Hörnum - Protokolle

Protokoll vom 13.11.2003

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Gemeindevertreterfragestunde

Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor.


4. Berichte der Ausschußvorsitzenden

Herr Dehn berichtet, dass die Internetaktion der Kurverwaltung 50 neue Nutzer hervorgebracht hat. Durch diesen Erfolg ist eine weitere Aktion zum Frühjahr 2004 angedacht.


5. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.09.2003

Die Gemeindevertretung stimmt der Niederschrift vom 18.09.2003 einstimmig zu


6. Bekanntgabe der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.09.2003 im nichtöffentlichen Teil gefaßten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die in der Sitzung vom 18.09.2003 im nichtöffentlichen Teil gefaßten Beschlüsse bekannt.


7. Beratung und Beschlussfassung über das Gastgeberverzeichnis 2004/ Druckvergabe (Kurausschuss vom 10.11.2003, TOP 3)

Herr Dehn berichtet, dass für den Druck des Gastgeberverzeichnisses 2004 zwei Angebote im Kurausschuss vorlagen. Bei einer Auflage von 20.000 Stück lag ein Angebot bei 9.465,20 € und das andere bei 8.340,00 € netto. Der Kurausschuss empfahl der Gemeindevertretung einstimmig, den Druckauftrag an den kostengünstigsten Anbieter zu vergeben. Beschluss: Die Gemeindevertretung schließt sich der Empfehlung des Kurausschusses einstimmig an, womit der Auftrag dem kostengünstigstem Anbieter erteilt wird.


8. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2003 (Kurausschuss v. 10.11.2003, TOP 4)

Herr Dehn berichtet, dass der Wirtschaftsplan 2003 in der neuen Fassung vom Kurausschuss einstimmig angenommen wurde. Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt dem Wirtschaftsplan für 2003 in der vorgelegten Fassung einstimmig zu.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Ausrichtung des Hafenfestes 2004 (Kurausschuss vom 10.11.2003, TOP 5) Hierzu wird berichtet, dass auch 2004 ein Hafenfest stattfinden soll, jedoch zu anderen Rahmenbedingungen. Gewollt ist eine deutliche, finanzielle Entlastung der Kurverwaltung. Zur Umsetzung der Planungen wurde die Gründung eines Festausschusses vorgeschlagen, der neben der DeHoGa auch mit 3 weiteren Mitgliedern aus Ausschüsse besetzt werden soll. In dem dann zu gründenden Ausschuss soll der Termin und das Konzept zum Hafenfest 2004 erarbeitet werden. Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Gründung eines Festausschusses mit der genannten Aufgabenverwaltung und der vorgeschlagenen Besetzung einstimmig zu.


10. Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der Hafentoilette zur Bewirtschaftung (Kurausschuss vom 10.11.2003, TOP 6)

Herr Dehn berichtet, dass aufgrund einer Nachzahlung von Kanalgebühren in Höhe von 11.287,00 € der Haushalt der Kurverwaltung belastet wurde. Da die Gemeinde nach einer mündlichen Aussage von Herrn Heyer für die laufenden Energiekosten der Hafen-Toiletten verantwortlich ist, wurde eine Rückführung des Geldes in den Kurverwaltungshaushalt gefordert. Da die Bewirtschaftungskosten auf Dauer für die Gemeinde und Kurverwaltung zu teuer ist, schlug der Kurausschuss eine Ausschreibung zur Bewirtschaftung der Hafentoilette vor. Eine vorherige Prüfung zum Baurecht, zum Grundstück und zu den Zuständigkeiten soll erfolgen. Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Ausschreibung nach vorheriger Prüfung der o. g. Kriterien einstimmig zu.

Herr Speth bittet darum, die TOP 11 und 12 zu einem TOP zusammen zu fassen. Die Gemeindevertretung stimmt dem Vorschlag zu.


11. Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen Serpentinweg Haupttreppe (Kurausschuss v. 10.11.2003,  TOP 7) und 12. Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung Haupttreppe (Kurausschuss v.
10.11.2003, TOP 8)

Es wird berichtet, dass die Baugenehmigung für den Serpentinweg lt. Aussage des Kreises jederzeit erteilt werden kann, die Kurverwaltung jedoch derzeit nicht in der Lage ist, hierzu die benötigten Eigenmittel aufzubringen. Die Kosten sind bei ca. 150.000,00 € anzusiedeln. Es wurde von Seiten des Kurausschusses vorgeschlagen den Bau um ein Jahr zu verschieben und bis dahin die jetzige Haupttreppe erneut zu sanieren. Die Sanierung soll zum Teil, wenn möglich, durch Eigenleistungen erfolgen. Beschluss: Die Gemeindevertretung schließt sich aufgrund der Haushaltslage dem o. a. Vorschlag einstimmig an.


13. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung einer Gebührensatzung der Gemeinde Hörnum (Sylt) über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Ortswehren) Feuerwehrengebührensatzung – gemäß Vorlage

Es liegt eine Forderung der FFW Hörnum nach einer Feuerwehrgebührensatzung vor, durch die die vermehrte Inanspruchnahme der Feuerwehr Hörnum über das Maß der unentgeltlichen Einsätzen der Feuerwehr nach § 28 Brandschutzgesetz abgegolten werden soll. Der Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Erlass dieser Satzung die vorgesehenen Gebühren zwingend zu erheben sind und nicht nur in bestimmten Einzelfällen in Gebührenbescheid erlassen werden kann. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 23. Juli 1996 (GVOBl. Schl.-H. Seite 159) in der zur Zeit gültigen Fassung, § 6 des Kommunalenabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 22. Juli 1996 (GVOBl. Schl.-H. Seite 564 ff.) in der z. Zt. gültigen Fassung und § 29 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz vom 10. Februar 1996, GVOBl. Schl.-H. Seite 200 ff.) in der z. Zt. gültigen Fassung die als Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift (Originalprotokoll) beigefügten Satzung. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung öffentlich bekannt zu machen. Abstimmung: einstimmig


14. Bericht des Bürgermeisters zum Sachstand des Projektes „Der Blaue Vogel“

Herr Speth berichtet, dass im Mai 2003 eine Vereinbarung zur Umschreibung des Vertragswerkes auf die Gesellschaft DBV getroffen wurde. Der Vertrag wurde am 19.06.2003 in Kiel bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Ewer besprochen. Herr Rode stimmte dem Vertrag dort in allen Punkten zu. Ein Zeitfenster wurde mit folgenden Terminen festgelegt:
- 18.07.2003 Vertragsunterzeichnung bei RA. Schlüter in Schleswig
- 18.08.2003 Zahlung des Kaufpreises auf ein Notaranderkonto

Am 15.07.2003 wurde der Beurkundungstermin von Herrn Rode abgesagt, worauf Herr Rode am 16.07.2003 die Mitteilung erhielt, dass der Schlusstermin 30.09.2003 beibehalten wird. Herr Rode ist am 20.08.2003 erneut auf den Schlusstermin hingewiesen worden. Am 01.10.2003 hat die Gemeinde Herrn Rode mitgeteilt, dass über Herrn RA. Ewer eine letzte Nachfrist bis zum 31.10.2003 setzen. Aufgrund von Zustellungsschwierigkeiten dieser Nachricht, wurde die Frist von Herrn RA. Ewer nochmals bis zum 14.11.2003 verlängert. Zwischendurch haben wir ein Schreiben der DBV erhalten in dem u. a. folgendes geschrieben stand:
Da es nicht möglich war, trotz des Beschlusses der Gemeinde vom 07.03.2001 eine Grundlage für einen Grundstückskaufvertrag mit der DBV als eigenständigen Vertrag zu schaffen, werden wir jetzt den dargestellten Weg beschreiten, indem wir den Nachweis der Zahlung des Grundstückskaufpreises für die Sylter Hotelbetriebs- und Vermögensgesellschaft mbH (SHV) vornehmen, mit der wir eine interne Regelung zur Übernahme der vertraglichen Grundlage haben. Wenn Sie, wie von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 01.10.2003 mitgeteilt, nicht bereit sind, die notwendige Grundlage zur Umsetzung des Objektes mit zutragen und das Objekt für beendet erklären und die Auflösung des Vertrages mit der SHV ankündigen, könnte, wie von uns vorgesehen, auch keine Zahlung des Kaufpreises auf ein Notaranderkonto erfolgen.  …… Wenn Sie nunmehr das Objekt aufkündigen, stellt sich für uns die Frage, ob sich die Gemeinde diese Entscheidung leisten kann, mit der Neuentwicklung eines Objektes zu beginnen, da die Urheberrechte dem Vorhabenträger, der DBV, gehören, auf die wir nicht verzichten werden und durch Sie für die Nutzung des Grundstückes eine neue Planung und ein neues Baurecht geschaffen werden müsste. Sollten Sie jedoch bei Ihrer Auffassung bleiben, die Zusammenarbeit zu beenden, werden wir uns aufgrund der Vertrauensgrundlage zu den von Ihnen gefassten Beschlüssen zur Umsetzung des Objektes gezwungen sehen, gegen die Gemeinde Schadenersatzforderungen geltend zu machen. Dies besonders unter dem Hintergrund, dass die Beteiligten am Objekt bisher einen Betrag in Höhe von ca. 2,5 Mio. € investiert haben.
……….
Im Schreiben vom 10.11.2003 schreibt Herr Weber: “im Rahmen der Umsetzung des o. g. Objektes hat die Bundesregierung im Gegensatz zur beabsichtigten Streichung der GA-Förderung nunmehr beschlossen, doch Fördermittel für GA-Maßnahmen bereitzustellen. Wenn nunmehr für uns eine Rechtssicherheit zur Realisierung des Objektes mit der Gemeinde Hörnum geschaffen werden könnte, wäre die Grundlage zur Umsetzung des Objektes gegeben. Wir möchten nochmals vorschlagen, wie in unserem Schreiben vom 29.10.03 bereits geschehen, den Sachstand zum Objekt und die weitere Vorgehensweise in einem Termin zu erörtern.“
Bezüglich dieses Schreibens, habe ich mit dem Wirtschaftministerium Kontakt aufgenommen, welches die Auskunft gab, dass die Aussage von Herrn Weber so nicht korrekt sei.


15. Mitteilungen und Anfragen

Herr Speth berichtet, dass die diesjährige Seniorenweihnachtsfeier am 14. Dezember 2003 im Restaurant „Fisch Reuse“ stattfindet. Die Einladungen werden dieser Tage verteilt.



Der Bürgermeister schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um in den nichtöffentlichen Teil überzugehen.