Protokoll vom 24.02.2005

Gemeindevertretung vom 24.02.2005

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Tagesordnung

Um 19.00 Uhr eröffnet der Bgm, Herr Carl Heinrich Schmidt, die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Bgm bittet um Zustimmung zur Änderung der Tagesordnung wie folgt:
Absetzen der TOP 07 und 08, weil noch keine einvernehmliche Regelung getroffen wurde und, wie mit Schreiben vom 17.02.05 mitgeteilt, Erweiterung der Tagesordnung um die TOP 24 und 25. Die Gemeindevertretung (Gv) stimmt der Änderung und Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu.


2. Verabschiedung eines Gemeindevertreters

Der Bgm begrüßt Herrn Hausen und bittet ihn vorzutreten. Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen. Der Bgm dankt Herrn Hausen im Namen der Gv für die langjährige Mitarbeit in der Gemeindevertretung und anderen gemeindlichen Gremien und spricht ihm seine Anerkennung dafür aus. Herr Hausen hat sich um die Gemeinde und die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht. Als Dank wird Herrn Hausen ein Buchgeschenk überreicht. Herr Hausen verabschiedet sich mit Worten, die seinen Rücktritt begründen, und von jedem Gv per Handschlag. Sodann verlässt Herr Hausen den Sitzungsraum.


3. Verpflichtung eines neuen Gemeindevertreters

Nach dem Verzicht von Herrn Gerhard Hausen auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung ist Herr Volker Gehrke in die Gv nachgerückt und hat die Wahl angenommen. Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen. Der Bgm verpflichtet Herrn Gehrke, in dem er die Verpflichtungsformel: “Ich verpflichte mich, die Gesetze zu beachten und unparteiisch meine Obliegenheiten als Gemeindevertreter zum Wohle der Gemeinde Wenningstedt - Braderup auszuüben“ im Wortlaut vorliest und diese von Herrn Gehrke nachsprechen lässt. Insbesondere weist der Bgm auf die Verschwiegenheit hin. Als äußeres Zeichen erfolgt die Verpflichtung per Handschlag.


4. Bürgerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


5. Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen
ÖPNV Sylt; der Sommerfahrplan 2005 liegt vor und kann im Gemeindebüro eingesehen werden.

Das Schreiben des Bgm an die Kommunalaufsicht in der Angelegenheit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Kurdirektor Erik Mannstedt wird im Wortlaut zur Kenntnis gegeben.

Die Hebamme Anke Bertram hat eine Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsrechts erhalten.

Der Kreis NF legt die Ergebnisse der Querschnittsprüfung 2004 für kommunale Baushöfe in Nordfriesland vor. Der Bericht kann im Gemeindebüro bei Bedarf eingesehen werden.

2. Biikeempfang 2005 der Nordseeakademie in Leck am 27.02.2005.

Herr Warnecke bedankt sich bei der Gemeinde für das Geschenk anlässlich seines 90. Geburtstages.

Schreiben des Herrn Schlobies an die Gv mit dem Inhalt, dass er Kritik an der Tourismus Information übt und einen geeigneten Raum für eine Ausstellung einer Malerin sucht.

Schreiben des ALS zu Beratungen über Haushaltssatzungen. Der Bgm weist auf die Rechtslage hin.

Frau Corinna Orth teilt mit, dass Hundehalter einen Hundeführerschein in Theorie und Praxis auf der Insel Sylt erwerben können.

Anfragen
Gv Petersen fragt an, ob evtl. im Ortsteil Braderup ein zweiter Glascontainer aufgestellt werden könne. Als Standorte werden genannt: bei der Bushaltestelle, am Teich Terp Wai (Mangelsen) oder evtl. am WC Häuschen. Wie verhält sich das mit dem Lärmpegel? Der Bgm wird die Angelegenheit an den WUSA zur Beratung geben.


6. Benennung des Fraktionssprechers der FDP / BWB Fraktion und seiner / seines Stellvertreterin / Stellvertreters

Nach dem Ausscheiden von Gv, Fraktionssprecher und Fraktionsvorsitzender der FDP / BWB Fraktion, Herrn Gerhard Hausen, ist der Fraktionssprecher und Fraktionsvorsitzender neu zu benennen.Die FDP / BWB Fraktion benennt Herrn Matthias Waldherr als Fraktionsvorsitzender. und Fraktionssprecher. Stellvertreter: Herr Hans Nico Jordt. z.K.g.


7. Neubesetzung der Ausschüsse:
a) Kurausschuss
b) Bauausschuss
c) Wege- Umweltschutz- und Sonderausschuss
d) Amtsausschuss - Stellvertreter für Gv Beck
e) Flughafen GmbH - Stellvertreter für den KD

Dieser TOP ist abgesetzt.


8. Wahl des
a) Vorsitzenden des Wege- Umweltschutz- und Sonderausschusses und
b) ggf. des stellv. Vorsitzenden

Dieser TOP ist abgesetzt.


9. Beratung und Beschlussfassung zu Friedhofsangelegenheiten
a) I. Nachtragssitzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)
b) I. Nachtragssatzung zur Grabmal- und Bepflanzungssatzung für den Friedhof der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)
c) I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Der Bürgermeister der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) hat die Verwaltung beauftragt, die neu gefassten Friedhofssatzungen erneut zu überarbeiten. Die Überarbeitung der Grabmal- und Gestaltungssatzung ist das Ergebnis des bereits in der Vorlage zur GV- Sitzung im Dezember 2004 seitens der Verwaltung angemerkten Widerspruchsverfahrens.

a) I. Nachtragssatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)
Hier soll in § 16 eine größere Anzahl Urnen als bisher, nämlich in Einzelgräbern 3 statt 2 und in Doppelgräbern 6 statt 4, für zulässig erklärt werden.

b) I. Nachtragssatzung zur Grabmal- und Bepflanzungssatzung für den Friedhof der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)
Die in dem neuen Abs. 7 formulierte Öffnungsklausel wurde durch das seinerzeit anhängige Widerspruchsverfahren und die daraus resultierende Rechtsprüfung notwendig.

c) I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Wenningstedt- Braderup (Sylt)
In § 2 soll zur Klarstellung  die Angabe die Dauer des erworbenen Nutzungsrechtes angegeben werden (Klammerzusatz).

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
a) I. Nachtragssatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)
b) I. Nachtragssatzung zur Grabmal- und Bepflanzungssatzung für den Friedhof der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)
c) I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)
in der jeweils vorlegten Fassung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


10. Beratung und Beschlussfassung über Anmietung von Flächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2

Durch den Verkauf der Post ist die DeTelmmobilien, Deutsche Telekom Immobilien und Service GmbH, Niederlassung Region Nord, in Not geraten. Es fehlen Flächen für die Ortsvermittlung und die Sendemasten. Nun stellt die GmbH die Anfrage, ob eine Verlegung auf das Nachbargrundstück möglich sei durch die Vermietung einer Fläche von ca. 250 qm. Der Bgm macht den Vorschlag, man könne der DeTelmmobilien den Standort Grundstück Hauptstr. 19 anbieten, wenn diese das Altgebäude und das Grundstück übernehmen bzw. kaufen auf der Grundlage des Verkehrswertes. Die Schätzung würde durch einen Sachverständigen erfolgen. Eine langfristige Verpachtung zu guten Konditionen wird ebenfalls erörtert, jedoch wieder verworfen. Wenn eine Verlegung auf das Grundstück der Gemeinde, dann nur bei einem Verkauf des der Bauerhaltungssatzung unterliegenden Gemeindegebäudes. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, mit der DeTelmmobilien, Deutsche Telekom Immobilien und Service GmbH Verhandlungen für den Verkauf der Liegenschaft der Gemeinde aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


11. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 sowie Bestätigung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses

Es erklärt sich kein Gv für befangen. Sachlage: Für den vorliegende Entwurf, ausgearbeitet durch die Entwicklungsabteilung des Kreises NF, zur 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup(Sylt) für das Gebiet des Ortsteiles Braderup wurde bereits in der Sitzung der GV am 27.10.2004 der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Seitens des Kreises NF wurde allerdings bemängelt, das vorher keine vorgezogene Bürgerbeteiligung zur Planung durchgeführt wurde, weshalb vereinbart wurde, diesen Verfahrensschritt nachzuholen und den bereits bestehenden E & A-Beschluss zu bestätigen. Nach weiterer Erläuterung durch den Bürgermeister beschließt die Gemeindevertretung wie folgt: Der folgende, am 27.10.2004 durch die Gemeindevertretung gefasste Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt), wird hiermit bestätigt.
1. Der vorliegende Entwurf zur 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Wenningstedt- Braderup(Sylt) für das Gebiet des Ortteiles Braderup wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.

3. Die Entwicklungsabteilung des Kreises NF wird durch den Bürgermeister beauftragt das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


12. Beratung und Beschlussfassung zur Bebauung des Geländes südlich des Sportplatzes der Norddörfer Schule zwischen der L 24 und dem Gaadt

Es liegt ein Antrag vor, das Reitgelände am Gaadt mit einem Golf- und Reiterhotel zu bebauen. Die Planzeichnung des Architekten wird zur Einsichtnahme an die Pinwand geheftet. Der Empfehlung des BauA an die Gv, sich mit dieser Idee zu beschäftigen, wird somit gefolgt. Der Bgm empfiehlt, erst einmal abzuwarten, was aus dem Vorhaben „Golfhotel“ Braderup wird, denn bei dem Projekt würde die Gemeinde in erheblichem Maße profitieren. (Übereignung landwirtschaftlicher Flächen). Ferner ist der Golfclub an dem Reitstallgelände Gaadt interessiert, und der Bgm würde gern den Wirtschaftsfaktor Golfclub stärken. Bei dem Gelände, auf dem das Objekt dargestellt ist, handelt es sich um ein Gebiet im Außenbereich, welches noch nicht überplan ist, eine Darstellung im Flächennutzungsplan muss ebenfalls noch vorgenommen werden. Das Gebiet wäre als Sondergebiet auszuweisen. Das andere Objekt befindet sich auf einem überplanten Gebiet im Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde. Gv Wionski-Berndt: Es sind 2 Vorhaben eingereicht und die Gv muss sich darüber klar werden, wie viel Betten, wenn überhaupt und wo, gewünscht sind. Man müsse den Bewerbern die gleichen Chancen geben und die Vorhaben im Ganzen sehen. Der Bgm möchte keine falschen Hoffnungen wecken. Die Fläche ist interessant für den Golfclub, ohne Hotel. Er plädiert für Zurückstellen bis April 2005. Die Frage nach der Ortsentwicklung wird gestellt. Wichtig ist hier, dass beide Projekte mit einbezogen werden (Chancengleichheit). Gv Koppelt: Es müsse doch sensibel mit den Planungen umgegangen werden und auch sie spricht das Hotelkonzept an. Das BV Kurverwaltung ist außen vor und mit der Landesplanung abgestimmt. Über das Vorhaben in Braderup ist die Landesplanung informiert, was bei dem in Rede stehenden Objekt nicht der Fall ist. Diskutiert wird, wie viel Betten Wenningstedt - Braderup verträgt, welches von der Lage her besser wäre und die Beurteilung der Hotelbetten in einem höher klassischen Segment. Gv Waldherr: er sieht die Sache so, dass hier 2 gleich gelagerte Dinge vorgelegt werden, bei dem die Entscheidung nur lauten kann: entweder – oder/ ent- oder weder, er plädiert für Gleichbehandlung. Der Bgm bringt noch einmal vor, dass er sich vorstellen könne, die Fläche an den Golfclub abzugeben. Der Golfclub sucht Räumlichkeiten und dies würde den Wirtschaftsbetrieb stärken und eine Einnahme für die Gemeinde bedeuten. Nach weiteren Wortmeldungen und lang anhaltender Diskussion darüber, dass die Gv Entscheidungen hinsichtlich des Hotelkonzeptes, der Ortsentwicklung, den beiden Projekten (sinnvoll oder nicht) treffen muss, wird folgendem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt: Die Gemeindevertretung beschließt:
Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Architekten mitzuteilen, dass dieser sich in Bezug auf das Projekt vorab mit dem Kreis Nordfriesland und der Landesplanung in Kiel in Verbindung setzt.


13. Beratung und Beschlussfassung zu Terrassenbewirtschaftungen in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Es handelt sich um die Erweiterung Frühstücksraum Hotel Sylter Domizil, Berthin-Bleeg-Str. 2. Wie im Lageplan ausgewiesen, stellt sich der Frühstücksraum als überdachte Terrasse dar und liegt innerhalb des Baufensters. Der Kreis NF arbeitet insgesamt an einer Vorlage für Terrassenbewirtschaftung, an die es sich dann zu orientieren gilt, auch wenn das Zugrundelegen des Baufensters nicht für jeden Gv verständlich ist. Nach Beratung beschließt die Gemeindevertretung, der Empfehlung des Bauausschusses zu folgen und Terrassen bis zu einer noch festzulegenden Größe zu genehmigen. Terrassen innerhalb des Baufensters dürfen bis zu 60 Prozent der allgemeinen Größe auch überdacht sein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


14. Beratung und Beschlussfassung über eine einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup Sylt)

Es liegt ein Antrag eines Architekten vor, das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 4 festgesetzte Baufenster um ca. 3,50 m nach Süden zu erweitern. Das Baufenster soll demnach größer werden, eine Fläche käme hinzu. Das ausgewiesene Baufenster reicht jedoch aus, so dass eine Bebauungsplanänderung aus der Sicht des Bgm nicht erforderlich ist. Die GRZ kann locker im vorhandenen Baufenster untergebracht werden, der Kreis NF hat Ablehnung signalisiert, die Gewinnmaximierung für den Investor sollte nicht unterstützt werden. Nach Einsichtnahme der vorliegenden Planzeichnung und der Bemerkung, dass in einem Vergleichsantrag positiv entschieden wurde, beschließt die Gemeindevertretung: Dem vorliegenden Antrag auf einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 auf Kosten des Antragstellers zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
2 Ja - Stimmen
9 Nein - Stimmen
1 Enthaltung


15. Beratung und Beschlussfassung zur Satzung über das Anbringen und die Unterhaltung von Straßennamen -und Hausnummernschilder und das Straßenverzeichnis in der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt)

Die Vorlage des ALS wird diskutiert. Gv Waldherr bezeichnet diese Satzung als Beweis dessen, dass sich die Deutschen mit Satzungen „zumüllen“ Zum. § 2, die Abs: 7 und 8, werden zitiert und es wird angemerkt, dass die Satzung noch einmal überarbeitet und der Gv erneut vorgelegt werden müsse. Der Bgm bittet die Gv um ihr Votum; es zeichnet sich jedoch ab, dass nur 3 Gv der Satzung zustimmen. Der Bgm bricht die Abfrage ab und fordert die Fraktionen auf, gezielte Anträge zur Satzung zu stellen. Diese werden dann an das ALS zur Überarbeitung weitergereicht. In einer der nächsten Sitzungen wird die Gv erneut über die Satzung zu beraten haben. z.K.g.


16. Beratung und Beschlussfassung über Anträge des Sport Club Norddörfer e.V.

a) Kostenübernahme Malerrechnung
Der geschäftsführende Vorsitzende des Sportclub Norddörfer Sylt e.V. beantragt diverse Bezuschussungen für Anschaffungen und Arbeiten am Vereinsheim. Seitens der Gv wird kritisiert, dass es der falsche Weg sei, zunächst Kosten zu verursachen und dann Anträge auf Übernahme der Kosten zu stellen. Der Bgm und sein Amtskollege aus Kampen haben den geschäftsführenden Vorsitzenden des SCN nachdrücklich darauf hingewiesen, dass künftig vor Anschaffung oder Dienstleistung eines Unternehmers entsprechende Anträge zu stellen sind. Erst wenn die Anträge genehmigt sind, können Aufträge erteilt werden. Zu den einzelnen Beschlussvorschlägen wird angemerkt, dass jeweils die Gemeinde Kampen 50 Prozent der Kosten übernimmt. Die Gv beschließt einstimmig, 50 Prozent der Kosten für die Malerrechnung = € 2.699,02 zu übernehmen.

b) Kostenübernahme Vorhänge Vereinsheim
Die Gv beschließt einstimmig, die Hälfte der Kosten für die Vorhänge im Vereinsheim – Dartraum – in Höhe von 207,50 € dem Verein zu erstatten.

c) Kostenübernahme Stoppnetze
Die Gv beschließt einstimmig, die Hälfte der Kosten für 2 Stoppnetze in Höhe von 600 € zu übernehmen. Die Kosten sind im I. Nachtragshaushalt 2005 auszugleichen.

d) Reparaturmaßnahmen
Hier ist über die Reparaturen am bzw. im Vereinsheim zu entscheiden. Für den Haushalt 2005 gibt es keinen finanziellen Spielraum mehr. Die Gv beschließt einstimmig, dass die aufgeführten Maßnahmen zu beziffern sind und die Summe, soweit möglich, im Haushalt 2006 zusätzlich einzustellen ist.


17. Beratung und Beschlussfassung zur Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung der Gemeinde Sylt - Ost

Die Entgeltordnung liegt jedem Gv vor und wird als Anlage der Urschrift dieser Niederschrift beigefügt. Die Gemeindevertretung erkennt die Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Gemeinde Sylt - Ost an und beschließt, der Vorlage der Gemeinde Sylt - Ost in der Fassung vom 26.12.2004 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Gv Hebestreit war bei der Abstimmung nicht im Sitzungsraum anwesend.


18. Beratung und Beschlussfassung für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Verteilung des Steueraufkommens im Bereich des Gewerbegebietes Flugplatz Sylt

Der öffentlich - rechtliche Vertrag liegt jedem Gv vor und wird als Anlage der Urschrift dieser Niederschrift beigefügt. Die Gv beschließt, dem öffentlich-rechtlichen Vertrag in der Vorlage des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt


19. Beratung und Beschlussfassung zum Regionalprogramm 2000 - Projektanmeldung für das Programmjahr 2006

Im Kurausschuss wurde zum Ausbau des Kapellenplatzes mehrheitlich festgestellt, dass dieser im Hinblick auf den Neubau der Kurverwaltung nicht notwendig ist. Der Bgm berichtet, dass man bei der Bewilligung die Mittel ggf. auf ein anderes, rein für touristische Zwecke zu benutzenden Projekt fließen lassen könne. Eine Konkretisierung ist dann vorzunehmen, wenn die Fördermittel genehmigt würden. Die Gv beschließt einstimmig, einem vorsorglichen Förderantrag zuzustimmen.


20. Beratung und Beschlussfassung über eine Prüfung der Auswirkung einer Privatisierung der Abwasserbeseitigung und die Übertragung auf die VEN GmbH

Zu diesem TOP führt der Bgm aus, dass die Abwasserentsorgung eine hoheitliche Aufgabe war oder ist. Dies gilt es zu überprüfen und auch, ob es möglich ist, die Abwasserbeseitigung auf die Ver- und Entsorgung Norddörfer GmbH (VEN) zu übertragen. Eine Zusammenlegung der Kläranlagen Kampen und Wenningstedt - Braderup wird angesprochen am Beispiel der Klärschlammtrocknung, ebenso die Investitionen. Für den Fall, die Kläranlagen zusammenzulegen, würde sich die Bewertung nach dem Verkehrswert richten müssen. Die Verbindlichkeiten wären abzudecken, die Erlöse würden dann in die gemeindlichen Haushalte fließen. Für den Fall einer Übernahme müsste die VEN die Investitionen tätigen. Die Gv beschließt einstimmig eine Prüfung der Auswirkung einer Privatisierung der Abwasserbeseitigung und die Übertragung auf die VEN GmbH.


21. Beratung und Beschlussfassung über eine Auftragserteilung an einen Wirtschaftsprüfer zur Auswirkung einer Privatisierung der Abwasserbeseitigung und Übertragung auf die VEN GmbH

Der Auftrag soll an die Wirtschaftsprüfer, Dr. Göken, Pollak und Partner, vergeben werden. Herr Rück vom ALS macht darauf aufmerksam, dass die Auftragssumme 15.000 € nicht übersteigen darf. Über diesen Betrag hinaus ist eine Ausschreibung zwingend vorgesehen. Bei der Auftragssumme werden die Kosten mit der Gemeinde Kampen geteilt. Die Gv merkt an, dass eine detaillierte Kostenaufstellung des Wirtschaftsprüfers zurzeit noch nicht vorliegt. Nach Beratung wird einvernehmlich vereinbart, dass einer Auftragserteilung an die Wirtschaftsprüfer Dr. Göken, Pollak und Partner zugestimmt wird, wenn die Auftragsvergabe nach Vorliegen der Kosten und in Abstimmung mit dem Ältestenrat erfolgt. z.K.g.


22. Beratung und Beschlussfassung über eine Auftragserteilung zur technischen Beratung einer Privatisierung der Abwasserbeseitigung und Übertragung auf die VEN GmbH

Hier wird nach kurzer Beratung ein Vorratsbeschluss gefasst: Die GV beschließt einstimmig, einer Auftragserteilung an das Ing. Büro IPS, Hamburg, zur technischen Beratung einer Privatisierung der Abwasserbeseitigung und Übertragung auf die VEN GmbH zuzustimmen.


23. Vorstellung des Konzeptes zum Neubauprojekt „Arkaden Wenningstedt“

Der Bgm berichtet, dass - wenn auch mit einiger Verzögerung - die Vertragsentwürfe jetzt an Herrn Hermann Densch gesandt wurden. Die steuerlichen Dinge wurde mit Herrn Dr. Göken, dem Bgm und Herrn Eis besprochen. Der Bgm bringt zum Ausdruck, dass jeder Tag, der ungenutzt vergeht, ihn ärgert. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit voranschreitet. Zurzeit liegen keine Detailplanungen vor und zu den Parkplätzen gibt es Lösungsansätze. z.K.g.


24. Beratung und Beschlussfassung über die während der Auslegung eingegangenen Anregungen zum Entwurf der vereinfachten 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) für das Gebiet der Flurstücke 983 / 50 und 52 / 7, südlich Süder Wung, nördlich Ostmarkstraße und östlich der Westerlandstraße in Wenningstedt

Zunächst wird festgestellt, dass folgende Ausschussmitglieder nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind: Es erklärt sich kein Gv für befangen. Sachlage: Das bisherige Verfahren nach dem BauGB - Beteiligung der Landesplanung, Träger öffentlicher Belange (TöB) und öffentliche Auslegung - wurde mit folgendem Ergebnis abgeschlossen. Anregungen von privater Seite wurden nicht vorgetragen.

Rückläufer von:

Anregung:

Abwägungsvorschlag:

Landesplanung

Keine Bedenken (Telefonat vom

Sachlage wird z.K. genommen

01. Wehrbereichsver-waltung Nord- Kiel-

Keine Bedenken (Schreiben vom 04.01.05)

Sachlage wird z.K. genommen

02.Archälogisches
Landesamt S-H

In dem betroffenen Gebiet sind keine archäologischen Denkmale bekannt. Auswirkungen auf Kulturgut sind nicht zu erkennen. Erteilung eines Negativattestes erfolgt. (Schreiben vom 06.01.05)

Sachlage wird z.K. genommen

03. Deutsche Telekom

Keine Bedenken (Schreiben vom 06.01.05)

Sachlage wird z.K. genommen

04. EVS

Keine Bedenken oder Einwände

(Schreiben vom  11.01.05)

Sachlage wird z.K. genommen

05. Stadt Westerland

Keine Anregungen (Schreiben vom 12.01.05)

Sachlage wird z.K. genommen

06. Bundesvermögens-amt  Flensburg

Keine Anregungen (Schreiben vom 13.01.05)

Sachlage wird z.K. genommen

07. Gebäudemanage-ment Flensburg

Keine Bedenken (Schreiben vom 17.01.05)

Sachlage wird z.K. genommen

08. Forstamt NF

Keine Bedenken (Schreiben vom 19.01.05)

Sachlage wird z.K. genommen

09. Landesbetrieb Straßenbau u. Verkehr S-H. Niederlassung Flensburg

Keine Bedenken (Schreiben vom 20.01.05)

Sachlage wird z.K. genommen

10. Amt für ländliche Räume

Keine Bedenken (Schreiben vom 27.01.05)

Sachlage wird z.K. genommen

11. IHK Flensburg

Keine Bedenken (Schreiben vom 31.01.05)

Sachlage wird z.K. genommen

12.Kreis NF

Keine Bedenken (Telefonat vom 1.2.2005)

Sachlage wird z.K. genommen


Nach weiterer Erläuterung durch den Bgm beschließt die Gemeindevertretung wie folgt::
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die vereinfachte 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Wenningstedt Braderup (Sylt) für das Gebiet der Flurstücke 983/50 und 52/7, südlich Süder Wung, nördlich Ostmarkstrasse und östlich der Westerlandstrasse in Wenningstedt , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis:11 : 0 : 1


25. Beratung und Beschlussfassung über eine Aufhebungssatzung der Satzungen nach § 22 Baugesetzbuch Satzung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) über die Aufhebung der Satzungen über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr gemäß § 22 BauGB

Da die Satzungen der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr gemäß § 22 BauGB sich als unpraktikabel erwiesen haben und da die Notwendigkeit dieser Satzungen angesichts der positiven demographischen Entwicklung des Fremdenverkehrs nicht länger gegeben ist, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 24.02.2005 folgende Satzung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) über die Aufhebung der Satzungen über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr gemäß § 22 BauGB beschlossen:

§ 1
Aufhebung

Die folgenden, auf Grundlage des § 22 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 1 der Landesverordnung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen vom 09.12.1988 (GVOBl. Schl.-H. S. 61) erlassenen Satzungen der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) werden aufgehoben: „Satzung der Gemeinde Wenningstedt (Sylt) über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr gemäß § 22 BauGB“ vom 15. März 1991, jeweils im Geltungsbereich:
1. östlich der Nordsee bis zur Westerlandstraße als östliche Grenze, wobei die Berthin-Bleeg-Straße die nördliche und die Straße Fernsicht die südliche Grenze ist,
2. östlich der Westerlandstraße bis zur L 24 als östliche Grenze, wobei die Hauptstraße die nördliche und die Straße Grenzring die südliche Grenze ist,
3. gesamter Ortsteil nördlich der Berthin-Bleeg-Straße, Hauptstraße und Braderuper Straße, wobei das Plangebiet Am Ring die östliche Grenze bildet und
4. gesamter Ortsteil Braderup, östlich der Parzellen 30/5 und 30/9.

§ 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Diese Satzung wird gem. § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) ortsüblich durch Abdruck in der „Sylter Rundschau“, Westerland, bekannt gemacht. Da die Regelungen der Satzungen nach § 22 BauGB sich bislang in gerichtlichen Auseinandersetzungen als unhaltbar darstellten und da von mehreren Gemeindeorganen ein entsprechendes Votum vorliegt, wurde auf Wunsch der Gemeinde nunmehr durch das Amt Landschaft Sylt eine Satzung zur Aufhebung der Satzung nach § 22 BauGB vorbereitet. Von Seiten des Amtes wird angemerkt, dass bei der Umwandlung von Beherbergungsbetrieben in einzelnen Wohnungen mit jeweiligen Grundbuchblättern Missstände auftreten können, die ohne die bisherigen Satzungen nicht mehr verhindert werden können. Die Gemeindevertretung beschließt den Satzungsbeschluss der Satzung der Gemeinde Wenningstedt - Braderup (Sylt) über die Aufhebung der Satzungen über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr gem. § 22 BauGB.


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt



Ende des öffentlichen Teiles der Sitzung. Der Bgm schließt die Sitzung um 21.33 Uhr und bedankt sich bei den Anwesenden für die Mitarbeit.