Protokoll vom 25.11.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet die Bürgermeisterin (Bgm), Frau Katrin Fifeik, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung gibt es einige Veränderungen, die der Gemeindevertretung im Einzelnen wie folgt bekannt gegeben werden: Der in der Tagesordnung bekannt gegebene Tagesordnungspunkt 03 muss leider entfallen. Herr Peter Douven hat seine Teilnahme abgesagt. Die Bgm gibt die Gründe dafür bekannt.
Neu TOP 03    Einwohnerfragestunde
Neu TOP 04    Mitteilungen und Anfragen
TOP 05 wird abgesetzt, der Wahlprüfungsausschuss tagt am morgigen Mittwoch erneut, dieses Mal im Amt Landschaft Sylt.
TOP 07 Die Beschlussfassung wird ergänzt um den Satz „Voraussetzung ist, dass es zu einem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der neuen Kommune kommt und die Kündigungsfristen analog § 16 des Geschäftsbesorgungsvertrages übernommen werden“.
TOP 08 Ergänzung analog TOP 07
TOP 11 Wird abgesetzt. Es liegt ein Schreiben eines Anwaltes vor. Die Gemeinde hatte noch keine Gelegenheit, den Inhalt des Schreibens zu prüfen.
TOP 12 Wird geändert in “Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt des sich in Gründung befindenden Fördervereines für Kinder- und Jugendarbeit“. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, dem in Gründung befindenden Förderverein für Kinder- und Jugendarbeit beizutreten.

Die Gemeindevertretung (Gv) beschließt, der geänderten Tagesordnung und den vorgetragenen Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


2. Verpflichtung einer Gemeindevertreterin

Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen. Die Gemeindevertreterin, Frau Christa Stöver, wird von der Bgm per Handschlag verpflichtet. Die Verpflichtungsformel wird ihr im Wortlaut vorgelesen: „Hiermit verpflichte ich Sie per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten als Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) und führe Sie in Ihre Tätigkeit ein. Ich weise Sie gleichzeitig auf das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken jeglicher Art im Zusammenhang mit Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für die Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) hin. Insbesondere weist die Bgm auf die Pflicht zur Verschwiegenheit hin.


3. Bericht / Stellungnahme von Herrn Peter Douven, Geschäftsführer Flughafen Sylt GmbH, zur finanziellen Situation der Flughafen Sylt GmbH

Dieser TOP entfällt, Herr Douven hat seine Teilnahme zur Sitzung unter Angabe einer Begründung abgesagt. Die schriftliche Stellungnahme von Herrn Douven liegt allen Gv vor.


Neu 3. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


4. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Die Bgm bezieht sich auf einen Artikel in der Sylter Rundschau zum Kurhaus Projekt ehem. Densch, in dem der Eindruck entsteht, dass die Gemeinde bereit wäre, die entstandenen Kosten von 1,9 Mio zu zahlen. Dies trifft so nicht zu. Der Anwalt der Gemeinde hat Herrn Densch über seinen Anwalt aufgefordert, etwaige Verwendungs- oder Bereicherungsansprüche unter Angabe des jeweiligen Anspruchsgrundes prüffähig darzulegen. Die Gemeinde ist grundsätzlich bereit, ausreichend nachgewiesene Verwendungs- bzw. Bereicherungsansprüche zu zahlen bzw. über deren Höhe außergerichtliche Verhandlungen zu führen. Gv V. Koppelt sagt aus, dass nach seiner Meinung die Summe von 1,9 Mio von Herrn Dr. Bremer und Herrn Dr. Göken geprüft sei. Die Kosten stehen fest, so GV Koppelt. Die Bgm lehnt es ab, sich auf diese Forderung einzulassen. Die Verhandlungen seien zurzeit unterbrochen. Herr Kaus: Es geht hier um die Abrisskosten, ungerechtfertigte Bereicherungen wird es nicht geben. Die Frage, wem das Grundstück gehört, ist ausreichend beantwortet. Ob und wann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

Zur Wahlwiederholung: Der Staatsanwalt sieht eine gewisse Abstrafung schon darin, dass die WWB 51 an der Wahlwiederholung nicht mehr hat teilnehmen können und demzufolge auch kein politisches Mandat mehr erwerben konnte. Gleichwohl wird er eine Geldstrafe gegen Herrn Schmidt verhängen, auf deren Höhe er sich bislang noch nicht festgelegt hat, diese jedoch mit einigen hundert  € beziffert.

Sylt-Lauf am 15.03.2008: dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ist stattgegeben worden. Die Gemeinde Wenningstedt-Braderup hat keine Bedenken. Die Bgm bittet um ehrenamtliche Mitarbeit zum Anreichen von Erfrischungen für die Läuferinnen und Läufer in Wenningstedt an dem Tag. Bei Interesse bitte im Gemeindebüro melden.

Das Schreiben der europäischen Kommission in Brüssel in Bezug auf das Kurhaus in Wenningstedt-Braderup, Beschwerde wegen möglicher Verletzungen des europäischen Vergaberechts, wird von der Bgm zur Kenntnis gegeben.  Fazit: Es wird kein Anlass für die Fortführung des Verletzungsverfahrens mehr gesehen.

Anfragen
Gv S. Koppelt bezieht sich auf die in der Einwohnerversammlung am 20.11.2008 vorgestellte Planung zum „Haus des Gastes“ und fragt an, was denn passiert, wenn es in die gezielte Planung geht und das anstehende Gerichtsverfahren noch nicht beendet bzw. abgeschlossen ist. Die Bgm verschwendet daran keinen Gedanken - es gibt noch kein Gerichtsverfahren. Die Gemeinde bzw. der TSWB ist Eigentümer des Grundstückes - dazu liegen die Beschlüsse des Landgerichtes und des Oberlandesgerichtes vor. Die Aufgaben zur Planung des neuen Gebäudes wurden dem Aufsichtsrat des TSWB übertragen. Die Gemeinde hält sich da heraus. Gv S. Koppelt sieht hier einen Widerspruch zur Einwohnerversammlung, den die Bgm nicht teilt. Weiter, so Gv S. Koppelt, möge man doch sensibel mit den Kosten für die Planung umgehen. Gv HD Welsch: Die Attraktivität des Ortes muss wieder hergestellt werden. Man könne doch nicht die Hände in den Schoß legen, bis ein Gericht irgendwann ein Urteil fällt. Gebaut werden muss und es ist sinnvoll, die Planungen jetzt transparent zu machen. Gv Kaus: Es handelt sich um ein Mehrstufenvorgehen. Er erklärt den Anwesenden das Procedere, wann die Gemeinde zu zahlen hätte. Man möge doch zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Ängste schüren. Gv B Sönksen-Volquardsen spricht Gv S. Koppelt direkt an und fragt, was sie denn vorschlägt. Ein sensibles Umgehen mit den Kosten wird doch bereits praktiziert. Abschließend äußert sich Gv V. Koppelt, dass man doch ggf. berücksichtigen möge, dass 2 Mio Forderungen auf die Gemeinde zukommen und diese bei den Planungen berücksichtigt werden. Es ist richtig, dass kein weiterer Stillstand förderlich ist.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 28.09.2008

Dieser TOP ist abgesetzt.


6. Beratung und Beschlussfassung über eine Übertragung der Verwaltung auf die neue Kommune „Gemeinde Sylt“

Der Geschäftsführungsvertrag liegt jedem Gv vor. Es geht unter diesem Tagesordnungspunkt um den Geschäftsführungsvertrag, den die neue Gemeinde Sylt mit dem Amt Landschaft Sylt abschließen soll. Eine entsprechende Beschlussfassung im Amtsausschuss über den Entwurf dieses Geschäftsführungsvertrages ist bereits erfolgt. Der als Anlage beigefügte Vertrag beinhaltet sämtliche Regelungen, die für diesen Übergangsvertrag - der Vertrag ist befristet bis zum 30.09.2009 - erforderlich sind. Die Gemeinde Sylt - Ost und die Stadt Westerland werden noch Feinheiten des Vertrages überarbeiten wollen. Die Endfassung würde dann vom Amtsvorsteher und der Beauftragten Anfang Januar 2009 unterzeichnet werden. Zuständig für den Vertrag ist der Amtsausschuss. Bei dieser Beschlussfassung geht es darum, die Amts angehörigen Gemeinden an den Inhalten des Geschäftsführungsvertrages gebührend zu beteiligen. Die Bgm räumt zunächst die Unsicherheiten hinsichtlich der Betreuung durch den leitenden Verwaltungsbeamten aus. Der Text im § 6 des Vertrages wird wörtlich vorgetragen. Der jetzt vorliegende Vertrag wurde analog des vorherigen Vertrages ausgefertigt. Angesprochen werden noch die Kündigungsfristen. Sodann wird über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abgestimmt. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wenningstedt - Braderup / Sylt nimmt zustimmend von dem Geschäftsführungsvertrag mit der Gemeinde Sylt Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt´


7. Beratung und Beschlussfassung über eine Übertragung der Verwaltung der gemeindlichen Objekte auf das Kommunale Liegenschafts - Management (KLM)

Hierzu liegt der Gemeindevertretung bereits eine Vorlage des KLM vor, mit der die Inhalte einer Übertragung dargestellt werden. Die Übertragung der Verwaltung der Liegenschaften bedeutet nicht, dass die Gemeinde ihre Grundstücke (Eigentum) und ihr eigenes Verfügungsrecht darüber aus der Hand gibt. Es bedeutet lediglich, dass die KLM mit ihrem Personalstamm sich um die Liegenschaften nach Maßgabe der Weisungen der Gemeinde kümmert. Für den Fall, dass eine Amts angehörige Gemeinde mit dieser Art der Sachbearbeitung nicht einverstanden sein sollte, ergeben sich personelle und technische Probleme. Die neue Verwaltung verfügt über kein eigenes Personal, das in der Liegenschaftsbetreuung (wirtschaftlich und technischer Art) vorgehalten wird. Die Betreuung müsste daher von einem Sachbearbeiter mehr „nebenbei“ erledigt werden. Insofern macht es Sinn, dem Vorschlag der KLM auf Übertragung der gemeindlichen Liegenschaften zu folgen. In dem Erörterungsgespräch mit den Bürgermeistern, das im Rathaus Westerland stattgefunden hat, wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hierfür verlangten Gebühren sich mindernd auf die Amtsumlage der jeweiligen Kommune auswirken würden. Nach kurzer Beratung stimmt die Gv über den Beschlussvorschlag ab. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Übertragung der Betreuung der gemeindlichen Liegenschaften auf KLM zu. Voraussetzung ist, dass es zu einem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der neuen Kommune kommt und die Kündigungsfristen analog § 16 des Geschäftsbesorgungsvertrages übernommen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


8. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines insularen Entwicklungsplanes

Erfordernis
Nach mehreren diesbezüglichen Vorberatungen ist im Rahmen einer am 17. September 2008 stattgefundenen Besprechung in Husum unter Beteiligung der Landesplanung, des Kreises Nordfriesland  und der Inselbürgermeister bzw. weiterer Vertreter der Inselkommunen vorbehaltlich der Beschlussfassungen der Inselgemeinden abgestimmt worden, dass
- die Inselgemeinden ein „Insulares Entwicklungskonzept“ aufstellen und
- dieses von dem ab 1. Januar 2009 entstehenden „Insularen Bauamt“ federführend bearbeitet werden soll.
Bereits der im Jahre 2000 verfasste Regionalplan V enthält die Feststellung, dass über neue größere tourismusbezogene Bauvorhaben „nur auf der Basis eines inselweit abgestimmten Gesamtbedarfskonzepts“ entschieden werden könne. Die Landesplanung hat in den vergangenen Gesprächen unmissverständlich erklärt, dass es zugunsten derartiger Bauvorhaben in Zukunft keine Zielabweichungsverfahren mehr geben werde. Darüber hinaus sind von dieser Forderung aber auch diverse gemeindliche, den Außenbereich betreffende, Vorhaben zur Schaffung von Dauerwohnraum betroffen über die die Landesplanung ebenfalls nur auf der Basis einer gesamtinsularen Konzeption entscheiden kann und will. Nicht zuletzt ist die Aufstellung eines „Insulares Entwicklungskonzeptes“ aber auch seit Jahren überfällig, um die Fragen der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung der Insel Sylt und die damit verbundenen Folgewirkungen (Verkehrsentwicklung; Belastung der Naturräume etc.) in einer Gesamtbetrachtung abzuwägen, entsprechende Zielsetzungen und Konzepte aufzustellen und deren Umsetzung planvoll und insular abgestimmt voranzutreiben.

Planverfasser
In der o.a. Besprechung beim Kreis NF wurde unter den Beteiligten abgestimmt und von der Landesplanung auch ausdrücklich  akzeptiert, dass die Aufstellung des „Insulares Entwicklungskonzeptes“ durch das am 1. Januar 2009 entstehende „Insulare Bauamt“ erfolgen soll. Projektweise werden ggfls. insulare und externe Fachleute hinzugezogen.

Aufbau / Inhalte / Verfahren
Die Bauamtsleiter W. Knuth / Stadtbauamt Westerland und J. Scheil / Amt Landschaft Sylt sehen das Erfordernis einer „Insularen Entwicklungsplanung“ in Form einer planerischen Zwischenstufe zwischen der vorbereitenden (= F - Plan) und der verbindlichen (= B - Pläne + Ortssatzungen) Bauleitplanung, die sich als zu starre Planungsinstrumente erwiesen haben. Benötigt wird aber ein strategisches Instrument, das die einzelnen Kommunen in Form von Ortsentwicklungsplänen und die Inselgemeinschaft in Form eines Insularen Entwicklungskonzeptes in „Eigenbindung“ beschließen. Diese Planungsinstrumente entfalten keine Außenwirkung, sondern bilden eine interne Vorgabe für die wesentlichen Entscheidungen der Orts- und Inselentwicklung. Vorgeschlagen wird eine flächendeckende Überplanung aller Inselorte mit den klassischen, aus der Städtebaulichen Rahmenplanung bekannten Konzepten Nutzung, Gestaltung, Verkehr und Maßnahmen. Die Ortsentwicklungsplanungen sollen - unter Einbindung der Bevölkerung und der Selbstverwaltungsgremien - in vergleichbarer Aussagenschärfe und Darstellung entstehen und im erforderlichen Maße insulare Bezüge berücksichtigen. Auf diese Weise wird die Zusammenfassung der örtlichen Planungen zu einem Insularen Entwicklungskonzept vorbereitet und ermöglicht. Die Darstellung der Planung soll -in Zusammenschau mit dem bereits im Aufbau befindlichen Geografischen Informationssystem (GIS Sylt)- im Internet erfolgen.

Zeitrahmen - erste Arbeitsschritte
Unter der Voraussetzung, dass die Grundsatzbeschlussfassung der einzelnen Gemeinden noch in diesem Jahre erfolgt, können im Jahre 2009 folgende Arbeitsschritte erfolgen:
a) Erarbeitung und Vorstellung eines Verfahrens und inhaltlichen Grundgerüstes einer „Insularen Entwicklungsplanung“
b) Nutzungskonzept:
Projekt 1: Erarbeitung eines insularen Konzeptes zur Sicherung und Erweiterung des Dauerwohnraums
Zeitliches Ziel: Das „Insularen Konzeptes zur Sicherung und Erweiterung des Dauerwohnraums“ soll soweit vorangebracht werden, dass spätestens Ende 2009 eine Grundlage geschaffen worden ist, um über alle vorliegenden gemeindlichen Vorhaben zur Schaffung von Dauerwohnraum entscheiden zu können.
Projekt 2: Erarbeitung der städtebaulichen Grundlagen eines „Insularen Tourismuskonzeptes“ (= Bestandsaufnahme und –Bewertung der touristische Infrastruktur und Unterkunftsstrukturen)
Zeitliches Ziel: Ende 2009 soll bei entsprechender Mitwirkung der Tourismusbetriebe der Grundlagenteil abgeschlossen werden, so dass der strategische Teil des Konzeptes im Jahre 2010 erarbeitet werden kann.
c) Gestaltungskonzept:
Projekt 1: Bau- und Denkmalpflege
Planungsschritte: Insulare Zusammenstellung, Aktualisierung und Klassifizierung der erhaltenswerten Gebäude (= Denkmäler und „Gebäude von siedlungsgeschichtlicher Bedeutung gem. § 172 BauGB“)
d) Verkehrskonzept:
Planungsschritte:
- Insulare Bestandsaufnahme der Verkehrsarten IV / ÖPNV / Rad- und Fußverkehr
- Herausarbeitung der wesentlichen „Engpässe“ und Handlungsnotwendigkeiten
Zeitliches Ziel: Ende 2009 soll der Grundlagenteil abgeschlossen werden, so dass der planerische Teil des Konzeptes im Jahre 2010 erarbeitet werden kann. Der zeitliche Rahmen für die Bearbeitung weiterer Projekte bzw. der zeitliche Rahmen für die Erarbeitung des Gesamtprojektes hängt ab von der personellen und finanziellen Ausstattung.

Kosten / Finanzierung
Durch den Einsatz der eigenen Fachleute sollen die Kosten des Gesamtprojektes so gering wie möglich gehalten werden. Die Kosten für Einbindung externer Fachleute sollen möglichst durch eine finanzielle Förderung gedeckt werden. Entsprechende Anträge werden nach der Grundsatzbeschlussfassung durch die Gemeinden gestellt. Die mit dieser Vorlage erbetene Grundsatzbeschlussfassung löst noch keine Kosten aus. Erst nach Feststellen der Förderfähigkeit und ggfls. Förderhöhe kann bestimmt werden, welche Kostenanteile auf die einzelnen Gemeinden zukommen werden. Eine entsprechende Vorlage wird zu gegebener Zeit vorgelegt. Zusätzlich zur umfangreichen Vorlage erläutert die Bgm, dass ein Konzept erstellt werden muss. Wenn nicht durch Mitarbeiter der neuen Kommune, dann entsprechend den Vorgaben der Landesregierung. Für Gv Callies und Welsch mehren sich die Anzeichen, dass „gewisse“ Kreise die Restkommunen vereinnahmen wollen. Diese Argumentation wird diskutiert. Insgesamt aber macht es Sinn, so Gv Carstensen, sich des entstehenden insularen Bauamtes zu bedienen, da die Gemeinde Wenningstedt-Braderup über kein eigenes Bauamt verfügt. Die Forderung wird laut, den TOP abzusetzen bzw. zurückzustellen, bis „Wenningstedt“ weiß, was es will. Lt. Gv S. Koppelt mögen doch zunächst einmal Gedanken gesammelt, dargelegt und konkretisiert werden. Gv V Koppelt unterstützt die Aussage mit der Bemerkung: “man solle sich nicht überfahren lassen.“ Gv Wilke plädiert dafür, der Vorlage zuzustimmen. Wenn die Gemeinde bewusst die Planungen verzögert, dann habe sie keinen Anspruch auf „Gelder“. Gv Callies befürchtet, dass gerade die Gemeinden, die nicht fusionieren, als Randgemeinden gelten werden und dies, so GV Callies, sei von der Landesregierung gewollt. Westerland macht das Konzept und Wenningstedt wird unterdrückt. Gv Wilke betont noch einmal, dass man sich dem Entwicklungskonzept wird anschließen müssen, es gibt keine Alternative. Wer nicht mitmacht, bleibt draußen vor. Nach längerer Diskussion wird dem Beschlussvorschlag mit der Ergänzung c zugestimmt.

Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines durch das entstehende „Insulare Bauamt“ aufzustellenden „Insularen Entwicklungskonzeptes“. Die Verwaltung wird beauftragt
a) ein entsprechendes Verfahren und inhaltliches Grundgerüst auszuarbeiten
b) die Kosten, Finanzierung und evtl. Fördermöglichkeiten zu ermitteln
c) die Gemeinde Wenningstedt-Braderup fortlaufend an den Planungen zu beteiligen und den zu beteiligenden Gremien die Ergebnisse dieser Arbeitsschritte zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Die Aufgabe wird gem. § 5 Abs. 1 der Amtsordnung auf das Amt Landschaft Sylt übertragen. Voraussetzung ist, dass es zu einem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der neuen Kommune kommt und die Kündigungsfristen analog §16 des Geschäftsbesorgungsvertrages übernommen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


9. Beratung und Beschussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet des Flurstücks 52 / 7, nördlich der Ostmarkstraße, südlich der Straße Süder Wung, östlich der Westerlandstraße und westlich der Feldgasse im Ortsteil Wenningstedt

Zunächst wird festgestellt, dass aufgrund des § 22 GO keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung auszuschließen sind. Die Vorlagen liegen jedem Gv vor und werden ergänzt durch Erläuterungen der Bgm. Der Vorsitzende des Bauausschusses bittet um Abänderung des Beschlussvorschlages unter 3.-Vergabe an den Kreis NF, weil die Planungen für die Neuerstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 bereits fortgeschritten sind und diese Änderung vom Kreis noch mit eingearbeitet werden kann. Sachlage:
Der Gemeinde liegt ein „Antrag“ des Architekturbüros Lutz - Michael Werner auf Änderung des B - Planes (Flurstück 52 / 7, Flur 8, Gemarkung Norddörfer, Gemeinde Wenningstedt - Braderup) vor. Maßgebend für die jetzt festzusetzende GRZ ist die Bestandsbebauung (Hauptgebäude; 201,34 qm) sowie die im Bauantrag vom 25.03.08 ausgewiesenen gewerblichen Terrasse (21,15 qm), Daraus ergibt sich für das Flurstück bei einer Grundstücksgröße von 1.205 qm eine GRZ von O,19. Im Bebauungsplan Nr.3 Der Gemeinde ist seinerzeit eine GRZ von 0,15 festgesetzt worden. Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 soll im Beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden Wesentliche Ziele der Planungen sind:
-Festsetzungen zu Art der baulichen Nutzung ( SO - Hotel)
-Festsetzungen zu Maß der baulichen Nutzung
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 3 für das Gebiet für das Gebiet des Flurstücks 52 / 7, nördlich der Ostmarktstrasse, südlich der Straße Süder Wung, östlich der Westerlandstrasse und westlich der Feldgasse im OT Wenningstedt. Wesentliche Planungsziele sind die Festsetzungen zu Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen,
3. Das Planungsamt des Kreises Nordfriesland wird beauftragt, die nächsten Planungsschritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 13
Davon anwesend: 12
Ja - Stimmen: 12
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


10. Beratung und Beschlussfassung über die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet des Flurstücks 231, südlich Üp di Hiir und östlich M. - T. - Buchholz - Stich (K 118) im Ortsteil Braderup

Zunächst wird festgestellt, dass aufgrund des § 22 GO keine Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung auszuschließen sind. Die Vorlagen, die jeder Gv erhalten hat, werden von der Bgm erläutert. Der Vorsitzende des Bauausschusses nimmt ebenfalls Stellung. Fazit: Die Gemeinde verzichtet auf den Spielplatz und der Rest der Grünfläche wird freigegeben. Sachlage: Der Gemeinde liegt ein „Antrag“ des Ingenieurbüros Jens Wittstock auf Änderung des B - Planes (Flurstück 231, Flur 5, Gemarkung Norddörfer, Gemeinde Wenningstedt - Braderup) vor. „Die Änderung soll in der Gestalt erfolgen, dass das gesamte Grundstück als Bauland ausgewiesen wird, wie es ja bereits im Flächennutzungsplan vorgesehen ist, und das eingetragene Grünland bzw. der Kinderspielplatz (der ja sowieso nicht vorhanden ist) aus dem B - Plan entfernt wird. Ferner beantragen wir die Einrichtung eines Baufensters, dessen Lage noch festgelegt werden soll, und die Festsetzung einer max. Bebaubarkeit.“ Die 12. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 soll im Beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden. Wesentliche Ziele der Planungen sind:
-Festsetzungen zu Art der baulichen Nutzung
-Festsetzungen zu Maß der baulichen Nutzung
Gv V. Koppelt erhebt Einspruch gegen die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, wie vorgelegt. Seit 30 Jahren ist die Fläche als Spielplatz eingetragen, seit Rechtskraft des Bebauungsplanes wird von den Eigentümern versucht, diese Fläche in die Bebauung zu bekommen. Dieses Ansinnen wurde von diversen Gemeindevertretungen abgelehnt, weil die Abstandsflächen für die Kreisstraße im Bebauungsplan Nr. 1 vorgegeben sind  und diese eingehalten werden müssen. Diese Festsetzung zu ändern, dazu ist die Gemeinde nicht befugt. Wenn doch, dann wäre das Grundstück Bauland, sonst nicht. Gv Koppelt bittet um eine schriftliche Stellungnahme des Kreises Nordfriesland, namentlich: Herr Thomsen, Husum. Die Gemeindvertretung beschließt sodann wie folgt:
1. Die Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) beschließt die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 1 für das Gebiet des Flurstücks 231, südlich Up de Hiir, und östlich M. - T. - Buchholz - Stich (K 118), im OT Braderup. Wesentliche Planungsziele sind die Festsetzungen zu Art der baulicher Nutzung, Maß der baulicher Nutzung.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen,
3. Das Bauplanungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die nächsten Planungsschritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: 9 : 2 : 1
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 13
Davon anwesend: 12
Ja - Stimmen: 9
Nein - Stimmen: 2
Enthaltungen: 1


11. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung einer naturschutzfachlichen Stellungnahme / Biotopkartierung und -bewertung im Bereich des Landhaus Gaadt, in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Dieser Tagesordnungspunkt ist abgesetzt.


12. Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt des sich in Gründung befindenden Fördervereins für Kinder- und Jugendarbeit

Die Bgm erläutert das Ziel des sich in Gründung befindenden Vereins, die Gemeinde solle als Beisitzer mit eingebunden werden. Gv S. Koppelt äußert Bedenken und fragt nach dem Hintergrund. Ein Förderverein aus einem politischen Gremium heraus stellt sich für sie „komisch“ dar. Das Konstrukt passt nach ihrer Meinung nicht. Man solle doch erst einen Förderverein gründen und dann den Einstieg beschließen. Ob Förderverein oder Stiftung - Frau Abeling wird um Prüfung gebeten. Gv Carstensen sieht gerade in dem Beitritt der Gemeinde auch ein Signal für die Gemeinden Kampen und List. Wenn heute nicht abgestimmt wird, könne sich dies negativ auf die anderen Gemeinden auswirken. Gv Stöver fragt, ob es nicht Aufgabe des Vereins sei, an die Gemeinde heranzutreten? Gv Wilke pflichtet ihr bei. Gv Kaus: Nur wenn die Gemeinde Gründungsmitglied wird, kann sie auch bei den Statuten mitwirken, sonst nicht. Mit der heutigen Beschlussfassung habe die Gemeinde beides, dies bedeutet nur Vorteile, keine Nachteile. Gv Stöver regt eine Änderung des Beschlusses dergestalt an, dass nach Gründung des Vereins die Gemeinde beitritt, jetzt ist es nach ihrer Ansicht zu früh. Nach weiterer lebhafter Diskussion , wobei zum Einen argumentiert wird, dass die tatsächliche Vereinsgründung abgewartet werden soll und zum Anderen ein Beitritt ein Signal an den künftigen Verein sei, ihm die Unterstützung zukommen zu lassen, beantragt Gv Sönksen-Volquardsen „Schluss der Debatte“. Dem Antrag wird mit 8 : 3 : 1 gefolgt. Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt, dem in Gründung befindenden Förderverein für Kinder- und Jugendarbeit beizutreten.
2. Die Bürgermeisterin wird gebeten, Gespräche mit den Gemeinden List und Kampen zu führen mit dem Ziel, eine Beteiligung der beiden Gemeinden an dem Förderverein zu erreichen.
3. In Vorgesprächen wurde der Kämmerer des Amtes gebeten, 100.000 € für die Gründung des Fördervereines, für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit und die Schaffung eines Zentrums in den Haushalt einzustellen mit folgendem Zahlungsmodus: 40.000 € im Jahr 2009 und je 30.000 € in den Jahren 2010 und 2011.
Abstimmungsergebnis: 7 Jastimmen : 5 Neinstimmen


13. Beratung und Beschlussfassung über Anträge:

Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG)
Der Antrag der DMSG wurde im Sozialausschuss behandelt und der Gv empfohlen, den Benefizlauf „Run for Help“ von Bv Claudia Majarian organisieren zu lassen und den erzielten Betrag „etwas“ aufzurunden. Die Gemeindevertretung beschließt, so zu verfahren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Sölring Foriining
Der Sölring Foriining stellt einen Zuschussantrag, da die laufenden Unterhaltungskosten für das Heimatmuseum mit Kunstgalerie, dem Altfriesischen Haus mit Museumsweberei und der Vogelkoje in den letzten Jahren stark gestiegen sind und wohl weiter ansteigen werden. Die Einnahmen der Museen dagegen bleiben konstant. Die bisherige Unterstützung durch die Inselgemeinden reicht für ein kostendeckendes Betreiben der Museen nicht länger aus. In den Jahren 2007 und 2008 wurden jeweils 2.000 € für den Sölring Foriining angewiesen. Zur zukünftigen Finanzierung der „Deckungslücke“ stellt die Sölring Foriining sich einen Betrag von 100.000 € pro anno vor. Dieses entspricht ungefähr einem „Einwohnerbezogenen Zuschuss“ von 5 Euro je Einwohner. Bei einer Einwohnerzahl von 1.580 (Stichtag 31.10.08) beträgt der Zuschuss 7.900 €, bei einem Zuschuss von 2,50 € pro Einwohner 3.950 €. Der Sozialausschuss hat sich grundsätzlich für eine Bezuschussung des Sölring Foriining ausgesprochen, die Höhe soll jedoch von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Nach kurzer Aussprache wird dieser TOP bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zurückgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Guttempler Orden
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Guttempler Orden einen Zuschuss von 300 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Naturschutzgemeinschaft Sylt e.V. (NSG)
Der Antrag der Naturschutzgemeinschaft auf finanzielle Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit wurde im Sozialausschuss behandelt und nach längerer Beratung der Gv empfohlen, statt der bisher gezahlten 2.000 € pro Jahr einen Betrag von 400 € anzuweisen. Hierüber wird seitens der Gv kontrovers diskutiert. Gv Stöver befindet die extreme Kürzung als sehr heftig und schlägt vor, den Betrag zu erhöhen. Gv Welsch sagt aus, dass man sich doch nicht verzetteln möge. Die Zuschüsse für Kinder- und Jugendarbeit müssten vereinheitlicht oder zusammengefasst werden. Gv S. Koppelt bringt die geringe Anzahl der teilnehmenden Wenningstedter Kinder vor. Gv Sönksen - Volquardsen mag so nicht argumentieren. Die Gemeinde möge doch mit einem guten Beispiel voran gehen und die Kinder unterstützen. Wir brauchen die Jugend, so Gv Sönksen - Volquardsen wörtlich. Gv Carstensen sieht ein grundsätzliches Problem darin, wie die Vereine und Institutionen bezuschusst werden. Hier wird individuell geurteilt, nach „Gefühl“ - es fehlen Richtlinien. Über folgende Vorschläge, die von einigen Gv unterbreitet werden, wird sodann abgestimmt:
Zuschuss an die NSG mit einem Betrag von 2.000 €: 3 Jastimmen
Zuschuss an die NSG mit einem Betrag von 1.400 €: 8 Jastimmen
Zuschuss an die NSG lt. Empfehlung SozA von 200 €: 1 Jastimme
Somit erhält die NSG einen Zuschuss von 1.400 €.


14. Beratung und Beschlussfassung über Friedhofsangelegenheiten:

a) I. Nachtragssatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig - Holstein in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 25.11.2008 folgende I. Nachtragssatzung erlassen:
Artikel 1: In „§  9 Maße“  wird Buchstabe d angefügt: d) Urnenreihengräber auf dem Urnengrabfeld Länge 0,40 m, Breite 0,40 m
Artikel 2: In § 13 Abs. 1 Nutzungsrechte“ wird Buchstabe d) angefügt: d) Urnengemeinschaftsfeld für Urnenreihengräber. In „§ 13 Abs. 2 Nutzungsrechte“ wird Buchstabe c) angefügt. c) an Urnenreihengräbern auf dem Urnengemeinschaftsfeld für 20 Jahre
Artikel 3: „§ 15 Urnengräber und Urnenreihengräber“ Abs. 1 erhält folgende Fassung: 1) Gräber für Urnen sind einstellige Aschegräber. In solchen Urnengräbern und Urnenreihengräbern kann eine Urne, in Einzelgräbern nach § 14 Abs. 1 können bis 2 und in Doppelgräbern gemäß § 14 Abs. 1 bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.
Artikel 4: Diese I. Nachtragssatzung tritt am 01..01.2009 Kraft.

b) II. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig - Holstein und der §§ 1,2,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig - Holstein  und des § 21 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Wenningstedt- Braderup (Sylt) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 25.11.2008 folgende II. Nachtragssatzung erlassen:
Artikel 1: § 2 Nr. I  Grabnutzungsgebühren erhält folgende Fassung:

I. Grabnutzungsgebühren

1. Gräber für Särge (für 25 Jahre)

a) Einzelgrab

600,00 €

b) Doppelgrab

1.200,00 €

2. Gräber für Urnen (für 20 Jahre)

a) Urnengrab (0,50 m x 0,50 m)

400,00 €

b) Urnenreihengrab (0,40 m x 0,40 m)

500,00 €

c) Pauschale für anonyme Urnenbeisetzung

600,00 €

3. Gebühr für die zusätzliche Nutzung durch Urne oder Kleinstkind in einem Reihen- oder Wahlgrab vor Ablauf  der Ruhefrist

100,00 €

4. Gebühr für die Verlängerung der Grabnutzung an einer Grabstätte bis zum Ende der Ruhefrist. Sie beträgt 1 / 23 der Gebühr nach Ziff. 1 a oder b

§ 2 Nr. IV  Nr. 1, 2 und 7 sonstige Gebühren erhalten folgende Fassung: IV. sonstige Gebühren

1. Friedhofsunterhaltungsgebühren

a) Einzelgrab

33,00 €

b) Doppelgrab

66,00 €

c) Urnengrab

11,00 €

d) Urnenreihengrab

15,00 €

2. Gebühr für die Verlängerung der Nutzungsrechte pro

a) Einzelgrab

40,00 €

b) Doppelgrab

80,00 €

c) Urnengrab

15,00 €

d) Urnenreihengrab

20,00 €

7. Gebühr für die Genehmigung eines Grabmales

a) eines Grabmales

15,00 €

b) einer Grabplatte

15,00 €


Artikel 2: Diese II. Nachtragsatzung tritt am 01.01.2009 in Kraft.

c) II. Nachtragssatzung zur Grabmal- und Bepflanzungssatzung für den Friedhof der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein in Verbindung mit § 22 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Wenningstedt- Braderup (Sylt) in der zur Zeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 25.11.2008 folgende II. Nachtragssatzung erlassen
Artikel 2:
§ 3 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
1) Auf Urnengräbern sind Kissensteine mit einer Maximalbreite von 0,40 m zulässig. Auf Urnenreihengräbern im Urnengemeinschaftsfeld sind ausschließlich liegende Grabplatten aus Naturstein (hellbrauner Granit)  zugelassen. Die Größe der Platte muss 0,25 m x 0,30 m betragen und eine Mindeststärke von 3cm aufweisen. Die Grabplatten müssen aus einem Stück bestehen und in den Rasen eingelassen werden.´
In § 3 Abs. 7 wird angefügt:
7) Die Regelungen der Abs. 1 - 3 und 5 + 6 gelten nicht im Grabfeld A. Im Grabfeld A ist eine freie Grabgestaltung zulässig. Auch diese freie Grabgestaltung unterliegt der Genehmigungspflicht des § 2.
Artikel 3
§ 4 Abs. 1  und 2 erhalten folgende Fassung:
1) Die Grabstätte misst bei einem Einzelgrab 1,00 m x 2,00 m,  bei einem  Doppelgrab 2,00 m x 2,00 m, bei einem Urnengrab 0,50 m x 0,50 m und bei einem Urnenreihengrab 0,40 m x 0,40 m.
2) Der zulässige Bepflanzungsbereich pro Grabstelle beträgt für Einzelgräber 0,25 m² und für Doppelgräber 0,50 m² und ist unmittelbar vor der Frontseite des Grabmales anzulegen. Auf einer Urnenreihengrabstelle ist die Bepflanzung nicht zulässig.
Artikel 4
Diese II. Nachtragssatzung tritt am 01.01.2009 in Kraft.

In der Sitzung der Gv am 18.09.2008 wurde ein Grundsatzbeschluss zu Friedhofsangelegenheiten gefasst. Es wurde ferner beschlossen, die Satzungen zu überarbeiten und zu aktualisieren und dann erneut der Gemeindevertretung vorzulegen. Die überarbeiteten Nachträge zu den genannten Satzungen liegen jedem Gv vor. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die
a) I. Nachtragssatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen
b) II. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen
c) II. Nachtragssatzung zur Grabmal- und Bepflanzungssatzung für den Friedhof der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)gem. Vorlagen des Amtes Landschaft Sylt.
Abstimmungsergebnis: Jeweils zu a bis c einstimmig zugestimmt


15. Beratung und Beschlussfassung über die Höhe des Verlustausgleiches der Gesellschafterin Gemeinde Wenningstedt - Braderup an der Flughafen GmbH

Die ausführliche Vorlage von Herrn Douven einschl. der Anlagen wurde jedem Gv zugesandt. Gv Kaus geht auf die Hintergründe und auf die Vorgeschichte ein und erläutert die dem Beschlussvorschlag folgende Begründung. Er nennt den Gv Zahlen zum Verlustausgleich vor und nach dem neuen Verteilerschlüssel. Weiter geht Gv Kaus auf den veränderten Gesellschaftskonstrukt ein und darauf, dass die Verluste, die der Gesellschafter Tourismus Service Westerland übernehmen muss, von der EVS abgedeckt werden. Gv Kaus bittet die Gv um das Votum dafür, dass sich die Gemeinde Wenningstedt - Braderup in der Höhe ihres Anteiles beteiligt. Als erwähnenswert wird noch angesehen, dass der Geschäftsführer der Flughafen GmbH über eine Restriktion gegenüber der Gemeinde Wenningstedt-Braderup nachdenkt, ggf. eine Finanzierung bzw. Beteiligung über eine eingeschränkte Anerkennung der Gästekarten zu erreichen. Nach kurzer Aussprache wird folgendem Beschlussvorschlag zugestimmt: Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, ab 2009 einen Verlustausgleich an der Flughafen Sylt GmbH in Höhe seiner prozentualen Beteiligung an dieser Gesellschaft zu übernehmen. Begründung:
1. Es entspricht der allgemeinen Vorgehensweise im Gesellschaftsrecht, dass im Falle eines Verlustausgleiches Gesellschafter lediglich anteilsmäßig einen Verlust in Höhe ihrer gesellschaftlichen Beteiligung übernehmen. Eine prozentual höhere Beteiligung am Verlustausgleich ist unüblich
2. Der Betrieb des Flughafens bewirkt nicht nur Vorteile. Zwei Gemeinden (Keitum und Wenningstedt) sind in ihrer touristischen Entwicklung in einem besonderen Maße durch den Fluglärm beeinträchtigt. Das durch den Geschäftsführer der SFG vorgelegte Verlustausgleichsmodell würde bewirken, dass der durch den Fluglärm ohnehin benachteiligte Gesellschafter Wenningstedt zusätzlich auch noch im verstärkten Maße den Verlustausgleich der Flughafen GmbH übernehmen soll.
3. Im Übrigen ist festzustellen, dass sich die Gesellschaftsverhältnisse des ehemaligen Flughafenbetreibers, der Sylter Flughafen GmbH & Co KG, grundlegend geändert haben. Diese KG gibt es nicht mehr. Durch den Austritt sämtlicher Kommanditisten sind die Kommanditanteile dem Komplementär der Sylter Flughafenbeteiligungsgesellschaft zugewachsen. Die Sylter Flughafenbeteiligungsgesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss wiederum in die Flughafen Sylt GmbH verschmolzen worden. Aus der ehemaligen Verwaltungsgesellschaft Flughafen Sylt GmbH ist durch Änderung des Gesellschaftszweckes eine Flughafenbetriebs- GmbH geworden. Darüber hinaus haben sich auch die Gesellschafterstrukturen im Vergleich zur ehemaligen GmbH & Co KG grundlegend geändert. Die Gesellschafter Hörnum und List gibt es nicht mehr. Der Gesellschaftsanteil von Rantum ist reduziert worden. Gesellschaftsanteile der Stadt Westerland sind durch den Tourismus Service Westerland übernommen worden.
4. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass bei einem Verlustausgleich nach Gesellschaftsanteilen (wie nach den Regeln des Gesellschaftsrechtes üblich) der Gesellschafter Tourismus Service Westerland (TSW) aufgrund der Höhe seines Gesellschaftsanteiles am stärksten von der Verlustübernahme betroffen ist. Dieses halten wir auch für gerecht, da letztendlich der Verlustausgleichanteil des TSW durch den Gewinnabführungsvertrag mit der EVS durch Gewinne der EVS ausgeglichen wird. Zum wirtschaftlichen Erfolg der EVS tragen aber die Bürger der gesamten Insel bei.
5. Zum Zwecke der Minimierung des Verlustes regt die Gemeindevertretung an, die Flughafenabfertigungsgebühr für den abfliegenden Fluggast angemessen zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0 : 1



Um 20.50 Uhr schließt die Bgm die Sitzung und bedankt sich bei den Anwesenden für die Mitarbeit.