Protokoll vom 14.03.2007

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister (Bgm), Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschussfähigkeit fest. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht. Sie gilt, mit den schriftlich vorliegenden Ergänzungen, somit als genehmigt. Wie angekündigt, findet im Anschluss an die Gv Sitzung eine nicht öffentliche Sitzung der Gesellschafterversammlung der Tourismus - Service Wenningstedt - Braderup GmbH & Co. KG. statt. Um 19.03 Uhr erscheint Gv Waldherr.


2. Einwohnerfragestunde

Herr Max Holst fragt an, was die Gemeinde für Ziele mit den Änderungen der diversen Bebauungspläne verfolgt. Der Bgm antwortet, dass die Anzahl der Wohneinheiten mit 2 WE in den Bebauungsplänen festgeschrieben werden soll. Die Gemeinde muss die Infrastruktur sehen und die „Bremse“ ziehen. Der Erhalt von Dauerwohnungen soll gesichert bzw. gefördert werden. Es ist nicht geplant, so der Bgm, das Maß der baulichen Nutzung zu ändern.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Grünes Licht hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die Notschlepper Ausschreibung in Nord- und Ostsee erteilt.

Korrosionsschaden an der Gasleitung Westerlandstraße / Horsatal. Die zunächst von der EVS angekündigten Kosten für die Gemeinde in Höhe von ca. 8.000 € wurden nach Erörterung der Sachlage auf voraussichtlich ca. 3.000 € gekürzt.

Korken für den Kranich - Schutz; die Appartementvermietung Klein, Kampener Weg 2 a, ist als Sammelstelle in einem Rundschreiben des NABU genannt. Der Bgm fordert die Anwesenden auf, sich dieser Kork-Kampagne anzuschließen.

ÖPNV Sylt; der Sommerfahrplan 2007 liegt vor. Anregungen können im Gemeindebüro vorgetragen werden.

Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen  Verkehrsraum; hier: Ausbau der Westerlandstraße. Das ALS ordnet die Aufstellung gem. Verkehrszeichenplänen Westerlandstraße mit Umleitungsbeschilderung und Regelplan B I/17 als festgelegte und beschriebene Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an.

Ausbau Westerlandstraße; nach Inaugenscheinnahme hinsichtlich der Problematik „Wegkippende Borde“ legen der Bürgermeister und Gv Hebestreit fest, dass der Bürgersteig neu gemacht und Bordsteine neu gesetzt werden. Die Kosten trägt die Gemeinde.

Pressemitteilung zur Sperrung der Westerlandstraße in der Sylter Rundschau vom 24.02.2007.

Wasserentnahmestelle Hydrant) im Grundstücksbereich Norder Wung 16. Die Wiederherstellung der Oberflächen einschl. Grassaat erfolgt nach Wetterlage im Frühjahr.

Herr Volker Evers stellt die Idee eines Tourismus Museums für die Insel Sylt vor unter Ausgrenzung des Heimatmuseums in Keitum und anderer in Planung befindlichen Projekten.

Die Beitragsübersicht aller ADS Kindergärten liegt vor.

Pressemitteilung CDU Fraktion zum 2. Verwaltungsstrukturreformgesetz in Schleswig - Holstein; Nach intensiven Verhandlungen wurde nun der rechtliche Rahmen für die veränderte Verwaltungslandschaft im kreisangehörigen Bereich geschaffen.

Seminare für Gemeindevertreter und Kreistagsabgeordnete - Fortbildung 2007; die Einsichtnahme in die Broschüre kann im Gemeindebüro erfolgen.

Verkehrssignalschau am 12.12.2006; das Protokoll liegt vor. Unter Anderem ist geplant, sukzessive den Schilderwald in Wenningstedt- Braderup zu reduzieren.

Schreiben der Sylter Unternehmer zur Fusion / Beschlussfassung der Westerländer Stadtvertretung am 21.12.2006. Die SU wünschen eine Stellungnahme der Gemeinde Wenningstedt - Braderup.

Die Landesregierung informiert über das weitere Verfahren zur Verwaltungsstruktur- und Funktionalreform.

Grundstück / Zwangsversteigerung Wojciechowski; das ca. 3.000 qm große Grundstück wurde zum Preis von 75.000 € ersteigert. Der Bgm hat für die Gemeinde an der Versteigerung teilgenommen, Verkehrswert war 50.000 €, die Gemeinde hatte sich ein Limit von 60.000 € gesetzt.

Postfiliale in Wenningstedt; der Bgm bittet die Deutsche Post um eine Begründung, warum die Einrichtung einer Partner – Filiale in Wenningstedt zunächst zurück gestellt worden ist. Es besteht der Verdacht, dass die Post die Filiale in Wenningstedt aufgeben wird.

Der Schleswig - Holsteinische Gemeindetag (SHGT) informiert über:
- die nächste Stufe der Einführung des elektronischen Reisepasses,
- versicherungsrechtliche Beurteilung ehrenamtlich tätiger Bürgermeister und Amtsvorsteher in Schleswig – Holstein,
- Veranstaltung der Akademie für Natur- und Umwelt des Landes Schleswig - Holstein zum Thema: Mobilfunkanlagen und Handlungsoptionen für Kommunen,
- Textausgabe Gemeindeverfassungsrecht,
- Bürgermeisterbrief II/2006,
- weiteres Verfahren zur Verwaltungsstruktur- und Funktionalreform:„Kreisgebietsreform ist offen“

Anfragen
Gv Hebestreit teilt mit, dass auf der Nord-Ostseite des Friedhofes die Tannen aus verkehrssicherheitsrelevanten Gründen gefällt werden mussten und dort ein Wall errichtet wurde.

Am Tag des Biikebrennens regnete es stark, ferner wurde die Biike vorzeitig angezündet und musste gelöscht werden. Die Folge davon war, dass das Buschwerk schlecht abbrannte und somit viel Buschwerk am Platz verblieb. Dies musste mit nicht geringen Kosten entsorgt werden. Herr Hebestreit spricht von ca. 6.000 €, die jetzt auflaufen.

Am Watt in Braderup ist eine ca. 20 Jahre alte Schlickentnahmestelle, die jetzt aufgelöst, verfüllt und bepflanzt werden soll. Das Umweltamt beim Kreis Nordfriesland kündigt an, dass nach einer Inaugenscheinnahme dafür „Grünes Licht“ gegeben werde.


4. Beratung und Beschlussfassung zur Entschädigungsverordnung hier: Nachträgliche Zustimmung zur Zahlung des Höchstsatzes

Die Entschädigungsverordnung ist rückwirkend geändert und der Höchstsatz des Sitzungsgeldes von 25 € auf 26 € erhöht worden. Die Gemeindevertretung beschließt den Höchstsatz des Sitzungsgeldes von 26 Euro. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


5.  Beratung und Beschlussfassung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) - Straßensondernutzungssatzung

Zu diesem TOP begrüßt der Bgm den Leiter des Ordnungsamtes beim Amt Landschaft Sylt, Herrn HW. Hansen. Die Satzung liegt jedem Gemeindevertreter vor und wird von Herrn Hansen erläutert. Es wird vorgetragen, dass die Satzung für die Insel Sylt einheitlich sein sollte und nicht als Normalfall, sondern immer als Ausnahme anzusehen ist. Zum Gebührentarif wird Herr Hansen noch eine überarbeitete Vorlage zur nächsten Sitzung der Gv erarbeiten, unter Mithilfe einiger Mitglieder (kleiner Kreis) des Wege- Umweltschutz und Sonderausschusses, damit einheitliche Tarife für die Insel gelten. Die Frage von Gv Lödige, wer denn die Einhaltung der Satzung kontrolliert, wird damit beantwortet, dass dies die Aufgabe des Amtes Landschaft Sylt sei, die Gebühren erhält die Gemeinde. Es werden keine weiteren Fragen gestellt. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) (Straßensondernutzungssatzung) in der vorliegenden Fassung des Amtes Landschaft Sylt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Der Bgm dankt Herrn Hansen für seine Ausführungen und dieser verlässt die Sitzung um 19.30 Uhr.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup möchte für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches, beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße 24, Süder Wung, Westerlandstraße sowie Am Dorfteich den Bebauungsplan Nr. 2 überarbeiten und neu aufstellen. Wesentliches Planungsziel ist die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen und eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten. Gv Waldherr regt an, die Passage „wesentliches Planungsziel ist die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung“ aus der Vorlage herauszunehmen. Dieses ist nicht gewollt. Nach kurzer Beratung und der Feststellung, dass der Text unschädlich ist, wird wie folgt beschlossen:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Überarbeitung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für oben genannte Gebiet. Wesentliches Planungsziel ist die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen und eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Entwicklungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0 : 1
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 11
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Es waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Halvard Beck, Dieter Gauss


7. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches, beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße 24, Süder Wung, Westerlandstraße sowie Am Dorfteich

Satzung
der Gemeinde Wenningstedt – Braderup über den Erlass einer Veränderungssperre
für den Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde
Wenningstedt - Braderup für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches,
beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße 24,
Süder Wung, Westerlandstraße sowie Am Dorfteich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) in ihrer Sitzung am 14.03.2007 den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup gefasst. Zur Sicherung dieser Planung wird auf Grund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57) nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.03.2007 folgende Satzung über die Veränderungssperre für das vorgenannte Gebiet der Gemeinde Wenningstedt - Braderup erlassen:

§ 1 Zweck der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre dient der Sicherung der planerischen Zielsetzung und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung durch die Neuregelung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der zulässigen Anzahl von Wohneinheiten im Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 2.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches, beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße 24, Süder Wung, Westerlandstraße sowie Am Dorfteich. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in einer dieser Satzung als Anlage beigefügten Plankarte durch schwarze Umrandung gekennzeichnet.

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen

1. Im Geltungsbereich dieser Veränderungssperre dürfen
a. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden
b. Erhebliche oder wesentliche Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

2. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 in Kraft tritt, spätestens jedoch am XX.XX.2009.


Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches, beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße 24, Süder Wung, Westerlandstraße sowie Am Dorfteich in der vorliegenden Fassung des Kreises Nordfriesland.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Die Gemeindevertreter Halvard Beck und Dieter Gauss waren nach § 22 GO von der Beratung ausgeschlossen, sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Die Herren Beck und Gauss werden über die Abstimmungsergebnisse zu TOP 06 und 07 informiert.


8. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen Süder Wung, Landesstraße 24, Grenzring und Westerlandstraße

Satzung
der Gemeinde Wenningstedt – Braderup über den Erlass einer Veränderungssperre
für den Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde
Wenningstedt – Braderup für das Gebiet zwischen Süder Wung, Landesstraße 24,
Grenzring und Westerlandstraße

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) in ihrer Sitzung am 21.03.2006 den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup gefasst. Zur Sicherung dieser Planung wird auf Grund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57) nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.03.2007 folgende Satzung über die Veränderungssperre für das vorgenannte Gebiet der Gemeinde Wenningstedt - Braderup erlassen:

§ 1 Zweck der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre dient der Sicherung der planerischen Zielsetzung und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung durch die Neuregelung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der zulässigen Anzahl von Wohneinheiten im Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 3.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet zwischen Süder Wung, Landesstraße 24, Grenzring und Westerlandstraße. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in einer dieser Satzung als Anlage beigefügten Plankarte durch schwarze Umrandung gekennzeichnet.

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen

3. Im Geltungsbereich dieser Veränderungssperre dürfen
c. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden
d. Erhebliche oder wesentliche Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

4. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 in Kraft tritt, spätestens jedoch am XX.XX.2009.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen Süder Wung, Landesstraße 24, Grenzring und Westerlandstraße gem. Vorlage des Kreises Nordfriesland
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Die Gemeindevertreter Frau Ute Lödige und Herr Jörg-Eric Zarth erklärten sich gem. § 22 GO für befangen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Sie werden über das Abstimmungsergebnis informiert und nehmen wieder an der Sitzung teil.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup möchte für das Gebiet zwischen den Straßen Horsatal, Westerlandstraße, Fernsicht, Seeblick, Seedüne, Hochkamp und Dünenstraße den Bebauungsplan Nr. 4 überarbeiten und neu aufstellen. Wesentliches Planungsziel ist die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen und eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten. Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Überarbeitung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für o.g. Gebiet. Wesentliches Planungsziel ist die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen und eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Entwicklungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0 : 1
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Es waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen.


10. Beratung und Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Wenningstedt- Braderup (Sylt)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup möchte für das Gebiet Wester Tennen bis an die Dünenflächen im Westen (Flurstück 751), begrenzt durch die Straßen Westerhörn, Am Dorfteich und Grüner Weg den Bebauungsplan Nr. 6 überarbeiten und neu aufstellen. Wesentliches Planungsziel ist die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen und eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten. Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Überarbeitung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für o.g. Gebiet. Wesentliches Planungsziel ist die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen und eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Entwicklungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0 : 1
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Es waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen.


11. Beratung und Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup möchte für das Gebiet Alte Dorfstraße und Flurstück 5/6 im Norden, Flurstraße und Flurstück 2/5 im Osten und Süden, L 24 im Westen den Bebauungsplan Nr. 8 überarbeiten und neu aufstellen. Wesentliches Planungsziel ist die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen und eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten. Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Überarbeitung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für o.g. Gebiet. Wesentliches Planungsziel ist die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen und eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Entwicklungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis: 10 : 0 : 1
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Es waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen.


12. Beratung und Beschlussfassung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup hat am 24.09.2002 beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 aufzustellen. Die Bebauungsplanänderung wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung und frühzeitigen Beteiligung wird abgesehen. Beschluss:
1. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet östlich der Dünenstraße, südlich der Strandstraße und nördlich der Straße „Risgap“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Die Entwürfe der Bebauungsplanänderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 11
Ja-Stimmen: 11
Es waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen. Der Kreis Nordfriesland wird darauf hingewiesen, dass es sich um die Straße „RISGAP“ in Wenningstedt handelt und die Schreibweise dieses Straßenzuges beachtet und in den Vorlagen korrigiert werden muss.


13. Beratung und Beschlussfassung über Anträge

Verlegung des Kindergartens
Die CDU/SPD Fraktion stellt mit Datum vom 01.03.2007 einen Antrag auf Verlegung des Kindergartens mit folgender Begründung:
1. Die Lage des Kindergartens ist für Kinder nicht geeignet. Um das Gebäude herum herrscht viel Verkehrsaufkommen. Es sind viele fremde Leute in der Umgebung, weil sich auch dort der Parkplatz „Risgap“ befindet und die Leute in ihre Fahrzeuge ein- und aussteigen. Die Gefahr für die Kinder, von Fremden angesprochen zu werden, ist ständig gegeben und führt zu Ängsten und Unbehagen bei den Eltern.

2. Das Gebäude, das aus mehreren Etagen besteht, ist nicht sehr kinderfreundlich.

3. Das Gebäude ist komplett marode. In 2 - 3 Jahren müsste dieses saniert werden und die Kosten für diese Sanierung müssten von der TSWB GmbH & Co. KG. aufgebracht werden. Diese Sanierung ist nur zu machen, wenn der Kindergarten dann für längere Zeit geschlossen wird.

4. Als alternativen Standort schlagen wir die Norddörfer Schule vor. Die Integration könnte in einem Neubau bzw. Anbau erfolgen, bzw. in den Räumen der Sonderschule G, die ohnehin anderweitig untergebracht werden sollte. Der Bgm wird gebeten, die Verhandlungen zu forcieren.

5. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel sollten im Nachtragshaushalt 2007 erfolgen. Beginn der Maßnahme Herbst 2007 bzw. Januar 2008. Das Einverständnis des Schulverbandes soll abgefragt werden.

6. Weiterer Vorteil wäre, dass die Eltern sowohl von Kindergartenkindern als auch von Schulkindern nur einen Standort anfahren müssten.

7. Der Standort Norddörfer Schule ist auch deshalb von Vorteil, weil dort das Umfeld stimmt. Die Norddörfer Sporthalle (Schulsport), ein Spielplatz, der Skaterplatz, der Sportplatz - alles ist in der Nähe.

Hierzu die Stellungnahme des Bürgermeisters: Grundsätzlich kann ich mir eine Verlegung des Kindergartens zur Norddörfer Schule vorstellen. Ich gebe zu bedenken, dass der Zeitrahmen und die Finanzierung so wohl nicht erreicht werden können. Als Erstes sind Gespräche mit dem Schulverband Kampen - Wenningstedt - Braderup und mit der Sonderschule „G“ zu führen. Dann müssen Planung und Finanzierung geklärt und beschlossen werden, erst dann kann ein Betrag „X“ in den Haushalt eingestellt werden. Ich sehe den Zeitrahmen als unrealistisch an, bin aber gern bereit, das Vorhaben anzuschieben.
Gv Ußner führt aus, dass es schon vorteilhaft wäre, Vorschule, Kindergarten und Grundschule an einem Standort zu haben. Die Synergieeffekte könnten optimal genutzt werden, die Zusammenarbeit von Erziehern und Lehrern wäre intensiver. Auf Grund der Einführung der verlässlichen Grundschule werden die Kinder 4 bis 5 Zeitstunden in der Schule verbringen, bevor sie wieder nach Hause können. Der Bgm will als 1. Step mit dem Schulverband abklären, ob der Standort Schule für den Kindergarten gewollt ist. Den Zeitpunkt Beginn Herbst 07/ Januar 08 stellt der Bgm jedoch in Frage. Gv Hebestreit stellt auf das marode Gebäude ab, auf das Umfeld und die Kosten der Sanierung, die auf den TSWB zukommen. Es besteht Handlungsbedarf, der eine schnelle Umsetzung erfordern, ggf. mit einem An- oder Neubau an der Norddörfer Schule. Dies sei man künftigen Generationen schuldig. Gv Petersen wundert sich über den vorliegenden Antrag. Sie führt aus, dass der Sozialausschuss sich dieses Themas bereits angenommen hat, eine Bedarfsermittlung wurde durchgeführt. Ein wichtiger Punkt war bislang die Verlegung der Sonderschule „G“ an einen anderen Standort. Bewegung kommt jetzt in die Angelegenheit durch das neue Schulgesetz und es muss abgewartet werden, was mit der Schule passiert. Gv Waldherr: der Antrag ist relativ kalter Kaffee. Was ist, wenn sich Ende März 07 herausstellt, dass die Schule nicht beibehalten werden kann und ggf. eine Außenstelle Westerland daraus wird? Beschlussantrag:
Der Bgm wird gebeten, Gespräche mit dem Schulverband aufzunehmen und nach Lösungen zu suchen, wobei die Bedarfsplanung mit einzubeziehen ist. Ferner wird vereinbart, diesen TOP als wiederkehrenden TOP jeweils auf die TO der Gv zu setzen, damit die Gv immer aktuell über die Angelegenheit informiert ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Bebauungsplan Nr. 9 - Golfclub -
Der Antrag des Ing. Volquardsen in Bezug auf den Golf-Club Sylt e.V. ist der Anlage beigefügt. Aus der Sicht der Gemeinde ist eine Änderung des Bebauungsplanes nicht sinnvoll, denn das Clubhaus sollte in der Gestaltung dominierend bleiben, die Funktionsgebäude sich dem unterordnen und es sollte keine Splittersiedlung im Bereich des Bebauungsplanes 9 entstehen. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, einer Änderung der Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 9 (Golfplatzgelände) nicht zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt



Ende des öffentlichen Teils der Sitzung um 20.10 Uhr.