Protokoll vom 03.01.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 18.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister (Bgm), Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Mikrozensus 2008; das Statistische Landesamt für Hamburg und Schleswig – Holstein gibt bekannt, dass auch im Jahr 2008 eine Erhebung stattfindet, und zwar über das gesamte Jahr hindurch.

Die Dienstvereinbarung über die Einführung eines leistungsorientierten Entgelts und Vereinbarung eines betrieblichen Systems für die leistungsorientierte Bezahlung zwischen der Gemeinde Sylt – Ost und dem Personalrat liegt vor.

Anfragen
Gv U. Petersen bringt vor, dass der Zaun am Flughafengelände, der eine Gefahr darstellt, immer noch nicht komplett entfernt worden ist. Der Zweckverband Flugplatz hat reagiert und den defekten Zaun entfernt, die Reaktion des Marine Golfclubs steht noch aus. Der Bgm wird noch einmal mit dem Marine Golfclub in Kontakt treten und um Abhilfe bitten.


4. Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) hier: Regelung zu Austrittsbauwerken (Treppenhäuser) der Rampe sowie der Erdüberdeckung

Die Vorlagen des Kreises Nordfriesland hat jeder Gv erhalten. Die Planunterlagen der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup wurden nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs.2 BauGB wie folgt geändert, um die Festsetzungen an das inzwischen vorliegende Tiefgaragenkonzept anzupassen:
- Textliche Festsetzung 1.1: Regelungen zu Austrittsbauwerken, der Rampe sowie der Erdüberdeckung

- Textliche Festsetzung 1.3: Anpassung der Höhenbegrenzung

- Planzeichnung: Die Buchstabenzuordnung des Gehrechts zu Gunsten der Allgemeinheit wurde angepasst.

- Begründung: Anpassung der Begründung an die überarbeiteten Festsetzungen (Kapitel 3.1); Hinweis auf die Teileinziehung des Mittelwegs (Kapitel 3.2).

Gem. § 4a Abs. 3 BauGB sind die Planunterlagen erneut öffentlich auszulegen. Nach kurzer Aussprache wird über folgenden Beschluss abgestimmt. Beschluss:
1. Der Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup für das Gebiet „Dünenstraße / Ecke Mittelweg (Flurstücke 495 & 442)“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Dauer der öffentlichen Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf 2 Wochen verkürzt. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen der Planunterlage abgegeben werden.

3. Das Planverfahren wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt und eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.

Abstimmungsergebnis: 9 : 4 : 0
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 14
Davon anwesend: 13
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 4
Stimmenthaltungen: keine

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


5. Beratung und Beschlussfassung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Wenningstedt – Braderup

Durch die Privatisierung der Wasserversorgung findet die vom Amt Landschaft Sylt erlassene Satzung in Bezug auf die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung in den Gemeinden Kampen und Wenningstedt – Braderup keine Anwendung mehr. Für die Festsetzung von Gebühren und Beiträgen im Bereich der Wasserversorgung ist rechtlich in Zukunft nur noch die Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH zuständig. Die Wasserversorgungssatzung liegt jedem Gemeindevertreter vor. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) gem. Vorlage der Ver- und Entsorgungs-Norddörfer GmbH.


Der Bgm dankt den Anwesenden für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 18.12 Uhr.