Protokoll vom 21.07.2010


GEMEINDEVERTRETUNG

WENNINGSTEDT – BRADERUP (SYLT) 22.07.2010      GV 16

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Wenningstedt –-Braderup (Sylt) von Mittwoch, den 21. Juli 2010, um 19.00 Uhr, im Sozialraum der Strandkorbhalle, Osetal 1, in 25966 Wenningstedt - Braderup

Anwesend: K. Fifeik Bgm. U. Wilke                      M. Welsch

H.D. Welsch                F. Callies                     E. Mannstedt

C. Stöver                     H. Möbius

 

 

Abwesend/

entschuldigt: B. Carstensen              C.D. Schulz                 R. Kaus

V. Koppelt                  S. Koppelt

Ferner

anwesend M. Marställer, Gemeinde Sylt, Kämmerei

T. Rix, Vorsitzender. Finanzausschuss

G. Hausen, Vorsitzender Bauausschuss

T. Sandweg, Protokollführung

 

 

T A G E S O R D N U N G

A         Öffentlicher Teil

  1. 01 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.04 Uhr eröffnet die Bürgermeisterin (Bgm) die Sitzung, begrüßt die Anwesenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Herr Wilke stellt einen Dringlichkeitsantrag der Fraktion Aktive Bürger und bittet um Erweiterung der Tagesordnung.

Der Antrag soll im nicht öffentlichen Teil behandelt und abgestimmt werden.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Änderungen der Tagesordnung anzuerkennen und dieser zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:  Einstimmig zugestimmt

 

  1. 02 Einwohnerfragestunde

  • Frau Schacht:

Der Grüne Weg müsste dringend gesäubert werden.

Frau Fifeik:

Herr Welsch, Herr Hebestreit und ich haben sich gestern ein Bild vor Ort gemacht und uns der Sache angenommen.

 

  • Frau Schacht:

Das unter Denkmalschutz  stehende Haus Bundis Arndt verfällt. Es wurde überdimensional angebaut. Es sollte eine Pflicht sein, den alten Teil des Hauses zu erhalten.

Herr Hausen:

Das das Haus in seinem jetzigen Zustand verfällt ist Schuld des Eigentümers.

Das Dach wurde zu hoch gebaut. Der Eigentümer hat sich nicht an die Auflagen des Landesamtes für Denkmalpflege gehalten. Das Landesamt für Denkmalpflege hat den weiteren Bau stillgelegt.

Herr H.D. Welsch:

Auch die „Sylter Tür“ solle erhalten bleiben.

Frau Fifeik:

Wir werden mit dem Landesamt für Denkmalpflege Kontakt aufnehmen und deren weitere geplante Vorgehensweise erfragen, da der Erhalt des unter Denkmalschutz stehenden Hauses unabdingbar ist und einem Verfall durch Witterung vorzubeugen ist.

  1. 03 Mitteilungen und Anfragen

  1. a. Mitteilungen:

  • Grundstück Osterweg

Die Abstimmung mit der BIMA ist erfolgt. Eine Terminverlängerung bis zum 30.09.2010 wird eingeräumt.

  • Der neue Ranger (Naturschutz, Verhalten am Strand) hat sich gut eingearbeitet und die Resonanz, seitens der Touristen und Anwohner, ist sehr positiv. Der Ranger war ein großer Gewinn für die Gemeinde.

  • Eine Mitarbeiterschulung, für den Umgang mit Hunden,  findet für die Gemeindemitarbeiter und die Kindergärtnerinnen statt. Frau Orth wird diese Schulung leiten.

  • FKK-Stand Wenningstedt

Aufgrund von Mitteilungen von Besuchern des FKK-Strandes, wurden wir gebeten, deutlicher den FKK Strand zu kennzeichnen. Bedauerlicher Weise liegen immer mehr Textilfreunde im FKK Bereich. Der TSWB wird sich diesem Punkt annehmen.

  • Schreiben aus dem Ministerium für Bildung und Kultur des Lands Schleswig-Holstein: Das Ministerium lehnt die Schaffung von Frühjahrsferien auf der Insel Sylt ab und begründet dieses.

  • Das Ordnungsamt Sylt hat das Parken in der Strandstraße, gem. Protokollauszug der Gemeindevertretersitzung vom 17.05.10, überprüft und konnte trotz mehrerer Kontrollen nichts Auffälliges feststellen.
  • Nachfrage bei den Gemeindevertretern, nach dem Interesse, bezüglich der wöchentlich gemailten „Aktennotiz der Mittwochsrunde“.
  • Aufforderung des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig Holstein zur Benennung von Mitgliedern und Stellvertretern für eine künftig zu errichtende Kommission zum Schutz gegen Fluglärm – Flughafen Sylt, bis zum 16.08.2010.

Die GV wurden angehalten ggf. Vorschläge, zum späteren Zeitpunkt im Gemeindebüro, der Bgm, zu unterbreiten.

  • Einstellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten für die Gemeinde Sylt.

 

  • Sandaufspülungen Baubericht Nr. 9, geänderte Zeitplanung.

Das rechnerisch avisierte Spülende für die Jahressollmenge ist der 12.09.2010 und liegt damit im genehmigungsrechtlichen  Zeitfenster, welches sich bis zum 15. Oktober erstreckt. Der Baubericht Nr. 9 kann im Gemeindebüro eingesehen werden. Wenningstedt-Braderup wurde in diesem Jahr nicht berücksichtigt, da keine Notwendigkeit, seitens der Fachleute bestand.

  • Ergebnis-Protokoll zur Mitgliederversammlung der LAG Aktiv Region Uthlande e.V. vom 29. Juni 2010 kann im Gemeindebüro eingesehen werden.

 

  1. b. Anfragen:

  • Herr Wilke bemängelt, dass es in der Gemeinde Wennigstedt-Braderup zu lange dauert,  Straßenreparaturen abzuschließen, incl. Teerdecke. Oftmals wird auch Freitags mit einer Maßnahme begonnen, wodurch es dann durch die Fahrbahnverengung übers Wochenende zu  Verkehrsbehinderungen kommt. Es wäre wünschenswert, wenn die Bauabeilung die Straßenreparaturarbeiten  besser organisieren würde.

 

  1. 04 Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt), für das Gebiet zwischen Süder Wung, L 24, Grenzweg und Westerlandstraße,  nach § 10 BauGB sowie nach § 84 der LBO

 

Als Vorlage für die Gemeindevertretersitzung dient die Begründung zur Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 3 sowie die Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung und die Auswertung der Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup.


Beschlussvorschlag:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 3 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahmen beschlossen.
  2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.
  3. Aufgrund des § 10 sowie nach § 84 der LBO beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 3 für das Gebiet zwischen Süder Wung, L 24, Grenzweg und Westerlandstraße, bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ), als Satzung.
  4. Die Begründung wird gebilligt.
  5. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  6. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 13

davon anwesend:  8  ; Ja-Stimmen:   8 ;   Nein-Stimmen:  0 ;

Stimmenthaltungen: 0

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

  1. 05 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die erneute Auslegung der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt)

Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

für das Gebiet am südlichen Ortsrand, westlich der k118

 

Vorbemerkung:

Der von der Gemeindevertretung am 20.04.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 wurde in der Zeit vom 10.05.2010 bis zum 10.06.2010 öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 BauGB am Verfahren beteiligt.

Im Ergebnis der Prüfung eingegangener Stellungnahmen wurde der Entwurf geändert.

 

Herr Hausen erläutert die Zusammenhänge für die erneute Auslegung.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der geänderte Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet der M.-T. Buchholzstiftung (Flurstück 252) am südlichen Ortsrand und westlich der K 118 und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.   Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und über die erneute öffentliche Auslegung zu unterrichten.

3.   Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a

Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.

4.   Es wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können, hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung hinzuweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:  13 ;

davon anwesend:  8 ;   Ja-Stimmen:  8 ;   Nein-Stimmen:  0 ;

Stimmenthaltungen:  0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

  1. 06 Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplanes Nr. 5, der Gemeinde Wenningstedt-Braderung für das Gebiet zwischen Westerhörn, Westerlandstraße, Horsatal, Dünenstraße und nördlich der Berthin-Bleeg-Straße

 

Vorbemerkung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 hat im Zeitraum vom 26.04.2010 – 26.05.2010 erstmalig öffentlich ausgelegen. Während dieses Zeitraumes wurden Anregungen vorgebracht, die eine Überarbeitung des Entwurfes erforderlich machten.

Es handelt sich um folgende Änderungsinhalte:

  • Festsetzung von 2 Transformatorenstationen (Elektrizität) an der Berthin-Bleeg-Straße Nr. 17 sowie am Kapellenplatz. (Die beiden vorhandenen Anlagen wurden bislang nicht dargestellt)
  • Nachrichtliche Darstellung eines eingetragenen Denkmals in der Berthin-Bleeg-Straße Nr. 4. (Das vorhandene Denkmal wurde bislang nicht als solches dargestellt)
  • Angleichung des Maßes der baulichen Nutzung auf das bisher zulässige Maß: Mittelweg Nr. 17, Westerstraße Nr. 24 und Westerhörn Nr. 9, 11, 13. (Ein Darstellungsfehler in der Planzeichnung hatte zu einer unbeabsichtigten Absenkung des bisher zulässigen Maßes der baulichen Nutzung geführt. Dies war jedoch nicht beabsichtigt.)
  • Anpassung des Gebietstyps von Sondergebiet 1 auf Sondergebiet 8 auf den Grundstücken Westerstraße Nr. 16 und Mittelweg Nr. 13. (Ein Darstellungsfehler in der Planzeichnung führte zu einer falschen Gebietsausweisung. Zwar befindet sich auf einem der beiden Grundstücke tatsächlich ein kleines Hotel, allerdings ist dies auch innerhalb eines Sondergebietes 8 zulässig. Insgesamt wird durch die Anpassung auf ein Sondergebiet 8 der Nutzungskatalog erweitert, was für die Grundstücke mehr Entwicklungsmöglichkeiten bietet).

Frau Fifeik übergibt die Sitzungsleitung an das älteste Mitglied der Gemeindevertretung, Herrn Callies, und verlässt in Bezug auf § 22 GO, zusammen mit Herr H.D. Welsch, Herrn M. Welsch, Herrn Wilke, Herrn Mannstedt und Herrn Hausen, das Sitzungszimmer.

Herr Callies liest den Beschlussvorschlag vor und bittet anschließend um Handzeichen für die Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup  für das Gebiet zwischen Westerhörn, Westerlandstraße, Horsatal, Dünenstraße und nördlich der Berthin-Bleeg-Straße und die Begründung werden in der vorliegenden geänderten Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen.
  3. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und ein Auszug aus dem  Landschaftsplan der Gemeinde werden mit ausgelegt.
  4. Der Auslegungszeitraum wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt und es dürfen nur zu den geänderten Teilen des Planentwurfes Stellungnahmen abgegeben werden. Eine Auflistung der Änderung liegt den Planunterlagen bei.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:  13 ;

davon anwesend:  3 ;   Ja-Stimmen:  3 ;   Nein-Stimmen:  0 ;

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren  folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen;  sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Frau Fifeik, Herr H.D. Welsch, Herr M. Welsch, Herr Wilke, Herr Mannstedt.

Im Anschluss an die Abstimmung betreten Frau Fifeik, Herr H.D. Welsch, Herr M. Welsch, Herr Wilke, Herr Mannstedt und Herr Hausen wieder das Sitzungszimmer.

Herr Callies informiert über das Abstimmungsergebnis und Frau Fifeik übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.

 

  1. 07 Beratung und Beschlussfassung über die “Satzung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) über die Straßenreinigung“ (Straßenreinigungssatzung)

 

Sach- und Rechtslage:

Aus der Bürgermeisterdienstversammlung vom 27. Januar 2010 kam die Anregung, eine insulare Vereinheitlichung der Bestimmungen zur Straßenreinigung herbeizuführen. Hier konzentrieren sich die bisherigen Unterschiede insbesondere auf den Beginn der Reinigungspflicht (in Westerland 8.00 Uhr, in allen anderen Gemeinden und Ortsteilen 7.00 Uhr), sowie auf den Umfang der zu reinigenden Straßenteile (in allen Gemeinden und Ortsteilen außer Westerland auch Fahrbahnen, Trennstreifen und Radwege).

Der beigefügte Satzungsentwurf berücksichtigt dies und beinhaltet einen einheitlichen Reinigungsbeginn von 7.00 Uhr. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass z.B. auch Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule auf geräumten Wegen gehen können. Darüber hinaus sieht der neue Satzungsentwurf vor, dass die Fahrbahnen von der Reinigungspflicht der Anlieger nicht mehr erfasst sind. Damit wird dem wachsenden Verkehrsaufkommen, das diese Aufgabe sehr erschwert, ebenso Rechnung getragen, wie der Frage nach der Lagerung des anfallenden Schnees, denn dieser darf den Verkehr möglichst nicht behindern (§ Abs. 7).

Weitere redaktionelle Ergänzungen beziehen sich z.B. auf die Untersagung des Einsatzes von biologisch nicht abbaubaren Pflanzenschutzmitteln und Unkrautvernichtungsmitteln (§ 3 Abs. 1) und die Beseitigungspflicht von Verunreinigungen durch Hundekot und/oder Pferdeäpfel (§ 4 Abs. 2).

 

Der überarbeitete Satzungstext ist als Anlage beigefügt.

Frau Fifeik erklärt kurz den Hintergrund für eine einheitliche Insel-Sylt Straßenreinigungssatzung. Sie erläutert den neuen § 3 (1), welcher sich aus Sicht des gestrigen Gespräches mit der Fraktion, zum Nachteil für die Gemeinde Wenningstedt-Braderup  auswirkt. Dieser Punkt war in der bisherigen Straßenreinigungssatzung unter § 2 (1) vorteilhafter für die Gemeinde Wenningstedt-Braderup geregelt.

Daher ergibt sich folgender

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die „Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Wenningstedt-Braderup“ in der vorgelegten Fassung, mit der Änderung des §  3 (1).

Der § 3 (1)  soll ausschließlich den Text der bisherigen Satzung  aus § 2 (1) beinhalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungstext nach Unterzeichnung durch die Bürgermeisterin bekannt zu machen.

 

  1. Die Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup vom 7. Januar 2003 außer Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter  13 ;

davon anwesend:  8 ;   Ja-Stimmen:  8 ;   Nein-Stimmen:  0 ;

Stimmenthaltungen:  0

 

  1. 08 Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungsordnung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) für die Grünfläche Inselzirkus in Wenningstedt-Braderup (Sylt)

Als Vorlage dient der Gemeindevertretung die Benutzungsordnung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) für die Grünfläche Inselzirkus in Wenningstedt-Braderup (Sylt), welcher zur Ausfertigung vorliegt.

Frau Fifeik erläutert, wie es zu der vorliegenden Benutzungsordnung zwischen der Gemeinde Wenningstedt-Braderup und dem Inselcircus gekommen ist. Die Benutzungsordnung ist Herrn Kliever (Inselcircus), dem Ordnungsamt und den Anwohnern, die sich haben anwaltlich vertreten lassen, zugegangen.

Herr Hausen führt aus, dass mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 noch gewartet wird, bis die Zirkussaison im September 2010 zu Ende geht. Im Anschluss findet ein  Gespräch mit allen Beteiligten statt und es wird beraten, ob die Benutzungsordnung aufgrund der Saison-Erfahrungen noch verbessert werden muss. Gibt es keine Änderungen wird der Bebauungsplan Nr. 21 unverzüglich ausgelegt.

Die Fragen von Herr Callies, über die Kostenverteilung für den Inselzirkus, können auf Verlangen, laut Frau Fifeik, im Finanzausschuss behandelt werden.

Die Fragen von Frau Stöver, bezüglich dem Eisverkauf und dem Restaurant auf dem Gelände des Inselzirkus wurden wie folgt, von Frau Fifeik, beantwortet:

Das Restaurant hat die gleiche Größe wie im letzten Jahr. Eis am Stand zu erwerben, sowie ein Restaurantbesuch, ist für jedermann möglich und nicht nur für Besucher einer Zirkusvorstellung.

Beschlussvorschlag:

  1. Der vorliegenden Benutzungsordnung  wird die Zustimmung zur Ausfertigung erteilt.

 

  1. Der vorliegenden Benutzungsordnung wird auf Grund der o. g. Gründe die Zustimmung  zur Ausfertigung  nicht erteilt.

 

Abstimmungsergebnis zu a):

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:  13 ;

davon anwesend:  8 ;   Ja-Stimmen:  8 ;   Nein-Stimmen:  0 ;

Stimmenthaltungen: 0

 

  1. 09 Beratung und Beschlussfassung über einen Grundsatzbeschluss zum Kostenaufwand der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Schulzentrums/ Regionalschule in Westerland, Gemeinde Sylt, durch die Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt)

 

Vorbemerkung:

Als Vorlage dient der Gemeindevertretung die Beschlussvorlage der Schulverbandsversammlung vom 21.06.2010, sowie vier Kostenvarianten zur Aufstellung der Mehrkosten zur Kostenschätzung Okt. 2009.

Der Schulverband Sylt empfiehlt die Variante III. Der Finanzausschuss Wenningstedt-Braderup schießt sich in seiner Sitzung am 14.07.21010 einstimmig der Variante III. an.

Herr Rix erläutert kurz den Grundsatzbeschluss.

Frau Fifeik ergänzt, dass sich ein Arbeitskreis sehr gewissenhaft in mehreren Sitzungen mit der Thematik auseinandergesetzt hat, bis der Variante III. dem Vorzug gegeben wurde.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup stimmt einem Grundsatzbeschluss für die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Schulzentrums/ Regionalschule zu und schließt sich dem Kostenkonzept der Variante III., in einer Höhe von 9.105.000,00 €, an.
  1. Die Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup stimmt einem Grundsatzbeschluss für die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Schulzentrums/ Regionalschule, aus oben genannten Gründen nicht zu.

 

 

Abstimmungsergebnis zu a):

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:  13 ;

davon anwesend:  8 ;   Ja-Stimmen:  7 ;   Nein-Stimmen:  0 ;

Stimmenthaltungen:  1

 

  1. 10 Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierung der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Schulzentrums/ Regionalschule in Westerland, Gemeinde Sylt, durch die Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt)

 

Vorbemerkung:

Als Vorlage dient der Gemeindevertretung die Beschlussvorlage der Schulverbandsversammlung vom 21.06.2010, sowie die aufgeführten Finanzierungsvarianten des Finanzierungskonzeptes.

Der Schulverband Sylt empfiehlt die Variante D. Der Finanzausschuss Wenningstedt-Braderup schießt sich in seiner Sitzung am 14.07.21010 einstimmig der Variante D an, allerdings wird noch einmal darauf hingewiesen, dass zuvor alle anderen günstigeren Finanzierungsvarianten rechtlich und wirtschaftlich nicht mehr als Alternative zur Verfügung stehen dürfen.

Herr Rix erläutert die Finanzierung und erklärt, dass die beiden Varianten B und C noch geprüft werden.

Es wird noch diskutiert, ob man das benötigte Geld jetzt aufnimmt, da die Zinsen oft höher liegen als der Kreditabtrag.

Eine selbstständige anteilige Finanzierung für die Gemeinde Wenningstedt-Braderug ist nicht zulässig, laut Herrn Marställer, gemäß dem Gesetz für kommunale Zusammenarbeit. Des weiteren ist es nicht machbar, da der zu zahlende Anteil, über eine Laufzeit von 20 Jahren, von der aktuellen jährlichen Schülerzahl der jeweiligen Gemeinde abhängt und variiert.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup stimmt vorsorglich des  Nachweises, dass die anderen Finanzierungsvarianten rechtlich und wirtschaftlich nicht tragfähig sind, der Finanzierungsvariante D zu.

 

  1. Die Gemeindevertretung Wenningstedt-Braderup stimmt der Finanzierungsvariante D nicht zu.

 

Abstimmungsergebnis zu a):

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:  13 ;

davon anwesend:  8 ;   Ja-Stimmen: 8;   Nein-Stimmen:  0 ;

Stimmenthaltungen:  0

 

  1. 11 Beratung und Beschlussfassung über eine Geldanlage über 3 Jahre

Herr Rix erläutert die Geldanlage über 3 Jahre.

Nach kurzer Beratung, wird der Festgeldanlage, für eine Dauer von max. 3 Jahren,  zugestimmt.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Geldanlage über max. 3 Jahre  wird  die Zustimmung erteilt.

 

  1. Der Geldanlage über 3 Jahre wird auf Grund der o. g. Gründe die Zustimmung nicht erteilt.

 

Abstimmungsergebnis zu a):

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:  13 ;

 

davon anwesend:   8 ;   Ja-Stimmen:  8 ;   Nein-Stimmen:   0 ;

 

Stimmenthaltungen:  0

 

  1. 12 Beratung und Beschlussfassung über den Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen  der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) und der

Tourismus-Service Wenningstedt-Braderup GmbH & Co. KG,

für das Toilettengebäude nebst Grundstück in der Straße Am Dorfteich/ Bi Kiar, sowie das Toilettengebäude nebst Grundstück in der Straße Om di Huk

Als Vorlage dient der Gemeindevertretung der Vertragsentwurf des Nutzungsüberlassungsvertrages vom 13.07.2010, welcher zur Ausfertigung vorliegt.

Nach kurzer Erklärung, seitens Frau Fifeik,  über die hauptsächliche Nutzung und der Vertragsdauer, welche rechtlich geprüft wurde, besteht Einigkeit.

Beschlussvorschlag:

  1. Dem vorliegenden Nutzungsüberlassungsvertrag wird  die Zustimmung zur Ausfertigung erteilt.

 

  1. Dem vorliegenden Nutzungsüberlassungsvertrag wird auf Grund der o. g. Gründe die Zustimmung zur Ausfertigung  nicht erteilt.

 

Abstimmungsergebnis zu a):

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:  13 ;

 

davon anwesend:  8 ;   Ja-Stimmen: 8 ;   Nein-Stimmen:  0 ;

 

Stimmenthaltungen: 0

 

  1. 13 Beratung und Beschlussfassung über einen Übertragungsvertrag zwischen der Gemeinde Wenningstedt-Braderup und der Tourismus-Service Wenningstedt-Braderup gmbH & Co.KG und der Touristinformation Wenningsstedt-Braderupt e.V. für zwei Amtswohnungen in Keitum

Die Bürgermeisterin erläutert diesen Tagesordnungspunkt und empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag an die Bürgermeisterin zu geben, um mit dem TSWB und der Touristinformation eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung der Personalwohnungen im ehemaligen Amtsgebäude in Keitum zu treffen.

 

Durch die Vereinbarung soll eine Regelung für die Abgeltung der Investitionen getroffen werden, die in den Wohnungen investiert worden sind. Dabei ist von einer 10-jährigen Laufzeit/Abschreibung auszugehen.

 

Die Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) erstattet den nicht „abgewohnten Anteil“ mit jeweils 1/10 der Investitionskosten pro Jahr.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 13 ;

Davon anwesend:   8 ;   Ja-Stimmen:  8 ;      Nein-Stimmen:  0

Stimmenthaltungen:  0

 

  1. 14 Wahl eines bürgerlichen Mitgliedes für den Bau- und Bauplanungsausschuss

Frau Fifeik erläutert, wie es zu dieser erneuten Wahl  gekommen ist.

Herr Wilke schlägt für die Fraktion “Aktive Bürger“ Frau Irena Andresen für den Bau- und Bauplanungsausschuss vor.

Herr Wilke hat mit Frau Andresen gesprochen und Frau Andresen möchte das Mandat annehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 13 ;

Davon anwesend:   8 ;   Ja-Stimmen:  8 ;      Nein-Stimmen:  0

Stimmenthaltungen:  0

 

  1. 15 Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

 

Die Bürgermeisterin schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.08 Uhr.

 

gez. Katrin Fifeik                                                         Tina Sandweg

Bürgermeisterin                                                           Protokollführung