Protokoll vom 16.04.2009

Gemeindevertretung

Tagesordnung

 

Öffentlicher Teil


1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.02 Uhr eröffnet die Bürgermeisterin (Bgm), Frau Katrin Fifeik, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Bgm liegt ein Antrag der Fraktion von den Aktiven Bürger Wenningstedt-Braderup e.V. vor. Sie beantragt die Absetzung des TOP 04 Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen für diverse im Aufstellungsverfahren befindliche Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanänderungen der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt), da der TOP insgesamt Ungereimtheiten enthält, die einer Klärung und Überarbeitung bedürfen. U.A die 11. Änderung B-Plan Nr.: 5, 2. Änderung B-Plan Nr.7 und 9. Änderung B-Plan NR. 4. Der TOP soll in der nächsten BauA-Sitzung am 04.05.09 behandelt werden, bevor der TOP erneut in die GV zur Beratung und Beschlussfassung kommt.
Abstimmungsergebnis:
8 Jastimmen
2 Enthaltungen


2. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
SHGT 53/09

Der Pastor R. Chinnow hatte 10 Jähriges Jubiläum als Seelsorger der Norddörfer Gemeinden. Herr Chinnow hat sich für die Gemeindearbeit und Jugendarbeit in den Norddörfern sehr engagiert und die Kirchengemeinden sind mit ihm gewachsen. Die Stiftung Üüs Serk wurde u.a. für den Erhalt der Pastorenstelle gegründet.

Der InselCircus gastiert auch wieder in diesem Jahr. Das Variete-Programm wird es in diesem Jahr nicht geben, da sich einige Anlieger über die Lautstärke beschwert haben.

Die Feierlichkeiten „150 Seebad“ finden in der Zeit vom 20.-28. Juni 2009 statt. Geplant sind mehrere Veranstaltungen in der Woche und ein Festumzug mit Musik usw. wird durch den OT Braderup nach Wenningstedt laufen und ein paar Zwischenstopps einlegen. Jeder Wenningstedter und Braderuper Bürger kann sich in der einen oder anderen Art noch beteiligen. Eine Einladung geht persönlich an alle Bürger der Doppelgemeinde.

Das Ablegen von Steinen auf gemeindeeigene Straßenparzellen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die rechtliche Handhabe, die die Gemeinde hat, soll abgeklärt werden. Steine, die auf gemeindeeigen Grünstreifen liegen, müssen grundsätzlich abgeräumt werden, da die Gemeinde bei Schadensfällen in Regress genommen wird.

Auf Wunsch der Gemeinde haben über Ostern 2 Geschwindigkeitsmessungen stattgefunden. Lt. Polizei gab es keine Temposünder im Ort.

Die Mitarbeiterinnen der Gemeinde können jetzt nur noch unter den neuen Emailadressen vorname-nachname@gemeinde-sylt.de erreicht werden.

Verstöße zu Bauvorhaben sollen dem Bauamt Sylt gemeldet  werden, da die Gemeinde eine Sondernutzungssatzung mit Gebührenverordnung hat, um solche Verstöße ahnden zu können.

In der Einwohneranfrage der letzten GV-Sitzung wurde angemerkt, evtl. die Straßenbeleuchtungszeiten zu ändern. Es entstehen der Gemeinde im Jahr Mehrkosten i.H. von ca. 1.000.-  € für 30 Min. mehr Leuchtzeit, die Energie Versorgung Sylt (EVS) berechnet für die Umstellung der Beleuchtungszeit nichts.

Der Sommerfahrplan 2009 von der Sylter Verkehrgesellschaft  (SVG) liegt vor.

Die Gemeinde Wenningstedt-Braderup hat bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt erstattet. Die Buswartehäuschen im Ort fallen ständig dem Vandalismus zum Opfer, indem die Scheiben eingeschlagen werden.

Die Gemeinde Kampen schließt sich der Gründung eines Fördervereins für Kinder- und Jugendarbeit nicht an. Die Gemeinde Kampen ist aber weiterhin bereit, wenn nötig, die Jugendarbeit der Norddörfer zu unterstützen. Die Angelegenheit soll noch einmal im SozA behandelt werden.

Die Umbaumaßnahmen in der Norddörfer Schule sind fast fertig gestellt und können bald ihrem Zweck zugeführt werden.

SHGT 55/09 Übersicht über die Förderprogramme in den Jahren 2009-2011

Die Gemeinde hat sich eine Telefonanlage i.H. von 1.550.- € gekauft und gleichzeitig den Telefontarif umstellen lassen. Die vorherige Telefonanlage war gemietet und kostete im Jahr 550.-€. Mit dem Kauf und der Tarifumstellung hat die Gemeinde erhebliche Einsparungen.

Die Prioritätenliste für das Konjunkturprogramm II liegt vor. Der Schulverband Norddörfer hat Fördergelder i.H. von 1,8 Millionen Euro beantragt. Es sind 560.000.- € eingegangen, die fließen in das Schulzentrum der Gemeinde Sylt. Es wird in Zukunft noch zwei weitere Programme in der Art für Schulbauförderungen geben, die ab dem 01.01.09 in Kraft getreten sind und es muss abgewartet werden, ob der Schulverband Norddörfer davon profitiert.

GV U. Wilke teilt mit, dass ab dem 01.05.09 eine neue Geschäftsführerin (GF) des Tourismus-Service Wenningstedt-Braderup (TSWB) eingestellt wird. Sie hat sich gegen 92 andere Bewerbern durchgesetzt. Der vorherige Geschäftsführer, Herr Jörg Petschull, wird seine Tätigkeit als Leiter der Buchhalter fortführen. Herr Wilke spricht seinen Dank an Herrn Petschull für die geleistete Arbeit aus, er hat seine Pflichten und Anforderungen als GF des TSWB sehr gut erfüllt.


4. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen für diverse im Aufstellungsverfahren befindliche Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanänderungen der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt)

Der TOP wurde abgesetzt und zunächst überarbeitet für die nächste BauA Sitzung am 04.05.09. Die Bgm übergibt das Wort an J. Schweitzer, Bauamt Sylt.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für den zur Neuaufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches, beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße L 24, und für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet zwischen Süder Wung, Landesstraße L 24, Grenzweg und Westerlandstraße um 1 Jahr.

Gemäß § 22 GO erklärt sich keiner der GV als befangen. Sach- und Rechtslage:
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup am 14.05.2007 beschlossene und durch Bekanntmachung in der Sylter Rundschau am 17.05.2007 in Kraft getretene Veränderungssperre für o.a. Gebiet der Gemeinde Wenningstedt läuft am 16.05.2009 ab. Aufgrund der Zielsetzung des zur Neuaufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 2, die zukünftigen Festsetzungen am vorhandenen Bestand durch Festsetzung einer Geschossflächenzahl und zum Schutz des noch vorhandenen Dauerwohnungsbestandes zu orientieren, ist eine umfangreiche Aufnahme des vorhandenen Bestandes erforderlich. Hierdurch sind unerwartete Verzögerungen im Verfahrensgang aufgetreten, so dass das Bauleitverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte. Da der Baudruck in diesem Gebiet weiterhin besteht und durch Anträge, welche nach Ablauf der Veränderungssperre gestellt werden würden (entsprechende Anträge liegen dem Inselbauamt vor), die die Planung unmöglich gemacht bzw. zumindest erheblich erschweren würden, ist es erforderlich, um den grundlegenden Abwägungsvorgang nicht durch den Zwang zu Einzelentscheidungen nach dem bisherigen Bebauungsplan  zu belasten, die Verlängerung der Veränderungssperre zu beschließen. Beschlussvorschlag: Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.  Die Gemeindevertretung beschließt zur Sicherung der zukünftigen Planung, die Verlängerung der Veränderungssperre für den zur Neuaufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt/Braderup für das Gebiet zwischen dem Südrand des Dorfteiches, beidseitig des Wiesenweges, beidseitig Trenstiin, Landesstraße L24, und für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet zwischen Süder Wung, Landesstraße L 24, Grenzweg und Westerlandstraße um 1 Jahr.
2.  Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Jastimmen 10
Neinstimmen 0
Enthaltungen 0


6. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für den zur Neuaufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen Süder Wung, Landesstraße L 24, Grenzweg und Westerlandstraße für 1 Jahr

Gemäß § 22 GO erklären sich GV S. Koppelt, GV M. Welsch und GV HD. Welsch als befangen und verlassen den Sitzungsraum. Sach- und Rechtslage: Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup am 14.05.2007 beschlossene und durch Bekanntmachung in der Sylter Rundschau am 20.04.2007 in Kraft getretene Veränderungssperre für o.a. Gebiet der Gemeinde Wenningstedt läuft am 20.04.2009 ab. Aufgrund der Zielsetzung des zur Neuaufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 3, die zukünftigen Festsetzungen am vorhandenen Bestand durch Festsetzung einer Geschossflächenzahl und zum Schutz des noch vorhandenen Dauerwohnungsbestandes zu orientieren, ist eine umfangreiche Aufnahme des vorhandenen Bestandes erforderlich. Hierdurch sind unerwartete Verzögerungen im Verfahrensgang aufgetreten, so dass das Bauleitverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte. Da der Baudruck in diesem Gebiet weiterhin besteht und durch Anträge, welche nach Ablauf der Veränderungssperre gestellt werden würden (entsprechende Anträge liegen dem Inselbauamt vor), die die Planung unmöglich gemacht bzw. zumindest erheblich erschweren würden, ist es erforderlich, um den grundlegenden Abwägungsvorgang nicht durch den Zwang zu Einzelentscheidungen nach dem bisherigen Bebauungsplan  zu belasten, die Verlängerung der Veränderungssperre zu beschließen.Beschlussvorschlag: Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die Gemeindevertretung beschließt zur Sicherung der zukünftigen Planung, die Verlängerung der Veränderungssperre für den zur Neuaufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt/Braderup für das Gebiet zwischen Süderwung, Landesstraße L24, Grenzweg und Westerlandstraße um 1 Jahr.
2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Jastimmen 7
Neinstimmen 0
Enthaltungen 0
Die GV, die aus Gründen der Befangenheit nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen haben, werden über das Ergebnis informiert.


7. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für den zur Neuaufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen Westerhörn, Am Dorfteich, Westerlandstraße, Horsatal, Dünenstraße, Dünengrund und dem Bereich westlich von Dünengrund zwischen Berthin-Bleeg-Straße und Kliffkante bis Höhe Westerhörn um 1 Jahr.

Gemäß § 22 GO erklären sich folgende GV als befangen: Bgm K. Fifeik, GV HD Welsch, GV U. Wilke und GV M. Welsch. GV R. Kaus übernimmt die Sitzungsleitung. Sach- und Rechtslage: Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup am 27.06.2007 beschlossene und durch Bekanntmachung in der Sylter Rundschau am 05.07.2007 in Kraft getretene Veränderungssperre für o.a. Gebiet der Gemeinde Wenningstedt läuft am 05.07.2009 ab. Aufgrund der Zielsetzung des zur Neuaufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 5, die zukünftigen Festsetzungen am vorhandenen Bestand durch Festsetzung einer Geschossflächenzahl und zum Schutz des noch vorhandenen Dauerwohnungsbestandes zu orientieren, ist eine umfangreiche Aufnahme des vorhandenen Bestandes erforderlich. Hierdurch sind unerwartete Verzögerungen im Verfahrensgang aufgetreten, so dass das Bauleitverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte. Da der Baudruck in diesem Gebiet weiterhin besteht und durch Anträge, welche nach Ablauf der Veränderungssperre gestellt werden würden (entsprechende Anträge liegen dem Inselbauamt vor), die die Planung unmöglich gemacht bzw. zumindest erheblich erschweren würden, ist es erforderlich, um den grundlegenden Abwägungsvorgang nicht durch den Zwang zu Einzelentscheidungen nach dem bisherigen Bebauungsplan  zu belasten, die Verlängerung der Veränderungssperre zu beschließen. Beschlussvorschlag: Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die Gemeindevertretung beschließt zur Sicherung der zukünftigen Planung, die Verlängerung der Veränderungssperre für den zur Neuaufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt/Braderup für das Gebiet zwischen Westerhörn, Am Dorfteich, Westerlandstraße, Horsatal, Dünenstraße, Dünengrund und dem Bereich westlich von Dünengrund zwischen Berthin-Bleeg-Straße und Kliffkante bis Höhe Westerhörn um 1 Jahr.
2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Jastimmen 6
Neinstimmen 0
Enthaltungen 0
Die GV, die aus Gründen der Befangenheit gem. § 22 GO nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen haben, werden über das Ergebnis informiert.


8. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für den zur Neuaufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Gebiet Dorfteich beidseitig der Straßen Weidenstieg und Bi Kiar, begrenzt durch den Kampener Weg und der Flurstücke 3/2, 3/3, 3/6 und Teile der Flurstücke 3/4 und 3/8 östlich des Kampener Weges, Grüner Weg beidseitig Denghoog und Flurstück 41/9 um 1 Jahr.

Gemäß § 22 GO erklären sich keiner der GV als befangen. Anmerkung von Herrn Schweitzer: "Sollten die noch zu überarbeiten B-Pläne 5 und 7 Rechtsgültigkeit erlangen, tritt die Veränderungssperre automatisch außer Kraft. Vorsorglich werden die Beschlüsse zur Veränderungssperre jetzt schon herbeigeführt, da sich die B-Pläne noch in Bearbeitung befinden." Sach- und Rechtslage: Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wenningstedt – Braderup am 30.08.2007 beschlossene und durch Bekanntmachung in der Sylter Rundschau am 07.09.2007 in Kraft getretene Veränderungssperre für o.a. Gebiet der Gemeinde Wenningstedt läuft am 07.09.2009 ab. Aufgrund der Zielsetzung des zur Neuaufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 7, die zukünftigen Festsetzungen am vorhandenen Bestand durch Festsetzung einer Geschossflächenzahl und zum Schutz des noch vorhandenen Dauerwohnungsbestandes zu orientieren, ist eine umfangreiche Aufnahme des vorhandenen Bestandes erforderlich. Hierdurch sind unerwartete Verzögerungen im Verfahrensgang aufgetreten, so dass das Bauleitverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte. Da der Baudruck in diesem Gebiet weiterhin besteht und durch Anträge, welche nach Ablauf der Veränderungssperre gestellt werden würden (entsprechende Anträge liegen dem Inselbauamt vor), die die Planung unmöglich gemacht bzw. zumindest erheblich erschweren würden, ist es erforderlich, um den grundlegenden Abwägungsvorgang nicht durch den Zwang zu Einzelentscheidungen nach dem bisherigen Bebauungsplan  zu belasten, die Verlängerung der Veränderungssperre zu beschließen. Beschlussvorschlag: Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die Gemeindevertretung beschließt zur Sicherung der zukünftigen Planung, die Verlängerung der Veränderungssperre für den zur Neuaufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup für das Gebiet Dorfteich beidseitig der Straßen Weidenstieg und Bi Kiar, begrenzt durch den Kampener Weg und der Flurstücke 3/2, 3/3, 3/6 und Teile der Flurstücke ¾ und 3/8 östlich des Kampener Weges, Grüner Weg beidseitig Denghoog und Flurstück 41/9 um 1 Jahr.
2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Jastimmen 10
Neinstimmen 0
Enthaltungen 0


9. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Rad- und Wanderweges an der Kreisstraße K 120 (Terp Wai)

Die Vorlage zu dem TOP liegt jedem GV vor. Vom Straßenbauamt Flensburg liegt eine Mail mit dem Hinweis vor, dass sie für den Kreis Nordfriesland als Auftragsverwaltung sämtliche Baumaßnahmen an Kreisstraßen planen sollen. U.a. war bei der Bereisung auf Sylt die Besichtigung der K 120 in Braderup. Dem Straßenbauamt ist bekannt geworden, dass der Ausschuss (WUSA) dieses als Thema bereits bei der letzten Ortsbereisung im Ort hatte. Es besteht die Möglichkeit, durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und das (FAG) Finanzausgleichsgesetz die Maßnahme mit 75 % zu finanzieren. Die Kosten für den Ausbau des Rad- und Wanderweg in einer Länge von ca. 1,3 km an der K 120 betragen ca. 550.000.- €. In der Gemeinde hat ein Gespräch mit Mitarbeitern des Kreises stattgefunden. Die Kreisstraße 120 soll erneuert werden. Auf Anfrage an die Anwesenden, ob es Möglichkeiten gibt, den Schwerlastverkehr durch eine Umgehungsstraße aus dem OT Braderup herauszuhalten, werden nicht gesehen. Die Gemeinde Wenningstedt-Braderup wäre interessiert, an der K 120  einen Rad- und Wanderweges zu erstellen. Bei der Ausbaumaßnahme sollte ein sogenannter Flüsterasphalt Verwendung finden, obwohl dieser nicht so belastbar ist und dem Schwerlastverkehr nicht so lange standhält wie normaler Asphalt. Die Bgm führt an, dass es Konjunkturpakete zum Immissionsgesetz gibt, die dafür da sind, Straßen, von Kommunen, die ausgebaut werden sollen, mit erstmaligem Einsatz von lärmmindernden Fahrbahndecken zu fördern (Innenministerium des Landes S-H vom 02.0409). Die Bgm hat die Mitarbeiter vom Kreis gefragt, ob die Gemeinde davon ausgehen kann, dass die Straße K 120 unter das Immissionsgesetz fällt und wesentlich leiser werden würde, das haben die Mitarbeiter vom Kreis in dem Gespräch verneint. Die Qualität der Straße würde leiden u.a. auch bei der Beanspruchung durch den Schwerlastverkehr. Die Bgm will einmal genau geprüft haben, ob der Kreis sich nicht daran halten muss, die Gemeinde wiederum Zuschüsse für den Ausbau beantragen kann. Die Bgm stellt die Überlegung an, ob ein Rad- und Wanderweg an der K 120 ohne die Zusage von Zuschüssen überhaupt ausgebaut werden soll. GV M Welsch regt an,  dass für die Fußgänger, die den Gehweg an der K 120 nutzen, eine Lenkung über andere Wege erfolgen sollte. Der nächste WUSA sollte sich damit befassen. Der Anschluss an den Kreisverkehr soll bei einem Ausbau mit berücksichtigt werden. Beschlussvorschlag: Die GV beschließt, dem Amt Landschaft Sylt (ALS) den Auftrag zu erteilen, ein grobes Raster über die Kosten und evtl. Grundstücksankäufe für die Erstellung eines Rad- und Wanderweg im Terp Wai (K 120) zu ermitteln. Das ALS soll prüfen, ob eine Finanzierung von ca. 75 % der Kosten der Maßnahme durch das GVFG und das FAG möglich ist.
Jastimmen 10
Neinstimmen 0
Enthaltung 0


10. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Toilettenhäuschens bzw. einer Chemietoilette auf dem Parkplatz in der Braderuper Heide

Bei einer Ortsbereisung wurde festgestellt, dass am Parkplatz Braderuper-Heide (Schießstand), der zudem in den Monaten Monate Mai bis Oktober stark frequentiert wird, eine Toilettenanlage fehlt. Für den Bau eines  WC-Häuschens in der Braderuper-Heide (Parkplatz) müssten ca. 120.000.- € für den Bau und Bewirtschaftungskosten von ca. 7.700 € im Jahr bereitgestellt werden. Als beste Lösung wird in Betracht gezogen, für die Zeit bis Herbst einen WC-Container aufzustellen zu lassen. Es liegen zwei Preisvorschläge für 1. von LAVI-Top und einen 2. für einen WC-Container vor. Vor Aufstellung so einer Anlage muss vom ALS geprüft werden, ob es baurechtliche Bedenken gibt, einen WC-Container dort aufzustellen. GV M. Welsch teilt mit, ein WC wie es am FKK-Strand steht, eine günstige Variante wäre. Es wäre in der Anschaffung bei weitem nicht so teuer wie ein WC-Häuschen. Beschlussvorschlag:
Die GV beschließt, den Auftrag zur Planung an das Amt Landschaft Sylt zu geben. Es soll vom Bauamt Sylt geprüft werden, ob es baurechtlich genehmigt werden kann und was möglich ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


11. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau des Gehweges „Am Dorfteich“ und ggf. auch zeitgleich Ausbau der Straße „Am Dorfteich“

Nach kurzer Abklärung verlassen  GV F Callies und B Carstensen gemäß § 22 GO als befangen den Sitzungsraum. Über dieses Projekt hat die vorherige Gemeindevertretung bzw. der WUSA schon einmal beraten. Leider ist die Angelegenheit abgesetzt worden und sollte nun möglichst bald zum Abschluss gebracht werden. Die Straße Am Dorfteich wird von Fußgängern stark in Anspruch genommen und ist für diese durch die hohe Belastung durch PKW (Campingplatz, Sylt-Klinik) sehr gefährlich. Es wurde erneut bei einer Ortsbereisung festgestellt, dass der Zustand des Gehweges abgängig und auch sehr schmal ist. Die Grundstücksfrage ist geklärt, bzw. wird den Anwesenden noch einmal erläutert. Einem Ausbau des Gehweges auf 1,5 m Breite in nördlicher Richtung ab dem Grundstück Wellhölter/Callies steht somit nichts im Wege. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob in Zukunft im Ort nur noch Hochborde Verwendung finden, da der Gehweg im Grenzweg nicht optimal ist, da er ebenerdig ist und die Fahrzeuge einfach darüber fahren. Im Zuge der Maßnahme sollen das Stromkabel für die Beleuchtungskörper mit eingebracht werden und die Oberflächenentwässerung soll angepasst werden. Beschlussvorschlag:
a) Die GV beschließt, den Auftrag zur Kostenermittlung der. Maßnahme Ausbau Gehweg und der Straße „Am Dorfteich“ mit  Bauprogramm vom  Amt Landschaft Sylt erarbeiten zu lassen.
b) und anschließend den Ausbau des Gehweges ab dem Grundstück Callies/Wellhölter bis zur Segelfliegerschule zu beschließen.
Im Zuge der Maßnahme sollen das Stromkabel für die Beleuchtungskörper mit eingebracht Oberflächenentwässerung soll angepasst werden. Die Kostenermittlung soll vom ALS in 2 Varianten erfolgen, d.h. 1.abgegrenzter Gehweg mit Hochbord und 2. höhengleichen Gehweg.´Der  Wege-Umwelt und Sonderausschuss (WUSA)  soll eine  Grundsatzempfehlung an die GV abgeben, dahingehend, ob in Zukunft abgegrenzte Gehwege mit Hochbord oder höhengleiche Gehwege bei Ausbaumaßnahmen im Ort erstellt werden sollen.
Jastimmen 8
Neinstimmen 0
Enthaltungen 0
GV F Callies und B Carstensen werden vom Ergebnis der Abstimmung informiert.


12. Information über den Fortgang der Arbeit für die Seniorenbetreuung

Am 04. Mai 2009 findet die Frühjahrstour der Wenningstedter- und Braderuper Senioren statt. Es geht nach List in das Erlebniszentrum Naturgewalten mit anschließendem Kaffeetrinken. In der Einladung wurde ein Aufruf an die Senioren gestartet, ihre Meinung zur Versorgung im Ort abzugeben bzw. Vorschläge zur Verbesserung machen, dieses kann auch anonym erfolgen. Vom  SozA soll eine Grundsatzempfehlung an die GV abgegeben werden, wie in Zukunft über die Vergabe bei Anträgen verfahren werden soll.


13. Ergebnis der Rechtsauskunft zur Umsetzung des § 25 a des Kindertagesstättengesetzes, hier: Beschlussfassung der Gemeindevertretung Wenningstedt – Braderup (Sylt) vom 10.03.2009, ggf. erneute Beschlussfassung über den Widerspruch der Bürgermeisterin gegen den Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.01.2009 (Kostenausgleich nach § 25 a des Kindertagesstättengesetzes)

Rechtsauskunft zur Umsetzung des § 25 a Kindertagesstättengesetz: OAR J. Rück erläutert das Schreiben, dass jedem GV vorliegt, vom Kreis Nordfriesland. Es wurde um Überprüfung durch die Kommunalaufsicht gebeten, ob der Widerspruch der Bürgermeisterin der Gemeinde Wenningstedt-Braderup bezüglich des am 20.01.2009 gefassten Beschlusses gerechtfertigt ist. Die Bürgermeisterin ist gemäß § 43 Gemeindeordnung (GO) verpflichtet, Beschlüssen der Gemeindevertretung zu widersprechen, wenn diese gegen das Recht verstoßen. Ein solcher Rechtsverstoß liegt vor, da der Beschluss gegen § 25a Kindertagesstättengesetz (KiTaG) verstößt. In dieser Vorschrift werden verbindliche Regeln für die Kostenerstattung der Standortgemeinde gegenüber der Wohnortgemeinde aufgestellt. Der Beschluss vom 20.01.2009 besagt jedoch, dass einerseits von anderen Gemeinden keine Kostenerstattung gefordert wird und im Gegenzug aber auch Kostenerstattungen anderer Gemeinden kategorisch ausgeschlossen werden. § 25 a KiTaG stellt aber darauf ab, dass nur dann keine Kostenerstattung erfolgt, wenn ein bedarfsgerechter Platz vorhanden ist. Das OVG Schleswig hat dazu ausgeführt, dass sich der Bedarf nach den individuellen Wünschen der Eltern richtet. Das kann neben der Nähe zum Wohnort, den Öffnungszeiten auch das besondere Erziehungskonzept sein, wie bspw. ein Waldorf-Kindergarten oder eine Einrichtung der dänischen Minderheit (vgl. Urteil VG Schleswig vom 20.02.2001). Bei Kindertagesstätten der dänischen Minderheit reicht bereits die Trägerschaft aus, um eine Kostenerstattungspflicht auszulösen. Soweit die Gemeinde keine Kostenerstattungsansprüche gegenüber anderen Gemeinden geltend machen will, kann die Gemeindevertretung aufgrund ihrer Entscheidungskompetenz dieses auch festlegen. Die Gemeinde Wenningstedt-Braderup ist aufgrund ihrer finanziellen Lage nicht auf Fehlbetragszuweisungen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds angewiesen und kann im Rahmen der Selbstverwaltung auf solche Einnahmen bei einem ausgeglichenen Haushalt verzichten. Soweit aber die Ansprüche anderer Gemeinden zurückgewiesen werden sollen, regelt § 25a KiTaG unter welchen Voraussetzungen ein Kostenerstattungsanspruch besteht. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, hat die Standortgemeinde einen Anspruch auf Erstattung der Kosten. Die Wohnortgemeinde hat dann keinen Ermessensspielraum. Die pauschale Verneinung von Kostenerstattungsansprüchen (wie im Beschluss vom 20.01.2009) verstößt damit gegen § 25a KiTaG. Der Widerspruch der Bürgermeisterin war somit gerechtfertigt. Die Gemeinde Wenningstedt-Braderup würde durch die Umsetzung des Beschlusses insoweit Schaden nehmen, wenn eine andere Gemeinde einen berechtigten Kostenerstattungsanspruch gerichtlich geltend machen würde. Das Schreiben habe ich wunschgemäß mit dem Bildungsministerium des Landes abgestimmt. Der Widerspruch, den die Bgm zum GV-Beschluss vom 20.01.09 eingelegt hat, ist somit rechtmäßig erfolgt. Eine erneute Abstimmung findet über den TOP nicht statt, das Schreiben des Kreises wird z.K. genommen.


14. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.



Ende des öffentlichen Teils der Sitzung um 20.03 Uhr.