Protokoll vom 28.06.2004

Gemeindevertretung vom 28.06.2004

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister, Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung werden folgende Änderungen vorgetragen:
1. Absetzen des TOP 14 wegen unzureichender Vorbereitung
TOP 14 neu - Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergabe Kläranlage; hier: Klärschlammtrocknungsanlage (Tischvorlage)

2. Absetzen des TOP 9

3. Erweiterung der TO um den TOP B 5 - Beratung und Beschlussfassung über einen Stundungsantrag

4. Erweiterung der TO um den TOP B 1 - Sachstandsbericht zur WBV durch Herrn Dr. Göken

Der Bgm begründet die Änderung der Tagesordnung und die Gv beschließt einstimmig, der Tagesordnung - wie vorgetragen - zuzustimmen.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
Zum Absetzen des TOP 05 erläutert der Bgm, dass hier zunächst die Satzung geändert werden muss.

Einleiten eines Bußgeldverfahrens wegen Verstoßes gegen das Europawahlgesetz

Bauleitplanung und Erweiterungsmaßnahmen im Bereich der Kläranlage; in einem Vermerk über eine Besprechung beim Kreis NF stellte Herr Brambrink fest, dass die für die Erweiterungsmaßnahmen vorgesehene Fläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Er sieht jedoch die Möglichkeit für die Entlassung aus dem Naturschutz.

Zur Neubesetzung der Ausschüsse liegt noch keine abschließende Stellungnahme vor. Die Bildung von Fraktionen ist vom Gesetz her ausdrücklich vorgesehen.

Erstattung für Kosten der automatischen Liegenschaftskarte (ALK) in Höhe von 737,46 €.

Es fehlten 3 Projektierungsprospekte für die Arkaden Wenningstedt; diese wurde heute nachgereicht.

Kurabgabe, Presseartikel in der SR über die Erhebung der Kurabgabe in Westerland und das Urteil des Verwaltungsgerichtes. Herr Rück gibt den Hinweis, dass die Vorgaben aus dem Urteil bereits in den Satzungen der Amts angehörigen Gemeinden berücksichtigt sind.

Der Aufenthalt der Eintracht Frankfurt Fußball AG in Wenningstedt wurde abgesagt.

Zum Welterbe Nationalpark liegt eine Stellungnahme der Kreisbauernverbände vor. Der Bgm bietet den Gv die Einsichtnahme im Gemeindebüro an.

Auswahl und Benennung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH) sowie Auswahl europäischer Vogelschutzgebiete. Das Ministerium prüft zurzeit die Einwendungen und wird die Gemeinde zu gegebener Zeit erneut beteiligen.

Der Jahresbericht 2003 der Kurverwaltung Wenningstedt - Braderup liegt vor.

Bevölkerungsfortschreibung Gemeinde List auf Sylt - kommunaler Finanzausgleich; das Schreiben des IM liegt vor. Eine Veränderung der im Rahmen der Bevölkerungsfortschreibung für die Gemeinde List ermittelten Einwohnerzahlen ist rechtlich nicht zulässig und die daraus resultierenden Folgerungen hinsichtlich des Finanzausgleichsgesetzes müssen hingenommen werden. Der Bgm will dieses Vorgehen so nicht hinnehmen und gibt bekannt, dass er einen Anwalt beauftragt hat zu prüfen, welche Schritte nötig sind, diese Ungerechtigkeit auszuräumen.

Das Sommerferienfreizeitprogramm der Norddörfer findet vom 27. Juni bis 09. Juli 2004 statt.

Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt im Zuge der K 120 mit Angabe der Kilometerzahl

Ausnahmegenehmigung Fa. Erich Prott für die Zeit vom 25.04.2004 bis 24.04.2007.

Gv Waldherr erscheint um 19.12 Uhr zur Sitzung.

Anfragen
Gv Hebestreit bringt vor, dass die Vorwürfe in Bezug auf Gv Koppelt, sie sei durch die Ausschussarbeit überfordert und diese in der Presse veröffentlicht wurden, dort nicht hingehören. So etwas sollte generell nicht in die Öffentlichkeit.

Gv Zarth spricht den Strandübergang Berthin-Bleeg-Straße an. Der Bohlenweg sei zu schmal und es sollten Überlegungen angestellt werden, diesen besser zu gestalten. Ferner sind am Übergang Kabelreste, die entsorgt werden müssten, ebenso Polyrohre, die aus der Erde ragen und eine Gefahr darstellen. Gv Hebestreit sagt zu, sich um Abhilfe zu kümmern.


4. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) im Ortsteil Braderup

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des BauA vom 07.06.2004: Zunächst wird festgestellt, dass folgende Gemeindevertreter/innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind: Carl Heinrich Schmidt. Bgm Schmidt verlässt das Sitzungszimmer und Gv Hebestreit übernimmt die Leitung der Sitzung. Um 19.03 Uhr erscheint Gv Waldherr zur Sitzung. Sachlage: Die überbaubaren Grundstücksflächen des seit dem 16.8.1980 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1, werden durch Baugrenzen gebildet, die bei der Aufstellung des Bebauungsplanes unter Beachtung der seinerzeit gültigen Abstandsregelungen für Reetdachgebäude nach der Landesbauordnung festgesetzt wurden. Aufgrund der nunmehr geltenden verringerten Abstandsforderungen für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten könnte etwas mehr Spielraum bei der Lage des Gebäudes geschaffen werden. Der Abstand beträgt nach der heute geltenden Vorschrift des § 37 LBO nur noch 6 m. Nach weiterer Erläuterung durch den stellvertretenden Bauausschussvorsitzenden und eingehender Beratung fasst der Bauausschuss  folgenden Beschluss: Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den folgend formulierten Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) im OT Braderup zu fassen.
1. In den Textteil des Bebauungsplanes ist eine Ausnahmeregelung nach § 31 Abs. 1 BauGB aufzunehmen, nach der auf den Grundstücken mit festgesetzter Reetdachbebauung, Überschreitungen der Baugrenzen um max. 5 m zulässig sind. Voraussetzung ist die Einhaltung der Abstände nach der Landesbauordnung und es dürfen keine nach § 15a LNatSchG geschützten Flächen dadurch beansprucht werden.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Bauamt des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister  beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Bgm Schmidt nimmt wieder an der Sitzung teil und wird informiert.

In der heutigen Sitzung erklärt sich der Gv CH Schmidt nicht für befangen. Die Gemeindevertretung stimmt der Empfehlung des Bauausschusses zu und erhebt den Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses zum Beschluss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anmerkung von Gv Hausen: Im Ortsteil Braderup können die Baufenster gänzlich gestrichen werden.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Planung zur 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet östlich der K 118, südlich der Ortslage Braderup

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des BauA am 03. Mai 2004: Sachlage: Der seit dem 16.8.1980 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1 soll im o.g. Bereich geändert und der Geltungsbereich in Richtung Süden erweitert werden. Nach eingehender Erläuterung der Gründe und Ziele der beabsichtigten Änderung des Planes durch den Bauausschussvorsitzenden beschließt der Bauausschuss nach ausführlicher Diskussion wie folgt: Beschlussantrag: Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet östlich  der K118 südlich der Ortslage Braderup zu fassen. Weiterhin wird empfohlen, ebenfalls den Beschluss über eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Die Gemeindevertretung beschließt den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet östlich der K 118, südlich der Ortslage Braderup, zu fassen. Die Gv beschließt weiterhin, den Flächennutzungsplan entsprechend ändern zu lassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


6. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange mit Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 a der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde hat im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange mit Erlass vom 30.10.03 positiv Stellung genommen. Dies wird zur Kenntnis genommen. Einige Träger öffentlicher Belange haben Anregungen vorgebracht. Hierzu wird wie folgt beschlossen: Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen und die Podestgröße entsprechend der erteilten Baugenehmigung auf 550 qm festgesetzt. Die in der Stellungnahme des ALR Husum genannten Stellungnahmen und Genehmigungen werden berücksichtigt. Hinsichtlich des Schreibens vom 23.04.03 wird für die Nutzung unterhalb des Podestes ein gesondertes Genehmigungsverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan beinhaltet nur die bereits genehmigten baulichen Anlagen. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig:
1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den TöB das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

2. Der Bebauungsplan Nr. 16 a wird als Satzung beschlossen.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss bekannt zu machen.


7. Wie vor, jedoch für den Bebauungsplan 16 b

Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde hat im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange mit Erlass vom 30.10.03 positiv Stellung genommen. Dies wird zur Kenntnis genommen. Einige Träger öffentlicher Belange haben Anregungen vorgebracht. Hierzu wird wie folgt beschlossen: Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass zwischen der festgesetzten Grundfläche und der Baugenehmigung kein Unterschied besteht. Es wurde lediglich gerundet, damit eine „glatte“ Zahl festgesetzt werden kann. Hieran wird festgehalten. Die in der Stellungnahme des ALR Husum genannten Stellungnahmen und Genehmigungen werden berücksichtigt. Hinsichtlich des Schreibens vom 23.04.03 wird für die Nutzung unterhalb des Podestes ein gesondertes Genehmigungsverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan beinhaltet nur die bereits genehmigten baulichen Anlagen. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig:
1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den TöB das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

2. Der Bebauungsplan Nr. 16b wird als Satzung beschlossen.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss bekannt zu machen.


8. Beratung und Aufhebungsbeschluss über die Planung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet „Wester Tennen“ bis an die Dünenflächen im Westen, begrenzt durch die Straßen „Westerhörn“, „Am Dorfteich“ und „Grüner Weg“.

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 29.11.2000 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet „Wester Tennen“ bis an die Dünenflächen im Westen begrenzt durch die Strassen „Westerhörn“, „Am Dorfteich“ und „Grüner Weg“. zu ändern (4. Änderung). Der Ursprungsplan - rechtsverbindlich seit dem 31.1.1982 - weist für das Gebiet im Wesentlichen ein reines Wohngebiet mit variierenden Grundflächenzahlen und Einzelhäuser in eingeschossiger Bauweise innerhalb von Baugrenzen aus. Wesentliches Ziel der Überplanung sollte die Änderung der bestehenden Gebietskategorie sein. Das reine Wohngebiet (WR) sollte zukünftig als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Hintergrund dieser planerischen Zielsetzung war die in den letzten Jahren in der Gemeinde gewachsene Unzufriedenheit mit der städtebaulichen Entwicklung, insbesondere dieses WR - Gebietes, aber auch mit der Entwicklung der WR - Gebiete allgemein. Hauptgrund hierfür ist die einseitige Struktur der Gebiete, die in der Regel durch einem sehr hohen Anteil von Zweitwohnsitzen geprägt sind. Die Gemeinde hatte deshalb die Absicht dieser, aus ihrer Sicht negativen städtebaulichen Entwicklung entgegenzuwirken, und das Gebiet - es dient gem. §3 BauNVO (ausschließlich) dem Wohnen - durch eine Festsetzung als WA gem. § 4 BauGB auch anderen, bisher unzulässigen, jedoch nicht störenden Nutzungen zu öffnen, um damit eine Belebung und Attraktivitätssteigerung zu erreichen. Aus Sicht der Gemeinde wäre u. a. die Zulässigkeit kleinerer Hotels und gastronomischer Betriebe wie z.B. Cafés wünschenswert gewesen. Am 21.11.2002 erfolgte der Entwurfs und Auslegungsbeschluss durch die GV, worauf der Plan vom 16.12.2002 bis zum 20.1.2003 öffentlich auslag, und den Trägern öffentlicher Belange zwecks Stellungnahme zuging. Aus diesem Verfahrensschritt ergab  sich eine Vielzahl von z. T. sehr kritischen Stellungnahmen zu der beabsichtigten Planung. Seitens des Kreises NF und der Landesplanung wurden schwerwiegende grundsätzliche Bedenken gegen die vorgelegte Planung erhoben. Vor dem Hintergrund der im Auslegungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse - insbesondere ist erkennbar, dass eine städtebauliche Fehlentwicklung einhergehend mit einer Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann - sieht die die Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) von einer Fortsetzung des Verfahrens ab. Die Vorlage des Amtes Landschaft Sylt wird im Wortlaut vom Bgm zur Kenntnis gegeben. Gv Hausen nimmt Stellung zu der ursprünglichen Planung und zitiert aus den Stellungnahmen der TöB am Beispiel der Landesplanung (grundsätzlich positiv mit Einschränkungen) und des Kreises NF (überwiegend negativ). Er erklärt für die FDP Fraktion, weiterhin an der Planung festhalten zu wollen und plädiert dafür, den Beschluss gem. Vorlage heute nicht zu fassen. Gv Zarth spricht sich für die Beschlussfassung entsprechend der Vorlage aus. Sodann beschließt die Gemeindevertretung die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet „Wester Tennen“ bis an die Dünenflächen im Westen, begrenzt durch die Strassen „Westerhörn“, „Am Dorfteich“ und „Grüner Weg“. Abstimmungsergebnis: 9 : 4 : 1


9. Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung des Wasserpreises zum 01. Januar 2004

Dieser TOP ist abgesetzt.


10. Beratung und Beschlussfassung zur Jahresrechnung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Haushaltsjahr 2003
a) Anerkennung der Jahresrechnung 2003
b) Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 33.097,96 €

Die Jahresrechnung liegt jedem Gv vor und wird erläutert. Der Vors. des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung, GV Beck, berichtet über die Prüfung und die sich daraus ergebenden Resultate. Es wurde festgestellt, dass auf den Belegen sehr häufig der Verwendungszweck nicht angegeben worden ist. Die Verwaltung wird gebeten, verstärkt darauf zu achten. Zur Haushaltsstelle 6100 / 65000 - Planungskosten - hat es Irritationen hinsichtlich der Überschreitung gegeben. Dem Bgm liegt ein Beleg des Amtes zur Erläuterung vor. Dieser wird der Niederschrift beigefügt. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Anerkennung der Jahresrechnung 2003 und genehmigt einstimmig die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 33.097,96 €.


11. Beratung und Beschlussfassung über folgende Anträge:

a) Deutsch-dänisches Projekt der AWO
Nach kurzer Beratung und nach Erläuterung durch die Vorsitzende des Sozialausschusses, Gv Koppelt, und in Anlehnung an den Empfehlungsbeschluss des SozA vom 19. Mai 2004 beschließt die Gv, den Antrag der AWO S-H gGmbH, Bredstedt, abzulehnen. Der Beschluss der Gv vom 20.06.2002 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b) Bezuschussung Naturschutzgemeinschaft
Den Anwesenden liegt der Protokollauszug aus der Sitzung des SozA vom 19.05.04 vor. Dieser wird durch Anmerkungen von Gv Koppelt ergänzt. Die Gv beschließt, der Empfehlung des SozA zu folgen und die Jugendarbeit der Naturschutzgemeinschaft Sylt e.V. mit 2.000 € zu unterstützen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


12. Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Ausbau des Campingplatzes der Kurverwaltung in Wenningstedt - Braderup

Auszug aus der NS über die Sitzung des KurA am 25.05.04: GV Hebestreit berichtet hierzu, dass 1/3 der Arbeiten auf dem CP erledigt seien. Es wird vorgeschlagen, die restlichen 2/3  vorzubereiten, damit die Arbeiten dann im nächsten Jahr weitergehen können.  Der Kurdirektor teilt mit, dass für die beiden neuen Stege jeweils nur 20.000 € statt der eingestellten je 40.000 € gebraucht wurden. Somit habe man nunmehr 40.000 € im laufenden Haushalt frei.  Es wird angeraten, die Arbeiten auf jeden Fall fortzuführen, um die gute Entwicklung auf dem Campingplatz weiter zu fördern. Beschlussvorschlag: Der Kurausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den weiteren Ausbau auf dem Campingplatz im Rahmen der finanziellen Kapazitäten fortzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Die Gv beschließt, den weiteren Ausbau auf dem Campingplatz im Rahmen der finanziellen Kapazitäten fortzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


13. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Kurkartenkontroll- und Kassenhauses am Abgang Strandstraße

Das Kunststoff - Kontrollhaus an der Berthin-Bleeg-Straße musste entsorgt werden, da durch Risse in der Innenverkleidung die Isolierung in den Innenraum dunstete. Als Ersatz ist ein Tausch des jetzigen Kontrollhauses vom Abgang Strandstraße an die Berthin-Bleeg-Straße vorgesehen, ersatzweise wird der Abgang Strandstraße / Hauptstrand mit einem Holz-kontroll- /Kassenhaus ausgestattet, das die zukünftige Bedürfnisse abdeckt. Das Häuschen wird nach den Angaben der KVW ausgeführt, es ist isoliert und mobil. Das Angebot lehnt an die Ausschreibung zur Erstellung der Kinderanimation am Risgap an. Hier erhielt die Fa. Richardsen als günstigster Anbieter den Zuschlag. Die Gv beschließt, der Erstellung eines Kassenhauses für den Abgang Hauptstrand durch die Fa. Richardsen, wie in der Anlage ausgeführt, zuzustimmen. Die Herstellungskosten belaufen sich auf ca. 14.000 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig


14. Beratung und Beschlussfassung zur Planung und Ausführung des Bauvorhabens „Arkaden Wenningstedt“
a) Rahmenplan
b) Bauplan

Dieser TOP ist abgesetzt.


14 (neu). Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergabe Kläranlage Wenningstedt - Braderup hier: Klärschlammtrocknung

Der Bgm hat den Gv hierzu eine Tischvorlage gereicht und berichtet, dass die Anbieterfirma, die auch den Zuschlag erhalten soll, weil sie das günstigste Angebot angegeben hat, einen guten Ruf und gute Referenzen hat. Es ist beabsichtigt, eine solche Anlage am 01. Juli 2004 zu besichtigen und, sollte diese den Vorstellungen entsprechen, die Aufträge zu vergeben. Teilnehmer sind ein Vertreter des Ingenieurbüros, Herr Mügge vom Amt, der Bgm und Herr Priebe. Die GV äußern den Wunsch, dass außerdem Gv Hebestreit an der Besichtigung teilnehmen sollte. Herr Hebestreit erklärt sich dazu bereit. Auf Grund der relativ hohen Investition zögern einige Gv, hier und heute darüber zu beschließen und möchten die Entscheidung vertagen. Es ist dringend erforderlich, so der Bgm, die Abwärme aus dem BHKW zu nutzen. Jede Verzögerung wurde bedeuten, dass ein finanzieller Nachteil für die Gemeinde entstünde. Gv Waldherr weist auf die unterschiedlichen Angebotssummen hin, die Verwunderung bei den Gv auslösen. Die Wortbeiträge aus der Diskussion und der Angebotspreis in Höhe von 400.662,84 € veranlasst die Gv, einen Vorratsbeschluss zu fassen. Beschlussvorschlag:
Wenn die Besichtigung der Musteranlage stimmig und schlüssig ausfällt, die Anlage einwandfrei läuft und alle Teilnehmer einer solchen Anlage zustimmen können, dann kann der Auftrag an die Fa. Klein Abwasser- und Schlammtechnik GmbH in 57548 Kirchen, zum o.a. Angebotspreis vergeben werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig



Der Bgm schließt die Öffentlichkeit aus. Herr KD Mannstedt verlässt ebenfalls das Sitzungszimmer.