Protokoll vom 14.05.2007

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister (Bgm), Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Bgm gibt bekannt, dass die Gemeindevertreterin, Frau Ute Lödige, mit Datum 11. Mai 2007 aus der Wählergemeinschaft Wenningstedt - Braderup (WWB) ausgetreten ist. Sie behält ihr Mandat und ist somit fraktionsloses Mitglied der Gemeindevertretung. Zurzeit wird geprüft, ob die Ausschüsse, in denen Frau Lödige Mitglied ist, neu besetzt werden müssen. Der Bgm bittet die Gemeindevertretung (Gv) um Zustimmung, nach dem TOP 03 die Öffentlichkeit auszuschließen, um dann im nicht öffentlichen Teil der Sitzung neue Erkenntnisse zur Lösung des Parkplatzproblems vorzutragen. Danach wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt und die Sitzung mit dem TOP 04 fortgeführt. Die Gv stimmt einstimmig dieser Regelung zu. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht, die Erweiterung der TO um den TOP 12 a war rechtzeitig schriftlich innerhalb der Ladungsfrist angekündigt.


2. Einwohnerfragestunde

Herr Ulrich Wilke fragt nach, ob es richtig ist, dass Gemeindevertreter ihren Wohnsitz in Wenningstedt - Braderup haben müssen. Dies wird seitens des Bgm bejaht. Herr Wilke äußert sich dahingehend, dass ihm bekannt sei, dass 2 Gemeindevertreter nicht mehr ihren Wohnsitz in Wenningstedt - Braderup haben und dies gem. § 31 a Gemeindeordnung eine Unverträglichkeit für die Ausübung des Mandats darstellt. Der Bgm gibt bekannt, dass alle Gv in der Gemeinde gemeldet sind. Herr Wilke möge sich doch an das Amt Landschaft Sylt (ALS) wenden.

Frau Ute Wolff fragt, ob das Gerücht stimmt, dass das Grundstück Am Kliff verkauft ist. Der Bgm entgegnet, dass das Grundstück im Besitz der Gemeinde ist und bleibt.

Herr Welsch kommt auf die Umleitung in Folge des Ausbaus der Westerlandstraße zu sprechen und bittet darum, die Halteverbotsschilder in der Strandstraße zu entfernen. Dies wird für diese Woche zugesagt.

Frau Brigitte Führ blickt zurück auf den Dezember 2006. Sie hatte zu dem Zeitpunkt Aufklärung darüber erbeten, was es mit der Planung Mittelweg Parkplatz Wohn- und Geschäftshaus auf sich hatte und erfahren, dass die Planung verworfen wird. Jetzt liegt eine erneute Planung, analog Mittelweg, für das Grundstück Minigolfplatz vor. Der Bgm sagt aus, dass noch nichts entschieden ist, der Beschluss der Gv steht noch aus, ob - oder ob nicht - gebaut wird. Der Bgm erläutert, dass Stellplätze für das neue Kurzentrum gebraucht werden und die Gemeinde hat vor, dem Bauträger die Fläche zur Verfügung zu stellen. Zu ebener Erde ist es nicht möglich, Stellplätze zu errichten, hier greift der Emissionsschutz. Somit bleibt nur die unterirdische Variante. Die Frage, was dann die Bebauung oberirdisch soll, wird damit beantwortet, dass die Gemeinde dann Dauerwohnungen hätte. Frau Führ: dann will man dem Investor die Möglichkeit geben, zusätzlich Geld zu verdienen? Die Frage nach der Aufteilung der Stellplätze wird so beantwortet, dass 1/3 der Stellplätze für die Gemeinde und Kurverwaltung benötigt werden, 2/3 für den Investor. Frau Führ: also ein Hotel mit 1/3 Anteil Verwaltung? Herr Wolff: seit wann gibt es das Emissionsschutzgesetz, das aussagt, dass Parkplätze nicht oberirdisch sein dürfen? Die Frage kann nicht beantwortet werden. Frau Fifeik: es gäbe 100 Möglichkeiten für Stellplätze. Sie spricht die Bürgerinitiative und den massiven Protest gegen das Vorhaben an. Herr Welsch jun.: Wie sieht die Finanzierung der Parkplätze aus? Genau steht das noch nicht fest, es wird aber mit 1/3 Kosten für die Gemeinde – 2/3 Kosten für den Investor gerechnet. R. Meyer: Warum hört man nicht auf, für den Investor zu arbeiten und erstellt die Parkplätze unterhalb des Gebäudes (Hotel)? Der Bgm: Die Tiefgarage ist definitiv notwendig, aber nicht unterhalb des Neubaus. Daher die Alternative Minigolfplatz. Es stellt sich nur die Frage, ob eine oberirdische Bebauung dort stattfinden soll oder nicht. Frau Führ spricht das Rücktrittsrecht vom Vertrag an. Frau Klein bittet um Auskunft, wo dann die Veranstaltungen stattfinden sollen. Die Veranstaltungen werden im Kursaal und im überdachten Innenhof stattfinden. R. Hülster stellt den Gv die Frage, ob jeder den Vertrag mit Herrn Densch gelesen hat. Betretenes Schweigen. Frau Koppelt meldet sich zu Wort. Sie hat den Vertrag gelesen- mit Amtshilfe, wie sie betont. W. Wolff versteht das Procedere nicht – warum antworten die Gv nicht? Die Frage von Frau Führ, ob denn bis zum 30.06.2007 ein Rücktrittsrecht vom Erbbaurechtsvertrag besteht, wird bejaht - allerdings ist dies nicht beabsichtigt wegen möglicher Regressforderungen. Der rechtsgültige Vertrag bleibt bestehen. R. Hülster: Ist es richtig, dass ein Rücktrittsrecht des Vertragspartners besteht, wenn die Baugenehmigung nicht bis zum 30.06.2007 erteilt wird? Der Bgm: es ist richtig, nur verschiebt sich dieser Termin durch diverse Verzögerungen. Herr Welsch: es gibt doch keinen Automatismus – die Papierform muss geprüft und verifiziert werden. Der Bgm macht deutlich, dass die Frage der Auflösung sich nicht stellt. Gv Waldherr: Eine Verlängerung ist nicht automatisch. Das Emissionsschutzgesetz hat sich geändert, es ist die Frage des Regresses zu prüfen. Zurzeit besteht ein bindender Vertrag. Die Gemeinde hat sich verpflichtet, die Fläche für die Stellplätze zur Verfügung zu stellen und dafür bleibt letztlich die Fläche Minigolfplatz. Was passiert, wenn die Parkplätze baurechtlich ausgewiesen werden? Laut Vertrag trägt die Gemeinde die Kosten für die Erstellung der Parkplätze, die für Gemeinde und Kurverwaltung erforderlich sind. Die Baukosten stehen noch nicht exakt fest. Wenn die Gemeinde die Ausweisung der Stellplätze scheitern lässt, könnten Schadenersatzansprüche auf die Gemeinde zukommen. Max Holst: Ist der Flächennutzungsplan bereits geändert? Nein, dieser wird erst geändert, wenn das Verfahren der Änderung des Bebauungsplanes abgearbeitet ist. Der Kreis NF ist eingebunden. Das Thema Tiefgarage unter dem Hotel ist abgehakt. Herr Wolff: Herr Rück hat immer wieder davor gewarnt, das Bauvorhaben Kurzentrum und die Erstellung der Stellplätze zu trennen. Was hat die Gemeinde geritten, gegen den Rat von Herrn Rück zu handeln? Frau Führ: das Filetstück Minigolfplatz, was ist das wert und was gibt der Investor? Der Bgm sieht nur Vorteile. Mit der Tiefgarage, den Läden, Geschäften und Wohnungen, mit den Einnahmen wird das Ganze bezahlt. Die Gemeinde hat sich verpflichtet, Flächen für Parkraum in der Nähe des Gebäudes zur Verfügung zu stellen. G Waldherr: die Frage ist noch nicht geklärt, ob oberirdisch gebaut wird. Die Fraktion der FDP/BWB wird dies nur als Notbremse akzeptieren, wenn Schaden der Gemeinde droht. R. Hülster: sie zitiert aus dem Erbbaurechtsvertrag, den sie am heutigen Tag in der Gemeinde eingesehen hat und fragt die Gv, ob das so gewollt ist, dass die Gemeinde für die Stellplätze eine Fläche auszuweisen hat und für die Kosten aufkommt. Abschließend teilt der Bgm mit, dass die Stellplatzaufteilung für Gemeinde und Investor noch aussteht. Der Bgm wird sich mit Beratern zusammensetzen, den Vertrag ansehen und prüfen, welche Verpflichtungen auf beide Seiten zukommen.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Flughafen Sylt GmbH teilt mit, dass er sein Amt zum 15.06.2007 niederlegt.

Die Remondis GmbH teilt mit, dass der bisherige Niederlassungsleiter, Herr Martens, in die Ruhephase seiner Altersteilzeit eintritt. Als Nachfolger wird Herr Volker Tybussek genannt.

Mobilfunkanlage Wenningstedt, Hauptstraße. Für die Zeit der Bauphase wird der mobile Anhänger nördlich hinter der vorhandenen Garage der Gemeinde aufgestellt. Die Gemeinde erteilt die Genehmigung und schließt einen Gestattungsvertrag mit einem angemessenen Mietzins ab.

Vollsperrung und Änderung der Straßenführung vom 02.05.-07.05.2007 wegen der Baumaßnahme Westerlandstraße

Der Kirchenkreis NF informiert über die Kirchenkreisfusion in Nordfriesland.

Das Abbrennen eines Feuerwerks vom Oberdeck der Adler 7 am 13.07. oder 14.07.2007 wurde vom Wasser- und Schifffahrtsamt Tönning mit Schreiben vom 13.03.2007 genehmigt.

Anerkennung der Gemeinde Sylt – Ost als Seebad und Luftkurort; das Schreiben der Frau Heyenda liegt vor, in dem alle Argumente zum Widerruf der Anerkennung zum Ausdruck kommen.

Die Genehmigung zum Aufstellen von Hinweistafeln in den Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt für die Bacardi – Party am 19.05.2007 liegt vor.

Erhebung der Kurabgabe bei Sportbooten; das Amt Pellworm regt eine gemeinsame Handhabung für die Nordseeanrainer an.

Frau Anja Riechelmann ist nicht mehr im Amt Landschaft Sylt tätig.

Der Schleswig – Holsteinische Gemeindetag informiert:
die Kommunalwahl findet am 25. Mai 2008 statt;
Initiativen zu steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Freistellung kommunaler Ehrenamtler;
„Kindergipfel“ – die Finanzierungsfrage ist noch ungeklärt;
Keine Kürzung der Fördermittel für ländliche Entwicklung;
Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich - die Kompensation wird weit verfehlt.
Stellungnahme zum Kompensationsbericht der Landesregierung
Eckpunkte für ein Pflegegesetzbuch Schleswig - Holstein

Probleme mit den Rettungsfahrzeugen im Lüng Wai. Der Bgm will versuchen, eine Lösung zu finden und ggf. ein Grundstück als Parkplatz anzupachten.

Anfragen
Gv Gauss fragt danach, wie weit die Anregung, die er vor ca. 1 Jahr gegeben hat, das Anflugverfahren für die Flurzeuge zu verbessern, gediehen ist.

Der Bgm antwortet, dass ein Gutachten erstellt wurde. Dies ist jedoch noch nicht fertig ausgewertet, es liegen noch keine neuen Erkenntnisse vor.

Die Bitte, den desolaten Zaun am Flugplatz zu entfernen, wird der Bgm mit dem Golfclub klären.

Gv Koppelt führt aus, ob die Gestaltung um die Baugrube „Strandstraße“ so bleiben soll. Was ist mit dem Aufstellen eines Pavillons, wie von der Gv beschlossen? Ebenfalls sollten die „Densch“ Fahnen entfernt und der Zaun in Ordnung gehalten werden. Der Bgm wird die Angelegenheit mit dem TSWB besprechen.

Zum Pavillon, so Herr Rix, dessen Wortmeldung zugelassen wird, dieser liegt in Einzelteilen in der Strandkorbhalle.

Der Bgm schließt die Öffentlichkeit aus.
Der Bgm stellt die Öffentlichkeit wieder her. Die Sitzung wird mit TOP 04 fortgeführt.


4. Beratung und Beschlussfassung über die Lösung des Parkplatzproblems für den Neubau der Kurverwaltung

Der Bgm informiert die anwesenden Bürger kurz über den Inhalt der Beratung im nicht öffentlichen Teil.Sodann stellt die Gemeindevertretung fest, dass die nachstehende Beschlussvorlage vom Amt Landschaft Sylt nicht anerkannt wird, sie bildet keine Grundlage für eine Beschlussfassung. „Die Fortführung des Neubaus der Kurverwaltung scheitert zurzeit an dem Nachweis der erforderlichen Stellplätze. Eine Lösung muss aus verschiedenen - sachlichen und juristischen - Gründen heraus schnellstmöglich erarbeitet werden. Die Gemeinde Wenningstedt hat mit dem Investor für das Projekt „Kurverwaltung“ einen verbindlichen Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen. In dem Vertrag haben beide Parteien bekundet, dass dieser Vertrag mit einem weiteren Erbbaurechtsvertrag „steht und fällt“, der die Stellplatzfrage regeln soll. Diese Verpflichtung trifft die Gemeinde, weil sie als Planungsträger allein die Möglichkeit besitzt, im Umgebungsbereich die erforderliche Stellplatzanlage (die von der Größe her der Planung bedarf) zu realisieren bzw. die hierfür erforderliche planungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Der Investor ist bereits mit hohen Vorleistungen in das Projekt eingestiegen (Abbruchkosten, Planungskosten). Sollte die Gemeinde nicht zeitnah ihrer Verpflichtung zur Planung und Abschluss des zweiten Vertrages  nachkommen, eröffnen sich zwei Szenarien, die beide gleichermaßen negativ sind:
1. die Kurverwaltung wird auf lange Zeit nicht realisiert werden und die Baugrube bleibt an der exponiertesten Stelle Wenningstedts auf unbestimmte Zeit bestehen.

2. der Investor tritt von dem abgeschlossenen Vertrag zurück oder wird die Gemeinde auf Durchführung des (zweiten) Vertrages verklagen  und – wenn dies nicht zu einem bestimmten Termin erfolgt -  von dem Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass gegen die Gemeinde Schadensersatzforderungen erhoben werden können (sog. positives Interesse, also auch entgangener Gewinn).

Damit ist erkennbar, dass absoluter Handlungsbedarf besteht. Für die Realisierung des Stellplatznachweises zeigten sich zwei Möglichkeiten auf:
Grundstück des Parkplatzes „Risgap“
Grundstück „Minigolfplatz“ am Mittelweg
Beide Alternativen wurden bereits mit unterschiedlichen politischen Tendenzen beraten.
Parkplatz „Risgap“
Die umliegende Bebauung ist durch den verbindlichen Bebauungsplan als „reines Wohngebiet“ ausgewiesen. Damit besteht zu Gunsten der benachbarten Grundstücke, auch über die Dünenstrasse hinweg, ein erhöhter Schutz gegenüber Lärmemissionen.  Die zu erwarten Werte wurde von dem Fachbüro Schallschutz-Nord hochgerechnet. Herr Tietgen wird in der Sitzung der GV hierzu berichten. Vom Ergebnis her lassen die zu erwartenden Werte eine Tiefgarage für fremd genutzte Parkplätze an dieser Stelle nicht zu. Die Obergrenze der Werte nach dem TA-Lärm wird überschritten. Ein Bebauungsplan dürfte damit nicht in Kraft gesetzt werden und würde spätestens in einem Normenkontrollverfahren für unzulässig erklärt werden. Dieses Ergebnis wurde bereits in einem Fachgespräch mit allen Fachbeteiligten in Husum beim Kreisbauamt besprochen und einvernehmlich so gesehen. Damit scheidet dieser Standort definitiv aus.
Mittelweg
Die teilweise Einziehung der Strasse „Mittelweg“ am westlichen Ende wurde bereits von der Vertretung beschlossen. Grundlage für die Einziehung war seinerzeit die Parkflächenoptimierung. Die benachbarte Bebauung ist als „allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen, also ein Baugebiet, das erhöhte Lärmwerte zulässt. Auch hierzu wird Herr Tietgen berichten. Vom planungsrechtlichen Ergebnis her ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Tiefgarage auf dem Grundstück des Minigolfplatzgeländes umsetzbar. Damit ist dieser Standort der einzig zeitnah realisierbare Standort, den die Gemeinde anbieten und damit ihre vertragliche Verpflichtung erfüllen kann.

Eine Nutzung des vorhandenen Parkplatzes nördlich des Mittelweges scheidet aus, weil dieser Parkplatz bereits öffentlich ist und entwidmet werden müsste. Eine Entwidmung ist aber nur dann möglich, wenn die Fläche nicht mehr für die Öffentlichkeit  benötigt wird. Da dies nicht der Fall ist, kommt eine Entwidmung nicht in Betracht. Weiter in diese Richtung überlegend wäre fest zustellen, dass eine oberirdische Anlage von Stellplätzen Verschwendung eines exponiert liegenden Grundstücks und auf Grund der erhöhten Lärmwerte auch planungsrechtlich nicht umsetzbar wäre. Umsetzbar ist nur eine Tiefgaragenlösung. Vertraglich obliegt es der Gemeinde eine Fläche bereit zu stellen, der Investor müsste die Stellplätze herrichten. Bei den ihm entstehenden Kosten sind aber nur oberirdisch angelegte Stellplätze erfasst. Eine Tiefgaragenlösung ist unverhältnismäßig teurer. Die sich hieraus ergebenden Mehrkosten wären von der Gemeinde zu tragen. Hierzu wäre sie nicht in der Lage. Außerdem wäre es sinnwidrig, eine oberirdische Fläche - über der Tiefgarage - brach liegen zu lassen und nicht wirtschaftlich zu nutzen. Unter diesem Gesichtpunkt bietet sich die alte Überlegung an, durch bauliche Ausnutzungen die Mehrkosten zu kompensieren. Außerdem kann ein weiteres städtebauliches Ziel der Gemeinde verwirklicht werden, nämlich die Schaffung und Bereitstellung von familiengerechten Wohnungen für Hauptwohnsitznutzungen. Eine Grobplanung ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Das Gebäude an der Westseite würde im Erdgeschoss eine gewerbliche Nutzung beinhalten, die den Flaniereffekt in dem Bereich um die Kurverwaltung herum vergrößern und damit für Besucher auch attraktiver machen würden. Außerdem würden im 0bergeschloss Wohnungen entstehen. Das östliche Gebäude wäre ausschließlich für Familien mit Hauptwohnsitz und einem Belegungsvorschlag durch die Gemeinde nutzbar. Die Zweckbindungen würden durch persönliche Dienstbarkeiten zu Gunsten der Gemeinde im Grundbuch und zusätzlich im Baulastenverzeichnis abgesichert werden. Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung stimmt dem Lösungsvorschlag für den Nachweis der Stellplätze für die neue Kurverwaltung mit den unterschiedlichen Nutzungen und dem damit verbundenen Bebauungskonzept, wie auf der Anlage dargestellt, grundsätzlich zu.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Investor eine detaillierte Planung auf der Grundlage dieses Entwurfs zu erarbeiten und der Vertretung vorzulegen.

3. Der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem Investor soll durch das Notariat Eis und Wendt vorbereitet werden. Grundlage der Vertragsinhalte soll der bereits früher beschlossene Entwurf des Vertrages „Tiefgarage, Wohn- und Geschäftshaus in Wenningstedt - Braderup auf Sylt“ sein. Der überarbeitete Entwurf soll der Vertretung dann zur Beschlussfassung  vorgelegt werden. Die Gemeinde geht dabei davon aus, dass die Projekte für die Gemeinde keine zusätzlichen Kosten verursachen werden.

4. Zu einem späteren Zeitpunkt soll über eine optische 0ptimierung der Parkplatzfläche nördlich des Mittelweges beraten werden“.

Gv Koppelt distanziert sich von der Vorgehensweise des Bgm. Die Öffentlichkeit hätte nicht ausgeschlossen werden dürfen. Man möge die Planung überdenken, es „läuft nichts weg“. Herr Tietgen nimmt an dieser Stelle nochmals Stellung zur Problematik der Emission. Es ist ein schwieriges Kapitel, es herrschen strenge Maßstäbe. Der Anregung, ein Splitten der Stellplätze zu überprüfen, soll gefolgt werden. Wenn es möglich ist, dann wird die Gemeinde auch davon Gebrauch machen. Sodann wird über den folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Die Gemeindevertretung beschließt den Parkplatz für die Kurverwaltung auf dem Minigolfplatzgrundstück mit dem Ziel, eine oberirdische Bebauung nach Möglichkeit zu vermeiden. Abstimmungsergebnis: 12 : 2 : 0
Der Bgm dankt Herrn Tietgen für seine Ausführungen. Herr Tietgen und seine Begleitung verlassen das Sitzungszimmer.


5. Beratung und Beschlussfassung über einen Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) - (Parkflächen südlich des Mittelweges)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup möchte für das Gebiet “ Mittelweg, Ecke Dünenstraße, Flurstücke 495 und 442” folgendes festlegen. Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das oben genannte Gebiet. Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für
- den Bau einer Tiefgarage für das Kur-, Hotel- und Ladenzentrum an der Dünenstraße
- eine Bebauung mit Dauerwohnungen und Läden ist nach Möglichkeit zu vermeiden

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll der Kreis Nordfriesland, Planungsabteilung, durch den Bürgermeister beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis: 12 : 2 : 0
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 14
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 2
Stimmenthaltungen: 0
Es waren keine  Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen.


6. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen Westerhörn, Am Dorfteich, Westerlandstraße, Horsatal, Dünenstraße, und dem Bereich westlich der Dünenstraße zwischen Berthin-Bleeg-Straße und Kliffkante bis Höhe Westerhörn

Es erklärt sich kein Gemeindevertreter für befangen.

Satzung
der Gemeinde Wenningstedt - Braderup über den Erlass einer Veränderungssperre
für den Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde
Wenningstedt - Braderup für das Gebiet zwischen Westerhörn, Am Dorfteich,
Westerland Straße, Horsatal, Dünenstraße und dem Bereich westlich
der Dünenstraße zwischen Berthin-Bleeg-Straße und Kliffkante bis Höhe Westerhörn.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) in ihrer Sitzung am 04.05.2006 den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup gefasst (11. Änderung Bebauungsplan Nr. 5). Zur Sicherung dieser Planung wird auf Grund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57) nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.05.2007 folgende Satzung über die Veränderungssperre für das vorgenannte Gebiet der Gemeinde Wenningstedt - Braderup erlassen:

§ 1 Zweck der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre dient der Sicherung der planerischen Zielsetzung und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung durch die Neuregelung des Maßes der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen sowie der zulässigen Anzahl von Wohneinheiten im Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 (einschließlich der 12. Änderung des Bebauungsplans 5).

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet zwischen Westerhörn, Am Dorfteich, Westerland Straße, Horsatal, Dünenstraße und dem Bereich westlich der Dünenstraße zwischen Berthin-Bleeg-Straße und Kliffkante bis Höhe Westerhörn. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in einer dieser Satzung als Anlage beigefügten Plankarte durch schwarze Umrandung gekennzeichnet.

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen

1. Im Geltungsbereich dieser Veränderungssperre dürfen
a. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden
b. Erhebliche oder wesentliche Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

2. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 in Kraft tritt, spätestens jedoch 2 Jahre nach Inkrafttreten. Sollte die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 vor Ablauf der in Satz 2 genannten Fristen rechtsverbindlich werden, so tritt die Veränderungssperre innerhalb des Geltungsbereichs der 12. Änderung außer Kraft.


Der Bgm liest die Satzung im Wortlaut vor und schließt das Gebiet „Minigolfplatz“ aus. Gv Waldherr erläutert, dass die Zustimmung zu dem nachfolgenden Beschluss vorausschauend und zur Verminderung von Nachteilen für die Gemeinde erteilt wird. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen Westerhörn, Am Dorfteich, Westerlandstraße, Horsatal, Dünenstraße und dem Bereich westlich der Dünenstraße zwischen Berthin-Bleeg- Straße und Kliffkante bis Höhe Westerhörn, unter Ausnahme des Minigolfplatzes. Abstimmungsergebnis: 12 : 2 : 0


7. Beratung und erneute Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches, (ausgenommen Flurstücke 671 und 643), beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße 24, Süder Wung, Westerlandstraße und Am Dorfteich

Gv Beck und Gauss erklären sich gem. § 22 GO für befangen und verlassen das Sitzungszimmer.

 

Satzung
der Gemeinde Wenningstedt - Braderup über den Erlass einer Veränderungssperre
für den Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde
Wenningstedt - Braderup für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches
(ausgenommen Flurstücke 671 und 643), beidseitig des Wiesenweges, beidseitig
Trenstiin, Landesstraße 24, Süder Wung, Westerlandstraße sowie Am Dorfteich.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) in ihrer Sitzung am 14.03.2007 den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup gefasst. Zur Sicherung dieser Planung wird auf Grund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57) nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.05.2007 folgende Satzung über die Veränderungssperre für das vorgenannte Gebiet der Gemeinde Wenningstedt - Braderup erlassen:

§ 1 Zweck der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre dient der Sicherung der planerischen Zielsetzung und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung durch die Neuregelung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der zulässigen Anzahl von Wohneinheiten im Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 2.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches (ausgenommen Flurstücke 671 und 643), beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße 24, Süder Wung, Westerlandstraße sowie Am Dorfteich. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in einer dieser Satzung als Anlage beigefügten Plankarte durch schwarze Umrandung gekennzeichnet.

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen

3. Im Geltungsbereich dieser Veränderungssperre dürfen
c. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden
d. Erhebliche oder wesentliche Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

4. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 in Kraft tritt, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inkrafttreten.


Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) in der vorgelegten Fassung des Kreises Nordfriesland. Abstimmungsergebnis: 10 : 1 : 0
Gv Waldherr war bei der Abstimmung nicht im Sitzungsraum. Herr Beck wird informiert. Herr Gauss hat das Sitzungszimmer noch nicht wieder betreten.


8. Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher sowie Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen durch den Amtsausschuss gewählten Wahlausschuss

Sachverhalt: Der bisherige Landrat Dr. Olaf Bastian hat am 01. April seine neue Stelle als Bevollmächtigter des Landes beim Bund angetreten. Die Stelle des Landrates ist daher durch Wahl neu zu besetzen. Nach Einhaltung der Fristen ist mit dieser Wahl im September / Oktober dieses Jahres zu rechnen. Im Mai nächsten Jahres folgen die Gemeindewahlen. Die Gemeinden stellen, auch wenn sie Amts angehörig sind, einen eigenen Gemeindewahlauschuss und einen eigenen Gemeindewahlleiter. Lediglich die Führung der Wahlverzeichnisse und die damit verbundenen Aufgaben obliegen dem Amt. [§ 13 (1) GKWG]. Es ist jedoch möglich, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher und die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen durch den Amtsausschuss gewählten Wahlausschuss zu übertragen. Die Übertragung dieser Aufgaben [§ 14 (2) GKWG] auf das Amt muss diesem spätestens drei Monate vor der Wahl erklärt werden. Die Erklärung gilt unbefristet bis zu ihrem Widerruf; dieser muss spätestens drei Monate vor der Wahl gegenüber dem Amt erklärt werden [§ 1 GKWO]. Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde  überträgt gemäß § 14 (2) GKWG die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen durch den Amtsausschuss gewählten Wahlausschuss. Die Übertragung gilt, solange sie nicht fristgerecht widerrufen wird für alle zukünftigen Wahlen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Herr Waldherr und Herr Gauss nehmen wieder an der Sitzung teil.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Instandsetzung des Jägerzaunes an der Heidefläche in der Westerlandstraße

Wie aus dem Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des WUSA ersichtlich, wird der Gv empfohlen, von der Erneuerung des Jägerzaunes an der Heidefläche an der Westerlandstraße aus Kostengründen abzusehen und statt dessen einen neuen „Lattenzaun“ von den Gemeindearbeiters um die Heidefläche herum aufstellen zu lassen. Die Arbeiten werden erst in Angriff genommen, wenn der Gehsteig fertig gestellt ist. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, der Aufstellung eines Lattenzaunes (analog Einfahrt zum Gemeindegebäude) zuzustimmen und die Arbeiten durch die Gemeindearbeiter vornehmen zu lassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


10. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von Steckdosen für die Weihnachtsbeleuchtung

Laut Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des WUSA soll künftig die Schaltung der Weihnachtsbeleuchtung weniger aufwändig durch das Anbringen dauerhafter Steckdosen an den Lampenmasten gestaltet werden. Anschaffungskosten ca. 5.000 €. Beschlussvorschlag:
Die Gv stimmt dieser Maßnahme zu, die Kosten von ca. 5.000 € sind im Nachtragshaushalt einzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


11. Beratung und Beschlussfassung über den Beginn der Ausbaumaßnahme „Osterweg“

Gv U. Lödige erklärt sich gem. § 22 GO für befangen und verlässt das Sitzungszimmer. Der WUSA hat am 10.04.2007 getagt und der Gv empfohlen, mit der Ausbaumaßnahme „Osterweg“ im Oktober 2007 zu beginnen. Vorab ist der Grunderwerb von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für das Regenrückhaltebecken im Osterweg noch zu klären. Sollte dies nicht zeitnah möglich sein, dann ist nach einer Alternativlösung Ausschau zu halten. Die Kosten haben sich von 1.160.000 € auf zurzeit ca. 1.400.000 € erhöht. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau des „Osterweges“ im Oktober 2007. Sollten die Verhandlungen mit der BIMA für den Grunderwerb scheitern, ist kurzfristig eine Alternativlösung für das Regenrückhaltebecken vorzulegen, einschließlich der Kosten. Diese Alternativlösung darf den Beginn der Maßnahme nicht verzögern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gv Lödige wird informiert.


12. Information zum Fortgang der Angelegenheit: „Verlegung Kindergarten“

Der Bgm berichtet, dass es angedacht ist, den Kindergarten zur Norddörfer Schule zu verlegen. Als Zeitraum nennt er ab August noch ein Schuljahr, dann werden die Räume der Sonderschule G frei. Ob Anbau an die Schule oder Neubau, darüber muss der Schulverband noch entscheiden. Auch über die Finanzierung muss noch gesprochen werden. Gespräche mit der Stadt Westerland müssen nach dem Scheitern der Verhandlungen mit der Gemeinde List noch geführt werden. Ggf. kann die Norddörfer Schule als Außenstelle weiter geführt werden. Einigkeit herrscht darüber, den Hort qualifiziert zu betreiben. Zurzeit sind noch viele Unsicherheiten bezüglich der Umstrukturierung des Schulwesens zu verzeichnen. z. K. g.


12a. Beratung und Beschlussfassung zur Neuerstellung einer Straßenbeleuchtung in der Westerlandstraße auf der Ostseite des neu erstellten Gehweges

Allen Gv liegt das Angebot der Firma Bergmeister Leuchten in Höhe von 25.746,84 € für die neue Straßenbeleuchtung des Gehweges auf der Ostseite der Westerlandstraße vor. Im Zuge der Baumaßnahme erscheint es sinnvoll, diese Beleuchtung in dem genannten Teilbereich erstellen zu lassen. Gv Lödige erachtet die Maßnahme als wenig sinnvoll und zieht einen Vergleich mit der Norderstraße in Westerland, diese ist nur einseitig beleuchtet und dies sei ausreichend. Die Kosten werden anteilig und entsprechend der Satzung auf die Anlieger umgelegt Nach kurzer Aussprache wird folgendem Beschlussvorschlag zugestimmt. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neuerstellung der Straßenbeleuchtung in der Westerlandstraße auf der Ostseite des neu erstellten Gehweges zum Angebotspreis von 25.746,84 € zuzüglich der gesetzliche Mehrwertsteuer, ohne Montage und ohne Leuchtmittel. Abstimmungsergebnis: 11 : 3 : 0



Der Bgm schließt um 21.43 Uhr die Öffentlichkeit aus.