Protokoll vom 20.01.2009

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet die Bürgermeisterin (Bgm), Frau Katrin Fifeik, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Zum TOP 08d und B 02 trägt die Bgm vor, dass Herr Pastor Chinnow seinen Antrag vom 27.11.2008 am heutigen Tag zurückgezogen hat. Die Tagesordnungspunkte (TOP) entfallen somit. Ansonsten keine weiteren Änderungen oder Einwendungen zur Tagesordnung. Diese gilt damit als genehmigt. Um 19.02 Uhr erscheint Gv Mannstedt zur Sitzung.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.

3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Regionalworkshop Offshore; Vorträge und Ergebnisse „Windparks vor der Küste Schleswig-Holsteins im Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und regionaler Wirtschaft“. Die Bgm bietet an, dass interessierte Bürgerinnen und Bürger Einsicht in die Merkblätter im Gemeindebüro nehmen können.

Befragungsergebnisse zur Fluggästebefragung über Weihnachten und Jahreswechsel 2008 / 2009, bei denen Wenningstedt an 2. Rangstelle von den anreisenden Fluggästen profitiert. Die Bgm sagt aus, dass diese Umfrage nicht als repräsentativ zu bewerten sei und man nicht wisse, ob Gäste die Insel wegen des Fluglärms nicht mehr besuchen. Die Umfrage müsste nach ihrer Ansicht im Sommer bzw. Herbst eines Jahres wiederholt werden.

Die Bgm nimmt zu den neuen Verwaltungsstrukturen Stellung. Das Amt Landschaft Sylt in der alten Form gibt es nicht mehr. Die verbleibenden Gemeinden schließen sich zu einem neuen Amt zusammen und gliedern sich der neuen Gemeinde Sylt an. Der Amtsausschuss wird sich neu konstituieren, wobei die Frage noch offen ist, was mit der Gemeinde Kampen geschieht.

Die Bgm bietet den Bürgerinnen und Bürgern an, Einblick in Gesetzestexte etc. im Gemeindebüro zu nehmen und fordert auf, bei Interesse Gebrauch davon zu machen.

Um 19.06 Uhr erscheint GV C. Stöver zur Sitzung

Anfragen
Es werden keine Fragen gestellt.


4. Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 28.09.2008

Gem. § 39 GKWG i. V. mit § 66 GKWO hat die neue Gemeindevertretung nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) über die Gültigkeit der Wahl zu beschließen. Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner 2. Sitzung am 26.11.2008 den Beschluss gefasst, der Gemeindevertretung die Empfehlung auszusprechen, die Wahl für gültig zu erklären, da keiner der unter § 39 Abs. 1, Nr. 1-3 KGWG genannten Fälle vorliegt. Nach Erläuterung durch den Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses, Gv Heinz - Dieter Welsch, stimmt die Gemeindevertretung (Gv) über folgende Beschlussempfehlung ab. Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt die Gültigkeit der Gemeindewahl, da keiner der unter § 39 Abs. 1, Nr. 1-3 GKWG genannten Fälle vorliegt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


5. Beratung und Beschlussfassung über die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet des Flurstücks 519, nördlich der Strandstraße, südlich Risgap und westlich der Westerstraße im Ortsteil Wenningstedt hier: Aufstellungsbeschluss

Die Vorlagen wurden an alle Gv versandt. Der Fraktionsvorsitzende der Aktiven Bürger (AB), Gv U. Wilke, gibt zu Protokoll, dass die Gebietsbezeichnung in der Vorlage fehlerhaft ist. Es muss im Text heißen:…südlich der Strandstraße, nördlich Risgap…. Der Kreis NF wird um Änderung gebeten. Wie aus dem Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des BauA vom 01.12.2008 ersichtlich ist, wurde die Sachlage eingehend erörtert und ein Empfehlungsbeschluss für die Gv gefasst. Zusätzlich informiert der Vorsitzende des BauA, Bv Hausen, die Anwesenden eingehend über die Sachlage. Sodann wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt. Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet des Flurstücks 519. Wesentliche Planungsziele sind die Festsetzungen zu Art der baulichen Nutzung (SO - Hotel), Maß der baulichen Nutzung (GRZ: 0,35)

2.
Die Gemeinde Sylt, das Bauamt Sylt, wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Das Bauamt Sylt wird beauftragt, die nächsten Planungsschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 13
Davon anwesend: 11
Jastimmen: 11
Neinstimmen: Keine
Stimmenthaltungen: Keine
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Anstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Marc Welsch
Herr Heinz - Dieter Welsch

6. Beratung und Beschlussfassung über die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) nach § 10 Baugesetzbuch hier: Satzungsbeschluss

Die Vorlagen sind allen Gv gereicht worden. Es handelt sich um die Abarbeitung eines laufenden Verfahrens.
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. v.  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.

2.Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

3. Aufgrund des § 10 des sowie nach § 92 der LBO) beschließt die Gemeindevertretung die 7. v. Änderung des B - Plan Nr.4 für das Gebiet südlich „Hochkamp“ und westlich „Im Grund“, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung.

4. Die Begründung wird gebilligt.

5. Der Beschluss des B - Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 13
Davon anwesend: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: Keine
Stimmenthaltungen: Keine
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


7. Beratung und Beschlussfassung über die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Vorlagen liegen allen Gv vor und werden ergänzt durch Anmerkungen des Vorsitzenden des BauA. Nach Beratung wird wie folgt beschlossen. Beschluss:
1. Der Entwurf der 8. v. Änderung des Bebauungsplanes Nr.4 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup für das Gebiet „Hochkamp“, Ecke Westerlandstraße und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

3.
Das Planverfahren wird gem. § 13 BauGB vereinfacht durchgeführt und eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.

4.
Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da das Planverfahren vereinfacht durchgeführt wird.

Zusatzanmerkung der Gemeindevertretung und Bestandteil des Beschlusses: Die Gemeindevertretung stimmt dem Beschluss nur unter der Prämisse zu, wenn eine Grundstücksteilung erfolgt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 13
Davon anwesend: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: Keine
Stimmenthaltungen: Keine

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


8. Beratung und Beschlussfassung über Anträge:

a)
Sölring Foriining
Der Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gv am 25.11.2008 wurde als Vorlage an die Gv versandt. Der Sozialausschuss hat sich grundsätzlich für eine Bezuschussung des Sölring Foriining ausgesprochen, die Höhe muss noch von der Gv festgelegt werden. Die Bgm führt aus, dass die Aussage von Gv Mannstedt, der TSWB würde an den Sölring Foriining Zuschüsse zahlen, so nicht richtig ist und begründet dies. Die Zahlungen, die vom TSWB geleistet werden, sind als reine Serviceleistungen an den Gast zu sehen. In der heutigen Sitzung einigen sich die Gv nach kurzer Beratung auf einen Zuschussbetrag an den Sölring Foriining in Höhe von 2.500 € und beschließen, den Sölring Foriining mit diesem Betrag zu unterstützen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

b) Dansk Sundhedstjeneste
Der Antrag wurde im SozA am 15.01.2009 behandelt. Nach eingehender Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeinde an die Gesundheitsdienste, wie z.B. DRK, keine Zuschüsse zahlt und im Zuge der Gleichbehandlung empfiehlt der SozA, den dänischen Verein nicht zu unterstützen. Die Vorsitzende des SozA nimmt kurz zu dem TOP Stellung. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Dänischen Gesundheitsdienst für Südschleswig e.V. nicht zu unterstützen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

c) Werkstatt 36
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des SozA vom 15.01.2009:
Der Ausschuss empfiehlt der GV nach kurzer Diskussion einstimmig, dem Diakonischen Werk Südtondern gGmbH für den Betrieb der „Werkstatt 36“ den beantragten Zuschuss in Höhe von 2.211,64 € zu gewähren. Eingebracht in die Beratung wird noch, dass sich der Betrag gegenüber dem Vorjahr um 400 € erhöht hat. Nach Ergänzungen zu den Ausführungen aus dem Protokollauszug durch die Vorsitzende des SozA, Gv B. Carstensen, wird folgendem Beschlussvorschlag zugestimmt. Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung schließt sich der Empfehlung des Sozialausschusses auf Gewährung des beantragten Zuschusses an. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

d) Kirchengemeinde Norddörfer
Dieser TOP ist abgesetzt. Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des SozA vom 15.01.2009: „Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Kirchengemeinde Norddörfer. Dem SozA liegt ein Antrag der Kirchengemeinde Norddörfer vor. Die Kirchengemeinde bittet für 2009 um einen erhöhten Zuschuss für Personalkosten und Mietkosten. Die Kirchengemeinde hat die ehemalige Lehrerwohnung für die Jugendarbeit angemietet. Der Schulverband ist der Kirchengemeinde mit der zu zahlenden Grundmiete von 600.- € schon entgegengekommen. Die letzte Grundmiete betrug 1.015,36 €. Für den Personalkostenanteil der Gemeinde werden in dem voraussichtlich geplanten Haushalt 2009 (HH) ein Drittel der Personalkosten i.H. von 9.000.- € eingestellt. Der Mehrbedarf beziffert sich auf einer Gesamtsumme von 5.498,67 €. Der SozA empfiehlt der GV, den vorliegenden Antrag auf Erhöhung des Zuschusses für Personalkosten der Jugendarbeiterin und der und der Mietkosten von der Kirchengemeinde Norddörfer abzulehnen und die Zuschüsse, wie im geplanten HH 2009 vorgesehen, zu gewähren.“ 6 Jastimmen und 1 Enthaltung. Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung: Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag der Kirchengemeinde auf Erhöhung des Zuschusses für Personalkosten und Zuschuss zu den Mietkosten abzulehnen. Die Zuschüsse, die in den Haushalt 2009 eingestellt werden, werden in der ausgewiesenen Höhe gezahlt.


9. Beratung und Beschlussfassung über Seniorenbetreuung in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

In der Sitzung des SozA am 15.01.2009 wurde vorgetragen, dass sich einige Senioren der Gemeinde Wenningstedt-Braderup in der Weihnachtszeit sehr einsam fühlten und sich durch die örtlichen sozialen Institutionen nur unzureichend betreut fühlten. Es wird im SozA darüber diskutiert, evtl. durch die Gemeinde eine zusätzliche Seniorenbetreuung anzubieten. Zurzeit ist es nicht möglich, dieses Thema abschließend zu beurteilen. Die Mitglieder des „Unterausschusses“ haben sich bereit erklärt, Befragungen durchzuführen und den Bedarf zu ermitteln. Beschlussvorschlag:
Der SozA empfiehlt der Gv einstimmig, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die die Notwendigkeit bzw. Erweiterung und Umsetzung einer sozialen Betreuung prüfen soll. Die Gv wird über das Ergebnis informiert und auch darüber, wie sich die Arbeit künftig gestalten soll. Als Mitglieder der Arbeitsgruppe werden Frau Claudia Majarian, Frau Hannelore Möbius und Frau Erika Holst benannt.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die Bildung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den vorgenannten Personen. Über die Ergebnisse der Arbeit dieser Arbeitsgruppe bittet die Gv, in Zukunft informiert zu werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
An dieser Stelle dankt die Gv der Arbeitsgruppe für ihre Bereitschaft, sich in dieser Angelegenheit zu engagieren.


10. Beratung und Beschlussfassung über den individuellen Verzicht von Kostenausgleich durch die Nachbargemeinden für den Besuch des Kindergartens

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des SozA am 15.01.2009: Die Gemeinde zahlt an die ADS die Personal- und Verwaltungskosten, reduziert um die Elternbeiträge und andere Einnahmen. Bei einem Verzicht auf die Ausgleichszahlung würde die Gemeinde den Elternbeitrag als Zuschuss erhalten. Das ist für die Gemeinde so lange wirtschaftlich, wie nicht ausreichend Wenningstedter Kinder den Kindergarten besuchen. Befristet vorerst auf das laufende Kindergartenjahr. Die Vorsitzende des SozA berichtet, dass der Kindergarten einen festen Personalbestand und feste Personalkosten hat und ab Februar 2009 mit 32 Kindern nicht ausgelastet ist. So entstand die Idee, bei Interesse die Plätze an Kinder aus den Nachbargemeinden zu vergeben, ohne dass diese zu einem Kostenausgleich herangezogen werden. Die Elternbeiträge kämen dann Wenningstedt zu Gute. Wenningstedter Kinder dürfen dadurch nicht benachteiligt werden, dies ist allen Anwesenden bewusst. Die Vergabe an nicht Ortsansässige könnte zunächst für das laufende Kindergartenjahr angewendet werden und dann jeweils wieder für 1 Jahr. Zurzeit leistet die Gemeinde für 6 Kinder Ausgleichszahlungen. Dies macht einen Betrag von 10.500 € aus, der im Haushalt 2009 auf 15.000 € erhöht werden müsste. Künftige Ausgleichszahlungen an die anderen Gemeinden sollen nicht mehr erstattet werden, dies schließt auch den dänischen Kindergarten und den beispielhaft genannten Waldkindergarten in Westerland mit ein. Hier kommt ein Veto von Gv Sönksen-Volquardsen, die das als ungerecht empfindet, sich auf die dänische Minderheit auf Sylt beruft und ein Grundrecht darin sieht, dass Eltern ihre Kindern in den dänischen Kindergarten geben können und das dies der Unterstützung bedarf. Ja, so einige Gv, aber die der dänischen Regierung. Einen Zwang, den dänischen Kindergarten zu unterstützen, gibt es nicht. HD Welsch sieht es als Privatsache der Eltern an und somit haben diese auch die Kosten zu tragen. Auf keinen Fall sollte man andere Kindergärten subventionieren, wenn Wenningstedt genug Plätze hat. Die Bgm pflichtet Frau Sönksen-Volquardsen bei. Auch sie befürwortet den Besuch des dänischen Kindergartens, nicht nur der Sprache sondern der Betreuung wegen und möchte dies unterstützen. Sylt hat auch eine dänische Geschichte, so die Bgm, und man könne hier nicht „die Wurzeln abschneiden“. Die Gv diskutieren lebhaft, diverse Argumente werden vorgetragen, die wirtschaftliche Seite beleuchtet, bis Gv Callies „Schluss der Debatte“ beantragt. Bevor darüber abgestimmt wird, gibt Gv B. Carstensen zu bedenken, dass es hier um die Gleichbehandlung geht. Ausnahmen, wie z.B. der dänische Kindergarten, wären nicht möglich, weil davon dann auch die anderen Gemeinden Ansprüche ableiten könnten. Dem Antrag auf Schluss der Debatte wird mit 9 Jastimmen: 2 Neinstimmen zugestimmt. Der SozA empfiehlt der GV einstimmig, für das kommende  Kindergartenjahr 2009/2010 die nicht besetzten Kindergartenplätze auch ohne einen Kostenausgleich der Nachbargemeinden, nach Bedarf, an deren Kinder zu vergeben. Ausgleichszahlungen an auswärtige Gemeinden für Wenningstedter Kinder sollen ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 nicht mehr geleistet werden. Der nachfolgende Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung wird in a und b aufgeteilt.
a) Die Gemeindevertretung beschließt, für das kommende Kindergartenjahr 2009 / 2010 die nicht besetzten Kindergartenplätze an Kinder aus den Nachbargemeinden zu vergeben, ohne dass diese zu einem Kostenausgleich heran gezogen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

b) Ferner beschließt die Gemeindevertretung, Ausgleichszahlungen an andere Gemeinden, die Wenningstedter Kinder in ihren Kindergärten aufnehmen, ab dem kommenden Kindergartenjahr 2009 / 2010 nicht mehr zu erstatten, so lange Kindergartenplätze in Wenningstedt vorhanden sind. Abstimmungsergebnis: 9 : 2 : 0


11. Beratung und Beschlussfassung über eine Übertragung der Gemeinde Wenningstedt Ver- und Entsorgungs- GmbH auf die Tourismus - Service Wenningstedt - Braderup (Sylt) GmbH & Co. KG

Auf die Vorlage wird Bezug genommen. Die Gemeindevertretung beschließt, die Ver- und Entsorgungs- GmbH mit der Tourismus-Service GmbH & Co. KG. zu verschmelzen. Der TSWB wird beauftragt, die Angelegenheit zu bearbeiten und das Notwendige zu erledigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt



Ende des öffentlichen Teils der Sitzung.