Hörnum - Protokolle

Protokoll vom 09.11.2004

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er bittet darum, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern:
'Unter TOP 8 (Planungsangelegenheiten) soll über die Anbringung einer Solaranlage auf dem Dach des Kindergartens beraten und beschlossen werden.
Unter TOP 15 soll die Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme von öffentlichen Gehwegflächen erfolgen.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Genehmigung der Niederschrift zur Gemeindevertretersitzung vom 09.09.2004

Herr Speth bittet um Genehmigung der Niederschrift zur letzten Gemeindevertretersitzung. Die Gemeindevertretung stimmt dem Protokoll vom 09.09.2004 einstimmig zu.


4. Genehmigung der Niederschrift zur Gemeindevertretersitzung vom 08. Juli 2004

Herr Speth berichtet, dass es sich hierbei um die Genehmigung des nichtöffentlichen Teils handelt, weshalb dieses auch im nichtöffentlichen Teil behandelt werden sollte. Die Gemeindevertretung stimmt der Beratung und Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil zu.


5. Bekanntgabe der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.09.2004 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die in der Sitzung vom 09.09.2004 im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.


6. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet nördlich des Hafenbeckens, östlich und südlich des ehemaligen Pidder-Lüng-Kasernen-Geländes, westlich des Wattenmeeres

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) hat in ihren Sitzungen am 25.05.2004 bzw. nach Änderung des Planungszieles am 08.07.2004 den Aufstellungsbeschluss zur o. g. Planung gefasst und das Bauamt mit der Planausarbeitung beauftragt. Ein Entwurf der Planung ist nunmehr ausgearbeitet. Herr Buchmann sowie einige andere Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen sind der Auffassung, dass ein Beschluss hierzu nicht mehr erfolgen sollte. Durch das am heutigen Tag erfolgte Planungsgespräch (Pidder-Lüng-Kaserne) ist der Sachstand anders. Der dort erwähnte Investor benötigt das Gelände der Kläranlage für andere Zwecke. Frau Junge erklärt, dass der Grundsatzbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes bereits auf einer der vorherigen Sitzungen durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde. In diesem heutigen Beschluss geht es nur um eine kleine Änderung des bereits gefassten Beschlusses. Nach längerer Beratung beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hörnum (Sylt) wie folgt zu verfahren:
1. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet nördlich des Hafenbeckens, östlich und südlich de ehemaligen Pidder-Lüng-Kasernen-Geländes, westlich des Wattenmeeres“ wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.

3. Die Verwaltung des ALS wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Beschluss: 5 : 4 : 0
Der Erläuterungsbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Planzeichnung wird dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt


7. Beratung und Beschlussfassung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Privatpersonen sowie von Anregungen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hörnum (Sylt)/ Bauausschuss vom 30.09.2004

Herr Bigos berichtet, dass folgende Änderung erfolgen und beschlossen werden sollte: Der Planentwurf wird daher im Textteil B, 1. Art der baulichen Nutzung, Allgemeine Wohngebiete WA 1 bis WA 5 im vierten wie folgt ergänzt: „Die ausnahmsweise zulässigen sonstigen nicht störenden Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen sind ausnahmsweise zulässig, wenn sie der gewerblichen Beschäftigung der Bewohner des Hauptgebäudes dienen (Heimarbeit, „Ich - AG“), sich das Gewerbe in Art und Umfang unter die Wohnfunktion der Gebäude unterordnet und keine erheblichen Belästigungen für die Nachbarschaft zu erwarten sind.“ Die Gemeindevertretung kommt zu folgendem Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von   diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nummer 6 der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Gebiet nördlich Rantumer Straße (L 24) und Strandstraße, südlich „Blankes Tälchen“ sowie Hafen, westlich Hafenstraße und Wattenmeer und der Straße „Am Wasser“, Hausnummern 2 und 4, beidseitig „Kleine Straße“ sowie Mittelweg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Beschluss:  9 : 0 : 0


8. Beratung und Beschlussfassung über die Anbringung einer Solaranlage auf dem Dach des Kindergartens (Planungsangelegenheiten)

Herr Speth bittet Frau Junge um Erläuterung. Diese berichtet, dass die Firma Falke um die Anbringung einer Solaranlage auf dem Dach des Kindergartens bittet. Herr Falke hatte auf der letzten Bauausschusssitzung einige Erläuterungen hierzu gegeben und wollte noch genau Zahlen, welche das Dachnutzungsentgelt betreffen, schriftlich reinreichen. Dies ist bisher nicht geschehen, weshalb die Angelegenheit heute auch nicht beraten werden kann. Die Gemeindevertretung ist sich darüber einig, dass bei vorliegen der Auflistung, zunächst eine Beratung im Finanzausschuss erfolgen soll.


9.
Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Zuständigkeiten von Zuschussgewährungen an inselweit tätige Institutionen auf das Amt Landschaft Sylt (Übertragungsbeschluss gem. § 5 Abs. 1 Amtsordnung

In der Vergangenheit hat der Amtsausschuss zentral über die Gewährung von Zuschussanträgen von Vereinen und anderen Institutionen im Rahmen der beschlossenen Haushaltsansätze entschieden. Von der Gemeinde Kampen (Sylt) wurde anlässlich der letzten Haushaltsentscheidungen gefordert, dass über die Zuschussgewährungen für das kommende Jahr durch das Amt vom Grundsatz her beraten wird. Dies kann zu einschneidenden Änderungen für die Zukunft führen. Eine Übersicht über die freiwilligen Leistungen aus dem Amtshaushalt ist als Anlage beigefügt. Nach den Bestimmungen der Amtsordnung hat das Amt keine Selbstverwaltungsaufgaben dieser Art. Die Entscheidung über Zuschussgewährungen obliegt damit kraft Gesetz grundsätzlich den Gemeinden unmittelbar und zwar als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe. Die Folge bei einer Rückkehr zu dieser Rechtslage wäre die, dass Antragsteller, deren Aktivitäten von gemeindeübergreifender, inselweiter Bedeutung sind, alljährlich ihre Anträge an die einzelnen Gemeinden richten müssten und keine Planungssicherheit hätten, weil jede Gemeinde für sich entscheiden würde. Dieses Prozedere könnte dadurch entbürokratisiert und mit Planungssicherheit für die Institutionen versehen werden, dass die Gemeinden die Entscheidungsbefugnis in diesen Fällen förmlich auf den Amtsausschuss übertragen, so dass der Antragssteller nur einen Antrag stellen müsste, über den dann im Amtsausschuss stellvertretend für alle Gemeinde entschieden werden könnte. Die Beträge würden im Amtshaushalt bereitgestellt werden, die Gemeinden behalten insoweit ein Mitspracherecht über die Höhe der Zuschussgewährungen. Dieses Verfahren würde sich besonders für die folgenden Antragsteller eignen:
1. Tierschutzverein Sylt
2. Volkshochschule
3. Schwangerschaftskonfliktberatung
4. Erziehungs-, Ehe-, Lebensfragen
5. Inseljugendring
6. Suchtberatungsstelle

Die Entscheidungsbefugnis für Zuschussanträge von örtlichen Antragstellern verbleibt bei der im Einzelfall angesprochenen Gemeinde. Der Amtsausschuss hat sich in der Sitzung am 21.09.04 dafür ausgesprochen, dass Zuschüsse an inselweit tätige Institutionen im Amtshaushalt bereitgestellt werden sollten und den amtsangehörigen Gemeinden empfohlen, noch vor den Haushaltsberatungen für das Jahr 2005 zu beschließen, den Amtsausschuss zu bevollmächtigen, über die Zuschussanträge inselweit aktiver Antragsteller zu entscheiden (Übertragungsbeschluss gem. § 5 AmtsO) und die Mittel im Amtshaushalt bereit zu stellen. Der Amtsvorsteher wurde beauftragt, den Gemeindevertretungen eine entsprechende Beschlussvorlage zukommen zu lassen. Es wird drauf hingewiesen, das ein Übertragungsbeschluss aber nur dann wirklich Sinn macht, wenn alle Gemeinden analog beschließen. Nach kurzer Beratung beschließt die Gemeindevertretung gem. § 5 Abs. 1 AmtsO, dem Amt Landschaft Sylt die Zuständigkeit für die Zuschussgewährung an folgende inselweit tätige Institutionen zu übertragen:
1. Tierschutzverein Sylt
2. Volkshochschule
3. Schwangerschaftskonfliktberatung
4. Erziehungs-, Ehe-, Lebensfragen
5. Inseljugendring
6. Suchtberatungsstelle
Beschluss: 9 : 0 : 0


10. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Feuerwehrwagens (Mannschaftswagen)/ Finanzausschuss vom 28.10.2004, TOP 4

Herr Neubauer berichtet, dass die Feuerwehr bereits im vergangenen Jahr den Antrag auf Anschaffung eines Mannschaftswagens gestellt hat. Der Antrag wurde zunächst zurückgestellt, da keine Mittel zur Verfügung standen. Nun hat der Kreis der Gemeinde im Schreiben vom 07.07.2004 Mittel in Höhe von 13.500 € bei einem Kaufpreis von 45.000 € zugesagt.
Gefördert werden 30 % der Gesamtkosten. Die Anschaffungskosten hierfür wurden bereits im Haushalt veranschlagt. Die Feuerwehr erklärte sich mit einer geringen Kostenbeteiligung einverstanden. Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss der Gemeindevertretung der Anschaffung eines Mannschaftswagens zuzustimmen. Beschluss: 9 : 0 : 0


11. Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Jahr 2004 / Finanzausschuss vom 28.10.2004, TOP 3)

Herr Neubauer erläutert den vorliegenden Entwurf des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2004. Er berichtet, dass die Verlustabdeckungen für den Flughafen künftig im Verwaltungshaushalt unter der HHSt. 1/8210.71500 zu veranschlagen ist. Ebenfalls sind die Erstattungen der ADS für ein Darlehen, dass die Gemeinde seinerzeit für den Kindergartenbau gewährt hat, künftig gesplittet im Haushalt aufgeführt. Die Zinsen sind unter der HHSt.1/4640.20800 und die Tilgungsleistungen unter .32800. Durch die Hohen Ausgaben und die niedrigen Einnahmen, konnte der Verwaltungshaushalt keinen Ausgleich erlangen. Es entsteht ein Fehlbetrag von 23.100,00 €. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt besteht somit nur noch aus der Pflichtzuführung in Höhe der Tilgungsleistung. Im Vermögenshaushalt wurden die Kosten zur Anschaffung eines neuen Mehrzweckfahrzeuges für die Feuerwehr in Höhe von 45.000,00 € veranschlagt. Als Eigenanteil für die Gemeinde verbleiben 20.000,00 €. Die restlichen Kosten werden gedeckt durch FAG-Mittel (13.500,00 €) und einen Eigenanteil der Feuerwehr (11.500 €). Veranschlagt ist gem. Beschluss der GV der Erwerb der Belegungsrechte für die Bundesliegenschaften „An der Düne“ in Höhe von 30.200,00 €. Ein durchlaufender Posten für die LSE - Maßnahme am Hörnumer Hafen in Höhe von 250 TEUR ist eingerichtet worden. Aus der Veräußerung von Grundstücken können weitere 61 TEUR erzielt werden unter der HHST. 1/ 8800.34000. Schwerpunkt des Nachtragshaushaltes ist die vollständige Deckung des Fehlbetrages aus 2002 in Höhe von 263.000,00 €. Hierzu ist folgendes zu erläutern: Im Nachtragshaushalt 2002 waren Ausbaubeiträge in Höhe von 426 TEUR veranschlagt, hauptsächlich für den I. und II. BA Budersandstraße. Der Jahresabschluss 2002 ergab jedoch nur Einnahmen in Höhe von 163 TEUR (d.h. 263 TUER weniger, als vorgesehen) im Rechnungsergebnis entstand der Fehlbetrag ! Die „fehlenden“ Einnahmen konnten erst im Haushaltsjahr 2003 erzielt werden. Sie wurden nun jedoch nicht benutzt, um den Fehlbetrag aus dem Vorjahr zu decken, sondern fälschlicherweise zur Mitfinanzierung der Maßnahmen 2003 (u. a. Steintal) verwendet. In der Konsequenz heißt dies, dass im Haushaltsjahr 2003 zur Finanzierung der hier geplanten Maßnahmen normalerweise eine erhöhte Kreditaufnahme nötig gewesen wäre. Dies wurde jedoch versäumt, so dass nun anscheinend im Haushaltsjahr 2004 zur Deckung eines Fehlbetrages im Vermögenshaushalt eine Kreditaufnahme nötig wird. Die erhöhte Kreditaufnahme 2004 muss jedoch als verspätete Finanzierung der Maßnahmen in 2003 betrachtet werden !
Im Haushaltsjahr 2004 werden somit Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 315.400 € nötig. 150.000 € lt. Kernhaushalt für die Maßnahme „Blankes Tälchen“ und der Rest zur Finanzierung der Maßnahmen 2003 (bzw. zur Deckung des Fehlbetrages aus 2002) !    
Im Vermögenshaushalt ist entgegen dem Kernhaushalt eine Rücklagenentnahme in Höhe von 62.200 € vorgesehen. Die allgemeine Rücklage wird somit vollständig aufgebraucht ! Zudem wird hierbei erneut auf die gebundenen Rücklagemittel (Küstenschutz etc.) zurückgegriffen, diese Mittel müssen in den Folgejahren wieder ihren ursprünglichen Zweck zugeführt werden. Positiv ist jedoch, dass sich durch dieses Vorgehen die Aufnahme des ohnehin schon hohen Kredites nicht noch um weitere 62.200 € erhöht. Um weitere Einnahmen im Verwaltungshaushalt zu erzielen, wird die Erhöhung der Realsteuern für 2005 erforderlich. Grundsteuer A wird auf 310 %, Grundsteuer B bleibt bei 320 %, die Gewerbesteuer wird auf 340 % und die Zweitwohnungssteuer auf 11 % erhöht. Außerdem sollen als weitere Maßnahmen spätestens zu beginn des neuen Haushaltsjahres die Gesellschafteranteile an den Sylter Flughafengesellschaften gekündigt werden, Ende 2005 könnte Hörnum seine Anteile dann abstoßen. Für den Gemeindehaushalt 2006 und die Folgejahre bedeutet dies mindestens Einsparung in einer Größenordnung von jeweils ca. 50 TEUR. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2004 zuzustimmen. Die Anhebung der Realsteuern für 2005 sind somit ebenfalls beschlossen. Beschluss: 9 : 0 : 0


12. Beratung und Beschlussfassung über eine Parkplatzbewirtschaftung

Herr Neubauer berichtet, dass aufgrund der Haushaltslage dringend Einnahmen erwirtschaftet werden müssen. Herr Speth schlug deshalb die Bewirtschaftung der Parkplätze am Hafen und Kleine Straße vor. Favorisiert ist die Aufstellung von Parkscheinautomaten (nur in den Sommermonaten). Die Verwaltungsabläufe müssten noch geklärt werden. Eine Bewirtschaftung für den Parkplatz K4 wäre auch an denkbar. Im Finanzausschuss wurde angeregt, den Busverkehr, mit Ausnahme der Linienbusse, auf dem Parkplatz in der Rantumer Straße gegenüber der Kurverwaltung halten zu lassen. Die Ortsdurchfahrt würde somit für Ausflugsbusse nicht mehr gestattet sein. Eine Bewirtschaftung für den Parkplatz K4 wäre auch an denkbar. Nach längerer Diskussion beschließt die Gemeindevertretung grundsätzlich eine Parkplatzbewirtschaftung vorzusehen. Wo und wie diese Bewirtschaftung erfolgen soll, wird noch geklärt. Beschluss: 9 : 0 : 0


13. Beratung und Beschlussfassung über den Abbau des Hafencontainers WC

Herr Neubauer berichtet, dass der Finanzausschuss sich aufgrund der hohen Unterhaltungskosten für den Toilettencontainer darüber einig war, diesen zu schließen und zu entfernen. Hierzu wird berichtet, dass der Container ursprünglich nur als Übergangslösung für ca. 2 Jahre angedacht war. Die SVG wollte seinerzeit den Neubau öffentlicher Toiletten mit anderen Bauvorhaben kombinieren. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Schließung und den Abbau des Toilettencontainers am Hafen. Beschluss: 9 : 0 : 0


14. Beratung und Beschlussfassung über den Austritt aus der Flughafen GmbH & Co KG/ Finanzausschuss vom 28.10.2004, TOP 7

Es wird berichtet, dass aufgrund der Haushaltslage ein Austritt aus der Sylter Flughafen GmbH unumgänglich geworden ist. Aus diesem Grund empfiehlt der Finanzausschuss den Austritt aus den Flughafengesellschaften. Die Gemeindevertretung nimmt von dem Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses Kenntnis, alle Mitgliedschaften in den Gesellschaften der Flughafen GmbH zum 31.12.2005 zu kündigen und als Gesellschafter auszutreten. Die in den Gesellschaftsverträgen vorgesehenen Regelungen über die Abfindung beim Ausscheiden eines Gesellschafters sind bekannt. Die Gemeindevertretung beschließt die Kündigung der Mitgliedschaften in
1. der Flughafen Sylt Gesellschaft mit beschränkter Haftung
2. der SFG Sylter Flughafen GmbH & Co. Betriebs – und Service KG und
3. der Sylter Flughafen Beteiligungs GmbH
zum 31.12.2005.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kündigungen fristgerecht per eingeschriebenen Brief an die Gesellschaften zu Händen der Geschäftsführung sowie an die übrigen Gesellschafter auszusprechen. Beschluss: 9 : 0 : 0


15. Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme von öffentlichen Gehwegflächen

Es wird berichtet, dass der Kauf der Gehwegflächen vom Bund bereits auf einer der letzten Sitzungen abgelehnt wurde. Nun ist der Bund mit Schreiben vom 18.10.04 erneut an die Gemeinde herangetreten. Der Bund bietet der Gemeinde Hörnum an, die noch im Besitz des Bundes befindlichen Gehwegflächen unentgeltlich zu übertragen und soweit Vermessungskosten erforderlich sind, diese zur Hälfte zu tragen. Bis zum Abschluss eines Übereignungsvertrages ist man bereit, der Gemeinde die Nutzung der Flächen unentgeltlich zu gewähren. Hierzu soll mit einem Nutzungsvertrag schriftlich bestätigt werden, dass die Gemeinde für die Dauer der vorzeitigen Nutzung der bundeseigenen Flächen schon jetzt die Verkehrssicherungspflicht und Unterhaltung übernimmt und dem Bund etwaige Ansprüche Dritter aus der Nutzung der Flächen von der Hand hält. Die eventuellen Kosten in Höhe von 9.000,00 € bräuchte die Gemeinde erst in zwei Jahren, nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung, aufbringen. (Der Nutzungsvertrag, sowie die Darstellung der betroffenen Flurstücke liegen zur Einsichtnahme im Gemeindebüro.) Herr Speth gibt zu bedenken, dass es bei einer Ablehnung der Flächen, spätere Probleme mit Anliegern geben könnte. Auch Herr Rück hat hierzu seine Bedenken geäußert, da bei weiteren Verkäufen des Bundes unweigerlich Probleme entstehen werden. Nach längerer Diskussion kommt die Gemeindevertretung zu dem Beschluss, den vorliegenden Nutzungsvertrag vom Bürgermeister unterschreiben zu lassen und die Gehwegflächen wie vorgetragen vom Bund zu übernehmen. Die Hälfte der eventuell anfallenden Vermessungskosten trägt die Gemeinde. Beschluss: 8 : 0 : 1


16. Mitteilungen und Anfragen

Frau Remmer berichtet, dass der Winterfahrplan der SVG eine Zumutung für die Bus fahrende Bevölkerung ist.



Herr Speth schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um in den nichtöffentlichen Teil überzugehen.