Protokoll vom 20.10.2009

Gemeindevertretersitzung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet die Bürgermeisterin (Bgm), Frau Katrin Fifeik, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Zur Tagesordnung: Die Bgm bittet die Gemeindevertretung (Gv) um Zustimmung zur Änderung der Tagesordnung. Dieses betrifft den TOP B 03, der aus bekannten Gründen von der Tagesordnung herunter genommen werden soll. Die GV stimmt einstimmig der geänderten Tagesordnung, Absetzen des TOP B 03, zu.


2. Einwohnerfragestunde

Frau Schacht bezieht sich auf den im Fernsehen (WDR) gezeigten Filmbeitrag „Eine Insel voller Geld“ und fragt, wie sich die Einheimischen wehren können. Die Insel wird von Fremden überflutet, es ist keine Basis vorhanden, die Jugend geht fort. Wie kann eine langfristige Lösung aussehen? Die Bgm antwortet, dass die Gemeinde und auch die vorherige Gv reagiert hat durch Einschränkung der Wohneinheiten. Pro Grundstück werden zurzeit 2 WE genehmigt, die Bebauungspläne befinden sich in der Bearbeitung. Über diese Schiene ist es möglich, einer weiteren Bebauung und Überfremdung vorzubeugen. Ferner führt die Bgm aus, dass die Gemeinde den Kindergarten behalten möchte, um die Attraktivität des Ortes zu erhalten. Ferner habe die Schaffung von Wohnraum für Einheimische oberste Priorität. Frau Schacht: Welchen Weg kann man gehen, kann man Auflagen erteilen, um Wohnraum für Einheimische zu schaffen? Bgm Fifeik: Es gibt keine Möglichkeit, die Schaffung von Dauerwohnraum zu erzwingen. Es gibt keine rechtliche Handhabung. Die Gemeinde ist dabei, die Festsetzung auf 2 WE pro Grundstück umzusetzen und behält die Schaffung von Dauerwohnraum im Auge.

Herr Schacht: Er berichtet, dass er heute von einer Reise auf die Insel zurückgekehrt ist und zur „Begrüßung“ in Morsum von 3 Fahnen der Firma Densch und Schmidt empfangen wurde. Dies ruft Empörung in ihm hervor.

Herr Allmendinger: Es war doch einmal die Rede davon, im Osterweg zur L 24 hin bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Tut sich da was? Bgm Fifeik: Hier handelt es sich zurzeit um Grünland und der Bund versucht, dies zu Höchstpreisen zu veräußern.

Herr Allmendinger: Die Bushaltestelle ist wieder an ihren vorherigen Platz zurück verlegt worden. Bleibt der Standort dort jetzt dauerhaft? Bgm Fifeik: Ja, die Bushaltestelle wurde heute verlegt und soll dort dauerhaft bleiben.

Herr Allmendinger: Der Osterweg wird ausgebaut und soll im nächste Jahr fertig sein, danach ist der Ausbau der Straße „Süder Wung“ geplant. Trifft dies zu? Bgm Fifeik: Die Haushaltsvorbesprechungen haben stattgefunden, der Ausbau ist für 2010 eingeplant. Es ist beabsichtigt, noch in diesem Jahr eine Anliegerversammlung durchzuführen.

Frau Schacht: Was gedenken Sie zu tun über die unerfreuliche Situation der Hunde am „normalen“ Strand. Die Gäste werden durch Hundedreck und Hunde belästigt. Frau Martini: Das Problem ist bekannt und wurde auch in der so genannten Kurdirektorenrunde der Insel diskutiert. Mit eigenen Leuten ist dies nicht zu regeln. Vorschlag: Strandpolizei, Ranger?? Gv Sönksen -Volquardsen: Vielleicht mit einer Strafe von 50 €? Herr Allmendinger: Hunde an der Leine am Flutsaum sind erlaubt. Gv Schulz fordert mehr Aufklärung und mehr Vorrat an „Hundeschietbüteln“. Gv Sönksen - Volquardsen: Sie bezieht sich auf andere Länder, wie z.B. Irland und Dänemark, wo verstärkt auf die Anleinpflicht hingewiesen wird durch Schilder. Herr Allmendinger: Die Schilder werden ignoriert. Er erinnert an frühere Zeiten, wo „Uniformierte“ die Gäste auf bestimmte Regeln hingewiesen haben. (Beispiel FKK Strand)

Herr Allmendinger spricht noch die Lärmschutzsatzung an und die daraus resultierenden Ruhezeiten, die nicht immer von den Firmen eingehalten werden. Die Bgm bittet in solchen Fällen, das Ordnungsamt zu unterrichten.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Vorstrandaufspülung- Verklappung Wenningstedt; 266.000 cbm zum 16.10.2009 fertig. In der kommenden Woche wird der Rest von insgesamt 360.000 cbm vorgespült.

Gegen den InselCircus gab es eine Ordnungsverfügung, die in der Sache erledigt ist. Im nächsten Jahr wird der 33 er Stand des Bebauungsplanes Nr. 21 erwartet und somit steht den Aufführungen in 2010 von Seiten der Gemeinde nichts entgegen.

Der Schwimmunterricht für die Grundschüler der Klassen 3 und 4 der Norddörfer Schule ist zu Beginn des Schuljahres angelaufen. Er findet wöchentlich statt. Die Lister Schüler bleiben nach dem Unterricht in List.

Die Gefahrenpunkte in der Flurstraße und am Wirtschaftsweg entlang des Flugplatzes sind beseitigt.

Der Ausbau des Osterweges wird fortgesetzt, Weihnachten und Silvester unterbrochen. Fertigstellung ca. Pfingsten 2010.

Eine Petition der Aktiven Braderuper zur Verlagerung des Schwerlastverkehrs wurde an Herrn Rück weitergereicht. Außerdem war angedacht, die Belange der Braderuper im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Sylt vorzutragen. Dies wird nicht durchgeführt. Der Vorsitzende hat jedoch zugesagt, dass die Aktiven Braderuper bei der nächsten Sitzung anwesend sein können und unter dem TOP Anfragen zu Wort kommen, obwohl sie keine Einwohner der Gemeinde Sylt sind und dass ihnen auf ihre Fragen geantwortet wird.

Es liegt ein Schriftwechsel zwischen der Insel- und Halligkonferenz, Herrn Jungclaus, und dem Ministerpräsidenten des Landes S-H zu Wattenmeerfahrten vor- dieser ist im Gemeindebüro einsehbar.

Das ehem. Amtsgebäude in Keitum wird in Wohnungen umgebaut. Lt. Geschäftsbesorgungsvertrag haben die Amtsangehörigen Gemeinden das erste Belegungsrecht.

Eine Pflanzaktion mit dem Blaustern (Scilla Siberica) ist erfolgreich angelaufen und eröffnet die Möglichkeit, dass der Ort sich im Frühjahr einheitlich präsentiert. Aufgrund der großen Nachfrage wurde zu den gekauften 41.500 Zwiebeln noch 15.000 nachgeordert.

Bei den Landtags- und Bundestagswahlen im September 2009 waren die Aktiven Bürger, obwohl sie bei der Wahl nicht vertreten sind, mit 5 von 7 Wahlhelfern sehr stark vertreten. Die Bgm dankt Allen, die sich als Wahlhelfer zur Verfügung gestellt haben.

Zum 01. Mai 2010 wird die Mitarbeiterin im Gemeindebüro, Frau Albrecht, in den Ruhestand gehen. Die Gemeinde hat die Nachfolge bereits zum 01. Januar 2010 geregelt und stellt die neue Mitarbeiterin in der ersten Sitzung im neuen Jahr der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit vor.

Die Gemeinde wird den Kindergarten demnächst wieder selber betreiben, die Kündigung an die ADS ist erfolgt. Favorisiert wird als Standort die M.-T.-Buchholz-Stiftung im Ortsteil Braderup. Das Projekt „Bauernkindergarten“ ist an dieser Stelle umsetzbar, eine Begehung mit Vertretern des Kreises, der Denkmalpflegebehörde, des Inselbauamtes und der Gemeinde hat stattgefunden. Die Mitarbeiterin des Inselbauamtes, Frau Ernst, arbeitet der Gemeinde engagiert zu.

Die Gemeinde denkt über eine Partnerschaft mit einer Gemeinde nach, die ähnliche Strukturen aufweist, aber konträre Saisonzeiten hat. Die Gv wird auf dem Laufenden gehalten.

Es hat viel Wirbel um die Herausgabe der Adressen Wenningstedter Bürger in Sachen Landhaus Gaadt gegeben. Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) wurde angeschrieben, die Antwort steht noch aus. Die Bgm hat ein Gespräch mit Herrn Hansen, verantwortlicher Mitarbeiter der Gemeinde Sylt geführt, ein Zitat seines Antwortschreibens an die ULD wird verlesen. Die moralische Frage zur Herausgabe der Adressen ist für die Bgm damit erledigt. Die rechtliche Beantwortung durch das ULD wird sie öffentlich machen, sowie diese vorliegt. Die Bgm von der Gemeinde Sylt hat sich allerdings hinter die Herausgabe trotz Kenntnis des Sachverhaltes gestellt. Dieser Sachverhalt ist für die Bgm noch nicht ausgeräumt und wird weiter verfolgt. Die Auszählung der Rückmeldungen in dieser Sache steht noch aus. Der Investor, in dessen Namen das „Spektakel“ veranstaltet wurde, schweigt sich aus.

Der Bürgervorsteher der Gemeinde Sylt und der amtierende Bürgermeister der Gemeinde Sylt, Herr Kerkamm, bekunden, dass die Achtung der Souveränität der Gemeinde Wenningstedt – Braderup und der Gemeindevertretung ein hohes Recht ist, dass entsprechend verstanden und gewürdigt wird. Beide hoffen auf eine weiterhin gute und gedeihliche Zusammenarbeit.

Anfragen
Es werden keine Fragen gestellt.


4. Mitteilungen der Tourismusdirektorin, Frau Eva Martini

Zur Aktion „Wenningstedt tischt auf“ hat die Tourismusdirektorin einen Flyer mitgebracht, den sie den Anwesenden vorstellt. Zu dieser Aktion gehört auch eine Flasche Wein mit dem Etikett von Wenningstedt – Braderup. Die Aktion laufe gut und nach dem Ausprobieren von 4 Menüs können die Teilnehmer noch zusätzlich an einem Gewinnspiel teilnehmen. Die Bgm hat angeregt, dass in dieser Art auch den Vermietern „etwas“ angeboten werde. Frau Martini arbeitet daran.

Das Gastgeberverzeichnis 2010 ist auf dem Wege in die Druckerei.

Die Beschilderung im Ort ist nicht optimal, an einer Anpassung wird gearbeitet.

Eine Info an die Gäste ist in Arbeit; u.a. mit dem Inhalt Hunde, Dünenschutz etc.

Die Erstellung eines neuen Ortsplan ist in Planung.

Partnergemeinde in einer Skiregion ist angedacht.

Zum Neubau des Haus des Gastes; der Status Quo ist derzeit, dass Abstimmungsgespräche mit den Architekten stattfinden, die Funktionalitäten werden überarbeitet. Beispiel Veranstaltungssaal. Es soll festgelegt werden, was ausgeschrieben werden kann. Es hat ein Gespräch im Wirtschaftsministerium in Kiel stattgefunden mit dem Ergebnis, dass einzelne Bereiche nicht förderfähig sein werden. Die Tourismusdirektorin hat die neuesten Infos auf der Website aktualisiert und in 2 Schaukästen kenntlich gemacht. Anfang Nov. 09 sind die Architekt des Haus des Gastes in Wenningstedt – Braderup, wird sich das Grundstück vor Ort ansehen und die weitere Vorgehensweise festlegen. Dies wird entsprechend dokumentiert und den Einheimischen und Gästen transparent gemacht. Zurzeit ist die Planungsphase, die Beteiligten können nicht entsprechend beauftragt werden. Eine weitere Leistungsausschreibung muss geprüft werden, weil sonst ggf. Fördermittel verloren gehen könnten.

Die Bgm dankt Frau Martini für Ihre Berichterstattung.


5. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt – Braderup (Sylt) für das Gebiet zwischen den Straßen Horsatal, Westerlandstraße, Fernsicht, Seeblick, Seedüne, Hochkamp und Dünenstraße

Befangenheit nach § 22 GO: Gv Reinhardt Kaus erklärt sich für befangen und verlässt das Sitzungszimmer. Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Bauplanungsausschusses vom 07.09.2009. Der Vorsitzende des Bauausschusses, Bv G. Hausen, gibt noch einige mündliche Hinweise zum Sachverhalt. Sachverhalt:
Der Bauausschuss der Gemeinde Wenningstedt -Braderup hat in seiner Sitzung am 06.07.2009 eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes mit 5-6 Wohneinheiten abgelehnt, da sich die Planung gegen die Planziele der Gemeinde Wenningstedt -Braderup richtet. Der Kreis Nordfriesland hat daraufhin mitgeteilt, dass eine Ablehnung aus folgenden Gründen nicht möglich ist.
- Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt -Braderup liegt über 2 Jahre zurück (Aufstellungsbeschluss vom 14.03.2007, Bekanntgemacht am 28.03.2007).
- Es wurde keine Veränderungssperre erlassen.
Nach Aussage des Kreises Nordfriesland kann der Antrag weder abgelehnt noch zurückgestellt werden. Die Gemeinde Wenningstedt -Braderup ist verpflichtet, der Bauvoranfrage zuzustimmen, obwohl die Planung entgegen den Planungszielen steht. Damit die Bauvoranfrage abgelehnt bzw. zurückgestellt werden kann, ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss von Nöten. Andernfalls muss der Bauvoranfrage zugestimmt werden. Die Planungsziele
- Änderung des Maßes der baulichen Nutzung,
- Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen und
- Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten
werden wie bereits im Jahre 2007 übernommen. Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung wie folgt zu beschließen:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Überarbeitung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt -Braderup für o. g. Gebiet. Wesentliches Planungsziel ist die Änderung des Maßes der Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen und eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Entwicklungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch die Bürgermeisterin beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Überarbeitung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt -Braderup für o. g. Gebiet. Wesentliches Planungsziel ist die Änderung des Maßes der Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen und eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Inselbauamt beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Herr Kaus betritt wieder das Sitzungszimmer und wird über das Abstimmungsergebnis informiert.

Gv Frau Stöver erscheint zur Sitzung.


6. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit für die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet des Flurstückes 63/19 der Flur 8, nördlich der Straße Seestraße, östlich der Straße Seedüne, südlich der Straße Hochkamp und westlich der Straße Im Grund im Ortsteil Wenningstedt sowie Satzungsbeschluss

Befangen nach § 22 GO: Es erklärt sich keine Gemeindevertreterin/ kein Gemeindevertreter für befangen. Bv Herr Hausen trägt kurze Anmerkungen zum Sachverhalt vor. Auszug Bauausschussprotokoll vom 07.09.2009: Sachlage:
Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup für das Gebiet des Flurstückes 63/19 in der Flur 8, nördlich der Straße „Seestraße“, östlich der Straße „Seedüne“, südlich der Straße „Hochkamp“ und westlich der Straße „Im Grund“ im Ortsteil Wenningstedt hat in der Zeit vom 07.07.2009 bis zum 07.08.2009 öffentlich ausgelegen, gleichzeitig wurden die Behörden und Nachbargemeinden beteiligt. Planungsziel ist auf einem bebauten Grundstück die Anhebung der GRZ von 0,14 auf 0,15, wobei die GRZ 0,15 der seit 1969 dort bestehenden Bebauung entspricht. Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und von den Nachbargemeinden wurden in die anliegende Abwägungsmatrix eingearbeitet, die auch die Abwägungsvorschläge für die Stellungnahmen enthält. Von Bürgern sind keine Stellungnahmen eingegangen. Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 9 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Bauausschuss geprüft und entsprechend den Abwägungsvorschlägen in der Anlage beschlossen.
2. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das für das Gebiet des Flurstückes 63/19 in der Flur 8, nördlich der Straße „Seestraße“, östlich der Straße „Seedüne“, südlich der Straße „Hochkamp“ und westlich der Straße „Im Grund“ im Ortsteil Wenningstedt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung zu beschließen.
3. Die Begründung wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 9 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend den Abwägungsvorschlägen in der Anlage beschlossen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das für das Gebiet des Flurstückes 63/19 in der Flur 8, nördlich der Straße „Seestraße“, östlich der Straße „Seedüne“, südlich der Straße „Hochkamp“ und westlich der Straße „Im Grund“ im Ortsteil Wenningstedt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung zu beschließen.
3. Die Begründung wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


7. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit für die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet südlich der Hauptstraße, westlich des Kampener Weges (L24), nördlich der Flurstücke 72/4 und 4/7 und östlich des Osterweges im Ortsteil Wenningstedt sowie Beschluss für die zweite öffentliche Auslegung

Befangenheit nach § 22 GO: Es erklärt sich keine Gemeindevertreterin/ kein Gemeindevertreter für befangen. Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des BauA am 07.09.09. Sachlage: Der Entwurf der 15. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup für das Gebiet südlich der Hauptstraße, westlich des Kampener Weges (L 24), nördlich der Flurstücke 72/4 und 4/7 und östlich des Osterweges im Ortsteil Wenningstedt.hat in der Zeit vom 07.07.2009 bis zum 07.08.2009 öffentlich ausgelegen, gleichzeitig wurden die Behörden und Nachbargemeinden beteiligt.

Planungsziel ist die Erweiterung der Stellplatzanlage des Verbrauchermarktes Feinkost Meyer nach Süden. Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und von den Nachbargemeinden wurden in die anliegende Abwägungsmatrix eingearbeitet, die auch die Abwägungsvorschläge für die Stellungnahmen enthält. Von Seiten der Bürger sind von einem Einwender 5 Stellungnahmen abgegeben worden, sie werden in einer eigenen, 84 Seiten umfassenden Abwägungsmatrix wiedergegeben. Während der Auslegung stellte sich heraus, dass das Schallgutachten Mängel aufwies. So wurden relevante Schallquellen (z. B. Anlieferzone an der Südseite des Verbrauchermarktes) nicht berücksichtigt. Deshalb wurde ein zweites Schallgutachten beauftragt, dieses wurde am 26.08.2009 vorgelegt. Das Gutachten empfiehlt u. a. eine Einhausung der Anlieferzone.

Außerdem kommt das Gutachten zu anderen Höhen für den aktiven Lärmschutz und schlägt weitere Schallschutzmaßnahmen vor (z. B. Anordnung der Personalstellplätze nahe des Osterweges, glatte Fahrbahn im Anlieferungsbereich) vor. Aufgrund der Vergrößerung der überbaubaren Flächen (Anlieferzone) und der Änderung der Festsetzung zu den Schallschutzmaßnahmen im Bereich der geplanten Stellplatzerweiterung soll der Bebauungsplan erneut verkürzt ausgelegt werden. Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger hat der Bauausschuss geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage beschlossen.

2. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet südlich der Hauptstraße, westlich des Kampener Weges (L 24), nördlich der Flurstücke 72/4 und 4/7 und östlich des Osterweges im Ortsteil Wenningstedt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung und das neue Schallgutachten erneut öffentlich auszulegen. Es soll eine verkürzte Auslegung stattfinden, dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen zulässig sind.
Der Ausschuss diskutiert darüber, ob das 84 Seiten umfassende  Abwägungsexemplar im BauA eingesehen werden soll oder nicht. Der BauA empfiehlt, überprüfen zu lassen, ob es rechtlich möglich ist, das Exemplar dahingehend verkleinert zu kopieren um  es dann den Gemeindevertretern zukommen zu lassen, damit es zur nächsten GV als Tagesordnungspunkt  beraten und  beschlossen werden kann. Das Exemplar über die Einwendungen und Anregungen liegt im Gemeindebüro zur Einsicht aus. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend den Abwägungsvorschlägen in der Anlage beschlossen.

2. Die Gemeindevertretung beschließt, die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet südlich der Hauptstraße, westlich des Kampener Weges (L 24), nördlich der Flurstücke 72/4 und 4/7 und östlich des Osterweges im Ortsteil Wenningstedt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung und das neue Schallgutachten erneut öffentlich auszulegen.

Es soll eine verkürzte Auslegung stattfinden; dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen zulässig sind. Abstimmungsergebnis: 8:0:1

Anmerkung: Das 84 Seiten umfassende Abwägungsexemplar wurde im Gemeindebüro eingesehen.


8. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme der Gemeinde Wenningstedt  Braderup (Sylt) zur Umbenennung des Sylt Tourismus Service (STS) in Insel Sylt Tourismus Service GmbH (ISTS)

Das nachstehend aufgeführte Schreiben der Bürgermeisterin an Herrn Tourismusdirektor Peter Douven liegt allen Gv in Kopie vor und wird noch zusätzlich von der Bgm erläutert.  Fazit: Der Insel Sylt Tourismus Service (ISTS) vertritt nicht die gesamte Insel Sylt, die Amts angehörigen Gemeinden finden sich dort nicht wieder.

„Umbenennung der STS in ISTS

Sehr geehrter Herr Douven,

die Sylt Tourismus GmbH ist in „Insel Sylt Tourismus GmbH“ umbenannt worden. Für die Gemeinde Wenningstedt -Braderup (Sylt) ist dies aus mehrfachen Gründen nicht nachvollziehbar.

1. Der neue Name suggeriert eindeutig, dass die GmbH für die gesamte Insel zuständig ist. Dies entspricht nicht den Tatsachen – die übrigen Tourismusservice aus Hörnum (Sylt), Wenningstedt -Braderup (Sylt), Kampen (Sylt) und List auf Sylt finden in ihrer Selbstständigkeit nicht mehr statt.

2. Der neue Namenszug erscheint nicht nur dort, wo es rechtlich notwendig ist – wie vom ISTS angekündigt - sondern auch in allen E-Mails usw.

3. Die Umbenennung ist ohne jegliche Absprache mit den „restlichen“ Gemeinden, bzw. deren Tourismusbetriebe erfolgt (wie auch bei der Namensfindung „Gemeinde Sylt“). Sollen hier Tatsachen geschaffen werden, um auch diese Betriebe einzuvernehmen? Zumindest ein etwas befremdliches Verfahren.

4. Der neue Tourismus-Service  hätte sich logischerweise „Tourismus-Service der Gemeinde Sylt“ nennen können, um den anderen Tourismusbetrieben Hörnum (Sylt), Wenningstedt-Braderup (Sylt), Kampen (Sylt)  und List auf Sylt gerecht zu werden. Durch die Umbenennung in „Insel Sylt Tourismus“ sind Verwechslungen bzw. Irritationen vorprogrammiert.
Die Gemeinde Wenningstedt -Braderup (Sylt) erwartet, dass die Umbenennung rückgängig gemacht wird, und dass ein Name gefunden wird, der keine Irritation hervorrufen kann und der nicht den Eindruck suggeriert, dass der Tourismusbetrieb der Gemeinde Sylt für die gesamte Insel Sylt zuständig ist. Ich bitte um Stellungnahme zu diesem Anliegen.“

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass sie erwartet, dass die Umbenennung rückgängig gemacht wird, und dass ein Name gefunden wird, der keine Irritationen hervorrufen kann und der nicht den Eindruck suggeriert, dass der Tourismusbetrieb der Gemeinde Sylt für die gesamte Insel Sylt zuständig ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


9. Einwohnerfragestunde

Herr Allmendinger: Zum Schwimmunterricht in List; man habe ihm berichtet, dass die Halle in List immer kalt sei und dass dies nicht so angenehm ist. Er schlägt vor zu prüfen, ob nicht mit der Sylt Klinik kooperiert werden könne oder ob es eine andere Möglichkeit im Ort gäbe? Bgm Fifeik: Es sind 20 Kinder pro Gruppe und die werden in List professionell betreut. Herr Allmendinger: Man könne doch einmal hinterfragen, ob es beim Hotel Strandhörn, bei Holst etc. möglich sei, den Kindern Grundsätzliches zum Schwimmen beizubringen. Es wird geantwortet, dass in der Sylt – Klinik das Schwimmbad zu klein ist. Gv M. Welsch: Aus versicherungstechnischen Gründen ist eine spezielle Größenordnung bei privaten Schwimmbädern vorgesehen, weil sonst eine Badeaufsicht erforderlich wird. Die Größenordnung liegt bei ca. 10 Meter x 3,50 m- und diese Größenordnung ist für 20 Kinder nicht geeignet. Herr Allmendinger: Und im Sommer an der Ostseite der Insel?- dort ist es wärmer als auf der Westseite und nicht so gefährlich. Es wird abschließend festgehalten, dass in List ein Schwimmmeister zur Verfügung steht und die Kosten von 3 Gemeinden übernommen werden.



Die Bgm beendet den öffentlichen Teil der Sitzung.