Protokoll vom 21.07.2010
GEMEINDEVERTRETUNG WENNINGSTEDT – BRADERUP (SYLT) 22.07.2010 GV 16
Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Wenningstedt –-Braderup (Sylt) von Mittwoch, den 21. Juli 2010, um 19.00 Uhr, im Sozialraum der Strandkorbhalle, Osetal 1, in 25966 Wenningstedt - Braderup
Anwesend: K. Fifeik Bgm. U. Wilke M. Welsch H.D. Welsch F. Callies C. Stöver H. Möbius
Abwesend/ entschuldigt: B. Carstensen C.D. Schulz R. Kaus V. Koppelt S. Koppelt
Ferner anwesend M. Marställer, Gemeinde Sylt, Kämmerei T. Rix, Vorsitzender. Finanzausschuss G. Hausen, Vorsitzender Bauausschuss T. Sandweg, Protokollführung
T A G E S O R D N U N G A Öffentlicher Teil
Um 19.04 Uhr eröffnet die Bürgermeisterin (Bgm) die Sitzung, begrüßt die Anwesenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest. Herr Wilke stellt einen Dringlichkeitsantrag der Fraktion Aktive Bürger und bittet um Erweiterung der Tagesordnung. Der Antrag soll im nicht öffentlichen Teil behandelt und abgestimmt werden. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Änderungen der Tagesordnung anzuerkennen und dieser zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Der Grüne Weg müsste dringend gesäubert werden. Frau Fifeik: Herr Welsch, Herr Hebestreit und ich haben sich gestern ein Bild vor Ort gemacht und uns der Sache angenommen.
Das unter Denkmalschutz stehende Haus Bundis Arndt verfällt. Es wurde überdimensional angebaut. Es sollte eine Pflicht sein, den alten Teil des Hauses zu erhalten. Herr Hausen: Das das Haus in seinem jetzigen Zustand verfällt ist Schuld des Eigentümers. Das Dach wurde zu hoch gebaut. Der Eigentümer hat sich nicht an die Auflagen des Landesamtes für Denkmalpflege gehalten. Das Landesamt für Denkmalpflege hat den weiteren Bau stillgelegt. Herr H.D. Welsch: Auch die „Sylter Tür“ solle erhalten bleiben. Frau Fifeik: Wir werden mit dem Landesamt für Denkmalpflege Kontakt aufnehmen und deren weitere geplante Vorgehensweise erfragen, da der Erhalt des unter Denkmalschutz stehenden Hauses unabdingbar ist und einem Verfall durch Witterung vorzubeugen ist.
Die Abstimmung mit der BIMA ist erfolgt. Eine Terminverlängerung bis zum 30.09.2010 wird eingeräumt.
Aufgrund von Mitteilungen von Besuchern des FKK-Strandes, wurden wir gebeten, deutlicher den FKK Strand zu kennzeichnen. Bedauerlicher Weise liegen immer mehr Textilfreunde im FKK Bereich. Der TSWB wird sich diesem Punkt annehmen.
Die GV wurden angehalten ggf. Vorschläge, zum späteren Zeitpunkt im Gemeindebüro, der Bgm, zu unterbreiten.
Das rechnerisch avisierte Spülende für die Jahressollmenge ist der 12.09.2010 und liegt damit im genehmigungsrechtlichen Zeitfenster, welches sich bis zum 15. Oktober erstreckt. Der Baubericht Nr. 9 kann im Gemeindebüro eingesehen werden. Wenningstedt-Braderup wurde in diesem Jahr nicht berücksichtigt, da keine Notwendigkeit, seitens der Fachleute bestand.
Als Vorlage für die Gemeindevertretersitzung dient die Begründung zur Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 3 sowie die Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung und die Auswertung der Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 13 davon anwesend: 8 ; Ja-Stimmen: 8 ; Nein-Stimmen: 0 ; Stimmenthaltungen: 0 Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet am südlichen Ortsrand, westlich der k118
Vorbemerkung: Der von der Gemeindevertretung am 20.04.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 wurde in der Zeit vom 10.05.2010 bis zum 10.06.2010 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 BauGB am Verfahren beteiligt. Im Ergebnis der Prüfung eingegangener Stellungnahmen wurde der Entwurf geändert.
Herr Hausen erläutert die Zusammenhänge für die erneute Auslegung.
Beschlussvorschlag:
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und über die erneute öffentliche Auslegung zu unterrichten. 3. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt. 4. Es wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können, hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 13 ; davon anwesend: 8 ; Ja-Stimmen: 8 ; Nein-Stimmen: 0 ; Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Vorbemerkung: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 hat im Zeitraum vom 26.04.2010 – 26.05.2010 erstmalig öffentlich ausgelegen. Während dieses Zeitraumes wurden Anregungen vorgebracht, die eine Überarbeitung des Entwurfes erforderlich machten. Es handelt sich um folgende Änderungsinhalte:
Frau Fifeik übergibt die Sitzungsleitung an das älteste Mitglied der Gemeindevertretung, Herrn Callies, und verlässt in Bezug auf § 22 GO, zusammen mit Herr H.D. Welsch, Herrn M. Welsch, Herrn Wilke, Herrn Mannstedt und Herrn Hausen, das Sitzungszimmer. Herr Callies liest den Beschlussvorschlag vor und bittet anschließend um Handzeichen für die Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 13 ; davon anwesend: 3 ; Ja-Stimmen: 3 ; Nein-Stimmen: 0 ; Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Frau Fifeik, Herr H.D. Welsch, Herr M. Welsch, Herr Wilke, Herr Mannstedt. Im Anschluss an die Abstimmung betreten Frau Fifeik, Herr H.D. Welsch, Herr M. Welsch, Herr Wilke, Herr Mannstedt und Herr Hausen wieder das Sitzungszimmer. Herr Callies informiert über das Abstimmungsergebnis und Frau Fifeik übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.
Sach- und Rechtslage: Aus der Bürgermeisterdienstversammlung vom 27. Januar 2010 kam die Anregung, eine insulare Vereinheitlichung der Bestimmungen zur Straßenreinigung herbeizuführen. Hier konzentrieren sich die bisherigen Unterschiede insbesondere auf den Beginn der Reinigungspflicht (in Westerland 8.00 Uhr, in allen anderen Gemeinden und Ortsteilen 7.00 Uhr), sowie auf den Umfang der zu reinigenden Straßenteile (in allen Gemeinden und Ortsteilen außer Westerland auch Fahrbahnen, Trennstreifen und Radwege). Der beigefügte Satzungsentwurf berücksichtigt dies und beinhaltet einen einheitlichen Reinigungsbeginn von 7.00 Uhr. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass z.B. auch Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule auf geräumten Wegen gehen können. Darüber hinaus sieht der neue Satzungsentwurf vor, dass die Fahrbahnen von der Reinigungspflicht der Anlieger nicht mehr erfasst sind. Damit wird dem wachsenden Verkehrsaufkommen, das diese Aufgabe sehr erschwert, ebenso Rechnung getragen, wie der Frage nach der Lagerung des anfallenden Schnees, denn dieser darf den Verkehr möglichst nicht behindern (§ Abs. 7). Weitere redaktionelle Ergänzungen beziehen sich z.B. auf die Untersagung des Einsatzes von biologisch nicht abbaubaren Pflanzenschutzmitteln und Unkrautvernichtungsmitteln (§ 3 Abs. 1) und die Beseitigungspflicht von Verunreinigungen durch Hundekot und/oder Pferdeäpfel (§ 4 Abs. 2).
Der überarbeitete Satzungstext ist als Anlage beigefügt. Frau Fifeik erklärt kurz den Hintergrund für eine einheitliche Insel-Sylt Straßenreinigungssatzung. Sie erläutert den neuen § 3 (1), welcher sich aus Sicht des gestrigen Gespräches mit der Fraktion, zum Nachteil für die Gemeinde Wenningstedt-Braderup auswirkt. Dieser Punkt war in der bisherigen Straßenreinigungssatzung unter § 2 (1) vorteilhafter für die Gemeinde Wenningstedt-Braderup geregelt. Daher ergibt sich folgender
Beschlussvorschlag:
Der § 3 (1) soll ausschließlich den Text der bisherigen Satzung aus § 2 (1) beinhalten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter 13 ; davon anwesend: 8 ; Ja-Stimmen: 8 ; Nein-Stimmen: 0 ; Stimmenthaltungen: 0
Als Vorlage dient der Gemeindevertretung die Benutzungsordnung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) für die Grünfläche Inselzirkus in Wenningstedt-Braderup (Sylt), welcher zur Ausfertigung vorliegt.
Frau Fifeik erläutert, wie es zu der vorliegenden Benutzungsordnung zwischen der Gemeinde Wenningstedt-Braderup und dem Inselcircus gekommen ist. Die Benutzungsordnung ist Herrn Kliever (Inselcircus), dem Ordnungsamt und den Anwohnern, die sich haben anwaltlich vertreten lassen, zugegangen. Herr Hausen führt aus, dass mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 noch gewartet wird, bis die Zirkussaison im September 2010 zu Ende geht. Im Anschluss findet ein Gespräch mit allen Beteiligten statt und es wird beraten, ob die Benutzungsordnung aufgrund der Saison-Erfahrungen noch verbessert werden muss. Gibt es keine Änderungen wird der Bebauungsplan Nr. 21 unverzüglich ausgelegt. Die Fragen von Herr Callies, über die Kostenverteilung für den Inselzirkus, können auf Verlangen, laut Frau Fifeik, im Finanzausschuss behandelt werden. Die Fragen von Frau Stöver, bezüglich dem Eisverkauf und dem Restaurant auf dem Gelände des Inselzirkus wurden wie folgt, von Frau Fifeik, beantwortet: Das Restaurant hat die gleiche Größe wie im letzten Jahr. Eis am Stand zu erwerben, sowie ein Restaurantbesuch, ist für jedermann möglich und nicht nur für Besucher einer Zirkusvorstellung.
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis zu a):
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 13 ; davon anwesend: 8 ; Ja-Stimmen: 8 ; Nein-Stimmen: 0 ; Stimmenthaltungen: 0
Vorbemerkung: Als Vorlage dient der Gemeindevertretung die Beschlussvorlage der Schulverbandsversammlung vom 21.06.2010, sowie vier Kostenvarianten zur Aufstellung der Mehrkosten zur Kostenschätzung Okt. 2009. Der Schulverband Sylt empfiehlt die Variante III. Der Finanzausschuss Wenningstedt-Braderup schießt sich in seiner Sitzung am 14.07.21010 einstimmig der Variante III. an. Herr Rix erläutert kurz den Grundsatzbeschluss. Frau Fifeik ergänzt, dass sich ein Arbeitskreis sehr gewissenhaft in mehreren Sitzungen mit der Thematik auseinandergesetzt hat, bis der Variante III. dem Vorzug gegeben wurde.
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis zu a):
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 13 ; davon anwesend: 8 ; Ja-Stimmen: 7 ; Nein-Stimmen: 0 ; Stimmenthaltungen: 1
Vorbemerkung: Als Vorlage dient der Gemeindevertretung die Beschlussvorlage der Schulverbandsversammlung vom 21.06.2010, sowie die aufgeführten Finanzierungsvarianten des Finanzierungskonzeptes. Der Schulverband Sylt empfiehlt die Variante D. Der Finanzausschuss Wenningstedt-Braderup schießt sich in seiner Sitzung am 14.07.21010 einstimmig der Variante D an, allerdings wird noch einmal darauf hingewiesen, dass zuvor alle anderen günstigeren Finanzierungsvarianten rechtlich und wirtschaftlich nicht mehr als Alternative zur Verfügung stehen dürfen.
Herr Rix erläutert die Finanzierung und erklärt, dass die beiden Varianten B und C noch geprüft werden. Es wird noch diskutiert, ob man das benötigte Geld jetzt aufnimmt, da die Zinsen oft höher liegen als der Kreditabtrag. Eine selbstständige anteilige Finanzierung für die Gemeinde Wenningstedt-Braderug ist nicht zulässig, laut Herrn Marställer, gemäß dem Gesetz für kommunale Zusammenarbeit. Des weiteren ist es nicht machbar, da der zu zahlende Anteil, über eine Laufzeit von 20 Jahren, von der aktuellen jährlichen Schülerzahl der jeweiligen Gemeinde abhängt und variiert.
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis zu a):
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 13 ; davon anwesend: 8 ; Ja-Stimmen: 8; Nein-Stimmen: 0 ; Stimmenthaltungen: 0
Herr Rix erläutert die Geldanlage über 3 Jahre. Nach kurzer Beratung, wird der Festgeldanlage, für eine Dauer von max. 3 Jahren, zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis zu a):
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 13 ;
davon anwesend: 8 ; Ja-Stimmen: 8 ; Nein-Stimmen: 0 ;
Stimmenthaltungen: 0
Tourismus-Service Wenningstedt-Braderup GmbH & Co. KG, für das Toilettengebäude nebst Grundstück in der Straße Am Dorfteich/ Bi Kiar, sowie das Toilettengebäude nebst Grundstück in der Straße Om di Huk
Als Vorlage dient der Gemeindevertretung der Vertragsentwurf des Nutzungsüberlassungsvertrages vom 13.07.2010, welcher zur Ausfertigung vorliegt.
Nach kurzer Erklärung, seitens Frau Fifeik, über die hauptsächliche Nutzung und der Vertragsdauer, welche rechtlich geprüft wurde, besteht Einigkeit.
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis zu a):
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 13 ;
davon anwesend: 8 ; Ja-Stimmen: 8 ; Nein-Stimmen: 0 ;
Stimmenthaltungen: 0
Die Bürgermeisterin erläutert diesen Tagesordnungspunkt und empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag an die Bürgermeisterin zu geben, um mit dem TSWB und der Touristinformation eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung der Personalwohnungen im ehemaligen Amtsgebäude in Keitum zu treffen.
Durch die Vereinbarung soll eine Regelung für die Abgeltung der Investitionen getroffen werden, die in den Wohnungen investiert worden sind. Dabei ist von einer 10-jährigen Laufzeit/Abschreibung auszugehen.
Die Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) erstattet den nicht „abgewohnten Anteil“ mit jeweils 1/10 der Investitionskosten pro Jahr.
Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 13 ; Davon anwesend: 8 ; Ja-Stimmen: 8 ; Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Frau Fifeik erläutert, wie es zu dieser erneuten Wahl gekommen ist. Herr Wilke schlägt für die Fraktion “Aktive Bürger“ Frau Irena Andresen für den Bau- und Bauplanungsausschuss vor. Herr Wilke hat mit Frau Andresen gesprochen und Frau Andresen möchte das Mandat annehmen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 13 ; Davon anwesend: 8 ; Ja-Stimmen: 8 ; Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Es wurden keine Fragen gestellt.
Die Bürgermeisterin schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.08 Uhr.
gez. Katrin Fifeik Tina Sandweg Bürgermeisterin Protokollführung
|