Protokoll vom 19.05.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister (Bgm), Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Wie am 13. Mai 2008 bereits schriftlich der Gemeindevertretung (Gv) angekündigt, wird die Tagesordnung um den TOP 08 "Beratung und Beschlussfassung über den weiteren Fortgang hinsichtlich der Rückabwicklung des Erbbaurechtsvertrages zum Bau der Kurverwaltung Wenningstedt-Braderup (Sylt)" erweitert. Die Tagesordnung wird einstimmig, einschließlich der Erweiterung, anerkannt.


2. Einwohnerfragestunde

Herr Welsch sen. bezieht sich auf die letzte Sitzung der Gv. Der Bgm hatte angeboten, Redebeiträge wörtlich in das Protokoll hinein zu nehmen, wenn dieser Beitrag der Protokollführerin schriftlich am Abend der Sitzung vorgelegt wird. Herr Welsch hat dies missverstanden und der Gemeinde Einwände zur Niederschrift vom 04.03.2008 vorgelegt mit der Bitte, die Niederschrift entsprechend zu ändern. Eine Änderung der Niederschrift kann es nicht geben, diese ist von der Gemeindevertretung anerkannt und genehmigt, es wurden seitens der Gv keine Einwände gegen die Niederschrift vorgebracht. Frage von Herrn Welsch sen: Wird die Tagesordnung für die Sitzung der Gv nicht im Internet veröffentlicht? Der Bgm. entgegnet, dass dies die Aufgabe der Verwaltung sei. Gv V. Koppelt weist auf seine jahrelange politische Erfahrung hin, auch oder gerade im Hinblick auf das Vorbringen von Einwendungen. Frau Führ bestätigt, dass der Weg für Änderungen, die vorgenommen werden sollen, vorgegeben ist. Herr Welsch jun: "Leider ist der nächste Schritt ein fataler für Sie, Herr Bgm. Die Änderungen im Protokoll würden aufdecken, dass Sie Fehler gemacht haben. Einige Zuhörer haben die Wortbeiträge anders aufgefasst." Herr Welsch droht damit, den Bgm anzeigen zu wollen. Der Bgm: Einer Anzeige sieht er gelassen entgegen, er habe nichts zu verbergen. Über die Teilnahme am öffentlichen Geschehen muss sich der Bürger schlau machen, es gibt Regeln. Herr Welsch:"Das Protokoll schützt den Bürgermeister". Es werden keine weiteren Fragen gestellt. Gv V. Koppelt: "Es geht um Gemeindevertreterbeschlüsse, die mehrheitlich gefasst worden sind. Von der Gemeindeordnung her wurde der falsche Weg gewählt."


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Mitteilung des Landschaftszweckverbandes über den gefährlichen Riesenbärenklau (Herkulesstaude). Es wird darum gebeten, alle gemeindeeigenen Flächen, Spielplätze, Schulgrundstücke und Privatgrundstücke von der Herkulesstaude freizuhalten. Da Hautkontakt zu Verbrennungen und Verätzungen führen kann, wird darum gebeten, die Stauden rigoros zu entfernen.

Der Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt teilt der Gemeinde Wenningstedt mit, dass eine Ausschüttung von Erlösen aus Grundstücksverkäufen erfolgt. Für Wenningstedt – Braderup ist der Betrag von 140.000 € errechnet worden, der in Kürze überwiesen wird.

Der „Nachbarstreit“ in Bezug auf die Stellplätze Norder Wung in Höhe Haus Nr. 12 sind beigelegt. Die Parkplätze auf dem Grundstück wurden saniert und sind wieder benutzbar.

Der Kreis Nordfriesland erteilt Befreiung hinsichtlich des § 64 Landesnaturschutzgesetz für die Erstellung eines Grenzwalls auf dem Grundstück Osterweg 63. Eine Vereinbarkeit mit den Belangen des Naturschutzes ist gegeben, da die Maßnahme das unbefugte Belaufen der Fläche sowie die Nutzung als Hundeauslauf verhindert.

Der Vorbescheidsantrag für die Errichtung einer Hotelanlage „Landhaus Gaadt“ wurde zurückgenommen.

Anfragen
Die Frage von Gv Lödige hinsichtlich der Befreiung für die Erstellung des Grenzwalles wird beantwortet. Die Angelegenheit wurde im Bauausschuss behandelt.

Gv V. Koppelt berichtet, dass er am Sonntag um 06.30 Uhr Wahlplakate für die SPD aufgestellt hat. Um 8.30 Uhr fehlten 20 dieser Wahlplakate, hauptsächlich in Braderup. Eine Frechheit, wie er sich ausdrückt.

Gv Gauss fragt nach, ob es rechtens sei, dass vor dem Grundstück der ehemaligen Post in der Hauptstraße der Bürgersteig gesperrt ist. Dies ist rechtens, so der Bgm, die Maßnahme wurde mit dem Bauherrn und der Verwaltung abgestimmt. Der Bgm. wird die Angelegenheit im Auge behalt

Gv Gauss fragt nach, wer Kontakt mit dem Verlag hat, der das öffentliche Telefonbuch herausgibt. Er hat festgestellt, dass in dem neuen Telefonbuch noch die alten Straßenbezeichnungen und die alten Ortspläne abgedruckt sind. Der Bgm sagt zu, den Verlag diesbezüglich anzuschreiben.


4. Beratung und Beschlussfassung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Die Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH (VEN) legt der Gv eine neue Satzung (Vorlage) über die Abwasserbeseitigung vor. Zurzeit gilt noch die Satzung des Amtes Landschaft Sylt vom 17.03.1998. Diese musste an die neuen Gegebenheiten angepasst werden und wurde in einigen wenigen Punkten ergänzt. Die Fragen zum § 1 Abs. 3 und 4 werden beantwortet. Nach kurzer Aussprache beschließt die Gemeindevertretung die Satzung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) über die Abwasserbeseitigung in der vorliegenden Fassung der VEN. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt


5. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Der Bebauungsplan wurde gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Vorlagen des Kreises Nordfriesland hat jeder Gv erhalten. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat mit Erlass vom 21.04.2008 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben (Siehe Auswertung der Stellungnahmen). Gv Waldherr geht auf die Festsetzungen und auf die Art der Nutzung ein. Ihm missfällt, dass für das Eckgrundstück Haus „Schloss am Meer“ / WEG Schank- und Speisewirtschaften oder Läden zugelassen sind. Dies ist so nicht gewünscht. Er gibt zu bedenken, dass in einen SO Gebiet – gewerblicher Tourismus- nichts ausgeschlossen werden darf. Für das Grundstück Schloss am Meer ist kein SO Gebiet festgesetzt. Herr Rück: "Es verstößt gegen allgemeine Planungsgrundsätze, Nutzungen auszuschließen. Dies muss begründbar sein, warum es auf diesem einen Grundstück nicht sein soll." Gv Waldherr geht noch auf die Gebäude Kliffkieker und Meeresblick ein, hier wurde Schank- und Speisewirtschaft festgesetzt, nicht Beherbergungsbetrieb ö. ä. Warum hier der Ausschluss vom gewerblichen Tourismus? Der Bgm schaltet sich ein: "Die Diskussion ist überflüssig, das Verfahren wurde ausführlich dargestellt, es wurden keine Einwendungen vorgebracht. Alle Einwendungen wurden abgewogen." Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß den Abwägungsvorschlägen in der Anlage Auswertung der Stellungnahme beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

3. Der Bebauungsplan Nr. 17 wird als Satzung beschlossen.

4. Die Begründung wird gebilligt

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen. (siehe Anhang Begründung)

6. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: 6 : 1 : 1
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 10
Anwesend zu diesem TOP: 8
Jastimmen: 6
Neinstimmen: 1
Enthaltungen: 1
Es waren folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend: Sabine Koppelt, Volker Koppelt


6. Beratung und Beschlussfassung über Anträge:

Bezuschussung Personalaufstockung für das Jugendzentrum
Der Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Sozialausschusses vom 15.04.2008 liegt jedem Gv vor. Gv Frau Wionski-Berndt erläutert den Antrag der Stadt Westerland und begründet diesen. Die Gemeindevertretung beschließt, einer Bezuschussung zur Personalaufstockung für das Jugendzentrum zuzustimmen. Der Beitrag soll nach dem Schlüssel der Einwohnerzahl von Wenningstedt-Braderup (Sylt) ermittelt werden, wobei der anteilige Beitrag der Gemeinde Hörnum in Abzug gebracht wird. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Bezuschussung Förderkreis e.V. für das Kinderkulturprojekt „Zeit zum Spielen
Der Förderkreis zur Unterstützung der Prävention und Suchtberatung e.V. plant das 14. Kinderkulturprojekt in der Zeit vom 28.07. – 01.08.2008 zum Thema „Zeit zum Spielen“ und tritt an die Gemeinde mit der Bitte um einen Zuschuss heran. Im Sozialausschuss wurde der Antrag behandelt und der Gv empfohlen, das Projekt mit 200 € zu unterstützen. Nach Erläuterung durch Gv Frau Wionski-Berndt wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt. Die Gemeindevertretung beschließt, dem Kinderkulturprojekt „Zeit zum Spielen“, wie vom Sozialausschuss empfohlen, einen Zuschuss von 200 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Zuschuss Kirchengemeinde Norddörfer für die Errichtung einer Stelle für die Jugendarbeit
Die Gv Ußner und Waldherr sind Mitglieder im Kirchenvorstand und erklären sich für befangen. Beide verlassen den Sitzungsraum. Der Antrag der Kirchengemeinde Norddörfer wurde am 15.04.2008 in der Sitzung des Sozialausschusses behandelt. Die Personalkosten für die zunächst auf 3 Jahre befristete Einrichtung einer Stelle für Jugendarbeit belaufen sich auf jährlich 27.000 €. Aus dem Protokollauszug ist ersichtlich, dass der Förderkreis der Kirche sich mit einem Drittel an den Kosten beteiligen wird, ferner, dass die Gemeinden Kampen und Wenningstedt – Braderup beabsichtigen, ebenfalls je ein Drittel der Kosten zu übernehmen. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Wenningstedt – Braderup beschließt, sich mit einem Drittel an den Kosten für die Einrichtung einer Stelle für Jugendarbeit in der Kirchengemeinde Norddörfer zu beteiligen, wenn die Gemeinde Kampen gleichlautend beschließt. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Der Bgm teilt mit, dass der Beschluss in der Gemeindevertretung Kampen ebenfalls gefasst wurde. Die Zustimmung der Kirchengemeinde liegt vor. Die Gv Ußner und Waldherr werden informiert.


7. Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme von Krippenkindern im Kindergarten Wenningstedt

Wie Sie dem Protokollauszug über die Sitzung des Sozialausschusses entnehmen können, wird es wohl dazu kommen, dass nicht gewährleistet ist, dass die frei werden Kindergartenplätze belegt werden können. Um Fehlbelegungen zu vermeiden, ist es mit Genehmigung des Kreises gestattet, Kinder unter 3 Jahren aufzunehmen. Allerdings würde das dazu führen, dass dann die Gruppenstärke mit je 20 Kindern nicht überschritten werden darf (sonst bis 25 Kinder). Gv Frau Wionski-Berndt führt in ihrem Wortbeitrag Beispiele an und auch, dass ein Antrag auf Bezuschussung an den Kreis Nordfriesland gestellt wurde. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, dem Empfehlungsbeschluss des Sozialausschusses zuzustimmen. Je Kindergartenregelgruppe können 2 Kinder unter 3 Jahren in den Kindergarten aufgenommen werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt


8. Beratung und Beschlussfassung über den weiteren Fortgang hinsichtlich der Rückabwicklung des Erbbaurechtsvertrages zum Bau der Kurverwaltung Wenningstedt-Braderup (Sylt)

Zu diesem TOP liegt der Gv eine umfangreiche Tischvorlage vor. Der Bgm berichtet, dass in Flensburg ein Abstimmungsgespräch über die Rückabwicklung des Vertrages stattgefunden hat. An dem Gespräch hat für die Gemeinde Wenningstedt – Braderup Herr Oberamtsrat Rück teilgenommen, der sodann den Sachstand über das Verhandlungsergebnis berichten soll. Gv V. Koppelt stellt den Antrag, den TOP im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln. Des Weiteren bittet er um Abfrage, ob einer der Gv sich für befangen erklärt. Herr Rück erläutert, dass nicht alle Vertragsangelegenheiten vertraulich sein müssen. Bei vielen Verträgen sind die Inhalte von öffentlichem Interesse, bzw. gibt es aber auch Inhalte, die die Öffentlichkeit nichts angehen. Er regt an, den Sachverhalt öffentlich vorzutragen, um dann im nicht öffentlichen Teil die Facette zu erörtern. Dem Bgm ist es wichtig, eine Lösung zu finden. Wenn nicht, könne dies zu erheblichen Problemen und Zeitverzögerungen führen. Gv S. Koppelt schließt sich der Meinung von Herrn Rück an. Gv Lödige regt das Vertagen des TOP an. Zunächst wird über den Antrag von Gv V. Koppelt abgestimmt, den gesamten TOP in den nicht öffentlichen Teil zu verlegen. Abstimmungsergebnis: 1 Jastimme : 9 Neinstimmen. (Antrag abgelehnt)
Es erklärt sich kein Gv für befangen. Sodann wird über den Vorschlag von Herrn Rück abgestimmt, den TOP aufzuteilen: Sachverhalt im öffentlichen Teil, Diskussion und Beschlussfassung im nicht öffentlichen Teil. Abstimmungsergebnis: 9 Jastimmen : 1 Neinstimme
Herr Rück trägt vor:
Er erinnert zunächst an die Beschlussfassung der Gv vom 04.03.2008, in der beschlossen worden ist, dass aufgrund der vorgelegten Kostenaufstellung mit Herrn Densch verhandelt werden soll, und zwar mit dem Ziel einer gütlichen Einigung, wobei der Maßstab der Verhandlung der Vertrauensschaden sein soll, auf dessen Ausgleich Herr Densch einen Anspruch habe, sofern Zahlungen zielgerichtet im Sinne des abgeschlossenen Vertrages geleistet worden sind. Zur Frage der Wirksamkeit des Vertrages berichtet Herr Rück, dass von beiden Seiten unabhängig und damit einvernehmlich davon ausgegangen wird, dass der Vertrag zwar rechtswidrig, aber dennoch wirksam sei. Die Rechtswidrigkeit verpflichte die Gemeinde, die Gesetze und Verfassung zu beachten hat, den Vertrag rück abzuwickeln. Für eine schnelle Rückabwicklung sprechen auch die Gesichtspunkte, dass zum einen die Gemeinde Interesse haben muss, schnell wieder in den Besitz des Grundstücks zu kommen, um nach der Kommunalwahl mit einer neuen Planung beginnen zu können. Ein weiterer Gesichtspunkt ist der, dass durch die Anzeige einiger Bürger bei der zuständigen EU-Behörde damit zu rechnen ist, dass Sanktionen verhängt werden, die in einem hohen Bußgeld enden können. Aus diesem Grunde sei es auch erforderlich, gegenüber der EU nachzuweisen, dass man nach Kenntnisnahme der Rechtswidrigkeit des Verfahrens zur Vergabe sofort reagiert und den Vertrag wieder aufgehoben hat. Das Abstimmungsgespräch hat stattgefunden. Herr Densch hat Aufwendungen in Höhe von rd. 1,9 Mio. € dargelegt und auch belegt. Es wurde sodann unter den Gesichtspunkt hinsichtlich der einzelnen Beträge verhandelt, dass Investoren grundsätzlich ein gewisses Investitionsrisiko eingehen, wenn sie ein Projekt entwickeln wollen. Es wurde insbesondere Bezug genommen auf die Regelungen der §11 und 12 des Baugesetzbuches, weil der Erbbaurechtsvertrag gewisse Inhalte eines städtebaulichen Durchführungsvertrages hat. Auch bei solchen Verträgen ist es üblich, dass Investoren ein gewisses Planungsrisiko und damit verbundene Vorausleistungen tragen. Herr Rück berichtet der Öffentlichkeit abschließend, dass man zum Schluss zu einem aus seiner Sicht sehr guten Verhandlungsergebnis gekommen ist. Über die weiteren Einzelheiten soll in dem nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt mit den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern beraten werden. Bürgermeister Schmidt beendet sodann den öffentlichen Teil der Sitzung und schließt die Öffentlichkeit aus.


Wiederherstellung der Öffentlichkeit

Die im nicht öffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse werden vom Bgm bekannt gegeben.



Um 21.22 Uhr schließt der Bgm die Sitzung und bedankt sich bei den Anwesenden für die Mitarbeit.