Protokoll vom 16.06.2009

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet die Bürgermeisterin(Bgm), Frau Katrin Fifeik, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht. Sie gilt somit als genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Deutsche Küstenwache; im Deutschen Bundestag haben sich sowohl SPD wie auch CDU Vertreter negativ zur Schaffung einer Deutschen Küstenwache ausgesprochen. Die Schutzgemeinschaft Nordseeküste und die Insel- und Halligkonferenz bitten um Unterstützung dahingehend, dass der Bundestagsabgeordnete des jeweiligen Gebietes gebeten wird, einen Weg zu schaffen, dass dieses für die Küste so wichtige Thema weiter bearbeitet wird.

Die Telekom baut auf der Insel Sylt aus Kostengründen Telefonzellen ab, unter anderem sollte auch die Telefonzelle in Braderup entfernt werden. Die Gemeinde hat darum gebeten, diese Telefonzelle zu erhalten, weil sie die einzige im Ortsteil Braderup ist. Es konnte erreicht werden, dass die Telefonzelle für das Jahr 2009 erhalten bleibt, für 2010 muss ein neues Konzept überlegt werden, wie z.B. eine Kostenbeteiligung seitens der Gemeinde, wie Übernahme der Strom- oder Reinigungskosten. Ende des Jahres 2009 wird sich die Telekom erneut mit der Gemeinde in Verbindung setzen. Die Bgm möchte dazu auch das Votum der Braderuper Bürger einholen.

Die Bgm informiert darüber, dass im Amtsausschuss über den Erlass einer Amtsverordnung zum Schutz vor Geräuschen und Luftverunreinigung in den Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt abgestimmt werden soll. Die Bgm hofft, die Ruhezeiten 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und die Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr wieder zu etablieren. Herr Rück weist auf die EU Regelung hin, die keine Ideallösung darstellt. Es wird letztlich auf eine Regelung hinsichtlich der „Geräte“ hinauslaufen.

Standort WC Häuschen Braderuper Heide; der ausgewählte Standort befindet sich auf einem Grundstück, welches sich im Eigentum der Losinteressentschaft befindet. Die Zusage zum Aufstellen eines WC Häuschens soll noch eingeholt werden. Hier ist Herr Rück behilflich, er wird Nachfrage beim Vorsitzenden der Losinteressenten halten.. Sollte die Zusage erfolgen, dann ist angedacht, den Standort des „WC“ ein Jahr zu testen, um dann ggf. dort eines der „einheitlichen“ WC Häuschen erstellen zu lassen.

Prioritätenfestlegung Konjunkturpaket II; Zuwendungen nach dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder, Förderbereich Städtebau. Wenningstedt – Braderup wurde leider weder bei der Schule noch bei den Wegen berücksichtigt.

Standortsuche für einen Sendemast in Wenningstedt – Braderup; hier käme eigentlich nur der Standort auf dem VEN Gelände in Frage. Die Gemeinde wird weiterhin die Augen offen halten. Die Bgm weist auf die spezielle Lage der Insel Sylt hin.

Beseitigungsanordnung für das Ablegen von Feldsteinen; die Bekanntmachung erfolgt in der Woche nach den Festlichkeiten zur 150 Jahr Feier Seebad Wenningstedt.

Signalbau Huber; das Angebot für die Verlängerung der Grünphasen an den Fußgängerampeln im Ort liegt vor mit Kosten von rd. 4.500 €. Die Gemeindevertreter (Gv) kommen überein, die Angelegenheit zurückzustellen, bis entschieden ist, ob ein Kreisverkehr in Wenningstedt, an der L 24, erstellt werden kann oder nicht.

Der Benefizlauf „Run for Help“ hat nicht stattgefunden und wird auch nicht stattfinden.

Förderverein für Kinder- und Jugendarbeit; dieser Verein soll nicht gegründet werden, die Mittel im Haushalt 2009 anderweitig Verwendung finden. So die Entscheidung im Sozialausschuss am 02.06.09.

Der Kreis NF bietet Alphabetisierungskurse „Lesen und Schreiben für Erwachsene“ an.

Zuschüsse an Institutionen und Vereine; es soll weiterhin individuell geprüft werden, inwieweit der jeweilige Antrag im Interesse der Gemeinde liegt und Zuschüsse bewilligt werden.

Die von Gutachterausschuss des Kreises NF herausgegebenen Bodenrichtwerte für die Insel Sylt liegen vor und können im Gemeindebüro eingesehen werden.

Insel- und Halligkonferenz; „Der Cradle to Cradle Ansatz“ war ein Tagesordnungspunkt auf der Sitzung der Insel- und Halligkonferenz am 26. Mai 2009. Es gibt Produkte, für alle Bereiche, die zu 100 Prozent recycelbar sind. Zum Beispiel Computer, wo jedes Teil wieder verwendbar ist. Der TSWB wird sich näher mit diesem Thema beschäftigen.

Die Bgm hat die Tourismusdirektorin, Frau Martini, begleitet, als diese sich den Gewerbetreibenden im Ort persönlich vorgestellt hat. Hierzu hat es ein „tolles Feedback“ gegeben und es wurde auch für die 150 Jahr Feier gespendet. Die Bgm regt an, solche persönlichen Besuche wiederholen zu wollen.

Anfragen
Es werden keine Fragen gestellt.


4. Mitteilungen der Tourismusdirektorin, Frau Eva Martini

Frau Martini zeigt sich erfreut darüber, an den jeweiligen Sitzungen der Gv dabei sein zu dürfen. Sie führt aus, zurzeit sehr stark mit den Vorbereitungen zur Feier „150 Jahre Seebad Wenningstedt“ beschäftigt zu sein. Sie gibt einen kleinen Einblick darüber, dass am Freitag, den 19. Juni 2009 eine Beflaggung vorgesehen ist, die Poster und die Jubiläums DVD vorliegen, Souvenirs erworben werden können und „überall“ die 150 Jahre Seebad transportiert werden.

Rd. 400 Anmeldungen liegen für die Jubiläumsfeier am 20.06.09 vor. Ferner ist im Anschluss an die offizielle Jubiläumsfeier eine abwechslungsreiche Woche geplant, u.a. mit einem Tag der Vereine, kulinarischem aus der Gastronomie, Umzug und festlichem Ball mit Tombola u.v.m.

Zum Architektenwettbewerb: Der Preisgerichtstermin ist am 30.06.2009. Es wurden pünktlich die Entwürfe eingereicht, 4 Preise sollen ausgelobt werden und in der ersten Juliwoche in der Norddörfer Halle zu besichtigen und im Internet einzusehen sein. Das Stimmungsbild soll in der Bevölkerung abgefragt werden. Es wird sehr spannend sein, wie das Votum ausfällt.

Zum Luftgutachten ; es ist alles in die Wege geleitet. Es wird noch darauf hingewiesen, dass sich das Procedere alle 10 Jahre wiederholt.


5. Beratung und Beschlussfassung über eine Finanzierung des insularen Entwicklungskonzeptes (Übertragungsbeschluss auf das Amt Landschaft Sylt)

Die Erstellung des beschlossenen insularen Entwicklungskonzeptes läuft an. Die Gemeindevertretung hat im Jahr 2008 die Übertragung der Aufgabe auf das Amt Landschaft Sylt beschlossen. Die Maßnahme wird daher aus dem Haushalt des Amtes Landschaft Sylt zu finanzieren sein. Die Amts angehörigen Gemeinden werden entsprechend eines noch abzustimmenden Verteilungsschlüssels an den Kosten beteiligt werden. Das Inselbauamt hat die Kosten für die Entwicklung des Konzeptes bei einem zu erwartenden Zeitraum von 5 Jahren auf insgesamt 750.000 Euro hochgerechnet. Dieser Betrag kann sich im Fall einer Förderung noch deutlich verringern. Angedacht ist, die Kosten von 750.000 Euro auf 5 Jahre zu verteilen, so dass jedes Jahr von allen Inselgemeinden insgesamt 150.000 Euro bereitzustellen wären. Dieser Betrag wiederum soll, wie es in der Planung üblich ist, nach dem Flächenanteil der tatsächlich bebauten Flächen umgelegt werden. Die Beträge, die auf die einzelnen Gemeinden zukommen, sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Auf Ihre Gemeinde würde damit ein jährlicher Betrag gem. nachfolgender Aufstellung entfallen. Hierbei handelt es sich um einen Höchstbetrag. Für den Fall, dass gewisse Leistungen in dem Jahr für den Bereich Ihrer Gemeinde noch nicht erbracht werden konnten, vermindert sich der Betrag entsprechend. Zum Verfahren selbst gibt das Inselbauamt folgende Hinweise: Realisierung / Kostenverteilung / Finanzierungskonzept:
Zur Realisierung des auf 5 Jahre angelegten Projektes sollen bestimmte Mitarbeiter des bestehenden Team des Bauamtes Sylt ein zusätzliche(r) für die Zeit von 5 Jahren einzustellender Planer(-in) und themenbezogen Fremdplaner eingesetzt werden. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf max.
- für Leistungen Team Bauamt Sylt: 50 T€
- für Leistungen zusätzliche(r) Planer(-in): 50 T€
- für themenbezogene Fremdbeauftr./Sachmittel: 50 T€
- max. jährliche Gesamtkosten: 150 T€
Wie bei städtebaulichen Planungen üblich, soll die Kostenverteilung auf die Inselgemeinden nach dem jeweiligen Anteil der bebauten Flächen des Gemeindegebietes erfolgen. Wie aus der unten aufgeführten Tabelle hervorgeht, werden die Kosten für die Aufstellung des Konzeptes demnach zu ca. 60 % von der Gemeinde Sylt und zu ca. 40 % von den Amts angehörigen Gemeinden getragen. Hinweise: Die Aufstellung erfolgte unabhängig von den Bemühungen um öffentliche Förderung; d.h. die gemeindlichen Anteile können sich also ggfls. noch verringern. Es handelt sich um Maximalkosten; abgerechnet wird nach den gemeindeweise erbrachten tatsächlichen Leistungen. Nach kurzer Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt: Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt von dem Beginn der Abarbeitung des insularen Entwicklungskonzeptes Kenntnis. Die Aufgabe ist von der Gemeinde auf das Amt Landschaft Sylt übertragen worden. Die Gemeindevertretung nimmt davon Kenntnis, dass sie prozentual an den Kosten beteiligt wird, solange der Geschäftsbesorgungsvertrag des Amtes Landschaft Sylt mit der Gemeinde Sylt existiert und solange die Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) Mitglied im Amtsverbund (Amt Landschaft Sylt) ist und bittet die Verwaltung, den Betrag im gemeindlichen Haushalt durch einen Nachtrag bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


6. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches (ausgenommen Flurstücke 671 und 643), beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße 24, Süder Wung, Westerlandstraße sowie Am Dorfteich

Die Satzung liegt als Vorlage im Wortlaut jedem Gv vor. Es erklärt sich keine Gemeindevertreterin / kein Gemeindevertreter gem. § 22 GO für befangen.

Satzung
der Gemeinde Wenningstedt -Braderup über den Erlass einer Veränderungssperre
für den Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2
der Gemeinde Wenningstedt -Braderup
für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches (ausgenommen Flurstücke 671 und 643), beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße 24, Süder Wung, Westerlandstraße sowie Am Dorfteich.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt -Braderup hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) in ihrer Sitzung am 14.03.2007 den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt -Braderup gefasst.
Zur Sicherung dieser Planung wird auf Grund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57) nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16. Juni 2009 folgende Satzung über die Veränderungssperre für das vorgenannte Gebiet der Gemeinde Wenningstedt -Braderup erlassen:

§ 1 Zweck der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre dient der Sicherung der planerischen Zielsetzung und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung durch die Neuregelung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der zulässigen Anzahl von Wohneinheiten im Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 2.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches (ausgenommen Flurstücke 671 und 643), beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße 24, Süder Wung, Westerlandstraße sowie Am Dorfteich. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in einer dieser Satzung als Anlage beigefügten Plankarte durch schwarze Umrandung gekennzeichnet.

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen

Im Geltungsbereich dieser Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erhebliche oder wesentliche Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 in Kraft tritt, spätestens jedoch am 17.05.2010.

Bv Hausen erläutert, dass zur Sitzung der Gv am 16.04.2009 eine fehlerhafte Vorlage vorgelegen hat und aufgrund dieses Formfehlers die Veränderungssperre zurzeit nicht „greift“. Jetzt wird eine neue Veränderungssperre erlassen, die maximal 1 Jahr Gültigkeit hat. Bis dahin muss der neue Bebauungsplan rechtskräftig sein. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer Veränderungssperre gemäß Vorlage der Verwaltung. Ferner beschließt die Gemeindevertretung, dass der Beschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre vom 16.04.2009 wegen eines Formfehlers aufgehoben wird. Die Satzung wurde nicht in Kraft gesetzt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


7. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Gebiet des Flurstücks 63/19 in der Flur 8, nördlich der Straße „Seestraße“, östlich der Straße „Seedüne“, südlich der Straße „Hochkamp“ und westlich der Straße „Im Grund“ im Ortsteil Wenningstedt

Die Vorlage der Verwaltung liegt jedem Gv vor und wird zusätzlich von Herrn Hausen erläutert. Sachlage:
Der Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup, rechtskräftig seit dem 28.01.1982, setzt den Änderungsbereich als WR mit einer GRZ von 0,14 fest. Bei der Ermittlung der GRZ war offenbar ein Fehler passiert, die tatsächliche GRZ betrug bereits damals 0,15. Dieser Fehler führte in der Vergangenheit zu gravierenden Nutzungsbeschränkungen: die bereits seit 40 Jahren bestehende Wohnung im Obergeschoss darf seit einem Eigentümerwechsel vor ca. 10 Jahren nicht mehr genutzt werden. Alle Anstrengungen, diese Situation ohne eine Änderung des Bebauungsplans zu lösen, sind fehlgeschlagen. Deshalb soll nun die GRZ von 0,14 auf 0,15 angehoben werden, um eine uneingeschränkte Nutzung der bestehenden Gebäude zu ermöglichen. Das Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Nach Erläuterung durch den Vorsitzenden des Bauausschusses und auf Empfehlung des Bauausschusses beschließt die Gemeindevertretung wie folgt:
Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt -Braderup für das Gebiet des Flurstückes 63/19 in der Flur 8, nördlich der Straße „Seestraße“, östlich der Straße „Seedüne“, südlich der Straße „Hochkamp“ und westlich der Straße „Im Grund“ im Ortsteil Wenningstedt wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt. Gemäß § 13 (2) BauGB wird von der Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB (Frühzeitige Bürgerbeteiligung) und § 4 (1) (vorgezogene Behördenbeteiligung) abgesehen. Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei einer Beteiligung nach Absatz 2 Nr. 2 wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlichen Belange sind von der Auslegung zu unterrichten. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Stimmberechtigt: 13

Anwesend: 10

Befangen: Keiner

Ja-Stimmen: 10

Nein - Stimmen:

Stimmenthaltungen:

Befangen nach § 22 GO: es erklärt sich kein/e Gemeindevertreterin/ Gemeindevertreter für befangen.

 

8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Gebiet südlich der Hauptstraße, westlich des Kampener Weges (L24), nördlich der Flurstücke 72/4 und 4/7 und östlich des Osterweges

Die Vorlagen der Verwaltung liegen jedem Gv vor. Herr Hausen erläutert anhand der Planzeichnung, wie sich die 15. Änderung darstellt. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt -Braderup hat in ihrer Sitzung am 18.09.2008 den Aufstellungsbeschluss für die 15. Änderung des  Bebauungsplans Nr. 2 gefasst. Im Geltungsbereich liegt der Verbrauchermarkt Feinkost Meyer, der bereits in der 13. Änderung des Bebauungsplans (2006) als Sondergebiet Verbrauchermarkt planungsrechtlich gesichert wurde. Auf dem Grundstück und in seinem Umfeld treten insbesondere in den Sommermonaten hohe Verkehrsaufkommen auf, die z. T. zu sehr unübersichtlichen und ungeordneten Parkverkehren und Parkvorgängen führen. Nun sollen die südlich angrenzenden Flächen (bisher Wohngrundstücke) in das Betriebsgrundstück des Verbrauchermarktes einbezogen werden und als Personal- und Kundenstellplätze genutzt werden. Hierfür ist die 15. Änderung des Bebauungsplans notwendig. Parallel zur Aufstellung dieser Bebauungsplan-Änderung werden noch zwei Varianten für die Zu- und Abfahrt zum Verbrauchermarkt geprüft (Zu- und Abfahrt im Nordabschnitt des Osterweges oder Nur-Zufahrt im Nordabschnitt des Osterweges und Nur-Ausfahrt an dem geplanten Kreisverkehr Ecke Hauptstraße/Kampener Weg (L 24). Im Rahmen des vorgelegten Bebauungsplan-Entwurfs können beide Varianten realisiert werden, so dass die verkehrlichen Abstimmungen keine Verzögerung für das Bauleitplan-Verfahren bedeuten. Das im Zuge der Planung erstellte Schallgutachten vom Mai 09 kommt zu dem Ergebnis, dass an der südlichen und westlichen Grundstücksgrenze des Erweiterungsgebetes eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 1,80 m zu errichten ist um eine Reduzierung der Schallbelastung zu erreichen, die dann unter den Immissionsschutzrichtwerten für ein allgemeines Wohngebiet ( 55dbA) liegen werden. Der B-Plan trifft eine entsprechende Festsetzung. Die Bebauungsplan-Änderung wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Beschlussvorschlag: Nach weiteren Erläuterungen und Beratung beschließt die Gemeindevertretung wie folgt.
Der Entwurf der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt -Braderup für das Gebiet südlich der Hauptstraße, westlich des Kampener Weges (L 24), nördlich der Flurstücke 72/4 und 4/7 und östlich des Osterweges wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB wird von der Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB (Frühzeitige Bürgerbeteiligung) und § 4 (1) (vorgezogene Behördenbeteiligung) abgesehen. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB  i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei einer Beteiligung nach Absatz 2 Nr. 2 wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlichen Belange sind von der Auslegung zu unterrichten. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: 9:0:1

Gem. § 22 GO erklärte sich keine Gemeindevertreterin/kein Gemeindevertreter für befangen.


9. Beratung und Beschlussfassung zur Jahresrechnung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Haushaltsjahr 2008
a) Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
b) Anerkennung der Jahresrechnung

Die Jahresrechnung und die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung liegen jedem Gv vor. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltsüberschreitungen zu genehmigen und die Jahresrechnung anzuerkennen. Bv Rix geht in seinen Ausführungen auf die Rücklagen und Schulden ein, auf die Einnahmen und Haushaltsüberschreitungen, und auf die Mehrkosten für die Wiederholungswahl 2008. Es herrscht Einvernehmen darüber, die Kosten für die Wiederholungswahl nicht einzuklagen, sondern die Akte zu schließen. In Anbetracht des persönlichen Schicksals des „Verursachers“ wird konziliant mit der Sache abgeschlossen. Die Gemeindevertretung beschließt :
- die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
- die Anerkennung der Jahresrechnung

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


10. Beratung und Beschlussfassung über Anträge

a) Bezuschussung Jugendfahrten Kirchengemeinde Norddörfer
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Sozialausschusses: „Von der Kirchengemeinde liegt ein Antrag auf Bezuschussung der Jugendfahrten 2009 nach Lech und Sorkwitten vor. Es haben sich mehr als 40 Jugendliche angemeldet. Die Kosten für die Teilnehmer wurden so gering wie möglich gehalten, die tatsächlichen Kosten waren aber um einiges höher als veranschlagt. Trotz Bemühungen selbst Geld für die Fahrten zu erwirtschaften, ist die Kirchengemeinde auf Zuschüsse und Spenden angewiesen. Pastor R. Chinnow erläutert noch einmal den Antrag. Bei den jeweiligen angebotenen Fahrten werden immer Kinder  berücksichtigt, die noch nicht teilgenommen haben. Aus dem Ortsteil Westerland nehmen 2 Kinder an dem Konfirmandenunterricht  und ein Kind an der Jugendarbeit der Kirchengemeinde teil. Für die Fahrt nach Lech besteht ein Finanzierungsbedarf von 2.980.- € und nach Polen, diese Fahrt findet alle zwei Jahre statt, sind es noch ca. 4.975.- €. Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt der GV einstimmig, die Jugendfahrten in diesem Jahr mit jeweils € 1000 zu bezuschussen. Gleichzeitig soll ein Hinweis an die Kirchengemeinde erfolgen, die Kosten detaillierter  zu belegen. Der SozA kann sich vorstellen, dass künftig diese Zuschüsse der jeweiligen Gemeinde nach einem anderen Verteilerschlüssel, z. B. nach Anzahl ihrer teilnehmenden Kinder erfolgen wird, dies soll für 2010 mit der Gemeinde Kampen abgestimmt werden.“ Die Vorsitzende des SozA, Gv Frau Carstensen, weist an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass Anträge rechtzeitig eingereicht werden müssen. Die Gemeindevertretung beschließt, die Jugendfahrten in diesem Jahr mit jeweils 1.000 € zu bezuschussen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

b) Erhöhung der Bezuschussung der Jugendarbeit Kirchengemeinde Norddörfer
Der Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Sozialausschusses liegt jedem Gv vor. Der SozA empfiehlt der Gv, die erhöhten Kosten für die Jugendarbeit 2009 in Höhe von 2.700 € zu tragen mit dem Hinweis, dass die Bezuschussung bisher auf 3 Jahre beschränkt ist. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die erhöhten Kosten für die Jugendarbeit 2009 in Höhe von 2.700 € zu tragen. Der Empfehlung des Sozialausschusses, dies bei den Haushaltsplanungen 2010 zu berücksichtigen, wird gefolgt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

c) Bezuschussung Aero- Club Sylt e.V.
Aufgrund der Empfehlung des Sozialausschusses beschließt die Gemeindevertretung, den Empfehlungsbeschluss, den Aero-Club Sylt e.V. mit 300 € für die Sanierung der Winden- und Fahrzeughalle zu unterstützen, zum Beschluss zu erheben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

d) Bezuschussung und Unterstützung des Kinderkulturprojektes vom Förderkreis zur Suchtprävention der Suchtberatung Sylt
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Sozialausschusses vom 02.06.2009: „Der Förderkreis zur Suchtprävention der Suchtberatung Sylt e.V. beantragt für das diesjährige Kinderkulturprojekt „Wie ein Fisch im Wasser“ einen Zuschuss. Die Veranstaltung wird jedes Jahr von den Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen. Zur nächsten SozA-Sitzung soll das Beratungs- und Behandlungszentrum (BBZ) um einen Bericht über seine Arbeit gebeten werden, damit der Ausschuss detaillierter über das Angebot und die Arbeit und z. B. über die Teilnehmerzahl der Wenningstedter Kinder an dem o. g. Projekt informiert ist. Beschlussvorschlag: Der Sozialausschuss empfiehlt einstimmig der GV, das diesjährige Kinderkulturprojekt des Förderkreises zur Unterstützung der Prävention und Suchtberatung Sylt e. V. mit € 500 zu unterstützen.“Die Gemeindevertretung beschließt, das diesjährige Kinderkulturprojekt des Förderkreises zur Unterstützung der Prävention du Suchtberatung Sylt e.V. mit 500 € zu unterstützen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

e) Bezuschussung SCN Sanierung Fußballfeld
Der SCN stellt den Antrag auf Bezuschussung für die Sanierung des Fußballfeldes. Die Gemeinde Kampen hat die Zusage über einen Zuschuss in Höhe von 3.500 € bereits getroffen. Der Sozialausschuss empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Sportclub Norddörfer e.V. einen Zuschuss für die Sanierung des Fußballfeldes in Höhe von 3.500 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: 9:1:0


11. Beratung und Beschlussfassung über die Einbindung der Konfirmanden in die Seniorenarbeit und Übernahme der damit verbundenen Kosten

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Sozialausschusses vom 02.06.09: „In Abstimmung mit der Kirchengemeinde Norddörfer und der Gemeinde Kampen sollen die Konfirmanden künftig in die Seniorenarbeit eingebunden werden und an Feiern und Ausflügen aktiv teilnehmen. Der Pastor teilt mit, dass zurzeit  ein Projekt von der Kirchengemeinde „Jung und Alt läuft". U. a. zur Pflege der Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Senioren im Ort. Sollten Kosten entstehenden, müssten die von den jeweiligen Gemeinden, dem die Konfirmanden angehören, getragen werden. Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt der GV einstimmig, die Kostenübernahme für entsprechende Veranstaltungen zu beschließen.“Die Gemeindevertretung beschließt, sich der Empfehlung des Sozialausschusses anzuschließen. Sollten Kosten dadurch entstehen, dass die Konfirmanden künftig in die Seniorenarbeit eingebunden werden, stimmt die Gemeindevertretung einer entsprechenden Kostenübernahme zu. Dies gilt für alle Konfirmanden aus Wenningstedt – Braderup. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


12. Beratung und Beschlussfassung über die Herabsetzung der Altersgrenze zur Ehrung der Senioren in der Gemeinde Wenningstedt – Braderup

Nach ausführlicher Beratung empfiehlt der SozA der Gv, die Altersgrenze für Ehrungen der Bürger im Ort auf 75 Jahre herabzusenken und die Kosten, die dadurch entstehen, im Nachtragshaushalt einzustellen. Nach kurzer Aussprache beschließt die Gv wie folgt: Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Altersgrenze für die Ehrungen der Bürger von 80 Jahre auf 75 Jahre herabzusenken. Für die Haushaltsbesprechungen ist festzuhalten, dass die Haushaltsstelle 00/59200 zunächst für das laufende Jahr um 6.000 € erhöht werden müsste und im Jahr 2010 mit 20.000 € anzusetzen ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


13. Beratung und Beschlussfassung über die Haltung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup im Schulverband zum Thema Regionalschule und eigenständiges Gymnasium oder Gemeinschaftsschule

Das ausführliche Konzept „Schule für Sylt“ hat jeder Gv erhalten. Mit dem Konzept „Schule für Schule“ haben der Konrektor der Realschule und die Leiter von Hauptschule und Gymnasium ein Modell entworfen und in der Sitzung des Schulverbandes Sylt vorgestellt. Ein Modell, einmalig in Schleswig – Holstein. Dieses Modell überzeugt und scheint, nach den Vorgaben des Landes Schleswig – Holstein, wohl die beste Möglichkeit für Sylt zu sein. Herr Wilke und Frau Carstensen haben an der Sitzung des Schulverbandes Sylt am 04. Juni 2009 teilgenommen und favorisieren diese Lösung. Die Bgm berichtet von einem Anruf von Herrn Dr. Spahn, Leiter des Gymnasiums, zu diesem TOP. Gv Wilke nimmt noch kurz Stellung mit der Aussage, dass die Lehrer am besten wissen, was zu realisieren und umzusetzen ist. Dieses Konzept sei zwar kostenintensiver, aber an den Kindern/Schule sollte nicht gespart werden. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, sich für das Konzept „Schule für Sylt“, Gymnasium mit Regionalschulteil, auszusprechen. Die Vertreter der Gemeinde Wenningstedt – Braderup im Schulverband Sylt werden gebeten, die Entscheidung der Gemeindevertretung Wenningstedt – Braderup der Schulverbandsversammlung mitzuteilen. Abstimmungsergebnis: 9:0:1


14. Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen zur Förderung der Attraktivität des Kinderspielplatzes „Feldscheide“

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des SozA vom 02.06.09: „Der Kinderspielplatz „Feldscheide“ wird nur von wenigen Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen. Als Familienbad können wir auf den Spielplatz grundsätzlich nicht verzichten. Um ihn als Anlaufstelle attraktiver und bekannter zu machen, empfiehlt der Sozialausschuss das Aufstellen eines WC’s, weil  in dieser Region kein öffentliches WC vorhanden ist. Analog Morsum beziffert das Bauamt Sylt die Kosten für die Erstellung eines WC-Häuschen auf ca. 80.000.- €. Die Kosten für einen adäquaten WC-Container sollen bis zur nächsten GV am 16.06.09 vom Bauamt Sylt ermittelt werden. In der Zeitung „Ahoi“ sollen die Spielplätze deutlicher kenntlich gemacht werden. Vorgemerkt ist es für die Ausgabe im Herbst. Der Sozialausschuss empfiehlt der GV einstimmig, versuchsweise einen Miettoiletten-Container auf dem Spielplatzgelände Feldscheide aufstellen zu lassen und den Spielplatz und das WC besser auszuschildern. Das Bauamt Sylt wird beauftragt die Kosten für einen WC-Container bis zur nächsten GV am 16.06.09 zu ermitteln.“
In der Diskussion wird auch die Schließung des Kinderspielplatzes „Feldscheide“ angesprochen. Weil dieser jedoch erst vor nicht langer Zeit neu bestückt worden ist, soll zunächst 1 Jahr abgewartet und die Attraktivität in dieser Zeit gesteigert werden. Gv Wilke bringt noch vor, dass der Spielplatz kaum wahrnehmbar ist und aufgrund dieser versteckten Lage von außen zu bewerben sei. Die Anschaffung eines Miettoilettencontainers, gebraucht, würde Kosten in Höhe von 2.500 bis 5.000 € verursachen, die Hinweisschilder 200,- bis 300,- € ohne Masten. Diese können auch anderweitig verwendet werden. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Aufstellung eines Miettoilettencontainers auf dem Spielplatzgelände „Feldscheide“ zu. Die Hinweise auf den Kinderspielplatz und auf das WC sollen im Ort entsprechend angebracht werden. Die Maßnahme soll 1 Jahr beobachtet und danach erneut in der Gemeindevertretung behandelt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


15. Beratung und Beschlussfassung über die Förderung des Schwimmsportunterrichts für Kinder der Norddörfer Schule

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des SozA am 02.06.09: „Die Gemeinde unterstützt die Schwimmsporthalle in List. Diese Halle wird vom TSV Westerland für den Schwimmsport genutzt. Die Norddörfer Schulkinder haben zurzeit keinen Schwimmunterricht. Es wird in Absprache mit den anderen Norddörfer Gemeinden geprüft, ob und wie für unsere Schulkinder Schwimmunterricht in dieser Schwimmhalle möglich ist. Frau Kosbü steht dem sehr positiv gegenüber. Sie wird den Schwimmunterricht als festen Bestandteil im Stundenplan des nächsten Schuljahres 2009/2010 mit einplanen. Ein Angebot der SVG zur Beförderung der Kinder liegt dem SozA vor. Die Möglichkeit, die beiden SCN-Vereinsbusse evtl. nutzen zu können, soll geprüft werden. Der Sozialausschuss empfiehlt der GV einstimmig, zu beschließen, die Kosten für den Besuch eines regelmäßigen Schwimmunterrichts unserer Schulkinder durch den Schulverband bzw. durch die Gemeinde ermitteln zu lassen.“ Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt analog des Beschlusses durch die Mitglieder des Sozialausschusses zu verfahren mit dem Zusatz…“Kosten für den Besuch eines regelmäßigen Schwimmunterrichts unserer Schulkinder durch den Schulverband bzw. durch die Gemeinde ermitteln zu lassen und zu bezahlen“. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


16. Wahl eines neuen Mitgliedes für den Aufsichtsrat SMG

Die Äußerung von Gv Koppelt, dass es vernünftig sei, den Vorsitzenden des Aufsichtsrates des TSWB ebenfalls in den Aufsichtsrat der SMG zu entsenden, wird positiv aufgenommen. Die Gemeindevertretung beschließt nach Erläuterung, Herrn Ulrich Wilke in den Aufsichtsrat der SMG zu wählen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anmerkung: Die Wahl in den Aufsichtsrat der SMG muss noch durch die Gesellschafterversammlung der SMG bestätigt werden.


17. Beratung und Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Gewässerschutzbeauftragten

Für den Bereich der Gemeinde war bislang Herr Egon Priebe Gewässerschutzbeauftragter. Er steht für das Amt nicht mehr zur Verfügung, die VEN lehnt die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten für die Gemeinde Wenningstedt – Braderup nach Rücksprache mit Herrn Björn Hansen, Geschäftsführer der VEN, ab. Intern bleibt Herr Priebe für die VEN weiterhin Gewässerschutzbeauftragter. Nach kurzer Aussprache wird folgendem Beschlussvorschlag zugestimmt:
Die Gemeindevertretung beschließt, das Inselbauamt zu beauftragen, für den Bereich der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten zu sorgen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


18. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.



Ende des öffentlichen Teils der Sitzung um 20.20 Uhr. Herr Hausen und Herr Rix verlassen das Sitzungszimmer.