Protokoll vom 16.04.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister (Bgm), Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht, diese gilt somit als genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde

Herr Hill meldet sich zu Wort und fragt an, wie denn das Procedere u.a. zu TOP 08 zu verstehen ist. Das Objekt in Braderup ist bezugsfertig und nun wird über die während des Planfeststellungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen. Ferner nimmt er Bezug auf die Herausnahme des Friesenhauses Kroll aus der Erhaltungssatzung. Er habe die Aussage des Kreises NF bekommen, dass dort bereits eine Baugenehmigung bzw. positiver Baubescheid vorliegen soll. Das passt doch alles nicht zusammen. Ist das alles rechtens? Der Bgm sagt aus, dass dies alles zusammen passt. Außerdem kann man nicht den TOP 08 der heutigen Sitzung und die Angelegenheit Kroll miteinander verquicken. Herr Hill: Im Baurecht stimmt doch etwas nicht. Der Bgm: In Ihren Gedanken stimmt etwas nicht. Über den Ausspruch des Bgm echauffiert sich Herr Welsch sen. Herr Hill übergibt Herrn Rück 2 Schreiben. Herr Rück sagt zu, dass Herr Hill ein Antwortschreiben des Amtes Landschaft Sylt (ALS) erhält.

Herr Welsch sen: Wer ist für den Inhalt der Protokolle verantwortlich? Der Bgm antwortet: Die Protokollführerin; sie fertigt das Protokoll. Herr Welsch sen führt aus, dass das Protokoll der Sitzung vom 04.03.2008 nach seiner Meinung fehlerhaft ist. In seinem Wortbeitrag geht er auf ihm bekannte Verträge und die Kündigung des unterzeichneten Vertrages ein. Ferner fehlt im Protokoll der Hinweis auf die Aufhebung des Vertrages mit dem Investor. Die Protokollführerin antwortet, dass sie das Protokoll fertigt, der Vorsitzende der Gemeindevertretung, in diesem Fall der Bgm, das Protokoll auf den sachlichen Inhalt prüft und unterzeichnet. Zum Protokoll der Sitzung vom 04.03.2008 liegen keine Einwände seitens der Gemeindevertreter gegen die Niederschrift vor. Es ist somit rechtens, anerkannt und genehmigt.

Herr Welsch jun: Zum Vertragsausstieg, gibt es da juristische Fortschritte? Bgm: Der gültige unterzeichnete Vertrag wird zu Grunde gelegt. Herr Welsch jun. sagt aus, dass sich ihm die Nackenhaare sträuben, wenn er daran denkt, was die Gemeinde dem Investor für Geschenke gemacht hat. Herr Rück: Die Rückabwicklung des Vertrages wird Probleme bereiten. Er versteht die kritische Betrachtung der Bürgerinitiative. Eine kostenneutrale Abwicklung wird es nach seiner Meinung nicht geben. Ob der Vertrag nichtig ist oder ob eine Kündigung ab 01.07.2007 möglich ist, dies alles wird geprüft. Herr Densch wird auf der Basis des geltendes Rechts und des Vertrauensschadens, der entstanden ist, entschädigt werden. Es wird kein Gewinn entstehen, die Kostenaufstellung von Herrn Densch wird geprüft. Das Ergebnis wird bekannt gegeben. Herr Welsch jun: Die Antwort des Bgm, dass § 55 aus dem Vertrag nicht anwendbar ist, sondern eine Abwicklung mit Schadenersatz erfolgen soll, kann er nicht verstehen. Warum greift der Paragraf nicht? Herr Rück. Er bittet um Verständnis, dass die Prüfung durch den Sachverständigen zunächst abgewartet werden muss. Ob Nichtigkeit oder Rücktritt – es werde alles ordnungsgemäß geprüft. Gv U. Petersen fragt nach bei Herrn Welsch jun, welche Geschenke die Gemeinde dem Investor gemacht habe und erhält als Antwort u.a. die Erstellung der Stellplätze. Welsch sen.: Jeder Bauherr müsse Stellplätze nachweisen – nur Herr Densch nicht. Herr Rück: Vom Ansatz her richtig, nur dieser Fall liegt anders. Beide Seiten, Investor und Gemeinde, hatten Interesse an einer Lösung des Stellplatzproblems, die Lösung durch die Gemeinde ist vertraglich vereinbart. Die Gemeinde hat keine Geschenke gemacht – im Gegenteil, den Wünschen der Gemeinde wurde Rechnung getragen. Frau Führ: Sie unterstellt der GV Blauäugigkeit. Das Geld wird zum Fenster heraus geworfen. Zur Entschädigung Densch- was ist mit Unterlagen? Antwort: Die Unterlagen prüft der Fachmann. Die Frage, ob die Gv heute das letzte Mal tagt oder ob noch eine Sitzung vor der Wahl stattfinden wird, wird damit beantwortet, dass die Gv ggf. noch 1 x tagen wird. Frau Führ: Wird mit Herrn Densch weiter verhandelt, oder wird die Angelegenheit auf die Seite gelegt. Der Bgm: Es wird weiter verhandelt. Sein Wunsch ist es, die Sache vor der Kommunalwahl abzuhandeln. Die Ergebnisse werden präsentiert. Ob vor der Wahl, muss abgewartet werden. Frau Fifeik: Wollte die Gemeinde nicht selber bauen? Der Bgm: Die Gemeinde war der Auffassung, selber bauen zu können, doch dieses war nicht leistbar. Ein Finanzier musste an die Seite der Gemeinde, bzw. ein Investor.

Frau Fifeik: Tagt die Gemeindevertretung heute rechtens? Der Bgm hat eine neue Wählergemeinschaft gegründet, kann er sein Mandat oder seine Position mitnehmen? Herr Rück: Dies ist eindeutig zu beantworten. Die Gv hat den Bgm gewählt, er bleibt im Amt, egal ob er aus einer Fraktion ausscheidet oder nicht. Die Gv könnte den Bgm auch abwählen, dann mit 2/3 Mehrheit. Frau Fifeik: 1 x gewählt, dann ist „d’Hond“ null und nichtig.

Frau Führ: In Braderup sind die Grünstreifen mit Rosen bepflanzt, in Wenningstedt ist das verboten. Gelten in Wenningstedt andere Gesetze? Der Bgm: Grundsätzlich ist eine Bepflanzung der Grünstreifen nicht zugelassen. Die Verwaltung wird sich an die Eigentümer wenden, um die Bepflanzung zu unterbinden.

Herr Wolff: Er versteht immer nur, dass der Investor in der Kurhausangelegenheit etwas zu sagen hat, wenn es gilt, an dem Kurhausgelände etwas zu verändern. Ist das richtig? Der Bgm: Er erklärt, dass hier einseitig nichts unternommen werden kann. Herr Rück stellt richtig, dass die Gemeinde nicht allein entscheiden kann, was mit dem Gelände geschieht, der Investor muss mit ins Boot. Herr Wolff: Er ist kein Jurist und der Bürger versteht es auch nicht, warum vom Rücktrittsrecht kein Gebrauch gemacht werden kann. Der Bgm: Juristen können damit umgehen. Herr Wolf. Dann haben Sie, Herr Bgm, zu Ungunsten der Gemeinde den Vertrag unterzeichnet. Der Bgm erklärt, dass der Vertrag, so wie die Anwälte ihn vorgelegt haben, im Beisein von Fachleuten unterzeichnet wurde.

Gv V. Koppelt bezieht sich auf die Geschäftsordnung der Gv und darauf, dass für die Einwohnerfragestunde 30 Minuten vorgesehen sind. Diese Zeit ist überschritten. Die Gv beschließt mit dem Abstimmungsergebnis: 9:2:0, die Einwohnerfragestunde um 15 Minuten zu verlängern.

Herr Welsch sen. bezieht sich noch einmal auf den Vertrag, die Zeiträume stimmen nach seiner Ansicht nicht. Der Bgm: Das Votum der Gv lag für den Vertrag, der unterzeichnet ist, vor. Frau Führ: Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen, „es freut uns alle“. Die Planungen für ein neues Kurhaus werden auf jeden Fall anders als bisher aussehen. Gv Frau Wionski-Berndt bezeichnet die Kritiker als harte Richter. Die Gv sind alles gestandene Leute, zuverlässig und ehrlich, es wurde nur zu wenig miteinander geredet.

Max Holst: Er findet im Internet nicht die Beschlüsse aus dem vertraulichen Teil der Sitzung der Gv vom 04.03.2008. Wo bekomme ich die her, fragt er. Der Bgm: Die Beschlüsse wurden bekannt gegeben. Herr Rück: Die Veröffentlichung der Protokolle im Internet ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde, die Ergebnisse der vertraulichen Beschlüsse sollen auch vertraulich bleiben. Der Bürger hat keinen Anspruch darauf, den Inhalt zu erfahren.

Herr Wolff: Er bezieht sich auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Landhaus Gaadt und darauf, dass der Bgm geäußert hat: „wenn die Bürger dagegen sind, ist die Sache vom Tisch“. Nach Ansicht von Herrn Wolff haben sich 95 % der Anwesenden dagegen ausgesprochen. Herr Bgm, stehen Sie zu Ihrem Wort? Der Bgm: Die Gv ist jetzt gefragt, ob die Planungen fortgeführt werden sollen oder nicht.

Um 19.50 Uhr verlässt Herr Rück die Sitzung.

C. Schulz: Die Bebauung im Außenbereich ist generell eine wichtige Sache – auch nach der Wahl.

Um 19.55 Uhr wird die Einwohnerfragestunde beendet.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Herr Rück teilt zu den Verhandlungen mit der BIMA in Bezug auf den Erwerb des Grundstückes am Osterweg mit, dass die Gemeinde Wenningstedt nach Rücksprache mit dem Bgm an dem Erwerb der Grünfläche zu einem angemessenen Preis interessiert ist. Zurzeit ist dies eine naturgeschützte, nicht nutzbare Fläche. Mit einer Nachbesserungsklausel für den Fall einer späteren Bebauung wäre die Gemeinde Wenningstedt einverstanden.

Ideenwettbewerb für die Baugrube „ehemalige Kurverwaltung“; der Bgm sagt aus, dass mit dem Thema vorsichtig umgegangen werden sollte. Wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, dann können noch Jahre ins Land gehen, ohne dass dort Veränderungen vorgenommen werden können.

Der Kreis Nordfriesland bittet um Vorschläge für die Verleihung der Freiherr – vom – Stein – Gedenkmedaille.

Herr Rück teilt Herrn Huber von der Firma IGA Haus mit, dass die Rückabwicklung in der Sache Kurhaus Wenningstedt mit Herrn Densch abgewickelt wird. Gegenüber Herrn Huber können keine Aussagen gemacht werden, er ist kein Vertragspartner.

Herr Dr. Henrik Bremer hat das Mandat für die Amts angehörige Gemeinde Wenningstedt in Bezug auf die Rückabwicklung des Erbbaurechtsvertrages für die Errichtung der neuen Kurverwaltung übernommen.

Herr Thorsten Stroezel hat dem Bürgermeister schriftlich mitgeteilt, dass er aus der WWB ausgetreten ist und an den Sitzungen des Bau und Bauplanungsausschusses und des Wege- Umwelt- und Sonderausschusses nicht mehr teilnimmt.

Von der Schleswiger Stadtwerke GmbH liegt die Auftragsbestätigung für die Versorgung mit Wechselgas vor. Es geht um die Verbrauchsstellen Norder Wung, Feuerwehr 2 x und Hauptstr. 19, Gemeindegebäude.

Festsetzung eines Spezialmarktes „Antika“ vom 25. Juli bis 17.08.2008 und 12.09. – 21.09.2008 in der Norddörfer Halle.

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in Schleswig – Holstein teilt mit, dass Zuwendungen im Rahmen der Förderprogramme für das Haushaltsjahr 2008 für die Gemeinde Wenningstedt eingeplant sind. Ausbau Westerlandstraße 32.500 €, Vorjahr 300.000 €.

Als Zuschuss für die Inselverkehrswacht wurden Sicherheitsüberwürfe für 30 Kinder von der Gemeinde bezahlt. Rechnungsbetrag: 314,16 €. Die Ausgabe wurde mit den beiden Stellvertreterinnen des Bgm abgestimmt.

Anfragen
Gv Gauss bezieht sich auf den Schwerlastverkehr, der durch Braderup fährt. Ein nicht mehr hinzunehmender Zustand. Sein Antrag aus dem Jahr 2006 wurde an die Gemeinde Sylt-Ost bereits weitergeleitet. Nun hat die Gemeinde S-O den Flugplatz gekauft, eine Verlagerung des Schwerlastverkehrs über den Fliegerhorst wäre denkbar. Der Bgm wird sich darum kümmern und erneut einen Antrag an die Gemeinde Sylt – Ost stellen. Die Entwicklung muss abgewartet werden.

Gv Ußner: Er setzt sich für die bürgerlichen Mitglieder der Gv ein und beantragt, dass auch diese die Vorlagen für Sitzungen der Gv erhalten. Der Bgm spricht sich dagegen aus. Er sagt aus, dass alle bürgerlichen Mitglieder der Gv die Unterlagen im Gemeindebüro erhalten können. Nur – es fragt ja keiner danach!!

Gv U. Petersen bedankt sich öffentlich beim „Streetworker“ der Gemeinde, ein fleißiger Mitarbeiten – die Ergebnisse seiner Arbeit sind im Ort sichtbar.


4. Bestätigung der Wahl des Gemeindewehrführers vom 04.04.2008 und Vereidigung des bestätigten Gemeindewehrführers

Der Bgm begrüßt Herrn Peter Wolf, der als Gemeindewehrführer ausgeschieden ist und den in der Mitgliederversammlung der freiwilligen Feuerwehr neu gewählten Gemeindewehrführer, Herrn Ralf Winter. Am 04. April 2008 wurde in der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wenningstedt – Braderup ein neuer Gemeindewehrführer gewählt. Zur Wahl wurde Herr Ralf Winter vorgeschlagen und in geheimer Wahl gewählt. Gem. § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl der Gemeinde- und Ortswehrführung sowie der Stellvertretung der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr. Die Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung zu informieren. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Herrn Ralf Winter zum Gemeindewehrführer der freiwilligen Feuerwehr Wenningstedt – Braderup zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufsichtsbehörde über die Zustimmung zu informieren. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Vereidigung des bestätigten Wehrführers und Aushändigung der Ernennungsurkunde
Nachdem sich die Anwesenden von ihren Plätzen erhoben haben, wird Herrn Ralf Winter die Eidesformel vorgelesen. Er wird auf die Bedeutung des Diensteides hingewiesen und wiederholt, unter Erheben der rechten Hand, die ihm vorgesprochene Eidesformel: „Ich schwöre, Verfassung und Gesetze zu beachten und meine Amtspflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe“. Der Bgm händigt Herrn Winter die Ernennungsurkunde aus. Die Gv bedankt sich bei Herrn Winter für die Bereitschaft, dieses Amt zu übernehmen.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Einschränkung der Plakatierung in der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) und Übertragung der Entscheidung auf den Geschäftsführer des Tourismus – Service Wenningstedt – Braderup

Bisher war es so, dass es in der Gemeinde Wenningstedt – Braderup gestattet war, jedwede Werbeplakate, sowohl von Fremden als auch von einheimischen Firmen, aufzustellen. Dies führte unter anderem dazu, dass vor der Haupttreppe und im gesamten Ortsbereich im Februar 2008 Plakate aufgestellt wurden, die zum Grünkohlessen in Keitum im Friesensaal einluden, und das, obwohl die Gewerbetreibenden in der Gemeinde Wenningstedt – Braderup dies selber anboten und natürlich auch wollten, dass die Gäste das Angebot im Ort annehmen. Dem soll ein Stopp vorgesetzt werden. Fremdwerbung im Ort wird künftig nicht mehr gestattet. Eigenwerbung und Werbung von ansässigen Firmen soll noch erlaubt werden. Die Entscheidung darüber wird zukünftig der Geschäftsführer des Tourismus-Service Wenningstedt – Braderup (TSWB), zurzeit Herr Petschull, fällen. Gv Lödige schlägt vor, im Ort 2-4 Litfasssäulen aufzustellen, damit für Veranstaltungen etc. geworben werden kann. Sie erinnert daran, dass dann auch die Litfasssäule des Meerkabarett in Höhe Feinkost Meyer entfallen wird, und dies sei sehr bedauerlich. Der Bgm sagt aus, dass es nur ein entweder oder gibt und man dann konsequent handeln muss. GV Petersen vertritt auch die Auffassung, dass an neuralgischen Punkten eine Litfasssäule angebracht wäre. Sie regt an, Erkundigungen einzuziehen, welche Möglichkeiten es gibt. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Einschränkung der Plakatierung dergestalt, dass künftig keine Fremdwerbung mehr im Ort gestattet werden soll. Eigenwerbung und Werbung ansässiger Firmen wird erlaubt. Die Entscheidung darüber trifft der Geschäftsführer des TSWB. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt


6. Beratung und Beschlussfassung über die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Es werden Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 gesucht. Das Landgericht Flensburg informierte darüber, dass es nicht möglich ist, keinen Vorschlag zu benennen, da die Gemeinde nach § 36 GVG dazu verpflichtet ist. Für die Aufnahme auf die Vorschlagsliste der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 haben sich beworben:
1. Schier, Gerhard, Soldat a.D., Norder Wung 16
2. Mücke, Berthold, selbst. Taxiunternehmer, Ostmarkstr. 13
Die Gemeindevertretung stimmt den Vorschlägen für die Schöffen zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt


7. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Gebiet nördlich der Alten Dorfstraße und westlich der Bebauung an der Westerheide

Die Vorlage hat jeder Gv erhalten. Der Bgm erläutert die Hintergründe, die zur Vorlage für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 geführt haben. Die Gv möge hier doch Hilfestellung geben, um eine Erhöhung der GRZ (bisher 0,05) zu ermöglichen. Die Mitarbeiter der Planungsabteilung des Kreises NF werden der Gv Vorschläge über das Maß der baulichen Nutzung unterbreiten. Gv Lödige bemängelt, dass die Angelegenheit nicht vorher im BauA beraten worden ist. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup möchte für das Gebiet nördlich der Alten Dorfstraße und westlich der Bebauung an der Westerheide den Bebauungsplan Nr. 11 ändern und dabei folgendes festlegen. Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Ostendörpen“ der Gemeinde Wenningstedt-Braderup für o.g. Gebiet. Wesentliches Planungsziel ist die Anhebung des Maßes der baulichen Nutzung sowie eine Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll der Kreis Nordfriesland in Husum durch den Bürgermeister beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 11
Ja-Stimmen: 11
Es waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung ( GO ) von der Beratung ausgeschlossen.


8. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Teilbereich 1, der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Die Vorlagen hat jeder Gv erhalten. Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat  mit Erlass vom 06.03.2008 Stellung genommen. Von Seiten der Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben (Siehe Auswertung der Stellungnahmen) Beschluss:
1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß den Abwägungsvorschlägen in der Anlage Auswertung der Stellungnahme beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

3. Die 11. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 1 Teilbereich 1 wird als Satzung beschlossen.

4. Die Begründung wird gebilligt

5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt den Beschluss bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 11
Ja-Stimmen: 11
Es waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung ( GO ) von der Beratung ausgeschlossen.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich westlich der Dünenstraße, südlich der Strandstraße bis zum Parkplatz Risgap sowie Erlass einer Veränderungssperre hier: Antrag CDU/SPD Fraktion

Zu dem TOP und dem Antrag der CDU/SPD Fraktion empfiehlt der Bürgermeister der Gemeindevertretung, einen neuen Bauantrag abzuwarten, der die Möglichkeit einräumt, nach § 15 BauGB diesen Antrag dann zurückzustellen. Damit wird Zeit gewonnen, das Gebiet zu überplanen. Dies hat den Vorteil a) zu wissen, was gewünscht wird und b) die Gemeindevertretung die Festsetzungen treffen kann, ob positiv oder negativ. Der Bgm geht noch einmal auf die Vorlage ein und führt den Gv vor Augen, dass es anstelle einer Veränderungssperre, wie von der CDU/SPD Fraktion beantragt, es einfacher und besser ist, einen Bauantrag abzuwarten. Wenn dieser vorliegt, kann man diesen 1 Jahr zurück stellen, dann habe man Zeit, Ziele zu setzen. Sollte das Jahr dann nicht ausreichen, kann immer noch eine Veränderungssperre erlassen werden (Gültigkeit 2 Jahre). Der eingereichte Bauantrag wurde zwischenzeitlich vom Kreis NF abgelehnt. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, von einer Beschlussfassung zu TOP 09 abzusehen. Der Antrag der CDU/SPD Fraktion wird abgelehnt. Dem Beschlussvorschlag wird nicht gefolgt, der Fraktionsvorsitzende der CDU/SPD Fraktion zieht den Antrag zurück. z.K.g.


10. Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Planung des Projektes „Landhaus Gaadt“

Am 04. März 2008 wurde in der Sitzung der Gv die Planung zum Projekt/Ressort „Landhaus Gaadt“ den Gemeindevertretern vorgestellt. Am 17. März 2008 fand eine vorgezogene Bürgerbeteiligung statt. Die Planung wurde eingehend erläutert, die Niederschrift und das Konzept hat jeder Gemeindevertreter erhalten. Vor der Beschlussfassung über die Aufstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes muss darüber abgestimmt werden, ob die Gemeindevertretung sich grundsätzlich für das Vorhaben ausspricht und einer Planung, wie vorgestellt, zustimmen kann, um dann bei der Landesplanung abzufragen, ob es eine Chance für das Projekt gibt. Gv Koppelt: Hilfestellung analog TOP 07. Gv Wionski-Berndt geht in ihrer Wortmeldung unter anderem darauf ein, Wohnraum für Einheimische schaffen zu wollen. Wenn es möglich ist, hier ein Nobelhotel zu erstellen, dann bietet dies auch eine Chance, Wohnungen für Sylter im Außenbereich zu bauen. Sie würde gern erfahren, ob die Landesplanung ein Hotelprojekt im Außenbereich anders beurteilt als den Bau von Dauerwohnungen. Gv Koppelt: In der Presse war zu lesen, dass die Landesplanungsbehörde einem Vorhaben in Morsum im Außenbereich zustimmen würde. Warum dann nicht in Wenningstedt? Gv Meyer: Der Anstoß muss von der Gemeinde kommen. Gv Gauss: So ein Vorhaben im Außenbereich fördert die Zersiedelung der Insel. Spekulanten würde Tür und Tor geöffnet – dies gilt es zu bedenken. Gv S. Koppelt: Die Legislaturperiode ist bald zu Ende, man möge doch jetzt einen Anstoß geben, nach vorn sehen und abklären, ob so ein Vorhaben realisierbar wäre. Gv Ußner: Wenn wir an die Außenflächen heran gehen, werden Begehrlichkeiten geweckt. Er regt an, dass die nächste Gv nach der Wahl darüber befinden sollte. Gv S. Koppelt: Es führt kein Weg daran vorbei, dass sich die Gemeinde weiter entwickeln müsse und wenn  sich der Ort entwickeln will, wird er sich auch ausdehnen müssen. Stillstand ist gleich Rückstand. Gv Waldherr regt ebenfalls eine Prüfung an, so dass die Entscheidung darüber in der nächsten Gv getroffen werden könne, und zwar auf vernünftiger Basis. Sodann stimmt die Gv über den nachfolgenden Beschlussvorschlag ab: Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, das Projekt/Ressort „Landhaus Gaadt“, wie von den Planern vorgestellt, auf Machbarkeit von der Landesplanung prüfen zu lassen. Abstimmungsergebnis: 7 Jastimmen : 4 Neinstimmen


11. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet östlich der L 24, nördlich und westlich Gaadt sowie südlich des Sportplatzes in Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.02.2008 mit dem Antrag befasst und auf Antrag von BV Volquardsen namentlich darüber abstimmen lassen. Das Abstimmungsergebnis war: 2 Jastimmen: 4 Neinstimmen, somit Ablehnung. Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das       Gebiet östlich der L 24, nördlich und westlich Gaadt, sowie südlich des Sportplatzes in Wenningstedt. Wesentliche Planungsziele sind Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung mit dem Ziel, ein Hotelvorhaben planungsrechtlich vorzubereiten. Weiterhin soll auch der gemeindliche Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan entsprechend geändert werden.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

4. Die entstehenden Planungskosten sollen durch den Antragsteller getragen werden.

Über den TOP 11 wird weder beraten noch abgestimmt.


12. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Gebiet nördlich Wiip Wai, östlich Brönswai und westlich M.-T.-Buchholz-Stich

Der TOP 12 wird aufgeteilt in TOP 12 und 12 a. Bgm Schmidt erklärt sich gem. § 22 GO für befangen und verlässt das Sitzungszimmer. Die 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Ute Petersen, leitet die Sitzung. Angelehnt an die Beratung in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.03.2007 bietet die Eigentümergemeinschaft der Gemeinde Wenningstedt – Braderup eine Fläche von 4.000 qm zum Kauf an. Dieses Angebot bittet die Eigentümergemeinschaft, als Kompromissangebot anzusehen. Auf der Fläche soll Wohnungsbau betrieben werden, und zwar könnten dort 12 – 14 Wohnungen für Wenningstedter Bürger entstehen. Über die Vertragsmodalitäten wird noch zu verhandeln sein. Die 1. stellv. Bgm erinnert an die letzte Gv, in der der Vorschlag gemacht wurde, eine Fläche von 4.000 qm zu kaufen und dann auch prüfen zu lassen, wieweit diese Fläche bebaut werden kann. Analog Wallhof in Kampen könne sie sich die Schaffung von Wohnraum in Braderup vorstellen. Die Fläche befindet sich in der Nähe des Ortskerns, dies ist vorteilhaft. Außerdem erinnert sie die Anwesenden daran, dass der Ortsteil Braderup dringend die Ansiedelung junger Bürger benötigt, bedenkt man das Durchschnittsalter der dort Ansässigen. Gv Wionski-Berndt äußert sich positiv, der Erwerb dieser Fläche biete eine Chance für junge Menschen. Gv Gauss: Er habe sich im Gemeindebüro erkundigt. Zurzeit gibt es zwischen 80 und 100 Wohnungssuchende in der Gemeinde Wenningstedt – Braderup. Dies habe ihn zum Umdenken veranlasst, so dass er sich eine Realisierung vorstellen könne. Gv Petersen fragt in die Runde: Soll die Fläche gekauft werden? Wenn ja, auch im Hinblick darauf, dass die Landesplanung nein sagen könnte? Gv V. Koppelt spricht sich dafür aus. Eine Änderung des Bebauungsplanes sollte nach Rücksprache mit der Landesplanung vorgenommen werden, dann für das gesamte Gebiet. Nachdem die Gv signalisieren, dass auf jeden Fall die Fläche gekauft werden soll, wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, den Kompromissvorschlag anzunehmen. Erworben werden soll eine Fläche von 4.000 qm, und zwar im östlichen Teil der in der Vorlage dargestellten Fläche, zu einem Preis von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Abstimmungsergebnis: 9 Jastimmen: 1 Neinstimme

12a.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) möchte für das Gebiet nördlich Wiip Wai, östlich Brönswai und westlich des M.-T.-Buchholz-Stiches den Bebauungsplan Nr. 12 ändern und folgendes festlegen: Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup für das oben genannte Gebiet. Wesentliches Planungsziel ist der Bau von Dauerwohnungen für Wenningstedter Bürger im östlichen Teil des Grundstückes auf der in der Vorlage dargestellten Fläche von ca. 4.000 qm. (in der Vorlage bezeichnet mit 6 = 3.000 qm und einem Teilbereich aus 5). Die Grundstücke 1-4 und Teil aus 5 (siehe Vorlage) sollen insgesamt mit überplant werden.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll der Kreis Nordfriesland in Husum durch den Bürgermeister beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis: 9 Jastimmen : 1 Neinstimme

Der Bgm übernimmt wieder die Sitzungsleitung und wird über das Ergebnis der Beschlussfassung informiert.


13. Beratung und Beschlussfassung über die Fertigstellung der Westerlandstraße und über die Erhebung von Ausbaubeiträgen

Gv V. Koppelt beanstandet die Abnahme der Straße. An der Grenze zu Westerland, Übergang Westerlandstraße in die Norderstraße ist eine „Delle“ in der Straße, die so nicht hingenommen werden kann. Hier bedarf es der Nacharbeit. Die Straße wurde am 24.11.2007 abgenommen. Herr Manfred Schmidt vom ALS ist der Ansprechpartner. Er wird durch den Bgm über diese Unzulänglichkeit informiert. Nachdem der Ausbau der Straße „Westerlandstraße“ zwischen Grenzweg und Norder Wung in der Gemeinde Wenningstedt abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Ausbaukosten auf die durch die ausgebaute Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung der Gemeinde Wenningstedt über die Erhebung von Beiträgen für Aus- und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Fassung vom 24.11.1999 in Verbindung mit § 8 des Kommunalangabengesetzes für Schleswig – Holstein (KAG). Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Fertigstellung der oben genannten Straßenbaumaßnahme sowie die Erhebung von Ausbaubeiträgen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt



Mit einem Dank an die Anwesenden schließt der Bgm um 21.10 Uhr die Sitzung.