Protokoll vom 17.12.2007

Gemeindevertretung

Tagesordnung

 

Öffentlicher Teil
1. Begrüßung, Feststellung der Beschussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister (Bgm), Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung: Gemeindevertreter (Gv) V. Koppelt stellt den Antrag, den TOP 14 von der Tagesordnung zu nehmen. Nach Erläuterung zieht Gv V. Koppelt seinen Antrag zurück. Gv Waldherr fragt nach, ob denn die TOP 15 und 15 a zusammen behandelt werden, wenn nicht, dann würde er den Antrag stellen, den TOP 15 a vorzuziehen. Der Bgm sagt zu, die Tagesordnungspunkte im Zusammenhang beraten und diskutieren zu wollen. Zur Tagesordnung werden keine weiteren Einwände vorgetragen. Diese gilt somit als genehmigt.


2. Verpflichtung eines neuen Gemeindevertreters

Nach dem Ausscheiden von Herrn Jörg-Eric Zarth aus der Gemeindevertretung rückt Herr Rüdiger Meyer als nächster Listenkandidat der WWB Fraktion nach. Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen. Der Bgm liest die Verpflichtungsformel in Wortlaut vor: „Ich verpflichte mich, die Gesetze zu beachten und unparteiisch meine Obliegenheiten als Gemeindevertreter zum Wohle der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) auszuüben“. Der Bgm verpflichtet Herrn Rüdiger Meyer per Handschlag und weist insbesondere auf die Pflicht zur Verschwiegenheit hin.


3. Einwohnerfragestunde

Herr Ulrich Wilke von der Bürgerinitiative trägt vor, dass der Bgm Strafanzeige beim Landgericht eingereicht habe wegen Verleumdung mit dem Ergebnis, dass diese negativ beschieden ist. Er fragt, wer denn die Kosten dieses Verfahrens trägt. Herr Rück erklärt, dass es einen Privatmann Schmidt nicht gibt, die Vorwürfe waren mit dem Amt des Bgm verbunden, somit trägt die Gemeinde die Kosten gem. § 21/22 Gemeindeordnung. Herr Welsch stellt die Frage, ob denn der Klage ein Gv – Beschluss zu Grunde liegt. Dies ist nicht der Fall, das Vorgehen wurde mit der Verwaltung abgesprochen. Ob der Bgm sich dagegen wehrt, in der Öffentlichkeit als Lügner bezeichnet zu werden, so Herr Rück, ist nicht abhängig von einem Gv – Beschluss. Angesprochen werden noch die Gründe, warum die Klage abgewiesen worden ist. Das Gericht wägt ab, wo das öffentliche Interesse ist. Es wird eine Wertigkeit herbeigeführt. Herr Rück erläutert das „öffentliche Interesse“ am Beispiel aus einer anderen Gemeinde. Gv Petersen: warum wird Herr Schmidt immer angeprangert? Er führt doch Mehrheitsbeschlüsse der Gemeindevertretung aus. Frau Fifeik stellt noch einmal die Frage nach der Bezahlung, die aber schon beantwortet ist. Gv V. Koppelt: der Bgm hätte die Gemeindevertretung fragen müssen.


4. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Der Bgm teilt mit, dass der Gv Bernd Ußner der Nachfolger von Herrn Zarth als Fraktionsvorsitzender/Fraktionssprecher der WWB/Ute Lödige Fraktion ist.

Schleswig – Holsteinischer Gemeindetag (SHGT) informiert über das Thema „steuerfreie Aufwandspauschale für ehrenamtliche Kommunalpolitiker erhöht“

Schriftwechsel über eine Beschädigung an einer Kiefer in Braderup in der Straße „Eske Wai“

In der Hauptstr. 15 – 17 ist der Baubeginn auf dem ehemaligen Postgelände für den 05.12.2007 mit den Erdarbeiten angekündigt. Bauzeit voraussichtlich bis Ende 2008.

Fehlende Regelung zum Schutz gegen Lärm als Landesrecht: Die Problematik auf Landesebene ist erkannt, so das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, derzeit wird an einer Lösung des Problems gearbeitet.

Abgabebescheid für die zu entrichtende Abwasserabgabe für Niederschlagswasser für das Veranlagungsjahr 2007. Dieser ist auf 0,00 € festgesetzt.

M.-T.- Buchholz- Stiftung: der Stiftungsvorstand hat einen Betrag von 1.000 € an den Kindergarten Wenningstedt als Spende überwiesen.

Anfragen
Gv Petersen fragt nach der Zuständigkeit für den Parkplatz, ehemaliger Schießstand im ´

OT - Braderup. Die Einfahrt und der Torbogen sind in einem katastrophalen Zustand, es sind dringend Arbeiten erforderlich.

Der Bgm sagt aus, dass vermutlich die Gemeinde zuständig ist- dies wird er aber prüfen lassen und für Abhilfe sorgen.


5. Neubesetzung folgender Ausschüsse:
a) Finanzausschuss
b) Wahlprüfungsausschuss
c) Amtsausschuss
d) Aufsichtsrat VEN´
e) Aufsichtsrat TSWB
f) Bauausschuss (1 Bürgervertreter)

Nach dem Ausscheiden von Gemeindevertreter (Gv) Jörg-Eric Zarth aus der Gemeindevertretung müssen die von Herrn Zarth, Fraktion der WWB/Ute Lödige, besetzten Positionen in den folgenden Ausschüssen neu besetzt werden. Folgende Vorschläge werden unterbreitet:
Finanzausschuss: Rüdiger Meyer
Wahlprüfungsausschuss: Rüdiger Meyer
Amtsausschuss: Dieter Gauss
Aufsichtsrat VEN: Bernd Ußner
Aufsichtsrat TSWB: Rüdiger Meyer
Bürgervertreter im Bauausschuss: Torsten Stroezel
Gv Koppelt stellt den Antrag, den Amtsausschuss nach Verhältniswahl zu besetzen. Bei den anderen Nachbesetzungen der Ausschüsse ist er mit der „en bloc“ Wahl einverstanden. Die Gemeindevertretung wählt en bloc und beschließt, den Vorschlägen zuzustimmen. Der Amtsausschuss ist hiervon ausgenommen. Abstimmungsergebnis: 11 : 1 : 0

Nachbesetzung des Amtsausschusses:
Der Antrag auf Verhältniswahl ist nach § 9 Abs. 2 der Amtsordnung zulässig, so Herr Rück. Die WWB/UL. Fraktion hat weiterhin das Zugriffsrecht. Maßgeblich ist das Ergebnis der Kommunalwahl. Der Bgm ist Kraft Amtes gesetzt. Also der 1. Sitz, die FDP/BWB hat den 2. Sitz inne. Herr Koppelt rechnet vor, wie es sich mit der Besetzung für den 3. Sitz verhält. Um diesen Sitz muss das Los zwischen der WWB/UL und der CDU/SPD Fraktion entscheiden. Die Wahl gewinnt die CDU/SPD Fraktion und nominiert Gv Sabine Koppelt. Mit dem Abstimmungsergebnis: 8 Jastimmen: keine Gegenstimme: 4 Enthaltungen wird Gv Sabine Koppelt in den Amtsausschuss gewählt. Bei den Vertretern der in den Amtsausschuss gewählten Gv ändert sich nichts.


6. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Finanzausschusses

Als stellvertretender Vorsitzender für den Finanzausschuss wird Herr Rüdiger Meyer vorgeschlagen. Die Gemeindevertretung wählt Herrn Rüdiger Meyer zum stellvertretenden Vorsitzenden des Finanzausschusses. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 : 1 (eigene Enthaltung von Herrn Meyer)


7. Beratung und Beschlussfassung über eine zusätzliche Amtsumlage 2007 bis 2009 für den Neubau „Amtsgebäude“

Im Amtshaushalt ist die Finanzierbarkeit für den Bau des neuen Amtsgebäudes nur durch eine langfristig vernünftige Kreditgestaltung zu erreichen. Dafür ist die Erhebung einer zusätzlichen Amtsumlage zwingende Vorraussetzung. Mit der zusätzlichen Amtsumlage soll das Amt in die Lage versetzt werden, einen angemessenen Eigenanteil am neuen Amtsgebäude von Anfang an leisten zu können. Dieser Eigenanteil ist notwendig, um langfristig die Haushalte nicht über Gebühr mit Zins- und Tilgungszahlungen zu belasten. Somit ist langfristig die Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinden nicht durch den Amtsneubau gefährdet. Es ist vorgesehen drei Jahre lang (2007 über eine außerplanmäßige Ausgabe und dann 2008 und 2009 über den regulären Haushalt) den Gemeinden jährlich insgesamt 500.000 € aufzubürden. Mit diesen 1,5 Mio. €  würde sich ein angemessener Eigenkapitalsanteil darstellen lassen. Aufgrund der guten Haushaltslage (Mehreinnahmen bei fast allen Steuerarten und in den nächsten Jahren geringere Gewerbesteuerumlagen) ist es im Moment allen Gemeinden möglich, ihren jeweiligen Anteil für die Jahre 2007 - 2009 zu erwirtschaften. Beschlussempfehlung: Die Gemeindevertretung beschießt die Zahlung einer zusätzlichen Amtsumlage in den Jahren 2007 - 2009. Abstimmungsergebnis: 11 : 1 : 0


8. Beratung und Beschlussfassung zur Straßenbeleuchtung in der Straße „Fernsicht“

Der Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Wege- Umweltschutz- und Sonderausschusses vom 27.11.2007 liegt allen Gemeindevertretern vor. Nach Erläuterung durch die Vorsitzende des Ausschusses, Frau U. Lödige, und Beratung – angesprochen wird der Lampentyp-, beschließt die Gemeindevertretung, die Straße „Fernsicht“ mit einer Straßenbeleuchtung zu versehen. Das Amt Landschaft Sylt wird beauftragt, die Stückzahl der benötigten Straßenlampen und die Kosten zu ermitteln. Gemäß der gemeindlichen Satzung werden die Anlieger an den Kosten beteiligt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


9. Beratung und Beschlussfassung über eine Beleuchtung des Radweges zwischen Hauptstraße, Norder Wung und Osterweg

Der Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Wege- Umweltschutz- und Sonderausschusses liegt jedem Gv vor. Am 14. Mai 2007 hatte die Gv den Beschluss gefasst, die Westerlandstraße auf der Ostseite mit einer Straßenbeleuchtung zu versehen. Diese Maßnahme wird nun nicht durchgeführt und ca. 12 bis 14 Straßenlampen lagern im Bauhof. Diese könnten für die Beleuchtung des Radweges zwischen Hauptstraße, Norder Wung und weitergehend im Osterweg Verwendung finden. Der WUSA empfiehlt, den am 14. Mai 2007 gefassten Beschluss aufzuheben. Gv S. Koppelt unterstützt den Antrag, der Sicherheit der Kinder muss Rechnung getragen werden. Beschlussvorschlag: Die Gv beschließt, den Beschluss vom 14. Mai 2007, die Westerlandstraße auf der Ostseite des neu erstellten Gehweges mit zusätzlichen Straßenlampen zu bestücken, aufzuheben. Die Gv stimmt zu, den Radweg zwischen Hauptstraße, Norder Wung und Osterweg mit einer Beleuchtung zu versehen und die vorhandenen Straßenlampen, die ursprünglich für die Westerlandstraße vorgesehen waren, zu verwenden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


10. Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Haushaltsjahr 2007

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Annahme der I. Nachtragshaushaltssatzung und des I. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2007. Die Vorlage des Amtes Landschaft Sylt hat jeder Gemeindevertreter erhalten. Die Frage von Gv Waldherr, wie es denn zu den Mehrkosten für die Baumaßnahme Westerlandstraße gekommen ist, wird beantwortet und es wird festgestellt, dass die Anlieger noch nicht zu den Kosten heran gezogen worden sind. Die Baumaßnahme ist noch nicht abgerechnet. Die Fragen von Gv Meyer und Gv Wionski-Berndt werden beantwortet. Nach weiterer Aussprache und Erläuterung durch den Vorsitzenden des Finanzausschusses, Gv D. Brinkmann, beschließt die Gemeindevertretung die Annahme der I. Nachtragshaushaltssatzung und des I. Nachtragshaushaltsplanes der Gemeinde Wenningstedt – Braderup für das Haushaltsjahr 2007 gemäß Vorlage des Amtes Landschaft Sylt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


11. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)´
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Sellenplan´Ä
d) Investitionsprogramm

Die Vorlagen des Amtes Landschaft Sylt, wie die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2008 nebst Anlagen, liegen jedem Gemeindevertreter vor. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gv die Annahme der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2008 nebst Anlagen. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Gv D. Brinkmann, beantwortet die an ihn gerichteten Fragen. Sodann stimmt die Gv folgendem Beschlussvorschlag zu Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup, wie vom Amt Landschaft Sylt vorgelegt.
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Stellenplan
d) Investitionsprogramm
Die Haushaltssatzung auf den Seiten 27 A und 28 A wird im Wortlaut verlesen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


12. Anträge

Segelsportfördergruppe
Es liegt ein Antrag vor, der an jeden Gemeindevertreter gereicht wurde. Die Segelsportfördergruppe ist im Besitz eines vereinseigenen Segelbootes, welches gerade 50 Jahre alt geworden ist. Entsprechend hoch sind die Unterhaltungskosten und die Arbeitsleistungen zum Erhalt dieses „Oldtimers“ In diesem Jahr sind die Anschaffung und der Einbau eines Motors erforderlich. Kosten ca. 10.130 €. Hierfür bittet der Verein um eine finanzielle Unterstützung. Bei den Gemeindevertretern herrscht Einigkeit, den Antrag an den Sozialausschuss zur Beratung zu geben. Der Antragsteller soll zur Sitzung des SozA eingeladen werden, um das Projekt vorzustellen. Zur Kenntnis genommen.

Antrag CDU/SPD Fraktion Erlass einer Veränderungssperre
Die Fraktion der CDU/SPD stellt den Antrag, für das Gebiet westlich der Dünenstraße, südlich der Strandstraße bis zum Parkplatz „Kartoffelkiste“, eine Veränderungssperre zu erlassen. Begründung: Das genannte Gebiet umfasst alle Grundstücke, die zur unmittelbaren Planung des Gebietes Kurverwaltung gehören, wie auch nördlich der Strandstraße. Da jedoch die Gesamtplanung noch nicht abgeschlossen ist, muss hier einer gegensätzlichen Planung vorgebeugt werden. Der Antrag der CDU/SPD Fraktion wird diskutiert. Argumente, wie Gesamtbild des Kurgebietes, Sperrung des geplanten Bauvorhabens von „Gosch“ und Überschneidung mit der Planung des Neubaus für das Kurzentrum, werden vorgebracht. Auf Nachfrage erläutert Herr Rück den Begriff Veränderungssperre. Voraussetzung, so Herr Rück, ist allerdings, dass einem Erlass einer Veränderungssperre ein Aufstellungsbeschluss bzw. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorangehen muss. Da es sich jetzt um einen Außenbereich handelt, muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Eine Veränderungssperre beschneidet die Rechte der Grundstückseigentümer, dies muss hingenommen werden. Eine Veränderungssperre gilt zunächst für 2 – 3 Jahre und kann ein zweites und drittes Mal verlängert werden. Herr Rück geht auf die Frage von Gv Meyer ein. Wenn „G“ jetzt plant und das BV realisiert, und dann keine Harmonie mit dem Objekt KVW herrschen sollte, dann gilt es in der Tat, diesem Baubegehren Einhalt zu gebieten. Dies ist in der Tat mit einer Veränderungssperre möglich. Wenn alles „passt“, dann, so Herr Rück, kann die Veränderungssperre mit einem einfachen Mehrheitsbeschluss durch die Gv wieder aufgehoben werden. Für den Erlass einer Veränderungssperre muss der Geltungsbereich grenzgenau definiert werden. Dies in dem Antrag nicht erkennbar. Die Planungsziele sind ebenfalls am heutigen Abend nicht abzuarbeiten. Ein Problem sieht Herr Rück allerdings in dem laufenden Bauantrag von „Gosch“. Es wird Übereinkommen dahingehend erzielt, dass der Antrag der CDU/SPD Fraktion neu vorgelegt und formuliert werden muss. Dieses wird mit Unterstützung der Amtsverwaltung geschehen und der Antrag wird, so die Absprache, ca. Ende Januar 2008 in der Sitzung der Gv neu beraten und darüber ein Beschluss gefasst werden. Abstimmungsergebnis: 11 : 1 : 0


13. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup hat am 30.08.2007 beschlossen, die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 aufzustellen. Aufgrund noch nicht endgültig geklärter Voraussetzungen für den Abbruch des Gebäudes auf dem Eckgrundstück „Bi Müür 6“ wird das Grundstück „Terp Wai 9“ (Brandteich) im Verfahren als Teilbereich 1 vorgezogen. Beschluss:
1. Der Entwurf der 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 – Teilbereich 1 - für das Gebiet südlich vom „Terp Wai“ und östlich „Bi Müür“ Grundstück Brandteich  und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Die Änderung wird gem. § 13 BauGB vereinfacht durchgeführt. Es wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

3. Es wird keine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht wird nicht erstellt.

4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter 14
Davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: keine
Stimmenthaltungen: keine
Es waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung ( GO ) von der Beratung ausgeschlossen.


14. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen Berthin-Bleeg-Straße, Dünenstraße, Strandstraße und Kliffkante (Flurstück 755)

Die Gv Sabine und Volker Koppelt verlassen das Sitzungszimmer gem. § 22 GO. Die Vorlagen des Kreises Nordfriesland liegen jedem Gv vor. Am 10. Dezember 2007 hat die vorzeitige Bürgerbeteiligung stattgefunden. Nach kurzer Aussprache wird folgendem Beschluss zugestimmt. Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das Gebiet Zwischen Berthin-Bleeg-Straße, Dünenstraße, Strandstraße und Kliffkante ( Flurstück 755 ) und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: keine
Stimmenthaltungen: keine
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sabine Koppelt, Volker Koppelt
Sabine und Volker Koppelt werden über das Abstimmungsergebnis informiert.


15 Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Die Neufassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen liegt jedem Gemeindevertreter als Kopie vor und wird der Urschrift dieser Niederschrift beigefügt.

Antrag der FDP/BWB Fraktion:
Der Antrag liegt jedem Gemeindevertreter als Vorlage vor. Die TOP 15 und 15 a werden zusammen beraten. Gv Waldherr erörtert den Antrag der FDP/BWB Fraktion. Fazit: die jetzige Neufassung wird der Bevölkerung nicht gerecht. Kindern, die in Wenningstedt aufgewachsen sind, die Beisetzung zu verwehren, ist nicht sachgerecht. Wenn diese 10 Jahre mit 1. Wohnsitz in Wenningstedt, Braderup oder Kampen gelebt haben, dann sollte auch ein Recht auf Beisetzung vorhanden sein. Dass der Platz auf dem Friedhof nicht ausreichend sein könnte, dafür fehlt der Nachweis. Herr Rück bestätigt, dass ein Rückgriff auf Meldedaten möglich und rechtens sei. Der Forderung des Bgm, keine Fremden, keine Zweitwohnungsbesitzer beerdigen zu lassen, alle anderen Einwohner jedoch zuzulassen, wird nicht gefolgt. Gv V. Koppelt signalisiert Zustimmung zum Antrag der FDP/BWB. Dem sollte gefolgt werden und die komplette Satzung ist erneut in der nächsten Sitzung der Gv vorzulegen. Die Anwesenden sind sich darüber einig, dass es eine 100-prozentige“ Lösung nicht geben kann. Die Gemeindevertretung beschließt, den § 2 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen entsprechend des Antrages der FDP/BWB zu ändern. In der 2. Zeile des § 2 wird nach der Dauer von…..“10 Jahre“, das Wort nachweislich zugefügt. Nach Änderung beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt). Die Satzung tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Wenningstedt (Sylt) vom 20. Dezember 2004 außer Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Satzung ist somit beschlossen, ein erneutes Vorlegen der Satzung entfällt. Die Satzung wird in der Sylter Rundschau öffentlich bekannt gemacht. Der Bgm schließt um 20.50 Uhr die Öffentlichkeit aus.


Gv Sabine Koppelt verlässt die Sitzung.