Protokoll vom 20.02.2006

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister (Bgm), Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung (TO): der Bgm bittet um Zustimmung zur Erweiterung der TO um die
TOP 9a Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der CDU/SPD Fraktion zu möglichen Lösungen um den Erhalt der Poststelle in Wenningstedt
TOP 20 Beratung und Beschlussfassung zur Erstellung eines inselweiten Tourismus - Entwicklungskonzeptes

TOP B 4 Beratung und Beschlussfassung über Stundungsanträge

Die Gv beschließt einstimmig, der Erweiterung der TO zuzustimmen.


2. Einwohnerfragestunde

Herr HW Ketelsen bittet um Erlaubnis, sich bei den anwesenden Wenningstedter und Braderuper Bürgern im Namen der Bürgerinitiative für die Unterstützung zu bedanken. Der Bgm lässt dies zu und Herr Ketelsen dankt den Bürgern für die Unterstützung der Unterschriftenaktion und für die Zustimmung zum Alternativkonzept „Neue Kurverwaltung“. Herr U Wilke: Das Bürgerbegehren wurde negativ beschieden und dagegen hat die Initiative Widerspruch eingelegt. Er fragt, ob es denn zutreffend sei, dass mit der Vertragsunterzeichnung alle weiteren Maßnahmen aufgehoben werden? Bgm Schmidt: die Kommunalaufsicht hat das Bürgerbegehren zurückgewiesen, entsprechend der vorliegenden TO wird verfahren. Zu dem TOP 7 liegen keine neuen Vorschläge vor - außer einem brüskierenden Schreiben der Bürgerinitiative. Die Gv wird heute eine Entscheidung treffen, die Abstimmung muss abgewartet werden. Herr Rück bestätigt, dass mit der Beurkundung des Erbbaurechtsvertrages und der Unterschrift unter den Vertrag das Bürgerbegehren aufgehoben wird. Das Bürgerbegehren ist zurzeit nicht umsetzbar und die Gemeindevertretung kann Beschlüsse fassen, die dem Bürgerbegehren entgegenstehen. Diese Beschlüsse sind kommunalrechtlich nicht zu beanstanden und zulässig. Herr Rück stellt die Frage in den Raum, ob denn die Bürgerinitiative Klage einreichen wird, sollte dem Widerspruch durch die Kommunalaufsicht nicht stattgegeben werden. Der Bgm sagt aus, dass das Bürgerbegehren abgelehnt und die Widerspruchsfrist von 4 Wochen vergangen ist. Dem widersprechen die Initiatoren, die Frist läuft erst am 02.03.2006 ab. Dennoch, so Herr Rück, hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Die Frage ist, ob es denn vernünftig sei, dass die Gv weiter arbeitet. Abwarten, bis ggf. Gerichte entscheiden, ggf. noch Berufung, das kann es nicht sein, denn der Zeitraum würde ca. ¾ bis 1 ½ Jahre sein. Handlungsbedarf besteht, die Entscheidung liegt bei der Gv. Bgm Schmidt: es gilt, keine Zeit mehr zu verlieren, egal für welche Lösung die Gv sich entscheidet. Herr Kaus: die Zeit, die der Bürgerinitiative vorgegeben worden ist, hat nicht ausgereicht. 2 Architekten sind am Ball. Der Bgm hat neue „Zahlen“ erwartet, keine fertigen Konzepte. Herr Kaus: die Fairness gebietet es, die Entscheidung der Kommunalaufsicht abzuwarten. An dieser Stelle wird deutlich, dass zwischen dem Bgm und den Initiatoren keine Einigung über das Datum des Fristablaufes herrscht. Maßgeblich ist, so Herr Rück, das Empfangsdatum bei den Antragstellern.

Um 19.13 Uhr erscheint Gv Herr Waldherr zur Sitzung.

Die Frage von Herrn Kaus, ob denn eine Ausstiegsklausel beim Erbbaurechtsvertrag vorgesehen ist, wird vom Bgm verneint. Frau Führ äußert, dass hier keine Demokratie herrsche. Lt. Schreiben CDU / SPD Fraktion hatte die Gv 3 Jahre Zeit zu planen, der Bürgerinitiative wird jedoch nur wenig Zeit eingeräumt. Der Bgm korrigiert den Zeitraum auf 1 ¼ Jahr Verhandlungen mit dem Investor. Die Frage von Herrn Welsch nach der Bettenzahl des Hotels im Investorenmodell wird mit 120 Betten beantwortet. Herr Krüger möchte wissen, was passiert, wenn dem Widerspruch entsprochen wird, wer denn haftet. Eine Haftung tritt immer nur ein, wenn ein Schaden entstanden ist. Nach Unterschrift unter den Erbbaurechtsvertrag ist die Sache nicht mehr relevant. Herr Rück weist mehrfach darauf hin, dass die gefassten Beschlüsse der Gv rechtswirksam sind. Er führt auf Befragen aus, dass - sollte dem Bürgerbegehren stattgegeben werden - die Initiative zwar Recht bekommen hat, dieses Recht jedoch nicht durchsetzen kann. (Pyrrhussieg) Herr Kaus und der Bgm stehen im Dialog in Bezug auf die Zeitspanne und der Widerspruchsentscheidung durch den Kreis NF - Kommunalaufsicht. Der Bebauungsplan ist, entgegen der Aussage von Herrn Kaus, rechtskräftig. Der Satzungsbeschluss ist gefasst. Frau Führ: wer hat an der Heizung in der alten KVW manipuliert? Herr Ketelsen beruft sich auf den Antrag der CDU / SPD, über den am 18.01.06 in der GV entschieden wurde und der der Initiative einen angemessenen Zeitraum für weitere Vorschläge eingeräumte. Herr Ketelsen wirft dem Bgm vor, sich nicht an diesen Beschluss zu halten und nicht danach zu handeln. Zwischenruf eines Bürgers, ob sich denn der Bgm in seiner grenzenlosen Arroganz noch wohl fühle??? Herr R. Meyer fragt, ob denn Herrn Densch vorgetragen wurde, das Modell „Neue KVW“ kleiner und mit Tiefgarage zu bauen? Der Bgm: dies ist so nicht zu machen, die Eckdaten müssen stimmen. Herr J. Dobrot erinnert den Bgm an das abgegebene Wahlversprechen und warum es nicht umgesetzt wird. Der Einwand der Bürgerinitiative sollte nicht ignoriert werden. Der Bgm: das Wahlversprechen wurde eingehalten, das Grundstück wird nicht verkauft. Herr Ketelsen fragt an, ob denn Herr Bgm Schmidt ähnliche Ideen wie Herr Bgm Jansen von Rantum hegt, und eine Auswanderung in Betracht zieht. Keineswegs, so der Bgm, er bleibe vor Ort. Herr Krüger möchte wissen, ob die Finanzierung des Projektes gesichert sei. Die Finanzierungssicherheit liegt vor und für den Fall einer Pleite des Investors hat die Gemeinde einen Heimfallanspruch. Frau Fifeik: warum baut die Gemeinde nicht selber und warum glaubt der Bgm, dass das Grundstück keine Gewinne abwerfen könne. Der Bgm: alle Berater haben abgeraten und auch die „tolle Berechnung“ der Initiatoren stimmt nicht und ist auch nicht diskutierbar. Die Vorschläge der Initiative kommen zu spät. Warum wurde die Zeit von 1998 an bis jetzt nicht genutzt und auch die Pläne sind bereits seit August 2005 bekannt. Max Holst: die Bürger zahlen Steuern und haben Interesse daran, dass die Gemeine Gewinne macht. Er führt aus, dass die Erbbaupacht mit der Anmietung der Räume durch KVW und Gemeinde gegen gerechnet wird - also plus minus null - wo bleibt denn der Gewinn für die Gemeinde? Die Einwohnerfragestunde ufert zu einem Diskussionsabend aus. Bevor der Bgm jedoch nach 45 Minuten die Einwohnerfragestunde beenden will, stellt Gv Waldherr den Antrag auf Verlängerung auf eine volle Stunde. Mit dem Abstimmungsergebnis 4 : 9 : 0 wird dem Antrag nicht entsprochen.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Der Schleswig - Holsteinische Gemeindetag (SHGT) teilt mit, dass Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer eingelegt wurde.

Schreiben des ALS zur Verwaltungs- Strukturreform auf der Insel Sylt.

Neufassung der Bekanntmachungsverordnung mit der Zielsetzung der Bekanntmachung im Internet.

Spezialmarkt Antika vom 21.07. bis 13.08.2006 in der Norddörfer Halle.

Rückforderung von Sanierungsgeldern der VBL für das Jahr 2002; das ALS wurde von den Amts angehörigen Gemeinden ermächtigt, Klage einzureichen.

Die Deutsche Post teilt mit, die eigenbetriebene Filiale in Wenningstedt in ein kostengünstigeres Partnerformat umzuwandeln.

Die Leerung der aufgestellten Altkleidercontainer des Guttempler Ordens ist unzureichend, so die Mitteilung des ALS.

Dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung einer Anlage nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz für die Gemeinde Ver- und Entsorgungs GmbH liegt vor.

Schreiben der Kommunalaufsicht des Kreises NF mit dem Inhalt, dass das Bürgerbegehren für das Grundstück Strandstr. 25 für unzulässig erklärt wurde.

Einsturzgefahr der Torbogeneinfahrt vom Grundstück Terp Wai 15.

Gasversorgung Hauptstr. 19; hier wurden von dem BfE, Institut für Energie und Umwelt Einsparungen erzielt.

Ausnahmegenehmigung für die Hebamme Anke Bertram für das Fahrzeug NF-AB 960 in bestimmten Bereichen des Straßenverkehrs.

Haus- und Straßensammlung für den Tierschutzverein in der Zeit vom 09.04. - 23.04.2006.

Neufassung der Richtlinie für eine Differenzierung der Zuschussförderung.

Schreiben der NOB GmbH zu den Missständen und Problemen mit den Zügen.

Bescheid über die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer mit Deponiegas betriebenen Verbrennungsanlage auf dem Betriebsgrundstück Kläranlage.

Anfragen
Anfrage von Gv Koppelt, warum der heute gewählte Termin für die Sitzung der Gv, der ihrer Meinung nach ungünstig ist, nicht 1 Woche später anberaumt wurde.


4. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter / innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind: Gv Ute Petersen und Dieter Brinkmann. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Sachlage: Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.06.2004 beschlossen die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet im Ortsteil Braderup, südlich der Ortslage und östlich der K 118 aufzustellen. Nach eingehender Erläuterung des vorliegenden, von der Planungsabteilung des Kreises NF ausgearbeiteten Entwurfes durch den Bürgermeister, sowie eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung wie folgt:
1. Der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet OT Braderup, südlich der Ortslage und östlich der K 118 sowie dessen Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gv Petersen und Brinkmann werden über das Abstimmungsergebnis informiert.


5.
Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Sachlage: Zur Vorbereitung der vier, in den folgenden Gebietsbezeichnungen genannten Bebauungsplänen der Gemeinde Wenningstedt, soll der bestehende Flächennutzungsplan in Hinblick auf das planungsrechtliche Entwicklungsgebot für folgende Gebiete geändert werden:
1. Ortsteil Braderup, südlich der Ortslage und östlich der K 118
Änderung einer Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und Sondergebiet „Strandkorbservice“ zur Anpassung an die 10. Änderung des B- Plans Nr. 1.

2. Ortsteil Wenningstedt, östlich der Dünenstraße, nördlich vom Mittelweg
Änderung einer Wohnbaufläche in eine gemischte Baufläche zur Anpassung an die 10. Änderung des B- Plans Nr. 5

3. Ortsteil Wenningstedt, zwischen der Berthin-Bleeg-Straße und dem Mittelweg, östlich der Westerstraße
Änderung einer gemischten Baufläche und einer Wohnbaufläche in ein Sondergebiet  „Hotel“ zur Anpassung an die 9. Änderung des B- Plans Nr. 5.

4. Ortsteil Wenningstedt, nördlich Hochkamp, östlich der Westerstraße
Änderung einer Wohnbaufläche in ein Sondergebiet „Hotel“ zur Anpassung an die 6. Änderung des B- Plans Nr. 4.

Nach eingehender Erläuterung des vorliegenden, von der Planungsabteilung des Kreises NF ausgearbeiteten Entwurfes, durch den Bürgermeister sowie eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung wie folgt:
a) Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für die vier oben genannten. Geltungsbereiche mit den entsprechenden Planungszielen.
b) Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
c) Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Entwicklungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


6. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sowie Satzungsbeschluss über die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Insbesondere auf Nachfrage von Gv Gauss wird von OAR Rück bestätigt, dass Gv D. Gauss nicht als befangen anzusehen ist. Sachlage: Das bisherige Verfahren der nach dem BauGB, Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung wurde mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis abgeschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Erlass vom 6.6..2005 und 15.9.2005 Stellung genommen. Weiterhin wurden seitens der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit Stellungnahmen abgegeben (Siehe anliegende Auswertung der Stellungnahmen). Der Bgm verweist auf die Vorlagen. Sodann wird wie folgt abgestimmt. Beschlussantrag:
1. Die während des Planverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung gemäß anliegender Auswertung der Stellungnahmen geprüft. Hierzu wird gemäß der vorliegenden Abwägungsvorschläge beschlossen. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt), bestehend aus Planzeichnung und dem Text (Teil B) , als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


7. Beratung und Beschlussfassung über den von Bürgern vorgelegten Alternativentwurf für den Bau und die Finanzierung der neuen Kurverwaltung

Auf das Schreiben des Bgm an die Initiatoren des Bürgerbegehrens vom 06.02.2006 sind keine aktuellen bzw. ergänzenden Angaben bei der Gemeinde eingegangen. Gv Koppelt bringt zum Ausdruck, dass sich ihre Fraktion auch gewünscht habe, dass mehr Zeit zur Verfügung stünde und ebenfalls, dass gemeinsam mit Vertretern der Initiative und der Gemeinde eine einvernehmliche Lösung sich abgezeichnet hätte. Aber nach der letzten Mitteilung, dass die Initiative eine Sanierung anstrebe, kann sie den Alternativantrag nicht mehr unterstützen. Eine Sanierung ist nicht umsetzbar und auch nicht mehrheitsfähig. Sie möchte, dass noch weitere 14 Tage Zeit der Initiative zur Verfügung stehen sollte und weiter, die Entscheidung der Kommunalaufsicht abzuwarten. Gv Zarth: der Alternativvorschlag widerspricht den bisher gefassten Beschlüssen der Gv. Es ist kein angemessenes Konzept und es hält einer soliden Prüfung nicht stand. Der finanzielle Aufwand ist erheblich höher, eine Reaktivierung der Kurmittelabteilung unsinnig, Personalwohnungen zu stellen nicht Aufgabe der Kurverwaltung, der Verkauf des Parks an der Westerlandstraße unsolide, die laufenden Instandhaltungskosten sind nicht berücksichtigt. Der Standort Kurverwaltung sollte attraktiv sein und es gilt, verantwortungsbewusst zu handeln und Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Gv Waldherr: er sagt aus, dass das Konzept der Initiative insgesamt nicht schlüssig sei. Es muss Zeit gewonnen werden, um das Konzept zu überarbeiten und er fragt nach neuem Zahlenmaterial. So, wie vorgelegt, möchte er über den TOP nicht urteilen. Sodann beschließt die Gemeindevertretung:
Der vorgelegte Alternativentwurf verschiedener Bürger für den Bau und die Finanzierung der neuen Kurverwaltung wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: 9 : 0 : 4


8. Wahl eines weiteren Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH

Nach Gesprächen mit dem Geschäftsführer der VEN, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Herrn Bgm Schmidt wurde Übereinkommen dahingehend erzielt, dass der Aufsichtsrat von 3 Mitgliedern auf 5 Mitgliedern aufgestockt werden soll. Je 1 Mitglied aus der Gemeindevertretung Kampen und Wenningstedt - Braderup zusätzlich. Die Wahl eines weiteren Mitgliedes des Aufsichtsrates hat durch die Gemeindevertretung zu erfolgen. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung wählt auf Vorschlag des Bürgermeisters Gv Frau Ute Petersen in den Aufsichtsrat der Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


9. Anträge; hier: WWB Fraktion - Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit einem Investor für den Neubau der Kurverwaltung

Der Antrag liegt jedem Gv vor. Gv Koppelt: ist es richtig, dass die Stellplätze auf dem Parkplatz am Mittelweg für das Neubauvorhaben zugewiesen werden sollen und dass dann der Parkplatz nicht mehr für die Öffentlichkeit zur Verfügung steht? Antwort: dies ist so richtig. Wenn die Parkplätze aus dem öffentlichen Bereich herausgenommen werden, dann müssen sie entwidmet werden, so Herr Rück. Gv Koppelt: der Erbbaurechtsvertrag über Tiefgarage mit Wohn- und Geschäftshaus am Mittelweg soll entfallen. Wo ist der Beschluss darüber? Herr Rück weist darauf hin, dass  der Erbbaurechtsvertrag Dauernutzungs- und Dienstbarkeitenvertrag für die Gemeinde/Kurverwaltung Geschäftshaus und Hotel und der Erbbaurechtsvertrag über Tiefgarage, Wohn- und Geschäftshaus Mittelweg eine untrennbare Einheit darstellen und dass hierauf vom Notar hingewiesen wurde und dies auch im Protokoll der Sitzung vom 11. Mai 2005 enthalten ist. Ferner weist er darauf hin, dass der isolierte Vertrag für die Kurverwaltung nicht umsetzbar ist, wenn nicht die Stellplätze in anderer Form dinglich gesichert nachgewiesen werden können. Außerdem verweisen die beiden Bebauungspläne für die beiden Baugebiete aufeinander, auch hierdurch wird die Untrennbarkeit der beiden Planungen dokumentiert. Der Bgm sagt hierzu aus, dass das Problem gelöst ist und weitere Möglichkeiten bestehen, Parkplätze zu erstellen. A) Erweiterung des Parkplatzes am Mittelweg und b) Parkplatz Risgap. Der Parkplatz am Mittelweg war bereits angedacht. Es ist kein Problem, Parkplätze zur Verfügung zu stellen. In einem weiteren Entwurf des Erbbaurechtsvertrages wurde die Zuweisung der Stellplätze bereits eingebaut. Gv Koppelt wendet ein, dass hier die Beschlüsse fehlen und möchte wissen, ob der Kreis Nordfriesland zugestimmt hat, dass aus einem öffentlichen Parkplatz nicht öffentliche Stellplätze werden. Der Nachweis der Stellplätze wird verlangt, so der Bgm. Herr Densch hat zugestimmt, das Bauvorhaben ohne Tiefgarage, Wohn- und Geschäftshaus zu bauen. Erweiterungsmöglichkeiten sind gegeben. Die Parkplätze sind zwingend an den Erbbaurechtsvertrag zu koppeln. Frau Koppelt: wenn jetzt öffentliche Parkplätze herausgelöst werden, müssen doch zum Ausgleich neue entstehen. Wo soll denn das sein? Der Bgm nennt die Grünfläche am Mittelweg. Eine Entwidmung, so der Bgm, ist nicht erforderlich. Gv Zarth befindet es als unerheblich, ob nun 60 Stellplätze herausgelöst werden und neue zu schaffen sind. Die Fläche für die Parkplätze liegt vor, auch ohne diese aus öffentlichem Verkehrsraum loszulösen. Herr Rück: a) an dieser Lösung müsse noch gearbeitet werden. Die Stellplätze sind dem öffentlichen Verkehr gewidmet, ein fiskalischer Bestand, und von der Bevölkerung als öffentlicher Parkplatz angenommen. Sie sind notwendig. Die Stellplätze müssen förmlich entwidmet werden, wenn sie teilweise privaten Nutzern zugeordnet werden, auch wenn dann auf den Flächen wiederum Fahrzeuge stehen werden.
c) der Bebauungsplan KVW enthält den Hinweis, dass Stellplätze nachgewiesen werden müssen.
d) dem Erbbaurechtsvertrag muss der Nachweis der Stellplätze als Anlage beigefügt werden. Wenn die Gemeinde ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, dann wird der Vertrag undurchführbar mit der Folge, dass Schadenersatzforderungen kommen können.
e) es bleibt der Gemeinde unbenommen, das Risiko einzugehen, den Erbbaurechtsvertrag zu unterschreiben, müsse sich aber der Verpflichtung daraus bewusst sein, dass dann innerhalb von 4 Wochen Stellplätze zu schaffen und nachzuweisen sind.
f) Fakt ist, Stellplätze müssen in der Nähe nachgewiesen werden, Fakt ist, die Gemeinde stellt die Stellplätze zur Verfügung.
Der Bgm sagt aus, dass alles geklärt sei. Gv Waldherr: er hat die Verträge gelesen. § 49 Stellplätze als Anlage 23 zum Vertrag mit einer Baulast. Dann müssen die Stellplätze die Entwidmung schon haben. Er wundert sich darüber, dass der jetzt überarbeitete Entwurf dem ALS, Herrn Rück, noch nicht vorliegt. Herr Rück räumt ein, dass dieser Vertrag ggf. im Amt doch vorliegen könne. Der Bgm: noch einmal, die Parkplätze sind garantiert, die Verflechtung der Erbbaurechtsverträge beseitigt. GV Waldherr erwähnt noch: dass er das Schreiben der Initiatoren als eine Frechheit ansieht. Er habe sich unglaublich darüber geärgert. Er vermisst hier die Sachlichkeit. Nach weiterer Diskussion stellt Gv Koppelt den Antrag, den TOP zurückzustellen, bis alle offenen Fragen geklärt sind und die 14 Tage bis zu einer Entscheidung der Kommunalaufsicht zum Bürgerbegehren noch abzuwarten. Abstimmungsergebnis: 4 : 5 : 4 Damit ist der Antrag von Gv Koppelt abgelehnt. Gv Petersen bittet um Aufnahme ins Protokoll, dass sie die Stellplatzfrage geklärt haben will, weil sie dieses zu 100 Prozent wissen muss. Der Bgm: die Parkplätze werden garantiert, sonst gibt es keine Baugenehmigung. Sodann beschließt die Gemeindevertretung, der Firma Densch & Schmidt das Kurhausgelände an der Strandstraße im Rahmen des Erbbaurechts zu überlassen und die für den Betrieb erforderliche Anzahl an Parkplätzen an geeigneter Stelle zuzuweisen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den bisher gemeinsam ausgearbeiteten Vertrag umgehend zu unterzeichnen. Abstimmungsergebnis: 8 : 4 : 1


9a. Beratung und Beschlussfassung zum Antrag der CDU / SPD zur weiteren Gesprächsaufnahme und Erarbeitung von möglichen Lösungen zur Erhaltung einer Poststelle

Der Antrag liegt jedem Gv vor und wird erläutert. In einem Schreiben an den Bgm hat die Deutsche Post bereits mitgeteilt, die Filiale aufzulösen und in das kostengünstigere Partnerformat umzuwandeln. Gv Frau Koppelt würde gern Gespräche führen, um die Poststelle zu erhalten. Dies will sich jedoch auch der Bgm vorbehalten. Er ist der Ansprechpartner für die Gemeinde und er stellt Gv Koppelt anheim, privat die Angelegenheit fortzuführen. Nach kontrovers geführter Diskussion beschließt die Gv auf Antrag von Gv Ußner, dass die Angelegenheit in der so genannten Bürgermeisterrunde geklärt werden soll und im Sinne der Bevölkerung das Konzept weiter zu verfolgen, ob machbar oder nicht. Das Ergebnis ist der Gv in einer der nächsten Sitzungen zu präsentieren. Abstimmungsergebnis: 10 : 0 : 3


10. Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung des Wäldchens am Campingplatz

Die Gemeinde hat das kleine Wäldchen zwischen Campingplatz und Kampen erworben. Es ist eine Kiefern Monokultur, die sich in einem äußerst schlechten Zustand befindet. Die Vorbesitzer haben offensichtlich niemals Pflegearbeiten durchgeführt. Es wird vorgeschlagen, hier über einen Zeitraum von drei Jahren die nötigen Arbeiten durchzuführen. Die fachliche Betreuung der Maßnahme übernimmt die Forstbetriebsgemeinschaft Nordfriesland, mit der bereits Gespräche geführt wurden. Herr Rathkens, Bezirksförster von der Forstbetriebsgemeinschaft, soll zu einer Ortsbesichtigung eingeladen werden, um dann alles Weitere zu veranlassen. Für das erste Jahr werden Mittel in Höhe von etwa 15.000 Euro benötigt, für 2007 und 2008 weitere 15.000.- €. Der WUSA empfiehlt einstimmig die Maßnahme zu beschließen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die o.a. Maßnahme unter Hinzuziehung der Forstbetriebsgemeinschaft Nordfriesland, Herrn Revierförster Rathkens. In den Nachtragshaushalt 2006 sind 15.000 € einzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gv Frau Koppelt war bei der Abstimmung nicht anwesend.


11. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Rasenmähers

Die vorhandenen Geräte sind durch langen Gebrauch sehr anfällig. Es wurden normale Gartengeräte beschafft, die nicht für Dauereinsätze geeignet sind. Beschafft werden soll ein Profi- Rasenmäher, der auch bei Dauerbetrieb durchhält. Die Kosten betragen ca. 10.000 € Der WUSA empfiehlt einstimmig der Gemeindevertretung, einen Profi- Rasenmäher anzuschaffen und den Betrag im Nachtragshaushalt 2006 einzustellen. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, der Anschaffung eines Profi- Rasenmähers zuzustimmen. Der Betrag von 10.000 € ist in den Nachtragshaushalt einzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gv Frau Koppelt war bei der Abstimmung nicht anwesend.


12. Beratung und Beschlussfassung über den Anschluss des Kirchengrundstückes an das öffentliche Kanalnetz

Gv Hebestreit erläutert, dass das Kirchengrundstück ist nicht an das Kanalnetz angeschlossen, die Abwässer werden über eine Sickergrube entsorgt. Der WUSA empfiehlt einstimmig der GV, eine Fachfirma ( z. B. Fa Blankschyn ) zur Abgabe eines Kostenvoranschlages aufzufordern, um dann über die  Durchführung der Maßnahme, die ca. 20-25.000.- € kosten wird, zu entscheiden. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Maßnahme. Die Firmen Blankschyn und Sven Vogt sind zur Abgabe eines Kostenvoranschlages aufzufordern. Die Kosten sollten 25.000 € nicht übersteigen. Der Auftrag zur Durchführung der Maßnahme wird an die Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH (VEN) weitergeleitet mit der Bitte, die Maßnahme durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 12 : 0 : 1


13. Beratung und Beschlussfassung über die Entwässerung des Veranstaltungsplatzes

Der Inselzirkus ist zu einer ständigen Einrichtung geworden und aus dem Angebot der Kurverwaltung / Gemeinde nicht mehr wegzudenken. Der Standort der Anlage liegt in einer leichten Senke, was zur Folge hat, dass schon bei wenig Niederschlag der Platz unter Wasser steht bzw. zu einem morastigen Feld wird. Es wird vorgeschlagen, hier eine Drainage einzubringen, um damit das gesamte Umfeld zu verbessern. Die geschätzten Kosten betragen ca. 15.000 Euro. Mehrere Möglichkeiten werden diskutiert, um eine Lösung zu finden, u.a. auch die Befestigung des Platzes. BV Volquardsen äußert sich skeptisch gegenüber der geplanten Maßnahme. Der WUSA empfiehlt der Gemeindevertretung mit 5 : 1 : 0, die o. a. Maßnahme zu beschließen und den geschätzten Betrag von ca. 15.000 Euro aus Haushaltsmitteln bereitzustellen. Nach Erläuterung durch Gv Hebestreit, dass es sich hier um Oberflächenwasser handelt, und nach kurzer Aussprache wird folgender Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung beschließt die Maßnahme zur Oberflächenentwässerung des Veranstaltungsplatzes am „Kampener Weg“. Die Kosten der Maßnahme von ca. 15.000 € sind in den Nachtragshaushalt 2006 einzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


14. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Auftrages zur Straßenreinigung in Wenningstedt - Braderup

Auszug aus der NS über die Sitzung des WUSA: „Zu diesem TOP berichtet der Vorsitzende ausführlich. Nach Abgabe der Kehrmaschine muss eine Lösung gefunden werden und hier wird in der Sitzung über vorliegende Angebote berichtet. Es liegen Angebote von zwei verschiedenen Firmen vor. Das Angebot der REMONDIS bei 14-tägiger Reinigung beläuft sich auf 19.200 Euro. In dem Angebot der Firma R.P. Meyer-Ludorf  ist ein Fehler unterlaufen. Es handelt sich bei der Summe von 17.910,40 € um die 4-wöchige Straßenreinigung. Der WUSA empfiehlt der GV einstimmig, dem Angebot der Firma REMONDIS zuzustimmen.“ Der WUSA hat sich in seiner o.a. Sitzung mit dem Thema befasst und die Angebote der Fa. Remondis und Meyer, Luhdorf geprüft. Die Kosten der Fa. Remondis sind auf der Grundlage einer 14-tägigen Reinigung berechnet, die der Fa. Meyer beruhen auf einem 4-wöchigen Reinigungsrhythmus. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag zur Straßenreinigung bei einem Rhythmus von 14 Tagen (3 Tage Einsatz) an die Firma Remondis mit Kosten gem. Angebot in Höhe von 19.800 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


15. Beratung und Beschlussfassung über die Installation von weiteren Straßenlampen im „Norder Wung“

Es liegt ein Antrag eines Anliegers vor. Es ist richtig, dass im Norder Wung lediglich 4 Peitschenlampen installiert sind. Es wird jetzt vorgeschlagen, diese Peitschenlampen zu entfernen und den gesamten Norder Wung u.a auch mit moderneren Straßenlampen zu bestücken. Hinsichtlich der Anzahl sind die DIN- Vorschriften einzuhalten. Es sollen insgesamt 10 Bergmeister-Straßenlampen installiert werden. Die Kosten von ca. 32.000.- € sind - soweit umlagefähig - an die Anwohner weiterzugeben. Empfehlungsbeschluss:
Der WUSA empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die o. a. Maßnahme durchführen zu lassen und entsprechend der Vorgaben des Ausschusses zu verfahren. Die Gemeindevertretung beschließt nach kurzer Aussprache und dem Hinweis von Gv Hebestreit, dass 75 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt werden können, der Installierung von insgesamt 10 Bergmeister Straßenlampen gem. Vorlage des Amtes Landschaft Sylt für die Straße „Norder Wung“ zuzustimmen. Die Kosten von ca. 32.000 € sind auf die Anlieger - soweit möglich - umzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Der Hinweis von Gv Petersen, doch eine Straßenlampe zusätzlich am Fahrradweg zu installieren, wird zur Kenntnis genommen und in einer gesonderten Maßnahme durchgeführt.


16. Beratung und Beschlussfassung über die Instandsetzung und Reparatur der Oberfläche im „Grünen Weg“

Auszug WUSA Protokoll: Die vorhandenen  Rohrleitungen von der Sylt-Klinik, Personalunterkunft, der Straße Bi Kiar und der Strandkorbhalle sind für die Kapazitäten, die benötigt werden, nicht mehr ausreichend. Für die Instandsetzung und Erneuerung der Leitung werden 44.000.- € benötigt. Mit der  Maßnahme soll ab dem Pastorat begonnen werden. Ein Angebot wird eingeholt. Beschluss:
Der WUSA empfiehlt der GV einstimmig, nach Prüfung durch den  FinA, der Maßnahme zustimmen.
Gv Hebestreit liefert der Gv die zu diesem TOP notwendigen Erläuterungen. Grundsatzbeschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, der Instandsetzung und der Reparatur der Oberfläche im „Grünen Weg“ grundsätzlich zuzustimmen. Über die Maßnahmen sind Angebote einzuholen. Der Kostenrahmen von ca. 44.000 € ist einzuhalten und der Betrag ist in den Nachtragshaushalt 2006 einzustellen. Die Entscheidung über diese Maßnahme muss der Finanzausschuss treffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


17. Beratung und Beschlussfassung zu den Öffnungszeiten des Campingplatzes in Wenningstedt; hier: ganzjährige Öffnung

Zum Jahreswechsel 2005 - 2006 war der Campingplatz zum 2. Mal über Weihnachten - Neujahr geöffnet. Trotz geringer Werbung und schlechter Witterung kamen 48 Wohnmobile. Diese Regelung sollte in Zukunft jedes Jahr stattfinden. Gv Koppelt berichtet, dass kein zusätzliches Personal eingesetzt wird, die Genehmigung beim Kreis Nordfriesland eingeholt werden muss und dass es keine Dauerplätze geben wird. Herr R. Meyer garantiert für eine minimale Versorgung. Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Kurausschusses beschließt die Gemeindevertretung, der ganzjährigen Öffnung des Campingplatzes in Wenningstedt zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


18. Beratung und Beschlussfassung für die Übergangslösung zur Nutzung des Gebäudes der Kurverwaltung

AUSZUG NS KurA07.02.06: Die Vorsitzende des KurA erläutert, dass durch die zeitliche Verzögerung bis zum Herbst 2006 eine neue Situation entstanden ist. Es ist zu prüfen, ob man ein kleines Holzhaus auf dem Parkplatz Berthin-Bleeg-Straße, wie vom KD vorgeschlagen, errichten, oder die Kassen im Foyer des alten Kurverwaltungsgebäudes wieder für den Sommer aktivieren soll, um einen Leerstand des Gebäudes zu verhindern. Die Vorsitzende hat mit Herrn Densch Kontakt aufgenommen und dieser hat erklärt, dass er, falls es zum Vertragsabschluss kommen sollte, einer solchen Regelung, dass die Kassen, das Foyer und die Toiletten für den Sommer 2006 wieder aktiviert werden sollen, zustimmen würde. Gv Zarth erklärt, dass ein Holzhaus sowieso angeschafft werden müsste, spätestens in 2007. Er ist für eine vernünftige Lösung für mehrere Jahre und lehnt die Aktivierung in der alten KVW ab. Ein Bauzaun um das alte Gebäude wäre ein klares Signal für die Gäste, dass hier etwas passiert. Aus dem Publikum meldet sich Frau Teenort zu Wort. Sie berichtet, dass, seitdem das Gebäude der alten KVW leer steht, sich zunehmend Gäste ihres Hauses über diesen Zustand beschweren. Ein leeres Gebäude dieser Größe im Zentrum des touristischen Wenningstedt sei für Anlieger und Gäste nicht zumutbar. Sie bittet ausdrücklich darum, wieder Leben in das Gebäude zu bringen und die Läden wieder zu öffnen. Seit dem Umzug der KVW ist das Hotel Windrose zu einer Auskunftszentrale und öffentliche Toilette geworden. Diese Umstände sind ihrem Betrieb auf Dauer nicht zuzumuten. KD Mannstedt schlägt nochmals den Standort Berthin-Bleeg-Straße vor, da dort eine öffentliche Toilette vorhanden ist. Bgm Schmidt gibt zu bedenken, dass - falls der KurA sich für eine Aktivierung aussprechen sollte - auch der Gv die anfallenden Kosten mitzuteilen sind. Gv Hebestreit erläutert, dass im alten Gebäude der KVW die Heizungsanlage störanfällig sei, aber man evtl. mit kleinen Mitteln eine Lösung für eine Saison schaffen kann. Die endgültige Entscheidung sollte so ausfallen, dass sie gut für die Gäste ist. Gv Lödige ist der Meinung, trotz Bedenken, die alte KVW für die Saison wieder zu aktivieren. Bv Rix schlägt vor, das Kurkartenhaus an der Haupttreppe mit 2 Personen zu besetzen und als Infopoint zu nutzen. Bv Meyer fragt nach dem Bedarf einer Infostelle und wie viele Gäste diese nutzen werden. Die Vorsitzende erklärt, dass es der am stärksten frequentierte Weg zum Strand sei und eine Infostelle und ein Vorverkaufsschalter dringend notwendig ist. Gv Beck regt an, auch die Läden wieder zu öffnen. KD Mannstedt gibt zu bedenken, dass eine neue Eingangstür ca. 3.000 € kosten wird. Bv Meyer schlägt vor, das Gebäude abzureißen, den Keller mit Sand zu verfüllen und dann Rasen anzusäen. Auf der entstehenden Wiese könnte man dann das Holzhaus stellen. Nach ausgiebiger Beratung wird folgender Beschluss gefasst:
Der KurA empfiehlt der Gv, die Kassen, das Foyer und die öffentlichen Toiletten im Gebäude der alten KVW für die Saison 2006 wieder zu aktivieren. Abstimmungsergebnis: 6 : 2 : 1
Gv Koppelt geht kurz auf das „Verwirrnis“ mit den Niederschriften über die Sitzung des KurA ein. Klärung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung. Sie berichtet weiter darüber, dass nach eingehender Beratung im KurA mehrheitlich der Gv empfohlen wurde, die alte Kurverwaltung wieder zu öffnen, und zwar den Kassenraum, den Leseraum, Babywickelraum und Toiletten. Zur Kostenermittlung: Heizung in Gang setzen 1.200 €, Dachdecker (Kostenvoranschlag) 1.000 €, Malerarbeiten in Eigenleistung, Vorhänge ca. 500 €, tägliche Reinigung 1.300 €/pro Monat.. Diese Kosten fallen an, sind aber nach Meinung des Bgm unzureichend dargestellt und fallen wesentlich höher aus. Nach Einschätzung des Bgm werden Kosten von 10.000 € bis zu 20/25.000 € anfallen. Nach ausführlicher, nicht einvernehmlich geführter Diskussion kommen die Gv überein, einen Mitarbeiter des Amtes Landschaft Sylt zu beauftragen, in Verbindung mit dem Kurdirektor die Kosten für die Öffnung der alten Kurverwaltung zu ermitteln (optische Aufbereitung des Gebäudes) und prüfen zu lassen, in wie weit die Haftpflichtversicherung noch für das Gebäude „greift“ und wie hoch die Kosten sind. In der nächsten Sitzung der Gv soll dann erneut über diesen TOP beraten und beschlossen werden. Zur Kenntnis genommen.


19. Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2006 der Kurverwaltung hier: Nachtrag Vermögensplan

Auszug aus der NS über die Sitzung des KurA am 07.02.2006: Die Vorsitzende des KurA erklärt, dass der Nachtragshaushalt notwendig ist, um den Ausbau der Strandkorbhalle zu finanzieren. Die Kosten belaufen sich lt. KD Mannstedt auf 450.000 € netto. Der Ausbau ist notwendig, da seit Januar 2006 die 7 Arbeiter der Gemeinde in der Strandkorbhalle stationiert sind. Herr Hebestreit erläutert ausgiebig die vorliegenden Pläne und beantwortet die Fragen des Ausschusses. Nachdem niemand mehr Fragen hat, ergeht folgender Beschluss:
Der KurA empfiehlt der Gv einstimmig, den Nachtragshaushalt 2006, wie vorgelegt, anzunehmen. Die Gemeindevertretung beschließt den Nachtrag im Vermögensplan zum Wirtschaftsplan 2006 der Kurverwaltung gem. Vorlage der Verwaltung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gv Frau Koppelt war bei der Abstimmung nicht anwesend.


20. Beratung und Beschlussfassung zur Erstellung eines inselweiten Tourismus - Entwicklungskonzeptes

In dem als Anlage beigefügten Schreiben des Amtsvorstehers bittet er um eine Stellungnahme zu einem insularen Tourismus - Entwicklungskonzeptes, welches in einem Kostenrahmen von ca. 50.000 € erarbeitet werden soll. Bedingung soll sein, dass sich alle Gemeinden auf Sylt daran halten. Diese Forderung ist aber nicht durchsetzbar, da die Planungshoheit der Gemeinde nicht ausgehebelt werden kann. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Wenningstedt - Braderup lehnt eine Beteiligung an einem Gutachten ab, da keine Planungssicherheit erreicht werden kann. Abstimmungsergebnis: 12 : 0 : 1



Ende des öffentlichen Teils der Sitzung um 22.10 Uhr. Der Bgm schließt die Öffentlichkeit aus. Gv Gehrke verlässt die Sitzung.