliegt. Anmerkung: Ein Haushaltsplan des Kindergartens wurde der Gemeinde, wie in der Vereinbarung erwähnt, nicht zur Genehmigung vorgelegt Die Abrechnung der ADS über den Zuschuss der Gemeinde 2004 wird allen Anwesenden vorgelegt. Besonderes Augenmerk fällt auf die Streichung des Weihnachtsgeldes der Mitarbeiter. Gem. Vorstandsbeschluss und Zustimmung auf Betriebsversammlungen ist kein Weihnachtsgeld an die Mitarbeiter ausgezahlt worden, unter dem  Vorbehalt, dass  50 % an die ADS fließen und die anderen 50 % gehen als Personalkosteneinsparung an die Gemeinde zurück, führen also zu einer entsprechenden Reduzierung der Betriebskosten. Einsparungen können nicht auf Kosten der Mitarbeiterinnen gehen, in dem die Zahlung des  Weihnachtsgeldes gestrichen wird. Die Vors. hat sich über Kindergartenkonzepte bei anderen Trägern informiert. Die Aussage in einer Broschüre der Westerländer  Bürgermeisterin, P. Reiber, über deren Kindertagesstätten- Konzept, bezeichnet die Vors. als vorbildlich. GV B. Ußner merkt an, dass ab 2007 freie Wahl zum Schulbesuch herrscht. Es wird ein harter Konkurrenzkampf zwischen den Schulen werden, einige werden schließen müssen. Es hätte schon ein Kindergartenkonzept vorliegen müssen weil die o g. Veränderungen anstehen. Auf Nachfrage, ob die Möglichkeit besteht, die Kirche als Träger in Betracht zu ziehen, antwortet Herr Ußner als  Mitglied im Kirchenvorstand, dass es aus Zeitgründen nicht möglich ist. Es ist nun zu überlegen, was für Prioritäten die Gemeinde setzen will. Die Kirche und der Flugplatz werden in einem nicht unerheblich großen Rahmen finanziell unterstützt. Wo bleibt die Verantwortung der Gemeinde gegenüber den Kindern? Die Vors. berichtet über die Problematik, eine weitere Fachkraft für den Kindergarten zu finden, die auf 30 Std. Basis arbeiten kann. Es hat sich eine Bewerberin vorgestellt, diese aber musste leider absagen, da ihr die Vergütung nicht ausreichte. Sodann empfiehlt der SozA der GV, die Stundenzahl von 30 Std. zu erhöhen und eine Fachkraft für 38,5 Stunden einzustellen, die Vollkraft wird mit 22 % vom Land bezuschusst. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Die Vors. stellt den Mitgliedern anheim zu entscheiden, ob der Kindergarten zurück an die Gemeinde geht, oder ob die Gemeinde weiterhin einen Träger mit der Leitung und Verwaltung beauftragt. Mit 2 : 6 : 0 wird empfohlen, dass der Kindergarten in die Verantwortung der Gemeinde zurückgeht. Beschluss:
Es wird der GV empfohlen, sollte der Kindergarten weiterhin von einem Träger geleitet werden, muss  die Vereinbarung von einem Fachmann überarbeitet werden. Abstimmungsergebnis: 6 : 2 : 0
Im Sozialausschuss wurde darüber abgestimmt, den Kindergarten wieder in die Gemeinde zu integrieren. Mit 6 Neinstimmen zu 2 Jastimmen wurde dieses jedoch abgelehnt. Im Umkehrschluss wurde mehrheitlich der Gv empfohlen, es bei der Verwaltung und Leitung durch einen Träger zu belassen und die Vereinbarung in Zusammenarbeit mit einem „Fachmann“ zu überarbeiten. Es liegt nun an der Gemeindevertretung zu entscheiden, ob denn der Träger weiterhin die ADS sein oder ob noch Kontakt zu anderen Trägern aufgenommen werden soll.
Der Bgm schlägt vor, die Vereinbarung zwischen Gemeinde und der ADS von Herrn Gabriel vom Kreis Nordfriesland prüfen zu lassen und ggf. neu zu konzipieren, evtl. unter Mitwirkung der Mitglieder des Kindergartenbeirates. Gv Frau Wionski - Berndt sagt aus, dass sie darum gekämpft habe, den Kindergarten wieder in die Gemeinde zu holen. Leider ohne die erforderliche Mehrheit im Sozialausschuss. Nun geht es darum, den Weg frei zu machen, damit der Bgm verhandeln kann. Gv Petersen fragt an, ob es denn bei einer Trägerschaft durch die Arbeitsgemeinschaft Deutsches Schleswig (ADS) bleiben oder ob nach einem anderen Träger Ausschau gehalten werden soll. Dies wird verneint, denn nach Rücksprache mit den Mitarbeitern und der Leiterin des Wenningstedter Kindergartens soll alles so bleiben, wie es ist. Gv Frau Koppelt macht darauf aufmerksam, dass bei dem Konzept der ADS eine Vorschule nicht stattfindet und fragt, ob dies nicht eine Zumutung für die Kinder sei. Man möge doch bestrebt sein, den Kindern die bestmögliche Grundlage zur Vorbereitung für die Schule zu bieten. Gv Ußner: Gv Koppelt ist anscheinend nicht über die Entwicklung informiert. Gerade die ADS Kindergärten sind von der Kultusministerin des Landes Schleswig-Holstein gelobt worden, auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit Kindergärten / Grundschule. Der Bgm votiert für die ADS und Gv Wionski - Berndt bittet den Bgm, in Gesprächen mit der ADS die Leistung des Trägers und die Leistung der Gemeinde erkennbar zu machen und die Zuständigkeitsbereiche darzustellen. Sodann wird über folgende Beschlussvorschläge abgestimmt:
1. Die Gemeindevertretung beschließt, die Vereinbarung über den Betrieb eines ADS Kindergartens in Wenningstedt durch Herrn Gabriel vom Kreis Nordfriesland überprüfen zu lassen und in Zusammenarbeit mit dem Kindergartenbeirat ggf. Ergänzungen, Streichungen etc. vorzunehmen.

2. Bei Einvernehmen wird einer Unterzeichnung durch Träger und Gemeinde zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 10 : 2 : 0


6. Beratung und Beschlussfassung über einen Grundsatzbeschluss, dass Vorauszahlungsbescheide für Erschließungs- und Ausbaubeiträge durch das Amt Landschaft Sylt versandt werden sollen

In den vergangenen Jahren wurden zu Beginn einer Erschließungs- oder Ausbaumaßnahme für die Erschließung oder den Ausbau eines Straßenzuges Vorauszahlungsbescheide durch das Amt Landschaft Sylt versandt. Jedoch war es so, dass für jede Maßnahme ein gesonderter Beschluss darüber herbeigeführt wurde. Dies soll jetzt geändert werden, denn in den Satzungen ist ausgeführt, dass Vorauszahlungen verlangt werden können.
Grundsatzbeschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass Vorauszahlungsbescheide für Erschließungs- und Ausbaubeiträge bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungs- bzw. Ausbaubeitrages durch das Amt Landschaft Sylt versandt werden sollen Abstimmungsergebnis: Einstimmig


7. Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen in der Angelegenheit „Neubau Kurverwaltung“

Der Verlauf des Verfahrens wurde von Herrn Ketelsen bereits dargestellt. Die Gemeinde hat ihrerseits einen Fachanwalt eingeschaltet, der eine Prüfung vorgenommen und vorsorglich für die Gemeinde Widerspruch eingelegt hat. Die Gemeinde will ihre Rechte wahren. Der nachfolgende Text ist von Herrn Rück als Vorlage jedem Gv zugesandt worden und wird an dieser Stelle im Wortlaut den Anwesenden zur Kenntnis gegeben.
Die Antragsteller für das Bürgerbegehren haben einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides beantragt. Das Gericht daraufhin - weitergehend - verfügt, dass der Erbbaurechtsvertrag bis zur Bestandskraft des Widerspruchsbescheides nicht unterzeichnet werden darf. Der Widerspruchsbescheid liegt mittlerweile vor, er erklärt das Bürgerbegehren für unzulässig. Gegen ihn ist der Klageweg eröffnet. Da das Gericht deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass es den ablehnenden Widerspruchsbescheid für rechtswidrig und damit das Bürgerbegehren für zulässig hält, ist mit Erhebung der Klage zu rechnen. Die Entscheidung hierüber muss seitens der Antragsteller bis zum (ca.) 10. April 2006 getroffen sein (Einreichung der Klage). Damit schließt sich dann ein Zeitraum des Stillstandes in der Weiterführung des Projektes an, der bei Ausschöpfung aller Rechtsmittel mind. mit 1,5 Jahren zu prognostizieren ist. Ein solcher Zeitraum der Untätigkeit ist nicht vertretbar. Die Gemeinde hat zur Wahrung der Fristen RA Meerbach aus Flensburg mit der Vertretung ihrer Interessen, Einlegung der gebotenen Rechtsmittel und nötigenfalls Vertretung der gemeindlichen Interessen im Klageverfahren als Beigeladene beauftragt. Für die Gemeinde stellt sich aktuell die taktische Frage,
1) ob sie den Ausgang des gesamten Verfahrens abwarten will, mit der Konsequenz, dass über eine sehr lange Zeit keinerlei Entwicklungen möglich sind oder
2) ob ein anderes Modell erarbeitet werden soll, das nicht von einer Weitergabe des Grundstücks im Wege des Erbbaurechtes ausgeht oder
3) ob mit den Betreibern des Bürgerbehrens Gespräche geführt werden sollen, mit dem Ziel, eine gemeinsame Ebene für die Fortführung eines abgewandelten Projektes zu finden.
Lösung 1) sollte bei der Beratung ausscheiden, weil im Fall der Klageerhebung ein Stillstand bis zur endgültigen Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auf Grund der damit verbundenen Unzulänglichkeiten im Kurverwaltungsbereich nicht vertretbar erscheint
Lösung 2) könnte eine Alternative sein, wobei folgendes zu beachten ist. Das Bürgerbegehren richtet sich zwar ausdrücklich gegen das „Erbbaurechtsmodell“, von Inhalt her ist aber auch ein Verkauf gemeint, weil die Betreiber des Bürgerentscheides das Grundstück weiterhin im Eigentum der Gemeinde sehen möchten. Damit dürfte ein Modell im Wege der  - auch vom Land ausdrücklich als Finanzierungsinstrument öffentlicher Einrichtungen empfohlenen - „public-private-partnership“ ausscheiden. Dies wiederum ist ein fatales Ergebnis, weil Investitionen diesen Umfanges auf Grund der aktuellen wirtschaftlichen Situationen der Kommunen  und derer Eigenbetriebe ohne Einbindung Dritter nicht umsetzbar sind. Da sich das Bürgerbegehren  aber nicht ausdrücklich gegen eine Veräußerung richtet wäre als Modell auch eine Parzellierung des Grundstücks denkbar, bei der ein Teil veräußert wird, der andere Teil im Eigentum der Gemeinde verbleibt. Auch in diesem Fall steht aber zu erwarten, dass Widerstände aufgebaut werden.
Für Lösung 3) spräche, dass sich das Bürgerbegehren nicht gegen die Maßnahme als solche richtet, sondern ausdrücklich nur gegen die Umsetzung auf der rechtlichen Grundlage eines Erbaurechtsmodells bzw. Weitergabe des Grundstücks an einen Dritten. Bei einem Erörterungstermin könnte eruiert werden, wo Gemeinsamkeiten und wo unüberbrückbare Vorgaben bestehen in der Hoffnung, dass ein gemeinsam zu tragendes Modell vorangebracht werden könnte.
Es gibt zurzeit keine Ideallösung, die empfohlen werden könnte. Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen,
- zunächst die Klagefrist abzuwarten und
- sodann in einer eigens dafür anzuberaumenden Sitzung der Vertretung über das weitere Vorgehen zu beraten.
Der Bgm fordert die Gemeindevertreter und die Fraktionen auf, sich Gedanken zum weiteren Verfahren zu machen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Es soll in Ruhe darüber nachgedacht werden, wie es weitergehen soll/kann. Erschreckend ist der Gedanke, so der Bgm, dass über dem Projekt ca. 2 bis 3 Jahre „Ruhezeit“ verhängt werden könne. In ca. 10 bis 14 Tagen wird ein Termin für eine Erörterung der Vorschläge anberaumt  werden, danach wird eine Beschlussfassung erfolgen. Gv Koppelt möchte am heutigen Abend über das weitere Vorgehen sprechen, über Lösungen diskutieren. Das, was bis heute aufgezeigt worden ist, reicht nicht aus. Gv Lödige regt an, dass die Gv mehr in die Öffentlichkeit geht, aufzeigt, welche Folgen die zeitliche Verzögerung hat und dass die Gv zum Wohle der Gemeinde entscheidet bzw. entschieden hat. Diskutiert wird, ob die Gemeinde ein Infoblatt herausbringt, um den Bürgern die Fakten zu erläutern. Der Bgm bleibt bei seiner Einstellung: die Gv werden in ca. 10 Tagen erneut eingeladen und gebeten, Lösungsvorschläge in den Fraktionen zu erarbeiten. Da es zurzeit keine Ideallösung gibt, beschließt die Gv, zunächst die Klagefrist abzuwarten und sodann in einer eigens dafür anzuberaumenden Sitzung der Vertretung über das weitere Vorgehen zu beraten. Abstimmungsergebnis: 10 : 0 : 2


8. Beratung und Beschlussfassung für die Übergangslösung zur Nutzung des Gebäudes der Kurverwaltung in der Strandstraße

In der letzten Sitzung der Gv wurde zustimmend zur Kenntnis genommen, dass ein Mitarbeiter der Bauabteilung des Amtes und der KD beauftragt wurden, die Kosten für die Öffnung der alten Kurverwaltung zu ermitteln und prüfen zu lassen, ob die Haftpflichtversicherung noch „greift“. Die Haftpflichtversicherung wurde gekündigt, der KD gebeten, neue Angebote einzuholen. Eine Besichtigung hat stattgefunden, das Ergebnis liegt allen Gv vor. Laut der Aufstellung von Herrn Mügge fallen geschätzte Reparaturkosten in Höhe von ca. 26.000 € an, zuzüglich Kosten für die Reinigung und Versicherung. Gv Lödige: sie findet, dass 26.000 € übertrieben sind. man müsse in der KVW improvisieren, in ca. 4 Wochen sind die Gäste da. Gv Koppelt: eine Wahnsinnssumme, aber für die Gäste darf nichts zu teuer sein, die Wenningstedter leben von ihren Gästen. In dem Zusammenhang erinnert Gv Koppelt an den Empfehlungsbeschluss aus dem KurA. Der Bgm: es muss eh eine Alternative geschaffen werden, und die sieht er in der Aufstellung eines Pavillons, besetzt mit Mitarbeitern der KVW und ausgestattet mit einem WC. Gv Zarth: So oder so muss eine Alternativmöglichkeit gesucht werden, folglich sollten die Mittel dann auch sofort in diese Alternative investiert werden. Gv Wionski - Berndt bescheinigt dem ALS eine gute Sacharbeit, jetzt müsse der Weg vorwärts gehen und nicht zurück. Gv Petersen schließt sich den Ausführungen von Frau Wionski - Berndt an. Ihre Bedenken hinsichtlich der Toiletten haben sich durch persönliche Recherche erledigt. Die Aussprache geht zum Teil kontrovers weiter, die Frage des Standortes des Pavillons wird noch angesprochen, der Altbau der KVW als Fass ohne Boden bezeichnet. Entscheidend ist doch, so der Bgm, dass es weiter geht. Sodann beschließt die Gemeindevertretung, auf eine Wiederbelebung des Altbaus der Kurverwaltung Wenningstedt, auch im Hinblick auf die Kosten, zu verzichten. Abstimmungsergebnis: 8 : 4 : 0


9. Beratung und Beschluss über die Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen Hauptstraße, L 24, Süder Wung und Westerlandstraße in Wenningstedt.

Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter / innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind: Dieter Gauss, Halvard Beck, Sabine Koppelt. Sachlage: Nach Erläuterung der vorgesehenen Planung durch den Vorsitzenden des Bauausschusses und anschließender Beratung beschließt die Gemeindvertretung wie folgt: Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 14. Änderung des B-Planes Nr. 2 für das Gebiet zwischen Hauptstraße, L 24, Süder Wung und Westerlandstraße in Wenningstedt. Wesentliches Planungsziel ist die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen und eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden

Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Die Gv Gauss, Beck und Koppelt werden informiert.


10. Beratung und Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) zwischen Süder Wung, L 24, Grenzweg und Westerlandstraße in Wenningstedt.

Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind: Ute Lödige, Jörg-Eric Zarth. Sachlage: Nach Erläuterung der vorgesehenen Planung durch den Vorsitzenden des Bauausschusses und anschließender Beratung beschließt die Gemeindvertretung wie folgt: Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 3 für das Gebiet zwischen Süder Wung, L 24, Grenzweg und Westerlandstraße in Wenningstedt. Wesentliches Planungsziel ist die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen und eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden

Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Gv Lödige und Zarth werden informiert.


11. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Bürger sowie Satzungsbeschluss für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Das bisherige Verfahren der nach dem BauGB, Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung wurde mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis abgeschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Erlass vom 23.5.2005 und 28.12.2005 Stellung genommen. Weiterhin wurden seitens der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit Stellungnahmen abgegeben. (Siehe anliegende Auswertung der Stellungnahmen). Nach weiterer Erläuterung des vorliegenden Unterlagen durch den Bauausschussvorsitzenden sowie eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung wie folgt. Beschlussantrag:
1. Die während des Planverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung gemäß anliegender Auswertung der Stellungnahmen geprüft. Hierzu wird gemäß der vorliegenden Abwägungsvorschläge beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, über das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung zu informieren.

3. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt), bestehend aus Planzeichnung und dem Text (Teil B) , als Satzung.

4. Die Begründung wird gebilligt.

5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


12. Beratung und Beschlussfassung über die Anhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup

Zur Ausschöpfung aller Einnahmequellen der Gemeinde gibt es eine Liste des Innenministeriums, in der auch eine Anhebung der Zweitwohnungssteuer auf 10 Prozent empfohlen wird. Der aktuelle Satz beträgt in Wenningstedt - Braderup zurzeit 8 Prozent. Die Erhöhung auf 10 Prozent führt zu Mehreinnahmen von ca. 200.000 €. Der Finanzausschuss hat der Gemeindevertretung in seiner Sitzung am 13.12.2005 einstimmig empfohlen die Zweitwohnungssteuer von 8 % auf zukünftig 10% zu erhöhen. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wenningstedt- Braderup gemäß Vorlage. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


13. Beratung und Beschlussfassung zur Zusammenlegung des Amtes Landschaft Sylt und der Stadt Westerland

Zusatz zu dem Beschluss der Gemeindevertretung Wenningstedt - Braderup (Sylt) vom 15.12.2005 über den Beitritt zu einem Amt Sylt. Nach kurzer Aussprache beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, auch einer Verwaltungsgemeinschaft auf Sylt zuzustimmen.



Der Bgm schließt die Öffentlichkeit aus.